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4368/2016

Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom

Mitteilung Ausschuss 13.02.2017

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Auszug - Liegenschaftsausschuss 07.02.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Auszug - Liegenschaftsausschuss 07.02.2017

8242 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon:  (0221) 221-23074  
Fax       :  (0221) 221-24500 
E-Mail:  gerhild.lesser@stadt-koeln.de 
Datum: 08.02.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 07.02.2017 
öffentlich 
1.1 Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom  
230/4 
4368/2016 
Mitteilung: 
 
Bei der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof hat 
sich die Notwendigkeit der Neuorganisation der Tiefgarage Dom (Drehen der Ein- 
und Ausfahrt) ergeben.  
 
Dafür war u.a. erforderlich, die Schranken und Ticketnehmer beziehungsweise Ti-
cketgeber zu versetzen, um einen entsprechend notwendigen Rückstauraum für die 
Pkw an den nun gedrehten Ein- und Ausfahrten zu schaffen. Das hatte im Weiteren 
zur Folge, dass insgesamt 50 Stellplätze entfallen sind. Die TG Dom hat seit Ab-
schluss der baulichen Maßnahmen im Jahr 2015 eine Kapazität von 555 Stellplätzen.  
 
Sowohl der ADAC als auch die Industrie- und Handelskammer zu Köln führen regel-
mäßig Prüfungen von Parkhäusern und Tiefgaragen durch. So hat die IHK bei der 
letzten Prüfung im Juni 2016 festgestellt, dass das größte Problem wieder einmal 
mehr die Breite der Stellplätze ist. Die Tiefgarage ist Anfang der 70er Jahre unter 
Berücksichtigung der damaligen Vorgaben der GaragenVO in Hinblick auf die Stell-
platzbreiten errichtet worden. Diese sah eine Mindestbreite von 2,30 Meter vor. Auf-
grund des vorhandenen Rastermaßes zwischen den tragenden Säulen wird diese 
Mindestbreite bei einigen Stellplätzen leider noch unterschritten und entspricht somit 
in Teilen auch nicht der damaligen geforderten Stellplatzbreite gemäß GaragenVO. 
 
Die Erfahrung, dass es in Parkhäusern und Tiefgaragen zunehmend schwerer fällt, 
einen ausreichend breiten Stellplatz zu finden, machen Autofahrer immer häufiger. 
Während die Fahrzeuge im Lauf der Jahrzehnte in die Breite gegangen sind, orien-
tiert sich die Bauplanung nach wie vor an Vorgaben aus den 70er Jahren, als ein VW 
Golf beispielsweise noch um 20 Zentimeter schmaler war als heute. Ein Opel Kadett

Bj 1970 hatte eine Breite von 1,59 Meter, der aktuelle Nachfolger Opel Astra schon 
eine Breite von 1,81 Meter. Hinzuzurechnen wären dann jeweils noch die Maße der 
Außenspiegel. 
 
Der Mittelklassewagen Ford Mondeo misst ohne Spiegel 1,89 Meter, mit Spiegeln 
2,09 Meter. Ein SUV wie der BMW X6 hat eine Breite von 1,98 Meter, mit Spiegeln 
sogar 2,20 Meter.  
 
Besonders eng geht es beim Parken zu, wenn nicht mehr als der laut GaragenVO 
vorgeschriebene Richtwert von 2,30 Metern ausgewiesen wird. Auch dann stehen 
die Fahrzeuge "Lackschaden-trächtig" Tür an Tür, und selbst schlanken und gelenki-
gen Menschen fällt das Ein- und Aussteigen schwer.  
 
Als "Lösung" wird dann über die vorhandene Stellplatzmarkierung hinaus geparkt. 
Dies zieht sich immer weiter durch, so dass am Ende dann ein Stellplatz fehlt, weil 
beispielsweise auf den markierten 10 Stellplätzen schließlich nur noch 9 Fahrzeuge 
in der Reihe parken. 
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine eigene Garagenverordnung. Im Jahr 
2009 wurden die Inhalte der GaragenVO in die Verordnung über Bau und Betrieb 
von Sonderbauten integriert. 
 
