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AN/1090/2025

Prüfung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Tierheimhunde

SPD Anfrage nach § 4 31.07.2025

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.08.2025, TOP 3.7

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2308 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 31.07.2025 
 
AN/1090/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.08.2025 
 
Prüfung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Tierheimhunde 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 
11.08.2025 zu setzen: 
 
Viele Tierheime sind zunehmend überlastet. Die Zahl der abgegebenen oder ausgesetzten Hunde steigt 
aufgrund des "Haustierbooms" während der Corona-Pandemie kontinuierlich, und häufig sind darun-
ter auch ältere Tiere, die nur schwer vermittelbar sind. Hunde,  die acht Jahre oder älter sind, haben 
oft geringere Chancen, noch einmal ein neues Zuhause zu finden. Einige Kommunen in Nordrhein -
Westfalen  – etwa Troisdorf, Eitorf und Aachen – versuchen, mit steuerlichen Anreizen dafür zu sorgen, 
dass auch ältere Hunde vermittelt werden. Wer dort einen Hund, der über acht Jahre ist, aus einem 
anerkannten Tierheim adoptiert, erhält eine Befreiung von der Hundesteuer. Die Regelungen unter-
scheiden sich im Detail, zielen aber alle darauf ab, die Vermittlung dieser Tiere zu fördern.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Sind der Verwaltung die Regelungen in NRW -Kommunen wie Troisdorf, Eitorf, Aachen oder 
Düren bekannt, in denen Hundehalter*innen bei der Adoption älterer Hunde aus Tierheimen 
von der Hundesteuer befreit werden?  
 
2. Plant oder prüft die Stadt Köln derzeit Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Bürger*in-
nen, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen  – insbesondere ältere Tiere, und wenn nicht, 
warum? 
 
3. Welche rechtlichen oder finanziellen Hürden gibt es, die die Übernahme solcher Regelungen 
in Köln erschweren könnten?

- 2 - 
 
4. Wird die Stadt die Vorteile der Einführung dieser Regelung mit den Tierheimen erörtern – hin-
sichtlich Umsetzung, Verwaltungsaufwand, bürokratischen Erfordernissen und tierheimspezi-
fischem Nutzen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Thomas Breustedt  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 3.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1090/2025
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
31.07.2025
Erstellt
31.07.2025 14:24