V/0736/2013
Gesundheitliche Lage und Versorgungssituation der Sexarbeiterinnen in Münster aus Sicht des Gesundheitsamtes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
12493 Zeichen
V/0736/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Betrifft
Gesundheitliche Lage und Versorgungssituation der Sexarbeiterinnen in Münster aus Sicht des
Gesundheitsamtes
Beratungsfolge
16.10.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
Die Ausgangssituation
Die Prostitutionsszene in Münster kann insgesamt als übersichtlich und konstant angesehen
werden. Etwa 15 Clubs/größere Betriebe sowie der Straßenstrich an der Siemensstraße befinden
sich außerhalb des Sperrgebiets. Weitere 10-15 Wohnungen, in denen sexuelle Dienstleistungen
angeboten werden sind bekannt und über das Stadtgebiet verteilt; in der Nähe des Bahnhofs gibt
es einige Barbetriebe.
Das Sperrgebiet ist in der „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes
für das Stadtgebiet Münster/W estf.“ vom 28. März 2007 (Sperrgebietsverordnung) definiert und
umfasst das Gebiet innerhalb der Ringe, einschließlich der Westgrenze des Bahnkörpers bis zur
Umgehungsstraße.
In diesen Bereichen ist es verboten „auf Straßen, Wegen, Plätzen, Anlagen, sowie an allen O r-
ten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution
nachzugehen“ (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, H 1296, Nr. 15,252).
Verstöße gegen diese Regelung sind in den letzten 3 Jahren nicht bekannt geworden.
Auch wenn die Anzahl der Betriebe, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden , rela-
tiv konstant sind, ist gerade in den letzten Jahren eine größere Mobilität und häufiger Wechsel
auch in andere Städte bei den Sexarbeiterinnen zu beobachten.
Beschaffungsprostitution wird es in Einzelfällen geben, es gibt aber in Münster keinen Droge n-
strich.
Über männliche Prostitution kann hier keine valide Aussage gemacht werden. Es gibt immer mal
wieder Gerüchte über eine Szene mit jungen rumänisc hen Jungen, die aber bisher nirgendwo
angetroffen werden konnte.
Völlig im Dunkeln und daher unzugänglich für Prävention bleiben die Aktivitäten, die über Internet
angebahnt werden. (kaufmich.de u.a.)
Eine eigenständige Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen gibt es in Münster nicht.
Vorlagen-Nr.:
V/0736/2013
Auskunft erteilt:
Frau Brosda
Ruf:
492-5361
E-Mail:
BrosdaM@stadt-muenster.de
Datum:
02.10.2013
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0736/2013
Ein Angebot der Aids -Hilfe Münster e.V. Ende der 80 er Jahre wurde von den Frauen nicht a k-
zeptiert und nach kurzer Zeit wieder eingestellt.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen bieten keine aufsuchende Arbeit für diese Klientel an.
Die Rolle der Gesundheitsämter
Als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gesundheitsämter im Bereich Prostitution wurde
bis zum Jahr 2001 das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) ang e-
sehen. Obwohl nie im Gesetz benannt waren nach allgemeinem Verständnis Prostituierte - „Per-
sonen die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und Geschlechtskrankhe i-
ten weiterzuverbreiten.“ (§4 Abs 1)
Sie wurden verpflichtet, sich regelmäßig (je nach Region alle 4 -12 Wochen) auf di e im Gesetz
benannten Geschlechtskrankheiten Syphilis und Tripper untersuchen zu lassen. Die Unters u-
chungen wurden in den Gesundheitsämtern selbst oder in Arztpraxen durchgeführt, die dann
Meldung an die Ämter machten. Die Nachweise über diese Untersuchung en, die sogenannten
Bockscheine, mussten die Frauen immer mit sich führen und bei polizeilichen und ordnungsb e-
hördlichen Kontrollen vorweisen.
Einerseits führte diese Situation zu einem guten Überblick über die Szene (Bordellbetreiber w a-
ren bemüht, sich gut mit den Behörden zu stellen und schickten die Frauen zu den Untersuchu n-
gen), andererseits brachte sie Probleme für Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, droge n-
abhängigen Frauen und Frauen, die bei Erkrankung mit Verlust des Arbeitsplatzes rechnen
mussten.
Die Annahme der Freier behördlich kontrollierte, „saubere“ Sexarbeiterinnen vorzufinden, machte
es den Frauen schwer, Kondomgebrauch und sichere Sexpraktiken durchzusetzen.