 
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – 
SBauVO) 
 
 
§ 122  
Einstellplätze und Verkehrsflächen 
(1) Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss min-
destens betragen: 
1. 2,30 m, wenn keine Längsseite, 
2. 2,40 m, wenn eine Längsseite und 
3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand 
von weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie 
anderen Bauteilen oder Einrichtungen aufweisen; 
 
Angesichts der immer breiteren Fahrzeuge reicht diese Vorgabe der Garagenverord-
nungen aus den 1970er-Jahren nicht mehr aus. Gemäß den Empfehlungen für Anla-
gen des Ruhenden Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen sollten es Breiten von mindestens 2,50 Meter sein.  
 
Der ADAC sowie alle mit der Materie befassten Institutionen empfehlen deshalb 
dringend die Umstellung auf zeitgemäße Stellplatzbreiten.  
 
Vergleich GaVO – EAR 05 – Stellplatzbreite

GaragenVO  EAR 05  
Minimum  
Ohne Begren-
zung auf den 
Längsseiten  
2,30m  2,50m  
Eine Begrenzung 
auf den Längs-
seiten  
2,40m  2,65m  
Jede Längsseite 
begrenzt ist  
2,50m  2,75m  
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung umzusetzen und die in der EAR 05 
als Minimum definierte Stellplatzbreite von 2,65 Meter generell auch einzuhalten. 
 
Durch diese Ummarkierung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 555 auf 505. 
Die finanzielle Auswirkung im Sinne von Einnahmeverlusten ist allerdings zu ver-
nachlässigen. 
 
Zunächst einmal hat die Reduzierung der Stellplätze nur dann eine finanzielle Aus-
wirkung, wenn die Tiefgarage maximal belegt ist. Bei einer Teilbelegung spielt es 
keine Rolle, ob noch 50 oder 100 weitere Stellplätze zur Verfügung stehen. Nach 
Mitteilung des Betreibers ist eine Vollbelegung allerdings relativ selten, insgesamt an 
höchstens 30 Tagen im Jahr. Eine Maximalbelegung ist z. B. an den verkaufsstarken 
Adventssamstagen, an den Brückentagen, den verkaufsoffenen Sonntagen und auch 
den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu erwarten. 
 
Allerdings ist diese maximale Auslastung tagsüber begrenzt auf die Zeit zwischen 11 
Uhr und 16 Uhr. Davor und danach sind immer noch freie Stellplätze vorhanden. 
 
Vergleichbares gilt für die Abendveranstaltungen. Konzerte und sonstige Großveran-
staltungen auf dem Roncalliplatz sowie publikumsstarke Veranstaltungen in der Phil-
harmonie können zu einer maximalen Auslastung führen. In der Tiefgarage Dom gilt 
dann wie in der Tiefgarage Philharmonie der sogenannte Konzerttarif. 
 
Wenn überhaupt ist eine maximale Auslastung dann aber auch nur während der 
Veranstaltung für einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Stunden gegeben. 
 
Die geplante Verbreiterung mit gleichzeitigem Entfall von Stellplätzen ist insoweit un-
schädlich, weil durch die zu geringen Stellplatzbreiten auch heute bereits nie alle 
Stellplätze belegt werden können. Im Schnitt fallen zwischen 30 und 50 Stellplätze 
bei maximaler Auslastung weg, weil Fahrzeuge auf zwei Stellplätzen stehen, bzw. 
über die Markierung hinweg geparkt wird. 
 
