AN/1090/2025
Prüfung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Tierheimhunde
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SPD Anfrage nach § 4
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.07.2025 AN/1090/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.08.2025 Prüfung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Tierheimhunde Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 11.08.2025 zu setzen: Viele Tierheime sind zunehmend überlastet. Die Zahl der abgegebenen oder ausgesetzten Hunde steigt aufgrund des "Haustierbooms" während der Corona-Pandemie kontinuierlich, und häufig sind darun- ter auch ältere Tiere, die nur schwer vermittelbar sind. Hunde, die acht Jahre oder älter sind, haben oft geringere Chancen, noch einmal ein neues Zuhause zu finden. Einige Kommunen in Nordrhein - Westfalen – etwa Troisdorf, Eitorf und Aachen – versuchen, mit steuerlichen Anreizen dafür zu sorgen, dass auch ältere Hunde vermittelt werden. Wer dort einen Hund, der über acht Jahre ist, aus einem anerkannten Tierheim adoptiert, erhält eine Befreiung von der Hundesteuer. Die Regelungen unter- scheiden sich im Detail, zielen aber alle darauf ab, die Vermittlung dieser Tiere zu fördern. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Sind der Verwaltung die Regelungen in NRW -Kommunen wie Troisdorf, Eitorf, Aachen oder Düren bekannt, in denen Hundehalter*innen bei der Adoption älterer Hunde aus Tierheimen von der Hundesteuer befreit werden? 2. Plant oder prüft die Stadt Köln derzeit Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Bürger*in- nen, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen – insbesondere ältere Tiere, und wenn nicht, warum? 3. Welche rechtlichen oder finanziellen Hürden gibt es, die die Übernahme solcher Regelungen in Köln erschweren könnten? - 2 - 4. Wird die Stadt die Vorteile der Einführung dieser Regelung mit den Tierheimen erörtern – hin- sichtlich Umsetzung, Verwaltungsaufwand, bürokratischen Erfordernissen und tierheimspezi- fischem Nutzen? Mit freundlichen Grüßen Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1090/2025
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 31.07.2025
- Erstellt
- 31.07.2025 14:24