0059/2022
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz
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Beschlussvorlage Rat
4610 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0059/2022 Freigabedatum 10.03.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Friedenstraße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 Sportausschuss 04.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge- sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt sind. Nachdem die Bezirksregierung Köln keine kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken erhoben hat, ist die formelle Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft zwischenzeitlich erfolgt. Nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (Ziffer 3.6.2) und dem oben genannten Ratsbeschluss ist für die Neubesetzung von Positionen in Geschäftsleitungsorganen, im vorliegenden Fall die des hauptamtlichen Geschäftsführers*der hauptamtlichen Geschäftsführerin der Kölner Schulbaugesellschaft mbH, eine Ausschreibung unter Beteiligung eines unabhängigen Personalberaters durchzuführen. 3 Das Personalberatungsunternehmen wurde zwischenzeitlich beauftragt. Zum nebenamtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft wurde der erste Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft, Herr Beigeordneter Markus Greitemann, bestellt. Der weitere Personalzuwachs bis zur Sollstärke der Gesellschaft wird weitestgehend nach Bestellung der hauptamtlichen Geschäftsführung erfolgen. Damit die Gesellschaft zeitgleich mit der Personalgewinnung sukzessiv ihr operatives Geschäft aufnehmen kann, ist die Beauftragung eines ersten Schulbaupro- jektes erforderlich. Die Entscheidung, mit welchen Schulbauprojekten die Schulbaugesellschaft beauftragt wird, trifft der Rat der Stadt Köln. Die Beauftragung steht dabei in Abhängigkeit zur Personalgewin- nung in der Schulbaugesellschaft. Daher erfolgt zunächst nur die Beauftragung einer Schulbaumaßnahme aus der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste. Die Beauftragung weiterer Schulbaumaßnahmen wird voraussichtlich im dritten Quartal 2023 erfolgen. Die Maßnahme Neubau einer 2-zügigen Grundschule befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A). Die Realisierung der Maßnahme ist schnellstmöglich zur Entlastung der Stadtteile Porz, Urbach, Eil und Elsdorf erforderlich. Das Grundstück für den Neubau der Grundschule hat eine Gesamtgröße von 6.814 m² und befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Das entsprechende Bau- und Planungsrecht für den Schulbau liegt vor. Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Baubeschluss konkretisiert. Anlage Lageplan
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2024
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0059/2022
Stand: 22.10.2024
Sachstandsbericht
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule
Friedenstraße, Köln-Porz
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2)
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3):
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen.
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt.
Nächste Schritte:
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
22.10.2025
Anlage 4 Vorabauszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.05.2023
4922 Zeichen
Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Huppertz Telefon: (0221) 221 22443 Fax: (0221) 221 22344 E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 08.05.2023 öffentlich 6.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 0059/2022 Vorsitzende Ruffen führt aus, dass sie diese Vorlage im Ausschuss Schule und Wei- terbildung abgelehnt habe und zwar nicht, weil die FDP nicht wolle, dass diese Schule gebaut werde, sondern weil niemand dort ihre Fragen hätte beantworten können. Diese möchte sie nun hier im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellen. Sie möchte wissen, wie man eine Gesellschaft mit dem Bau einer Schule beauftragen könne, bei der man nicht wisse, ob diese schon Mitarbeiter habe. Der einzige Mitar- beiter, von dem sie bisher wisse, sei der Dezernent Greitemann persönlich als stell- vertretender Geschäftsführer. Sie habe sich zudem gefragt, ob keine weiteren Vorgaben gemacht werden sollen, wie etwas welche Qualität, welche Größe, welche Sporthalle oder ein geplantes Fer- tigstellungsdatum. Sie wünsche sich vom Dezernent eine Ausführung, wie das ganze gehandhabt werden solle. Beigeordneter Greitemann führt aus, dass es eine Schulbauprioritätenliste gebe, in der verschiedene Schule mit unterschiedlichen Prioritäten (0, A usw.) aufgeführt seien. Der Rat habe das Recht, wenn eine Priorität von A nach 0 gezogen werde zu sagen, dass diese Schule an die Schulbaugesellschaft oder an die Gebäudewirtschaft gegeben werden. Wird die Priorität innerhalb der Gebäudewirtschaft von A nach 0 ver- schoben, dann entscheidet die Gebäudewirtschaft in welcher Abteilung die Bearbei- tung stattfinden wird. Sollte dieser Vorgang von statten gehen, gibt es noch keine Indi- kation wie viel die Schule kosten werde, da noch keine Machbarkeitsstudie durchge- führt worden sei. Dies werde dann erst gestartet. Er erwarte also heute den Be- schluss, dass die Schulbaugesellschaft diese Schule in der Friedensstraße entwickeln und bauen