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2179/2025

Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Aktuelle Informationen im Hinblick auf die Realisierung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 (Session 1020/2025, TOP 8.15 der Sitzung vom 16.06.2025)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.07.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 3.16

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5761 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 02.07.2025 
 2179/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
 
Offene Ganztagsschule im Primarbereich - Aktuelle Informationen im Hinblick auf die 
Realisierung des Anspruchs auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 
(Session 1020/2025, TOP 8.15 der Sitzung vom 16.06.2025) 
 
Barbara Hölzing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, warum unter TOP 6.1 und 
6.4 der Sitzung vom 16.06.2025 OGS-Baumaßnahmen für die GGS Ernstbergstr. bzw. die 
GGS Sürther Hauptstr. behandelt werden, obwohl die Verwaltung mit der Anlage 2 eine Prio-
liste vorgelegt hat.  
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei dem Erweiterungsbau in der GGS Ernstbergstr. handelt es sich um eine weit fortgeschrit-
tene Maßnahme, die bereits Anfang 2024 begonnen hat. Wäre dies nicht der Fall, hätte die 
Schule in die Prio-Liste mit den 20 Standorten aufgenommen werden müssen, weil sie sich in 
der Anlage 1 auf dem Prio-Rang 9 befindet. Unter TOP 6.1 wurde die mit der Baumaßnahme 
einhergehende Kostensteigerung thematisiert.  
 
Die unter TOP 6.4 beschriebene Generalinstandsetzung und Teilsanierung in der GGS 
Sürther Hauptstr. ist aufgrund verschiedener baulicher Mängel dringend erforderlich. Die 
OGS-Prio-Liste ist deshalb in diesem Fall nicht zu Grunde zu legen.  
 
 
Constanze Aengenvoort (CDU) hat eine Nachfrage zu der GGS Godorfer Hauptstraße, wel-
che aktuell eine Versorgungsquote von 77% hat und 16 Kinder auf der Warteliste stehen. Im 
Schuljahr 2029/2030 wurde für die Schule kein Fehlbedarf ausgewiesen. Liegt dies daran, 
dass die Anzahl der Schüler*innen zurückgeht? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die GGS Godorfer Hauptstr. bildet über die festgelegte Zügigkeit hinaus bereits über einen 
längeren Zeitraum hinweg zwei Mehrklassen. Da die Basis für die Ermittlung des Prio-Rangs 
grundsätzlich die Zügigkeit ist, führt dies in diesem Ausnahmefall nicht zu einem richtigen Er-
gebnis. Über die Zügigkeit hinaus müssen die Mehrklassen berücksichtigt und eine entspre-
chende Anpassung der Liste vorgenommen werden. Im Ergebnis werden die Auswirkungen 
zunächst gering sein, da sich der Prio-Rang nicht gravierend verändert. Für die Realisierung 
des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung müssen für diesen Standort Interimslösungen 
gefunden werden, um aktuelle und zukünftige Fehlbedarfe zu decken. 
 
 
André Burghardt (SPD) reicht folgende Fragen ein:

2 
 
- Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln konkret, um auch bei wachsendem Raumbe-
darf weiterhin eine DGE-konforme (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.), warme 
Mittagsverpflegung an allen OGS-Standorten (Offener Ganztag) sicherzustellen? Ist 
der Verwaltung dabei bewusst, dass kalte Lunchpakete nicht dem DGE Standard ent-
sprechen, welche sich die OGS Träger im Kölner Kooperationsvertrag verpflichtet ha-
ben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich wird das Ziel verfolgt, allen Kindern an allen Offenen Ganztagsschulen 
eine warme Mittagsmahlzeit anzubieten. Nur in den Ausnahmefällen, in welchen dies 
wegen der begrenzten Küchen- oder Mensakapazitäten nicht möglich ist, wird ein 
DGE-konformes Lunchpaket als Interimslösung in Frage kommen. Gemäß den DGE-
Standards können ausgewogene und nährstoffreiche kalte Snacks angeboten werden, 
die Kooperationsvereinbarung mit den OGS-Trägern müsste in diesen Fällen entspre-
chend angepasst werden. Bevor es schlimmstenfalls dazu kommt, dass Kinder nicht 
an den Bildungsangeboten im Offenen Ganztag teilnehmen können, ist es sicherlich 
vertretbar, in einem rollierenden System einmal wöchentlich für einen befristeten Zeit-
raum ein kaltes Lunchpaket als Mittagsmahlzeit zu erhalten. 
 
 
- Wurden seitens der Verwaltung weitere Maßnahmen, wie etwa die Flexibilisierung der 
Klassenraumnutzung, geprüft, um jeweils schulkonforme Lösungen zu ermöglichen, 
eine warme ausgewogene Mittagsmahlzeit nach DGE-Standards zu ermöglichen? 
  
Antwort der Verwaltung:  
Die Klassenräume werden bereits sehr häufig multifunktional genutzt, in einigen Fällen 
auch zur Einnahme des Mittagessens. Wenn durch diese interimistische Maßnahme 
die Anzahl der zu verpflegenden Kinder im Offenen Ganztag erhöht werden kann, wird 
sie nach Möglichkeit an weiteren Standorten umgesetzt. Nicht selten kommt es vor, 
dass sich die Küche beispielsweise im Keller oder auf einer oberen Etage befindet und 
kein Aufzug vorhanden ist, so dass der Transport der Speisen in die Klassenräume in 
höher bzw. tiefer gelegenen Geschossen nicht ohne weiteres möglich ist. 
 
 
- Ist bei der Warmverpflegung sichergestellt, dass die maximal erlaubte Standzeit einge-
halten und die vorgeschriebene Kerntemperatur von 65°C gewährleistet wird? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Verpflegungssystem der Warmanlieferung ist bereits an mehreren Kölner Schulen 
im Einsatz. Die Ganztagsträger müssen dafür Sorge tragen, dass die maximal erlaub-
ten Standzeiten nicht überschritten werden und die Temperatur stets über 65°C liegt. 
Sie müssen hierbei die durch die DGE formulierten Lebensmittelhygiene-Vorgaben 
einhalten und sich nach ihrem HACCP-Konzept (Eigenkontrollsystem) richten. 
 
 
- Welche finanziellen Mittel sind notwendig, um in jeder Schule die technischen Voraus-
setzungen für die Übergabe und Aufbereitung zu gewährleisten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich sind in allen Offenen Ganztagsschulen funktionierende Küchen vorhan-
den, nicht immer ermöglichen sie allerdings die Beköstigung von allen Kindern der 
Schule. In diesen Fällen müssen standortspezifische Lösungen gefunden werden, de-
ren Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Gesamtheit benannt werden können. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 3.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ernstbergstraße
  • Sürther Hauptstraße
  • Godorfer Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
2179/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.07.2025
Erstellt
01.07.2025 07:51