In Münster
wurde bereits seit den 80er Jahren auf freiwillige Inanspruchnahme des Untersuchungsangebots
der „Geschlechtskrankenfürsorge“ gesetzt. Die Frauen hatten die Möglichkeit „Künstlernamen“ zu
wählen, auf Wunsch wurden die Daten der Untersuchung ohne Befund auf einer kleinen Karte
eingetragen. (Besonders wichtig, wenn di e nächste „Arbeitsstelle“ im Freistaat Bayern sein sol l-
te.) U ntersuchungen auf HIV, Syphilis und andere sexuell übertragbare Erkrankungen wurden
anonym und kostenfrei angeboten. Die Beratungsstelle war personell mit 1 Sozialarbeiterin (1/2
Stelle) und eine r Ärztin ( 0,25 Stelle ) ausgestattet. Freiwilligkeit und Anonymität führten dazu,
dass auch Fra uen in schwierigen Lebenssituationen ohne Repressionen befürchten zu müssen,
gesundheitliche und auch soziale Hilfen in Anspruch nehmen konnten. Die Meinung, dass die
Untersuchungen verpflichtend seien, hielt sich hartnäckig.
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 wurden die Aufgaben der Gesun d-
heitsämter in Hinblick auf Prävention von sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI = sexuell
transmitted infections) neu definiert.
§19 IfSG regelt, dass es Aufgabe des Gesundheitsamtes ist, Beratung, Untersuchung und ggf.
auch Behandlung bei sexuell übertragbaren Erkrankungen sicherzustellen. Entsprechende A n-
gebote sollen Personen, die ein erhöhtes Ansteck ungsrisiko und aus verschiedensten Gründen
keinen Zugang zu den klassischen Versorgungseinrichtungen haben oder ihn meiden, auch au f-
suchend und anonym, gemacht werden.
Obwohl das Gesundheitsamt Münster schon seit vielen Jahren die Arbeit nach den Inhalten des
neuen Gesetzes ausgerichtet hatte, ging auch bei uns nach Inkrafttreten des IfSG die Anzahl der
Untersuchungen deutlich zurück: Bis 2002 hatte es sich herumgesprochen, dass es keine Unte r-
suchungspflicht mehr gibt. Der „Druck“ von Seiten der Bordellbetreiber blieb aus, manche schick-
ten die Frauen 1x zu Beginn der Tätigkeit, andere überhaupt nicht mehr.
In den folgenden Jahren zeichnete sich die Tendenz ab, dass die Frauen, die in der Regel keinen
Krankenversicherungsschutz hatten , erst bei körperliche n Beschwerden die Beratungsstelle in
3
V/0736/2013
Anspruch nahmen. Durch aufsuchende Arbeit und telefonische Erinnerungen seitens der Sozia l-
arbeiterin wurden die Frauen insbesondere zu Kontrolluntersuchungen nach Therapie ermutigt
und das Angebot bei Frauen, die neu in der Stadt waren, bekannt gemacht.
Als 2006 im Rahmen von notwendigen Neustrukturierungen die Arbeitsbereiche „Geschlecht s-
krankenfürsorge“ und AIDS-Beratung zur „Beratungsstelle für AIDS und andere sexuell übertra g-
bare Erkrankungen“ (AIDS/STD) zusammengeführt wurden, personell ausgestattet mit je ½ Stelle
für eine Ärztin und für eine Diplom -Sozialpädagogin, musste die aufsuchende Arbeit als Folge
fehlender personeller Ressourcen auf ein Minimum reduziert werden. Im Rahmen einer weiteren
Umstrukturierung kam es in 2011 zu einem Wegfall der halben Pädagogenstelle, die durch zwei
Mitarbeiterinnen mit je 0, 25-Stellenanteilen für Testberatung, Terminvergabe, Datenerfassung
und Desinfektion von Untersuchungsmaterialien ersetzt wurde.
Die Situation seit Mai 2013
Im Mai dieses Jahres starteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes „Marischa“ ihre
aufsuchende Arbeit am Straßenstrich an der Siemensstraße. Etwa zeitgleich wurden vom G e-
sundheitsamt im Rahmen einer NRW -weiten Studie zur Verbreitung vo n sexuell übertragbaren
Erkrankungen Untersuchungen vor Ort in einem der größeren Bordellbetriebe angeboten.
Mehr als 90% der Frauen, zu denen so ein Kontakt hergestellt werden konnte, kommen aus os t-
europäischen Staaten, überwiegend aus Bulgarien und Rumä nien. Sprachkenntnisse in Deutsch
oder Englisch sind nur sehr begrenzt vorhanden. Die Verständigung erfolgt über Sprachmittleri n-
nen. Nachdem auf der Straße durch das Anbieten von Kaffee, im Bordell über das Angebot einer
konkreten Untersuchung vor Ort eine erste Kontaktaufnahme erfolgt war, konnten mit Hilfe der
Sprachmittlerinnen Informationen zu Gesundheitsthemen und –angeboten vermittelt werden.
