4368/2016
Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom
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Auszug - Liegenschaftsausschuss 07.02.2017
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 08.02.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 07.02.2017 öffentlich 1.1 Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom 230/4 4368/2016 Mitteilung: Bei der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof hat sich die Notwendigkeit der Neuorganisation der Tiefgarage Dom (Drehen der Ein- und Ausfahrt) ergeben. Dafür war u.a. erforderlich, die Schranken und Ticketnehmer beziehungsweise Ti- cketgeber zu versetzen, um einen entsprechend notwendigen Rückstauraum für die Pkw an den nun gedrehten Ein- und Ausfahrten zu schaffen. Das hatte im Weiteren zur Folge, dass insgesamt 50 Stellplätze entfallen sind. Die TG Dom hat seit Ab- schluss der baulichen Maßnahmen im Jahr 2015 eine Kapazität von 555 Stellplätzen. Sowohl der ADAC als auch die Industrie- und Handelskammer zu Köln führen regel- mäßig Prüfungen von Parkhäusern und Tiefgaragen durch. So hat die IHK bei der letzten Prüfung im Juni 2016 festgestellt, dass das größte Problem wieder einmal mehr die Breite der Stellplätze ist. Die Tiefgarage ist Anfang der 70er Jahre unter Berücksichtigung der damaligen Vorgaben der GaragenVO in Hinblick auf die Stell- platzbreiten errichtet worden. Diese sah eine Mindestbreite von 2,30 Meter vor. Auf- grund des vorhandenen Rastermaßes zwischen den tragenden Säulen wird diese Mindestbreite bei einigen Stellplätzen leider noch unterschritten und entspricht somit in Teilen auch nicht der damaligen geforderten Stellplatzbreite gemäß GaragenVO. Die Erfahrung, dass es in Parkhäusern und Tiefgaragen zunehmend schwerer fällt, einen ausreichend breiten Stellplatz zu finden, machen Autofahrer immer häufiger. Während die Fahrzeuge im Lauf der Jahrzehnte in die Breite gegangen sind, orien- tiert sich die Bauplanung nach wie vor an Vorgaben aus den 70er Jahren, als ein VW Golf beispielsweise noch um 20 Zentimeter schmaler war als heute. Ein Opel Kadett Bj 1970 hatte eine Breite von 1,59 Meter, der aktuelle Nachfolger Opel Astra schon eine Breite von 1,81 Meter. Hinzuzurechnen wären dann jeweils noch die Maße der Außenspiegel. Der Mittelklassewagen Ford Mondeo misst ohne Spiegel 1,89 Meter, mit Spiegeln 2,09 Meter. Ein SUV wie der BMW X6 hat eine Breite von 1,98 Meter, mit Spiegeln sogar 2,20 Meter. Besonders eng geht es beim Parken zu, wenn nicht mehr als der laut GaragenVO vorgeschriebene Richtwert von 2,30 Metern ausgewiesen wird. Auch dann stehen die Fahrzeuge "Lackschaden-trächtig" Tür an Tür, und selbst schlanken und gelenki- gen Menschen fällt das Ein- und Aussteigen schwer. Als "Lösung" wird dann über die vorhandene Stellplatzmarkierung hinaus geparkt. Dies zieht sich immer weiter durch, so dass am Ende dann ein Stellplatz fehlt, weil beispielsweise auf den markierten 10 Stellplätzen schließlich nur noch 9 Fahrzeuge in der Reihe parken. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine eigene Garagenverordnung. Im Jahr 2009 wurden die Inhalte der GaragenVO in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert. Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) § 122 Einstellplätze und Verkehrsflächen (1) Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss min- destens betragen: 1. 2,30 m, wenn keine Längsseite, 2. 