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0059/2022

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2023, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2024

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Anlage 4 Vorabauszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.05.2023

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Anlage 3 Vorabauszug Finanzauschuss vom 15.05.2023

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Anlage 2, Auszug BV 7 (Porz) 11.05.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4610 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0059/2022 
Freigabedatum 
10.03.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule 
Friedenstraße, Köln-Porz  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit 
der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Friedenstraße, Köln-Porz 
(Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.04.2023 
Sportausschuss 04.05.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.05.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner  
Schulbaugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Ge-
sellschaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. 
 
Nachdem die Bezirksregierung Köln keine kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken erhoben 
hat, ist die formelle Gründung der Kölner Schulbaugesellschaft zwischenzeitlich erfolgt.  
 
Nach den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (Ziffer 3.6.2)  
und dem oben genannten Ratsbeschluss ist für die Neubesetzung von Positionen in  
Geschäftsleitungsorganen, im vorliegenden Fall die des hauptamtlichen Geschäftsführers*der 
hauptamtlichen Geschäftsführerin der Kölner Schulbaugesellschaft mbH, eine Ausschreibung 
unter Beteiligung eines unabhängigen Personalberaters durchzuführen.

3 
 
Das Personalberatungsunternehmen wurde zwischenzeitlich beauftragt. Zum nebenamtlichen 
Geschäftsführer der Gesellschaft wurde der erste Betriebsleiter der Gebäudewirtschaft, Herr 
Beigeordneter Markus Greitemann, bestellt. Der weitere Personalzuwachs bis zur Sollstärke 
der Gesellschaft wird weitestgehend nach Bestellung der hauptamtlichen Geschäftsführung 
erfolgen. Damit die Gesellschaft zeitgleich mit der Personalgewinnung sukzessiv ihr 
operatives Geschäft aufnehmen kann, ist die Beauftragung eines ersten Schulbaupro-
jektes erforderlich. 
 
Die Entscheidung, mit welchen Schulbauprojekten die Schulbaugesellschaft beauftragt wird, 
trifft der Rat der Stadt Köln. Die Beauftragung steht dabei in Abhängigkeit zur Personalgewin-
nung in der Schulbaugesellschaft.  
Daher erfolgt zunächst nur die Beauftragung einer Schulbaumaßnahme aus der  
priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste. Die Beauftragung weiterer Schulbaumaßnahmen 
wird voraussichtlich im dritten Quartal 2023 erfolgen. 
Die Maßnahme Neubau einer 2-zügigen Grundschule befindet sich in der priorisierenden 
Schulbaumaßnahmenliste in der aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A).  
Die Realisierung der Maßnahme ist schnellstmöglich zur Entlastung der Stadtteile Porz,  
Urbach, Eil und Elsdorf erforderlich. 
Das Grundstück für den Neubau der Grundschule hat eine Gesamtgröße von 6.814 m² und 
befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
Das entsprechende Bau- und Planungsrecht für den Schulbau liegt vor. 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über 
den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
Die Finanzierung wird im späteren Baubeschluss konkretisiert. 
 
 
Anlage 
Lageplan

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 2024

1613 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0059/2022
Stand: 22.10.2024 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule 
Friedenstraße, Köln-Porz 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2) 
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3): 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft 
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.  
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt. 
Nächste Schritte: 
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es 
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
22.10.2025

Anlage 4 Vorabauszug Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 08.05.2023

4922 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail:  DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 17. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft  vom 08.05.2023  
öffentlich 
6.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der 
Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 
0059/2022 
Vorsitzende Ruffen führt aus, dass sie diese Vorlage im Ausschuss Schule und Wei-
terbildung abgelehnt habe und zwar nicht, weil die FDP nicht wolle, dass diese Schule 
gebaut werde, sondern weil niemand dort ihre Fragen hätte beantworten können. 
Diese möchte sie nun hier im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellen. 
Sie möchte wissen, wie man eine Gesellschaft mit dem Bau einer Schule beauftragen 
könne, bei der man nicht wisse, ob diese schon Mitarbeiter habe. Der einzige Mitar-
beiter, von dem sie bisher wisse, sei der Dezernent Greitemann persönlich als stell-
vertretender Geschäftsführer. 
Sie habe sich zudem gefragt, ob keine weiteren Vorgaben gemacht werden sollen, 
wie etwas welche Qualität, welche Größe, welche Sporthalle oder ein geplantes Fer-
tigstellungsdatum. Sie wünsche sich vom Dezernent eine Ausführung, wie das ganze 
gehandhabt werden solle. 
 
