V/0763/2005
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X Münster-Sprakel
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Beschlussvorlage
1781 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk X Münster-Sprakel Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk IX Münster-Sprakel wird wiedergewählt Frau Brigitte Lippmann geboren am 05.02.1956 wohnhaft Coermühle 97 in 48157 Münster Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die erste Amtszeit der Frau Lippmann als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk Sprakel endet am 31.10.2005. Eine Wiederwahl oder Neuwahl ist deshalb erforderlich. Frau Lippmann hat sich bereit erklärt, ihre ehrenamtliche Tätigkeit weitere 5 Jahre auszuüben. Weitere Kandidaten für dieses Amt sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge- eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe- zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl liegen bei Frau Lippmann vor. I. V. Dr. Heinrichs Vorlagen-Nr.: V/0763/2005 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: HimmelsW@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Coermühle 97
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0763/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37