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V/0736/2013

Gesundheitliche Lage und Versorgungssituation der Sexarbeiterinnen in Münster aus Sicht des Gesundheitsamtes

Vorlagen 23.09.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 16.10.2013, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

12493 Zeichen

V/0736/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesundheitliche Lage und Versorgungssituation der Sexarbeiterinnen in Münster aus Sicht des 
Gesundheitsamtes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.10.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Ausgangssituation 
 
Die Prostitutionsszene in Münster kann insgesamt als übersichtlich und konstant angesehen 
werden. Etwa 15 Clubs/größere Betriebe sowie der Straßenstrich an der Siemensstraße befinden 
sich außerhalb des Sperrgebiets. Weitere 10-15 Wohnungen, in denen sexuelle Dienstleistungen 
angeboten werden sind bekannt und über das Stadtgebiet verteilt; in der Nähe des Bahnhofs gibt 
es einige Barbetriebe.  
Das Sperrgebiet ist in der „Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes 
für das Stadtgebiet Münster/W estf.“ vom 28. März 2007 (Sperrgebietsverordnung) definiert und  
umfasst das Gebiet innerhalb der Ringe, einschließlich der Westgrenze des Bahnkörpers bis zur 
Umgehungsstraße. 
In diesen Bereichen ist es verboten „auf Straßen, Wegen, Plätzen, Anlagen, sowie  an allen O r-
ten, die öffentlich sind oder von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, der Prostitution 
nachzugehen“ (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, H 1296, Nr. 15,252). 
Verstöße gegen diese Regelung sind in den letzten 3 Jahren nicht bekannt geworden.  
Auch wenn die Anzahl der Betriebe, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden , rela-
tiv konstant sind, ist gerade in den letzten Jahren eine größere Mobilität und häufiger Wechsel 
auch in andere Städte bei den Sexarbeiterinnen zu beobachten.  
Beschaffungsprostitution wird es in Einzelfällen geben, es gibt aber in Münster keinen Droge n-
strich.  
Über männliche Prostitution kann hier keine valide Aussage gemacht werden. Es gibt immer mal 
wieder Gerüchte über eine Szene mit jungen rumänisc hen Jungen, die aber bisher nirgendwo 
angetroffen werden konnte. 
Völlig im Dunkeln und daher unzugänglich für Prävention bleiben die Aktivitäten, die über Internet 
angebahnt werden. (kaufmich.de u.a.) 
 
Eine eigenständige Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen gibt es in Münster nicht. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0736/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Brosda 
Ruf: 
492-5361 
E-Mail: 
BrosdaM@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.10.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0736/2013 
 
Ein Angebot der Aids -Hilfe Münster e.V. Ende der 80 er Jahre wurde von den Frauen nicht a k-
zeptiert und nach kurzer Zeit wieder eingestellt. 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen bieten keine aufsuchende Arbeit für diese Klientel an. 
 
 
Die Rolle der Gesundheitsämter 
 
Als gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Gesundheitsämter im Bereich Prostitution wurde 
bis zum Jahr 2001 das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GeschlKrG) ang e-
sehen. Obwohl nie im Gesetz benannt waren nach allgemeinem Verständnis Prostituierte - „Per-
sonen die dringend verdächtig sind, geschlechtskrank zu sein und Geschlechtskrankhe i-
ten weiterzuverbreiten.“ (§4 Abs 1) 
Sie wurden verpflichtet, sich regelmäßig (je nach Region alle 4 -12 Wochen) auf di e im Gesetz 
benannten Geschlechtskrankheiten Syphilis und Tripper untersuchen zu lassen. Die Unters u-
chungen wurden in den Gesundheitsämtern selbst oder in Arztpraxen durchgeführt, die dann 
Meldung an die Ämter machten. Die Nachweise über diese Untersuchung en, die sogenannten 
Bockscheine,  mussten die Frauen immer mit sich führen und bei polizeilichen und ordnungsb e-
hördlichen Kontrollen vorweisen. 
Einerseits führte diese Situation zu einem guten Überblick über die Szene (Bordellbetreiber w a-
ren bemüht, sich gut mit den Behörden zu stellen und schickten die Frauen zu den Untersuchu n-
gen), andererseits brachte sie Probleme für Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, droge n-
abhängigen Frauen und Frauen, die bei Erkrankung mit Verlust des Arbeitsplatzes rechnen 
mussten. 
Die Annahme der Freier behördlich kontrollierte, „saubere“ Sexarbeiterinnen vorzufinden, machte 
es den Frauen schwer, Kondomgebrauch und sichere Sexpraktiken durchzusetzen. 
 