2,40 m, wenn eine Längsseite und 3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen; Angesichts der immer breiteren Fahrzeuge reicht diese Vorgabe der Garagenverord- nungen aus den 1970er-Jahren nicht mehr aus. Gemäß den Empfehlungen für Anla- gen des Ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollten es Breiten von mindestens 2,50 Meter sein. Der ADAC sowie alle mit der Materie befassten Institutionen empfehlen deshalb dringend die Umstellung auf zeitgemäße Stellplatzbreiten. Vergleich GaVO – EAR 05 – Stellplatzbreite GaragenVO EAR 05 Minimum Ohne Begren- zung auf den Längsseiten 2,30m 2,50m Eine Begrenzung auf den Längs- seiten 2,40m 2,65m Jede Längsseite begrenzt ist 2,50m 2,75m Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung umzusetzen und die in der EAR 05 als Minimum definierte Stellplatzbreite von 2,65 Meter generell auch einzuhalten. Durch diese Ummarkierung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 555 auf 505. Die finanzielle Auswirkung im Sinne von Einnahmeverlusten ist allerdings zu ver- nachlässigen. Zunächst einmal hat die Reduzierung der Stellplätze nur dann eine finanzielle Aus- wirkung, wenn die Tiefgarage maximal belegt ist. Bei einer Teilbelegung spielt es keine Rolle, ob noch 50 oder 100 weitere Stellplätze zur Verfügung stehen. Nach Mitteilung des Betreibers ist eine Vollbelegung allerdings relativ selten, insgesamt an höchstens 30 Tagen im Jahr. Eine Maximalbelegung ist z. B. an den verkaufsstarken Adventssamstagen, an den Brückentagen, den verkaufsoffenen Sonntagen und auch den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu erwarten. Allerdings ist diese maximale Auslastung tagsüber begrenzt auf die Zeit zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Davor und danach sind immer noch freie Stellplätze vorhanden. Vergleichbares gilt für die Abendveranstaltungen. Konzerte und sonstige Großveran- staltungen auf dem Roncalliplatz sowie publikumsstarke Veranstaltungen in der Phil- harmonie können zu einer maximalen Auslastung führen. In der Tiefgarage Dom gilt dann wie in der Tiefgarage Philharmonie der sogenannte Konzerttarif. Wenn überhaupt ist eine maximale Auslastung dann aber auch nur während der Veranstaltung für einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Stunden gegeben. Die geplante Verbreiterung mit gleichzeitigem Entfall von Stellplätzen ist insoweit un- schädlich, weil durch die zu geringen Stellplatzbreiten auch heute bereits nie alle Stellplätze belegt werden können. Im Schnitt fallen zwischen 30 und 50 Stellplätze bei maximaler Auslastung weg, weil Fahrzeuge auf zwei Stellplätzen stehen, bzw. über die Markierung hinweg geparkt wird. Dies ist allerdings nicht dem Unvermögen des Fahrers oder einer Nachlässigkeit ge- schuldet, sondern der für die aktuellen Fahrzeuge nicht mehr ausreichenden Stell- platzbreite. Auch bedingt durch das Rastermaß zwischen den tragenden Säulen ha- ben einige Stellplätze noch nicht einmal die Mindestbreite von 2,30 Metern, sondern teilweise nur 2,15 Meter. So werden dann z. B. durch die Ummarkierung zwischen den Säulen, wo heute 7 zu schmale Stellplätze sind, zukünftig nur noch sechs, aber dafür ausreichend breite Stellplätze angeordnet. Es ist davon auszugehen, dass bei der zukünftigen Stellplatzbreite von 2,65 Metern das Parken auf zwei Stellplätzen nicht mehr stattfinden wird. Insgesamt wird diese Ummarkierung zu einer positiven Resonanz bei den Nutzern führen und sicherlich auch in den zukünftigen Tests von ADAC und IHK Anerkennung finden. Die Kosten der Ummarkierung durch Wegfräsen der alten Markierung und aufbringen einer neuen beläuft sich nach einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft auf ca. 82.000 Euro und wird aus dem laufenden Bauunterhaltsbudget bestritten. Die Bauarbeiten finden während des laufenden Betriebes im Mai / Juni 2017 statt. Eine Gesamtsperrung ist nicht erforderlich, es werden nur die Teilbereiche, wo gear- beitet wird, temporär gesperrt. Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen Zur Frage nach der Höhe der jährlichen Einnahmeausfälle führt Fr. BG Berg aus, dass eine seriöse Zahl derzeit nicht genannt werden kann. Eine Reduzierung der Stellplätze hat nur dann eine finanzielle Auswirkung, wenn die Tiefgarage maximal belegt ist. Eine Vollbelegung wird max. an 30 Tagen/jährlich erreicht. RM Weisenstein fragt an, ob evtl. eine Preiserhöhung vorgenommen werden kann. Hr. Fritz führt dazu aus, dass die Parkgebühren erst vor kurzem erhöht wurden. RM Frank bittet darum, dass der Verkehrsausschuss diese Mitteilung ebenfalls er- hält.