Das Untersuchungsangebot des Gesundheitsamtes wird ausgesprochen gut angenommen und
Informationen dazu an Kolleginnen in anderen Betrieben weitergegeben.
Seit Mai gibt es 27 Kontakte mit 15 verschiedenen Frauen, die alle zu Untersuchungen ins G e-
sundheitsamt gekommen sind. Die Untersuchungen werden anonym durchgeführt und sind für
die Frauen kostenlos. Neben gezi elten kostenlosen Labortests auf sexuell übertragbare Erkra n-
4
V/0736/2013
kungen (HIV, Syphilis, Tripper, Chlamydien) werden auch gynäkologische Untersuchungen und
Schwangerschaftstests durchgeführt. Bei Bedarf wird eine Behandlung eingeleitet oder zu weit e-
rer Diagnostik (z. B. Ultraschall) an niedergelassene Praxen weitervermittelt. Da die Frauen nicht
krankenversichert sind, trägt das Gesundheitsamt bei Bedürftigkeit die Kosten, sofern ein anderer
Kostenträger nicht auszumachen ist.
Obwohl fast jede Frau gesundheitlic he Probleme hat, werden diese oft bagatellisiert. Es scheint
gelernt zu sein, dass – wohl aufgrund hoher Kosten – ärztliche Hilfe nur im Notfall in Anspruch
genommen wird. Das Wissen über den eigenen Körper und über Erkrankungen ist sehr gering.
Zu Themen zur sexuellen Gesundheit (Übertragungswege, Schutzmassnahmen, Symptome)
aber auch zu Fragen, die die Sexarbeit betreffen (Verhütungsmittel, safer sex, Genitalhygiene)
besteht ein großer Informationsbedarf. Die Aids -Hilfe Münster unterstützt die Arbeit der Street-
worker mit kostenlosen Kondomen und Informationsbroschüren der BzgA.
Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Sexarbeiterinnen, die bisher erreicht
wurden, aus unterschiedlichsten Notlagen heraus arbeiten. Sie haben ein geringes Be wusstsein
für die eigene Gesundheit, sind aber – wenn erst einmal eine Vertrauensbasis geschaffen wurde
– offen für Informationen und Hilfsangebote.
Ein großes Problem ist der Umgang mit ungewollten Schwangerschaften, die in der Regel durch
Abbruch beendet werden. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind in den Heimatländern
entweder unbekannt oder nicht erreichbar. Gegenüber Verhütungsmitteln besteht ein großes
Misstrauen und hoher Informationsbedarf.
Für einen Erfolg der aufsuchenden Arbeit sind ver lässliche Kooperationsstrukturen u n-
verzichtbar. Dreh- und Angelpunkt sind kompetente und empathische Sprachmittlerinnen.
Kooperationen:
„Marischa „ Gesundheitsamt
AIDS/STI-Beratung
Aufsuchende Arbeit aufsuchende Arbeit
Streetwork Untersuchung nach IfSG
Sprachmittlerinnen
rumänisch
bulgarisch
soziale Hilfen medizinische Hilfen
Krankenkasse Regelversorgung
Job Schwangerschafts-
Aufenthalt konfliktberatung
Wohnung Malteser Migranten Begleitung
Medizin
Ziel der aufsuchenden Arbeit ist die nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen
Situation der Sexarbeiterinnen.
Für das Gesundheitsamt bedeutet das langfristig eine Eingliederung in die medizinische Rege l-
versorgung. Kurzfris tiges Ziel ist, das Beratungs - und Untersuchungsangebot sowohl bei den
Sexarbeiterinnen als auch bei den Betreiberinnen und Betreibern von Bordellen wieder bekannt
zu machen. Im Idealfall lassen die Frauen sich freiwillig regelmäßig untersuchen, so dass ei ne
mögliche Infektionen rechtzeitig erkannt, behandelt und eine Weiterverbreitung von sexuell übe r-
tragbaren Erkrankungen verhindert werden kann.
5
V/0736/2013
Vorraussetzungen für den nachhaltigen Erfolg der Arbeit sind:
Personelle Kontinuität, um das Vertrauen der Frauen zu gewinnen bzw. zu erhalten
Fortführung und Ausbau der aufsuchenden Arbeit
Absicherung der Untersuchungsangebote
Einsatz von kompetenten Sprachmittlerinnen
Ausbau von Kooperation mit Menschen, Einrichtungen und Organisationen aus den Be-
reichen Medizin, Beratung und Soziales.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Siemensstraße
- Umgehungsstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0736/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37