 
In Münster 
 
wurde bereits seit den 80er Jahren auf freiwillige Inanspruchnahme des Untersuchungsangebots 
der „Geschlechtskrankenfürsorge“ gesetzt. Die Frauen hatten die Möglichkeit „Künstlernamen“ zu 
wählen, auf Wunsch wurden die Daten der Untersuchung ohne Befund auf einer kleinen Karte 
eingetragen. (Besonders wichtig, wenn di e nächste „Arbeitsstelle“ im Freistaat Bayern sein sol l-
te.) U ntersuchungen auf HIV, Syphilis und andere sexuell übertragbare Erkrankungen wurden 
anonym und kostenfrei angeboten. Die Beratungsstelle war personell mit 1 Sozialarbeiterin (1/2 
Stelle) und eine r Ärztin ( 0,25 Stelle ) ausgestattet. Freiwilligkeit und Anonymität führten dazu, 
dass auch Fra uen in schwierigen Lebenssituationen ohne Repressionen befürchten zu müssen, 
gesundheitliche und auch soziale Hilfen in Anspruch nehmen konnten. Die Meinung, dass  die 
Untersuchungen verpflichtend seien, hielt sich hartnäckig. 
 
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 wurden die Aufgaben der Gesun d-
heitsämter in Hinblick auf Prävention von sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI = sexuell 
transmitted infections) neu definiert. 
§19 IfSG regelt, dass es Aufgabe des Gesundheitsamtes ist, Beratung, Untersuchung und ggf. 
auch Behandlung bei sexuell übertragbaren Erkrankungen sicherzustellen. Entsprechende A n-
gebote sollen Personen, die ein erhöhtes Ansteck ungsrisiko und aus verschiedensten Gründen 
keinen Zugang zu den klassischen Versorgungseinrichtungen haben oder ihn meiden, auch au f-
suchend und anonym, gemacht werden.  
Obwohl das Gesundheitsamt Münster schon seit vielen Jahren die Arbeit nach den Inhalten  des 
neuen Gesetzes ausgerichtet hatte, ging auch bei uns nach Inkrafttreten des IfSG die Anzahl der 
Untersuchungen deutlich zurück: Bis 2002 hatte es sich herumgesprochen, dass es keine Unte r-
suchungspflicht mehr gibt. Der „Druck“ von Seiten der Bordellbetreiber blieb aus, manche schick-
ten die Frauen 1x zu Beginn der Tätigkeit, andere überhaupt nicht mehr.  
 
In den folgenden Jahren zeichnete sich die Tendenz ab, dass die Frauen, die in der Regel keinen 
Krankenversicherungsschutz hatten , erst bei körperliche n Beschwerden die Beratungsstelle in

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Anspruch nahmen. Durch aufsuchende Arbeit und telefonische Erinnerungen seitens der Sozia l-
arbeiterin wurden die Frauen insbesondere zu Kontrolluntersuchungen nach Therapie ermutigt 
und das Angebot bei Frauen, die neu in der Stadt waren, bekannt gemacht. 
 
Als 2006 im Rahmen von notwendigen Neustrukturierungen die Arbeitsbereiche „Geschlecht s-
krankenfürsorge“ und AIDS-Beratung zur „Beratungsstelle für AIDS und andere sexuell übertra g-
bare Erkrankungen“ (AIDS/STD) zusammengeführt wurden, personell ausgestattet mit je ½ Stelle 
für eine Ärztin und für eine Diplom -Sozialpädagogin, musste die aufsuchende Arbeit als Folge 
fehlender personeller Ressourcen auf ein Minimum reduziert werden. Im Rahmen einer weiteren 
Umstrukturierung kam es in 2011 zu einem Wegfall der halben Pädagogenstelle, die durch zwei 
Mitarbeiterinnen mit je 0, 25-Stellenanteilen für Testberatung,  Terminvergabe, Datenerfassung 
und Desinfektion von Untersuchungsmaterialien ersetzt wurde. 
 
 
 
 
 
Die Situation seit Mai 2013 
 
Im Mai dieses Jahres starteten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes „Marischa“ ihre 
aufsuchende Arbeit am Straßenstrich an der Siemensstraße. Etwa zeitgleich wurden vom G e-
sundheitsamt im Rahmen einer NRW -weiten Studie zur Verbreitung vo n sexuell übertragbaren 
Erkrankungen Untersuchungen vor Ort in einem der größeren Bordellbetriebe angeboten.  
Mehr als 90% der Frauen, zu denen so ein Kontakt hergestellt werden konnte, kommen aus os t-
europäischen Staaten, überwiegend aus Bulgarien und Rumä nien. Sprachkenntnisse in Deutsch 
oder Englisch sind nur sehr begrenzt vorhanden. Die Verständigung erfolgt über Sprachmittleri n-
nen. Nachdem auf der Straße durch das Anbieten von Kaffee, im Bordell über das Angebot einer 
konkreten Untersuchung vor Ort eine  erste Kontaktaufnahme erfolgt war, konnten mit Hilfe der 
Sprachmittlerinnen Informationen zu Gesundheitsthemen und –angeboten vermittelt werden. 
Das Untersuchungsangebot des Gesundheitsamtes wird ausgesprochen gut angenommen und 
Informationen dazu an Kolleginnen in anderen Betrieben weitergegeben.  
 