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230-4 Vorlagen-Nummer 04.01.2017 4368/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 07.02.2017 Verkehrsausschuss 31.03.2017 Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom Bei der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof hat sich die Notwendigkeit der Neuorganisation der Tiefgarage Dom (Drehen der Ein- und Ausfahrt) er- geben. Dafür war u.a. erforderlich, die Schranken und Ticketnehmer beziehungsweise Ticketgeber zu versetzen, um einen entsprechend notwendigen Rückstauraum für die Pkw an den nun gedrehten Ein- und Ausfahrten zu schaffen. Das hatte im Weiteren zur Folge, dass insge- samt 50 Stellplätze entfallen sind. Die TG Dom hat seit Abschluss der baulichen Maßnahmen im Jahr 2015 eine Kapazität von 555 Stellplätzen. Sowohl der ADAC als auch die Industrie- und Handelskammer zu Köln führen regelmäßig Prüfungen von Parkhäusern und Tiefgaragen durch. So hat die IHK bei der letzten Prüfung im Juni 2016 festgestellt, dass das größte Problem wieder einmal mehr die Breite der Stell- plätze ist. Die Tiefgarage ist Anfang der 70er Jahre unter Berücksichtigung der damaligen Vorgaben der GaragenVO in Hinblick auf die Stellplatzbreiten errichtet worden. Diese sah eine Mindestbreite von 2,30 Meter vor. Aufgrund des vorhandenen Rastermaßes zwischen den tragenden Säulen wird diese Mindestbreite bei einigen Stellplätzen leider noch unter- schritten und entspricht somit in Teilen auch nicht der damaligen geforderten Stellplatzbreite gemäß GaragenVO. Die Erfahrung, dass es in Parkhäusern und Tiefgaragen zunehmend schwerer fällt, einen ausreichend breiten Stellplatz zu finden, machen Autofahrer immer häufiger. Während die Fahrzeuge im Lauf der Jahrzehnte in die Breite gegangen sind, orientiert sich die Baupla- nung nach wie vor an Vorgaben aus den 70er Jahren, als ein VW Golf beispielsweise noch um 20 Zentimeter schmaler war als heute. Ein Opel Kadett Bj 1970 hatte eine Breite von 1,59 Meter, der aktuelle Nachfolger Opel Astra schon eine Breite von 1,81 Meter. Hinzuzurechnen wären dann jeweils noch die Maße der Außenspiegel. Der Mittelklassewagen Ford Mondeo misst ohne Spiegel 1,89 Meter, mit Spiegeln 2,09 Me- ter. Ein SUV wie der BMW X6 hat eine Breite von 1,98 Meter, mit Spiegeln sogar 2,20 Meter. Besonders eng geht es beim Parken zu, wenn nicht mehr als der laut GaragenVO vorge- schriebene Richtwert von 2,30 Metern ausgewiesen wird. Auch dann stehen die Fahrzeuge 2 "Lackschaden-trächtig" Tür an Tür, und selbst schlanken und gelenkigen Menschen fällt das Ein- und Aussteigen schwer. Als "Lösung" wird dann über die vorhandene Stellplatzmarkierung hinaus geparkt. Dies zieht sich immer weiter durch, so dass am Ende dann ein Stellplatz fehlt, weil beispielsweise auf den markierten 10 Stellplätzen schließlich nur noch 9 Fahrzeuge in der Reihe parken. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine eigene Garagenverordnung. Im Jahr 2009 wur- den die Inhalte der GaragenVO in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten integriert. Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBau- VO) § 122 Einstellplätze und Verkehrsflächen (1) Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens betragen: 1. 2,30 m, wenn keine Längsseite, 2. 