Dies ist allerdings nicht dem Unvermögen des Fahrers oder einer Nachlässigkeit ge-
schuldet, sondern der für die aktuellen Fahrzeuge nicht mehr ausreichenden Stell-
platzbreite. Auch bedingt durch das Rastermaß zwischen den tragenden Säulen ha-
ben einige Stellplätze noch nicht einmal die Mindestbreite von 2,30 Metern, sondern 
teilweise nur 2,15 Meter. So werden dann z. B. durch die Ummarkierung zwischen 
den Säulen, wo heute 7 zu schmale Stellplätze sind, zukünftig nur noch sechs, aber 
dafür ausreichend breite Stellplätze angeordnet.

Es ist davon auszugehen, dass bei der zukünftigen Stellplatzbreite von 2,65 Metern 
das Parken auf zwei Stellplätzen nicht mehr stattfinden wird. Insgesamt wird diese 
Ummarkierung zu einer positiven Resonanz bei den Nutzern führen und sicherlich 
auch in den zukünftigen Tests von ADAC und IHK Anerkennung finden.  
 
Die Kosten der Ummarkierung durch Wegfräsen der alten Markierung und aufbringen 
einer neuen beläuft sich nach einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft auf ca. 
82.000 Euro und wird aus dem laufenden Bauunterhaltsbudget bestritten. 
 
Die Bauarbeiten finden während des laufenden Betriebes im Mai / Juni 2017 statt. 
Eine Gesamtsperrung ist nicht erforderlich, es werden nur die Teilbereiche, wo gear-
beitet wird, temporär gesperrt. 
Abstimmungsergebnis: 
Kenntnis genommen 
 
Zur Frage nach der Höhe der jährlichen Einnahmeausfälle führt Fr. BG Berg aus, 
dass eine seriöse Zahl derzeit nicht genannt werden kann. Eine Reduzierung der 
Stellplätze hat nur dann eine finanzielle Auswirkung, wenn die Tiefgarage maximal 
belegt ist. Eine Vollbelegung wird max. an 30 Tagen/jährlich erreicht.  
 
RM Weisenstein fragt an, ob evtl. eine Preiserhöhung vorgenommen werden kann. 
Hr. Fritz führt dazu aus, dass die Parkgebühren erst vor kurzem erhöht wurden.  
 
RM Frank bittet darum, dass der Verkehrsausschuss diese Mitteilung ebenfalls er-
hält.

Mitteilung Ausschuss

7560 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230-4 
Vorlagen-Nummer  04.01.2017 
 4368/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 07.02.2017 
Verkehrsausschuss 31.03.2017 
 
Ummarkierung von Stellplätzen in der Tiefgarage Dom 
 
 
Bei der städtebaulichen Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof hat sich die 
Notwendigkeit der Neuorganisation der Tiefgarage Dom (Drehen der Ein- und Ausfahrt) er-
geben.  
 
Dafür war u.a. erforderlich, die Schranken und Ticketnehmer beziehungsweise Ticketgeber 
zu versetzen, um einen entsprechend notwendigen Rückstauraum für die Pkw an den nun 
gedrehten Ein- und Ausfahrten zu schaffen. Das hatte im Weiteren zur Folge, dass insge-
samt 50 Stellplätze entfallen sind. Die TG Dom hat seit Abschluss der baulichen Maßnahmen 
im Jahr 2015 eine Kapazität von 555 Stellplätzen.  
 
Sowohl der ADAC als auch die Industrie- und Handelskammer zu Köln führen regelmäßig 
Prüfungen von Parkhäusern und Tiefgaragen durch. So hat die IHK bei der letzten Prüfung 
im Juni 2016 festgestellt, dass das größte Problem wieder einmal mehr die Breite der Stell-
plätze ist. Die Tiefgarage ist Anfang der 70er Jahre unter Berücksichtigung der damaligen 
Vorgaben der GaragenVO in Hinblick auf die Stellplatzbreiten errichtet worden. Diese sah 
eine Mindestbreite von 2,30 Meter vor. Aufgrund des vorhandenen Rastermaßes zwischen 
den tragenden Säulen wird diese Mindestbreite bei einigen Stellplätzen leider noch unter-
schritten und entspricht somit in Teilen auch nicht der damaligen geforderten Stellplatzbreite 
gemäß GaragenVO. 
 
