AN/1599/2024
Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Neptun e.V offiziell stattfinden?
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Anfrage 2 Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Nept
3177 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
18.11.2024
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer
zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Neptun
e.V offiziell stattfinden?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
in der Bezirksvertretungssitzung am 04.03.2024 wurde ein von der Fraktion DIE LINKE
initiierter Antrag zur Ausweitung von Graffitikunst in Mülheim beschlossen.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=120055
Die genannte Mauer wurde in den vergangenen Wochen ein zweites Mal und sehr gründlich
vom Grünbewuchs befreit, der im Sommer stark gewuchert war.
Dieses Vorgehen und die daraus resultierende freie Fläche wurden zum Anlass genommen,
Graffitis aufzusprühen und künstlerische Ambitionen auszuleben.
Da die Mitglieder der Bezirksvertretung mit dem oben erwähnten Antrag signalisierten, eine
Ausweitung von Graffitikunst zu unterstützen, es aber seit März noch keine Rückmeldung
gab, ob die Verwaltung schon tätig geworden ist und mit den im Bezirk aktiven
Protagonist*innen diesbezüglich in Kontakt getreten sind, nehmen wir den geschilderten und
mit Fotos dokumentierten Sachverhalt zum Anlass, um die Beantwortung folgender Fragen zu
bitten:
1. Welchen Weg hat der einstimmig beschlossene Antrag zur Ausweitung der
Graffitikunst im Bezirk Köln- Mülheim genommen und wer ist für das weitere
Vorgehen zuständig?
2. Gab es schon Kontakt zu aktiven Protagonist*innen der Graffitikunst um über eine
Ausweitung im Bezirk Köln-Mülheim in Austausch zu gehen? Wenn ja, was ist das
Ergebnis? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?
3. Welche weiteren Flächen im Bezirk Köln- Mülheim außer den Wänden des
Bürgerparks am Bürgerhaus MüZe und der Wall of Fame am Kalkberg dürfen aktuell
legal mit Grafitti besprüht werden?
4. Welche Jugendeinrichtungen, Organisationen oder weitere Veranstalter im Bezirk Köln-
Mülheim bieten Jugendlichen die Möglichkeit sich in Graffitikunst auszuprobieren?
5. Würde die genannte Hochwasserschutzmauer für legale Graffitikunst in Frage
kommen? Wenn ja, wie wäre die offizielle Vorgehensweise dies umzusetzen?
Wenn nein, was sind die Gründe dafür?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1599/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 19.11.2024 09:33