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3309/2023

Bedarfsfeststellung zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am Standort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.17

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Kartenauszug Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks und des Genovevabads (Flurstücke 1347, 1094/199 und 1159)

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

686 Zeichen

Anlage 0  3309/2023 
Bedarfsfeststellung zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am 
Standort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden 
Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Im Zusammenhang mit den dringend notwendigen Neubaumaßnahmen des Hölderlin 
Gymnasiums, einer Grundschule und dem zusätzlichen Bedarf an Sportflächen im 
Stadtbezirk Mülheim ist dringend eine Beschlussfassung notwendig. 
 
Eine Verzögerung würde den rechtzeitigen Planungsauftrag gefährden, daher ist ein 
Votum des Rats dringend erforderlich. 
 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.

Beschlussvorlage Rat

7655 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 3309/2023 
Freigabedatum 
 20.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am Standort Holweider 
Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 51065 Köln-Mülheim
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am 
Schulstandort Holweider Straße 2 einschließlich angrenzenden Grundstücksflächen in 
51065 Köln-Mülheim an und beauftragt die Verwaltung mit der Planung. Die Entschei-
dung bedingt sich durch die geplante künftige schulische Nutzung des Standortes, un-
abhängig davon welche Schule und Schulform diesen Schulstandort nutzen wird. 
 
2. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung für die Errichtung der Dreifachturn-
halle Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen 
ist die Beauftragung der KölnBäder GmbH zur gemeinsamen Errichtung des Neubaus 
des Genovevabades mit der Dreifachturnhalle für den schulischen Bedarf. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung zudem eine städteplanerische Mach-
barkeitsstudie für die gesamte am Standort Holweider Straße öffentlich zur Verfügung 
stehende Fläche zu beauftragen. Die Ergebnisse der städteplanerischen Machbar-
keitsstudie sollen in die weitere Planung für den Standort Holweider Straße einfließen, 
sowohl die städtischen wie auch die Bauvorhaben der KölnBäder GmbH aufgreifen 
und abschließend in einer entsprechenden Bauvoranfrage münden. 
 
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städtepla-
nerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
Sportausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
250.000,00 € brutto.  
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maß-
gabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja       % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Bedarfsfeststellung zur Errichtung einer Dreifachturnhalle am Schulstandort 
Holweider Straße in 51065 Köln-Mülheim  
 
Mit dem stark gestiegenen und weiter steigenden Bedarf an Schulplätzen geht ein stei-
gender Bedarf an Sportflächen einher, um bedarfsgerechten Unterricht anbieten zu 
können. Insbesondere im Einzugsgebiet der Holweider Straße in Köln Mülheim reichen 
die derzeit vorhandenen Turnhallenkapazitäten nicht aus. Die Schulentwicklungspla-
nung sieht in diesem Einzugsgebiet die Errichtung einer zusätzlichen Grundschule vor, 
was den Turnhallenbedarf weiter erhöht.  
 
Die Dreifachturnhalle am Bergischen Ring wird derzeit von fünf Schulen genutzt:  
 
Johann-Bendel Realschule – Danzierstraße 146 a, 51063 Köln-Mülheim 
Elly-Heuss-Knapp-Schule – Jan-Wellem-Straße 25, 51065 Köln-Mülheim 
Ferdinand-Lassalle-Realschule – Lassallestraße 59, 51065 Köln-Mülheim 
Hölderlin-Gymnasium – Graf-Adolf-Straße 59, 51063 Köln-Mülheim 
Genoveva-Gymnasium – Genovevastraße 58-62, 51063 Köln-Mülheim 
Für diese Turnhalle besteht eine Warteliste. Die Bedarfe der nutzenden Schulen kön-
nen nicht alle mit städtischen Turnhallen abgedeckt werden. Für verschiedene Schulen 
ist eine Anmietung von externen Sportstätten erforderlich, mit dem Nachteil, dass nicht

4 
immer ein lehrplankonformer Sportunterricht erteilt werden kann. Zudem ist die Drei-
fachturnhalle am Bergischen Ring sanierungsbedürftig, wodurch in den nächsten Jah-
ren ein zusätzlicher Engpass bei den Turnhallenkapazitäten entstehen wird. 
Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH für den Bereich Holweider Straße in 
51065 Köln-Mülheim 
 
Die KölnBäder GmbH plant derzeit den Neubau des Genovevabads im Gebiet der Hol-
weider Straße in 51065 Köln-Mülheim. Das Bad könnte vergrößert werden, sodass 
dort acht Schwimmbahnen anstelle der aktuell fünf Schwimmbahnen untergebracht 
werden können. Dies ermöglicht auch den Kölner Schulen mehr Schwimmzeiten in An-
spruch nehmen zu können, was derzeit aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich 
ist.  
 
