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AN/1599/2024

Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Neptun e.V offiziell stattfinden?

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 19.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.12.2024, TOP 7.2.3

Anfrage 2 Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Nept

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Anfrage 2 Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Nept

3177 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
18.11.2024 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
 
Kann Graffitikunst  an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer 
zwischen Raumannskaul  und dem  Gelände der Wassersportfreunde Neptun 
e.V offiziell stattfinden?  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
in der Bezirksvertretungssitzung am 04.03.2024 wurde ein von der Fraktion DIE LINKE 
initiierter Antrag zur Ausweitung von Graffitikunst in Mülheim beschlossen. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=120055  
 
Die genannte Mauer wurde in den vergangenen Wochen ein zweites Mal und sehr gründlich 
vom Grünbewuchs befreit, der im Sommer stark gewuchert war.                                           
Dieses Vorgehen und die daraus resultierende freie Fläche wurden zum Anlass genommen, 
Graffitis aufzusprühen und künstlerische Ambitionen auszuleben.  
Da die Mitglieder der Bezirksvertretung mit dem oben erwähnten Antrag signalisierten, eine 
Ausweitung von Graffitikunst zu unterstützen, es aber seit März noch keine Rückmeldung

gab, ob die Verwaltung schon tätig geworden ist und mit den im Bezirk aktiven  
Protagonist*innen diesbezüglich in Kontakt getreten sind, nehmen wir den geschilderten und 
mit Fotos dokumentierten Sachverhalt zum Anlass, um die Beantwortung folgender Fragen zu 
bitten:  
 
 
1.  Welchen Weg hat der einstimmig beschlossene Antrag zur Ausweitung der 
Graffitikunst im Bezirk Köln- Mülheim genommen und wer ist für das weitere 
Vorgehen zuständig? 
 
2.  Gab es schon Kontakt zu aktiven Protagonist*innen der Graffitikunst um über eine 
Ausweitung im Bezirk Köln-Mülheim in Austausch zu gehen? Wenn ja, was ist das 
Ergebnis? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?  
 
3.  Welche weiteren Flächen im Bezirk Köln- Mülheim außer den Wänden des  
     Bürgerparks am  Bürgerhaus MüZe und der Wall of Fame am Kalkberg dürfen aktuell  
     legal mit Grafitti besprüht werden?  
 
     4. Welche Jugendeinrichtungen, Organisationen oder weitere Veranstalter im Bezirk Köln-  
         Mülheim bieten Jugendlichen die Möglichkeit sich in Graffitikunst auszuprobieren? 
           
     5.  Würde die genannte Hochwasserschutzmauer für legale Graffitikunst in Frage  
          kommen? Wenn ja, wie wäre die offizielle Vorgehensweise dies umzusetzen?             
         Wenn nein, was sind die Gründe dafür?   
  
      
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
      DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.3 Entscheidung
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Aktenzeichen
AN/1599/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
19.11.2024
Erstellt
19.11.2024 09:33