2,40 m, wenn eine Längsseite und 3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bau- teilen oder Einrichtungen aufweisen; Angesichts der immer breiteren Fahrzeuge reicht diese Vorgabe der Garagenverordnungen aus den 1970er-Jahren nicht mehr aus. Gemäß den Empfehlungen für Anlagen des Ruhen- den Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollten es Breiten von mindestens 2,50 Meter sein. Der ADAC sowie alle mit der Materie befassten Institutionen empfehlen deshalb dringend die Umstellung auf zeitgemäße Stellplatzbreiten. Vergleich GaVO – EAR 05 – Stellplatzbreite GaragenVO EAR 05 Minimum Ohne Begren- zung auf den Längsseiten 2,30m 2,50m Eine Begrenzung auf den Längs- seiten 2,40m 2,65m Jede Längsseite begrenzt ist 2,50m 2,75m Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung umzusetzen und die in der EAR 05 als Mini- 3 mum definierte Stellplatzbreite von 2,65 Meter generell auch einzuhalten. Durch diese Ummarkierung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 555 auf 505. Die finanzielle Auswirkung im Sinne von Einnahmeverlusten ist allerdings zu vernachlässigen. Zunächst einmal hat die Reduzierung der Stellplätze nur dann eine finanzielle Auswirkung, wenn die Tiefgarage maximal belegt ist. Bei einer Teilbelegung spielt es keine Rolle, ob noch 50 oder 100 weitere Stellplätze zur Verfügung stehen. Nach Mitteilung des Betreibers ist eine Vollbelegung allerdings relativ selten, insgesamt an höchstens 30 Tagen im Jahr. Eine Ma- ximalbelegung ist z. B. an den verkaufsstarken Adventssamstagen, an den Brückentagen, den verkaufsoffenen Sonntagen und auch den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu erwarten. Allerdings ist diese maximale Auslastung tagsüber begrenzt auf die Zeit zwischen 11 Uhr und 16 Uhr. Davor und danach sind immer noch freie Stellplätze vorhanden. Vergleichbares gilt für die Abendveranstaltungen. Konzerte und sonstige Großveranstaltun- gen auf dem Roncalliplatz sowie publikumsstarke Veranstaltungen in der Philharmonie kön- nen zu einer maximalen Auslastung führen. In der Tiefgarage Dom gilt dann wie in der Tief- garage Philharmonie der sogenannte Konzerttarif. Wenn überhaupt ist eine maximale Auslastung dann aber auch nur während der Veranstal- tung für einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Stunden gegeben. Die geplante Verbreiterung mit gleichzeitigem Entfall von Stellplätzen ist insoweit unschäd- lich, weil durch die zu geringen Stellplatzbreiten auch heute bereits nie alle Stellplätze belegt werden können. Im Schnitt fallen zwischen 30 und 50 Stellplätze bei maximaler Auslastung weg, weil Fahrzeuge auf zwei Stellplätzen stehen, bzw. über die Markierung hinweg geparkt wird. Dies ist allerdings nicht dem Unvermögen des Fahrers oder einer Nachlässigkeit geschuldet, sondern der für die aktuellen Fahrzeuge nicht mehr ausreichenden Stellplatzbreite. Auch be- dingt durch das Rastermaß zwischen den tragenden Säulen haben einige Stellplätze noch nicht einmal die Mindestbreite von 2,30 Metern, sondern teilweise nur 2,15 Meter. So werden dann z. B. durch die Ummarkierung zwischen den Säulen, wo heute 7 zu schmale Stellplätze sind, zukünftig nur noch sechs, aber dafür ausreichend breite Stellplätze angeordnet. Es ist davon auszugehen, dass bei der zukünftigen Stellplatzbreite von 2,65 Metern das Par- ken auf zwei Stellplätzen nicht mehr stattfinden wird. Insgesamt wird diese Ummarkierung zu einer positiven Resonanz bei den Nutzern führen und sicherlich auch in den zukünftigen Tests von ADAC und IHK Anerkennung finden. Die Kosten der Ummarkierung durch Wegfräsen der alten Markierung und aufbringen einer neuen beläuft sich nach einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft auf ca. 82.000 Euro und wird aus dem laufenden Bauunterhaltsbudget bestritten. Die Bauarbeiten finden während des laufenden Betriebes im Mai / Juni 2017 statt. Eine Ge- samtsperrung ist nicht erforderlich, es werden nur die Teilbereiche, wo gearbeitet wird, tem- porär gesperrt. gez. Berg
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4368/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27