Im Rahmen des geplanten Neubaus des Genovevabads zeichnet sich die Möglichkeit 
ab, in Kooperation zwischen der KölnBäder GmbH und der Stadtverwaltung eine Drei-
fachturnhalle in Kombination mit dem neuen Hallenbad zu errichten. Sowohl die Turn-
halle als auch das Bad würde von der KölnBäder GmbH errichtet und die Turnhalle im 
Anschluss der Stadtverwaltung zur Anmietung für den Schul- und Vereinssport zur 
Verfügung gestellt werden. 
Städteplanerische Machbarkeitsstudie für den Bereich Holweider Straße in 
51065 Köln-Mülheim 
 
Die Grundstücksfläche der KölnBäder GmbH am Standort Holweider Str. reicht nicht 
aus, um dort ein neues Hallenbad und die Dreifachturnhalle im Parallelbetrieb zum ak-
tuellen Schwimmbad zu errichten. Darüber hinaus handelt es sich um einen entspre-
chend großen Gebäudekomplex, der sich dennoch in das Stadtbild einfügen soll. Pa-
rallel muss an diesem Standort eine Schule errichtet werden. Die Schulform und das 
Datum der Fertigstellung sind von der Festlegung des zukünftigen Standorts des 
Hölderlin-Gymnasiums und der in diesem Zusammenhang stehenden baulichen Maß-
nahmen abhängig. Die gesamte öffentlich zur Verfügung stehende Fläche soll auf eine 
optimale Gestaltung und Flächenausnutzung überprüft werden, um die bestehenden 
städteplanerischen Bedarfe an diesem Standort bestmöglich umsetzen zu können. 
Finanzierung 
 
Die Kostenannahme für die architektonischen Leistungen zu Erstellung der städtepla-
nerischen Machbarkeitsstudie beläuft sich auf voraussichtlich rund 
250.000,00 € brutto.  
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maß-
gabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungs-
prozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel 
-gegebenenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. 
 
Anlage: 
 
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung 
 
Anlage 1 - Kartenauszug Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße mit Darstellung des 
Schulgrundstücks und des Genovevabads (Flurstücke 1347, 1094/199 und 1159)

Anlage 1 - Kartenauszug Holweider Straße / Bergisch Gladbacher Straße mit Darstellung des Schulgrundstücks und des Genovevabads (Flurstücke 1347, 1094/199 und 1159)

587 Zeichen

/0 /1 /2 /3 /4 /5 /6 /1 □ /8 /5 /9 /10 /11 /12 /4 /11 /6 □ /0 /1 /6 /13 /14 /15 /11 /6 /16 /13 □ /17 /9 /2 /4 /18 /2 /19 /20 /11 /6 □ /0 /1 /6 /13
/21 /22 /23 /23 /24 /25 /26 /27 /28 /29 /23 /30 □ /32 /33 /34 /35 /36 /35 /37 □ /38 /33 /39 /40 /33 /34 /41
/36 /30 /36 /34 /34 /34
/42 /24 /43 /44 /27 /45 /46 /24 /47 /24 /43 /30
/48 /23 /44 /49 /23 □ /50 /51 /25 /28 □ /52 □ /53 /22 /24 □ /54 /47 /24 /43 /47 /55 /43 /46 /24 /43 /56 /24 /22 /45 /23 /24 /43 /22 /28
/57 /43 /45 /23 /24 /25 /25 /23 □ /44 /56 /30 □ /34 /33 /58 /36 /36 /58 /35 /34 /35 /32/48 /24 /22 /23 /24 □ /36 □ /59 □ /36

Beratungsverlauf (6)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Sportausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.32 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3309/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.11.2023
Erstellt
17.10.2023 11:23