Beigeordneter Greitemann führt aus, dass es eine Schulbauprioritätenliste gebe, in 
der verschiedene Schule mit unterschiedlichen Prioritäten (0, A usw.) aufgeführt 
seien. Der Rat habe das Recht, wenn eine Priorität von A nach 0 gezogen werde zu 
sagen, dass diese Schule an die Schulbaugesellschaft oder an die Gebäudewirtschaft 
gegeben werden. Wird die Priorität innerhalb der Gebäudewirtschaft von A nach 0 ver-
schoben, dann entscheidet die Gebäudewirtschaft in welcher Abteilung die Bearbei-
tung stattfinden wird. Sollte dieser Vorgang von statten gehen, gibt es noch keine Indi-
kation wie viel die Schule kosten werde, da noch keine Machbarkeitsstudie durchge-
führt worden sei. Dies werde dann erst gestartet. Er erwarte also heute den Be-
schluss, dass die Schulbaugesellschaft diese Schule in der Friedensstraße entwickeln 
und bauen lassen solle. Der Ausschuss erhalte, wie es bisher auch üblich war, im wei-
teren Verlauf die Beschlussvorlagen je nachdem welche Strategie gewählt würde.  
Die Schulbaugesellschaft sei gegründet, es lägen entsprechende finanzielle Mittel vor 
und sollte der Beschluss heute ergehen und auch der Rat dies beschließen, dann 
könne er sofort, da er Kontoverfügung habe, mit der Beauftragung beginnen. Die

Machbarkeitsstudie würde er an einen Externen geben und diese vorantreiben, unab-
hängig davon, ob es bereits einen Geschäftsführer gebe oder nicht. 
Das Auswahlverfahren für die Geschäftsführung wurde zu Beginn des Jahres gestar-
tet, nachdem die Personalberatungsfirma akquiriert wurde und die Zustimmung der 
Bezirksregierung vorgelegen habe. Hier wurde eine Geschäftsführung gefunden mit 
der man nun gemeinsam mit der Beteiligungsverwaltung in Vertragsverhandlungen 
sei. Er hoffe, dass man das Ergebnis, um wen es sich hierbei handele, schnell mittei-
len könne. Man habe diese Vorlage jetzt bereits eingebracht, um Vorgänge zu paralle-
lisieren, damit die Geschäftsführung, sobald diese da sei, sofort ins Handeln überge-
hen könne. 
 
Herr Kirchner merkt an, wie wichtig diese Ausführungen des Beigeordneten seien. Er 
bittet darum auch in Zukunft noch transparenter die Vorgänge darzulegen, damit sol-
che Rückfragen nicht mehr gestellt werden müssten. 
 
Frau Ruffen fragt noch einmal nach, warum die zweizügige Grundschule nun in die 
Schulbaugesellschaft solle, da sie sich unter der Schulbaugesellschaft etwas anderes 
vorgestellt habe. 
 
Herr Greitemann erklärt, dass durch den Beschluss der Schulbaugesellschaft die Ge-
bäudewirtschaft nun in der Lage sei Empfehlungen auszusprechen, welche Schule am 
besten von der Schulbaugesellschaft gebaut werden solle. Für den Start habe man 
sich nun für Schnelligkeit und um zu parallelisieren eine Schule mit einem einfachen 
Grundstück herausgesucht mit einer einfachen Schule. Er erläutert noch einmal, dass 
der Ausschuss durch die Schulbaugesellschaft eine weitere Entscheidungsmöglichkeit 
habe, wer was bearbeite. Normalerweise wäre das nicht gegeben, da es sich ansons-
ten um Verwaltungshandeln handele, wo intern entschieden werde, wer welches Pro-
jekt abarbeite. 
Er sagt zu, es demnächst etwas ausführlicher zu beschreiben. 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden 
Beschlusses: 
 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion – Die Linke empfohlen.