Die Erfahrung, dass es in Parkhäusern und Tiefgaragen zunehmend schwerer fällt, einen 
ausreichend breiten Stellplatz zu finden, machen Autofahrer immer häufiger. Während die 
Fahrzeuge im Lauf der Jahrzehnte in die Breite gegangen sind, orientiert sich die Baupla-
nung nach wie vor an Vorgaben aus den 70er Jahren, als ein VW Golf beispielsweise noch 
um 20 Zentimeter schmaler war als heute. Ein Opel Kadett Bj 1970 hatte eine Breite von 1,59 
Meter, der aktuelle Nachfolger Opel Astra schon eine Breite von 1,81 Meter. Hinzuzurechnen 
wären dann jeweils noch die Maße der Außenspiegel. 
 
Der Mittelklassewagen Ford Mondeo misst ohne Spiegel 1,89 Meter, mit Spiegeln 2,09 Me-
ter. Ein SUV wie der BMW X6 hat eine Breite von 1,98 Meter, mit Spiegeln sogar 2,20 Meter.  
 
Besonders eng geht es beim Parken zu, wenn nicht mehr als der laut GaragenVO vorge-
schriebene Richtwert von 2,30 Metern ausgewiesen wird. Auch dann stehen die Fahrzeuge

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"Lackschaden-trächtig" Tür an Tür, und selbst schlanken und gelenkigen Menschen fällt das 
Ein- und Aussteigen schwer.  
 
Als "Lösung" wird dann über die vorhandene Stellplatzmarkierung hinaus geparkt. Dies zieht 
sich immer weiter durch, so dass am Ende dann ein Stellplatz fehlt, weil beispielsweise auf 
den markierten 10 Stellplätzen schließlich nur noch 9 Fahrzeuge in der Reihe parken. 
 
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keine eigene Garagenverordnung. Im Jahr 2009 wur-
den die Inhalte der GaragenVO in die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten 
integriert. 
 
 
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBau-
VO) 
 
 
§ 122 
Einstellplätze und Verkehrsflächen 
(1) Ein Einstellplatz muss mindestens 5 m lang sein. Seine Breite muss mindestens 
betragen: 
1. 2,30 m, wenn keine Längsseite, 
2. 2,40 m, wenn eine Längsseite und 
3. 2,50 m, wenn beide Längsseiten des Einstellplatzes einen Abstand von 
weniger als 0,10 m zu begrenzenden Wänden, Stützen sowie anderen Bau-
teilen oder Einrichtungen aufweisen; 
 
Angesichts der immer breiteren Fahrzeuge reicht diese Vorgabe der Garagenverordnungen 
aus den 1970er-Jahren nicht mehr aus. Gemäß den Empfehlungen für Anlagen des Ruhen-
den Verkehrs (EAR 05) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sollten 
es Breiten von mindestens 2,50 Meter sein.  
 
Der ADAC sowie alle mit der Materie befassten Institutionen empfehlen deshalb dringend die 
Umstellung auf zeitgemäße Stellplatzbreiten.  
 
Vergleich GaVO – EAR 05 – Stellplatzbreite  
 
GaragenVO  EAR 05  
Minimum  
Ohne Begren-
zung auf den 
Längsseiten  
2,30m  2,50m  
Eine Begrenzung 
auf den Längs-
seiten  
2,40m  2,65m  
Jede Längsseite 
begrenzt ist  
2,50m  2,75m  
 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Empfehlung umzusetzen und die in der EAR 05 als Mini-

3 
 
mum definierte Stellplatzbreite von 2,65 Meter generell auch einzuhalten. 
 