Seit Mai gibt es 27 Kontakte mit 15 verschiedenen Frauen, die alle zu Untersuchungen ins G e-
sundheitsamt gekommen sind. Die Untersuchungen werden anonym durchgeführt und sind für 
die Frauen kostenlos. Neben gezi elten kostenlosen Labortests auf sexuell übertragbare Erkra n-

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kungen (HIV, Syphilis, Tripper, Chlamydien) werden auch gynäkologische Untersuchungen und 
Schwangerschaftstests durchgeführt. Bei Bedarf wird eine Behandlung eingeleitet oder zu weit e-
rer Diagnostik (z. B. Ultraschall) an niedergelassene Praxen weitervermittelt. Da die Frauen nicht 
krankenversichert sind, trägt das Gesundheitsamt bei Bedürftigkeit die Kosten, sofern ein anderer 
Kostenträger nicht auszumachen ist.  
Obwohl fast jede Frau gesundheitlic he Probleme hat, werden diese oft bagatellisiert. Es scheint 
gelernt zu sein, dass – wohl aufgrund hoher Kosten – ärztliche Hilfe nur im Notfall in Anspruch 
genommen wird. Das Wissen über den eigenen Körper und über Erkrankungen ist sehr gering. 
Zu Themen zur sexuellen Gesundheit (Übertragungswege, Schutzmassnahmen, Symptome) 
aber auch zu Fragen, die die Sexarbeit betreffen (Verhütungsmittel, safer sex, Genitalhygiene) 
besteht ein großer Informationsbedarf. Die Aids -Hilfe Münster unterstützt die Arbeit der Street-
worker mit kostenlosen Kondomen und Informationsbroschüren der BzgA. 
 
Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die Sexarbeiterinnen, die bisher erreicht 
wurden, aus unterschiedlichsten Notlagen heraus arbeiten. Sie haben ein geringes Be wusstsein 
für die eigene Gesundheit, sind aber – wenn erst einmal eine Vertrauensbasis geschaffen wurde 
– offen für Informationen und Hilfsangebote. 
Ein großes Problem ist der Umgang mit ungewollten Schwangerschaften, die in der Regel durch 
Abbruch beendet werden. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind in den Heimatländern 
entweder unbekannt oder nicht erreichbar. Gegenüber Verhütungsmitteln besteht ein großes 
Misstrauen und hoher Informationsbedarf. 
 
Für einen Erfolg der aufsuchenden Arbeit sind ver lässliche Kooperationsstrukturen u n-
verzichtbar. Dreh- und Angelpunkt sind kompetente und empathische Sprachmittlerinnen. 
 
Kooperationen: 
 
 
„Marischa „       Gesundheitsamt 
AIDS/STI-Beratung 
Aufsuchende Arbeit      aufsuchende Arbeit 
Streetwork        Untersuchung nach IfSG  
                                          
                                          Sprachmittlerinnen 
                                                rumänisch 
                                                bulgarisch 
 
 
  
                                                                                        
soziale Hilfen       medizinische Hilfen 
Krankenkasse      Regelversorgung 
Job        Schwangerschafts- 
Aufenthalt        konfliktberatung 
Wohnung       Malteser Migranten Begleitung  
Medizin 
 
Ziel der aufsuchenden Arbeit ist die nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen 
Situation der Sexarbeiterinnen. 
Für das Gesundheitsamt bedeutet das langfristig eine Eingliederung in die medizinische Rege l-
versorgung. Kurzfris tiges Ziel ist, das Beratungs - und Untersuchungsangebot sowohl bei den 
Sexarbeiterinnen als auch bei den Betreiberinnen und Betreibern von Bordellen wieder bekannt 
zu machen. Im Idealfall lassen die Frauen sich freiwillig regelmäßig untersuchen, so dass ei ne 
mögliche Infektionen rechtzeitig erkannt, behandelt und eine Weiterverbreitung von sexuell übe r-
tragbaren Erkrankungen verhindert werden kann.

5 
V/0736/2013 
 
Vorraussetzungen für den nachhaltigen Erfolg der Arbeit sind:  
 Personelle Kontinuität, um das Vertrauen der Frauen zu gewinnen bzw. zu erhalten 
 Fortführung und Ausbau der aufsuchenden Arbeit 
 Absicherung der Untersuchungsangebote 
 Einsatz von kompetenten Sprachmittlerinnen 
 Ausbau von Kooperation mit Menschen, Einrichtungen und Organisationen aus den Be-
reichen Medizin, Beratung und Soziales. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.10.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Siemensstraße
  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0736/2013
Typ
Vorlagen
Datum
23.09.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37