lassen solle. Der Ausschuss erhalte, wie es bisher auch üblich war, im wei- teren Verlauf die Beschlussvorlagen je nachdem welche Strategie gewählt würde. Die Schulbaugesellschaft sei gegründet, es lägen entsprechende finanzielle Mittel vor und sollte der Beschluss heute ergehen und auch der Rat dies beschließen, dann könne er sofort, da er Kontoverfügung habe, mit der Beauftragung beginnen. Die Machbarkeitsstudie würde er an einen Externen geben und diese vorantreiben, unab- hängig davon, ob es bereits einen Geschäftsführer gebe oder nicht. Das Auswahlverfahren für die Geschäftsführung wurde zu Beginn des Jahres gestar- tet, nachdem die Personalberatungsfirma akquiriert wurde und die Zustimmung der Bezirksregierung vorgelegen habe. Hier wurde eine Geschäftsführung gefunden mit der man nun gemeinsam mit der Beteiligungsverwaltung in Vertragsverhandlungen sei. Er hoffe, dass man das Ergebnis, um wen es sich hierbei handele, schnell mittei- len könne. Man habe diese Vorlage jetzt bereits eingebracht, um Vorgänge zu paralle- lisieren, damit die Geschäftsführung, sobald diese da sei, sofort ins Handeln überge- hen könne. Herr Kirchner merkt an, wie wichtig diese Ausführungen des Beigeordneten seien. Er bittet darum auch in Zukunft noch transparenter die Vorgänge darzulegen, damit sol- che Rückfragen nicht mehr gestellt werden müssten. Frau Ruffen fragt noch einmal nach, warum die zweizügige Grundschule nun in die Schulbaugesellschaft solle, da sie sich unter der Schulbaugesellschaft etwas anderes vorgestellt habe. Herr Greitemann erklärt, dass durch den Beschluss der Schulbaugesellschaft die Ge- bäudewirtschaft nun in der Lage sei Empfehlungen auszusprechen, welche Schule am besten von der Schulbaugesellschaft gebaut werden solle. Für den Start habe man sich nun für Schnelligkeit und um zu parallelisieren eine Schule mit einem einfachen Grundstück herausgesucht mit einer einfachen Schule. Er erläutert noch einmal, dass der Ausschuss durch die Schulbaugesellschaft eine weitere Entscheidungsmöglichkeit habe, wer was bearbeite. Normalerweise wäre das nicht gegeben, da es sich ansons- ten um Verwaltungshandeln handele, wo intern entschieden werde, wer welches Pro- jekt abarbeite. Er sagt zu, es demnächst etwas ausführlicher zu beschreiben. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses: Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden- straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion – Die Linke empfohlen.
Anlage 3 Vorabauszug Finanzauschuss vom 15.05.2023
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Anlage 3 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 15.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.05.2023 öffentlich 10.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 0059/2022 Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden- straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesell- schaft unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtli- chen Geschäftsführung, zu besetzen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt
Anlage 2, Auszug BV 7 (Porz) 11.05.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 12.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 öffentlich 7.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 0059/2022 Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Bau der Grundschule Friedenstraße in Porz" AN/0833/2023 I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0833/2023: Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Geschäftsführung, zu besetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden- straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesell- schaft unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtli- chen Geschäftsführung, zu besetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2208 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0059/2022
Stand: 17.09.2025
Sachstandsbericht
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule
Friedenstraße, Köln-Porz
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2)
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3):
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen.
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt.
Nächste Schritte:
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben.
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Am 15. September 2025 wurde der Bauantrag für die neue Grundschule eingereicht. Zeit-
gleich wurde der Teilnahmewettbewerb für die Generalunternehmerleistungen gestartet.
2
Nächste Schritte:
Anfang 2026 soll ein geeignetes Generalunternehmen für die Übernahme der verbleibenden
Planungsleistungen und die Bauausführung vertraglich gebunden werden. Im Frühling 2026
soll der Baustart für die zweizügige Clustergrundschule samt Zweifeldsporthalle, Hausmeister-
wohnung und Außenanlagen erfolgen. Der Baubeschluss liegt bereits vor.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
16.09.2026
Anlage 1 - Lageplan
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Mittelpunkt: 365706, 5637803 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 05.12.2022Seite 1 / 1 Anlage 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0059/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.03.2023
- Erstellt
- 06.01.2022 10:17