Durch diese Ummarkierung reduziert sich die Anzahl der Stellplätze von 555 auf 505. Die 
finanzielle Auswirkung im Sinne von Einnahmeverlusten ist allerdings zu vernachlässigen. 
 
Zunächst einmal hat die Reduzierung der Stellplätze nur dann eine finanzielle Auswirkung, 
wenn die Tiefgarage maximal belegt ist. Bei einer Teilbelegung spielt es keine Rolle, ob noch 
50 oder 100 weitere Stellplätze zur Verfügung stehen. Nach Mitteilung des Betreibers ist eine 
Vollbelegung allerdings relativ selten, insgesamt an höchstens 30 Tagen im Jahr. Eine Ma-
ximalbelegung ist z. B. an den verkaufsstarken Adventssamstagen, an den Brückentagen, 
den verkaufsoffenen Sonntagen und auch den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr zu 
erwarten. 
 
Allerdings ist diese maximale Auslastung tagsüber begrenzt auf die Zeit zwischen 11 Uhr und 
16 Uhr. Davor und danach sind immer noch freie Stellplätze vorhanden. 
 
Vergleichbares gilt für die Abendveranstaltungen. Konzerte und sonstige Großveranstaltun-
gen auf dem Roncalliplatz sowie publikumsstarke Veranstaltungen in der Philharmonie kön-
nen zu einer maximalen Auslastung führen. In der Tiefgarage Dom gilt dann wie in der Tief-
garage Philharmonie der sogenannte Konzerttarif. 
 
Wenn überhaupt ist eine maximale Auslastung dann aber auch nur während der Veranstal-
tung für einen Zeitraum von ca. 3 bis 4 Stunden gegeben. 
 
Die geplante Verbreiterung mit gleichzeitigem Entfall von Stellplätzen ist insoweit unschäd-
lich, weil durch die zu geringen Stellplatzbreiten auch heute bereits nie alle Stellplätze belegt 
werden können. Im Schnitt fallen zwischen 30 und 50 Stellplätze bei maximaler Auslastung 
weg, weil Fahrzeuge auf zwei Stellplätzen stehen, bzw. über die Markierung hinweg geparkt 
wird. 
 
Dies ist allerdings nicht dem Unvermögen des Fahrers oder einer Nachlässigkeit geschuldet, 
sondern der für die aktuellen Fahrzeuge nicht mehr ausreichenden Stellplatzbreite. Auch be-
dingt durch das Rastermaß zwischen den tragenden Säulen haben einige Stellplätze noch 
nicht einmal die Mindestbreite von 2,30 Metern, sondern teilweise nur 2,15 Meter. So werden 
dann z. B. durch die Ummarkierung zwischen den Säulen, wo heute 7 zu schmale Stellplätze 
sind, zukünftig nur noch sechs, aber dafür ausreichend breite Stellplätze angeordnet. 
 
Es ist davon auszugehen, dass bei der zukünftigen Stellplatzbreite von 2,65 Metern das Par-
ken auf zwei Stellplätzen nicht mehr stattfinden wird. Insgesamt wird diese Ummarkierung zu 
einer positiven Resonanz bei den Nutzern führen und sicherlich auch in den zukünftigen 
Tests von ADAC und IHK Anerkennung finden.  
 
Die Kosten der Ummarkierung durch Wegfräsen der alten Markierung und aufbringen einer 
neuen beläuft sich nach einer Kostenschätzung der Gebäudewirtschaft auf ca. 82.000 Euro 
und wird aus dem laufenden Bauunterhaltsbudget bestritten. 
 
Die Bauarbeiten finden während des laufenden Betriebes im Mai / Juni 2017 statt. Eine Ge-
samtsperrung ist nicht erforderlich, es werden nur die Teilbereiche, wo gearbeitet wird, tem-
porär gesperrt. 
 
 
gez. Berg

Beratungsverlauf (2)

07.02.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4368/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27