Anlage 3 Vorabauszug Finanzauschuss vom 15.05.2023

1054 Zeichen

Anlage 3 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 15.05.2023  
öffentlich 
10.1 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der 
Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 
0059/2022 
 
 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesell-
schaft unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtli-
chen Geschäftsführung, zu besetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt

Anlage 2, Auszug BV 7 (Porz) 11.05.2023

1305 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 12.05.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 11.05.2023  
öffentlich 
7.2 Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der 
Grundschule Friedenstraße, Köln-Porz 
0059/2022 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Bau der Grundschule Friedenstraße in 
Porz" 
AN/0833/2023 
 
I. Beschluss über den Änderungsantrag AN/0833/2023: 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft 
unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen 
Geschäftsführung, zu besetzen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
II. Beschluss über die geänderte Beschlussvorlage: 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verwaltung auf, die Kölner Schulbaugesell-
schaft unverzüglich mit dem notwendigen Personal, nicht nur einer hauptamtli-
chen Geschäftsführung, zu besetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2208 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0059/2022
Stand: 17.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit dem Bau der Grundschule 
Friedenstraße, Köln-Porz 
Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Porz vom 11.05.2023 (Anlage 2) 
und des Finanzausschusses vom 15.05.2023 (Anlage 3): 
Der Rat beschließt, als erste Schulbaumaßnahme die Kölner Schulbaugesellschaft 
mbH mit der Planung und dem Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Frieden-
straße, Köln-Porz (Gemarkung Elsdorf, Flurstücke 789,790 und 508) zu beauftragen. 
Darüber hinaus fordert der Rat die Verw altung auf, die Kölner Schulbaugesellschaft 
unverzüglich mit dem notw endigen Personal, nicht nur einer hauptamtlichen Ge-
schäftsführung, zu besetzen. 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wurden parallel zum laufenden B-Plan-Verfahren ein Bodengutachten und eine Machbar-
keitsstudie erstellt. Beide Unterlagen wurden Grundlage für ein durchgeführtes Teilnahmever-
fahren für den oder die zukünftige Generalplaner*in. Aus 35 Bewerbungen wurden 4 ausge-
wählt, welche ein Indikatives Angebot inklusive einer Konzeptstudie vorgelegt haben.  
Am 30.09.2024 endete die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes 76380/03 Blatt 3, wel-
cher sich über das gesamte Projektgrundstück erstreckt. 
Nächste Schritte: 
Am 30.10.2024 wird eine Jury die Konzepte der 4 Generalplaner*innen bewerten. Ziel ist es 
zum Ende des Jahres 2024 den oder die geeignetste*n Generalplaner*in beauftragt zu haben. 
Stand 2025: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Am 15. September 2025 wurde der Bauantrag für die neue Grundschule eingereicht. Zeit-
gleich wurde der Teilnahmewettbewerb für die Generalunternehmerleistungen gestartet.

2 
 
Nächste Schritte:  
Anfang 2026 soll ein geeignetes Generalunternehmen für die Übernahme der verbleibenden 
Planungsleistungen und die Bauausführung vertraglich gebunden werden. Im Frühling 2026 
soll der Baustart für die zweizügige Clustergrundschule samt Zweifeldsporthalle, Hausmeister-
wohnung und Außenanlagen erfolgen. Der Baubeschluss liegt bereits vor. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
16.09.2026

Anlage 1 - Lageplan

129 Zeichen

Mittelpunkt: 365706, 5637803
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 05.12.2022Seite 1 / 1
Anlage 1

Beratungsverlauf (6)

24.04.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.05.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0059/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.03.2023
Erstellt
06.01.2022 10:17