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Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Neptun e.V offiziell stattfinden?

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1599/2024 vom 19.11.2024

Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Anfrage 2 Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Nept

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 18.11.2024 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Kann Graffitikunst an der Hochwasserschutzmauer am Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem Gelände der Wassersportfreunde Neptun e.V offiziell stattfinden? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, in der Bezirksvertretungssitzung am 04.03.2024 wurde ein von der Fraktion DIE LINKE initiierter Antrag zur Ausweitung von Graffitikunst in Mülheim beschlossen. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=120055 Die genannte Mauer wurde in den vergangenen Wochen ein zweites Mal und sehr gründlich vom Grünbewuchs befreit, der im Sommer stark gewuchert war. Dieses Vorgehen und die daraus resultierende freie Fläche wurden zum Anlass genommen, Graffitis aufzusprühen und künstlerische Ambitionen auszuleben. Da die Mitglieder der Bezirksvertretung mit dem oben erwähnten Antrag signalisierten, eine Ausweitung von Graffitikunst zu unterstützen, es aber seit März noch keine Rückmeldung gab, ob die Verwaltung schon tätig geworden ist und mit den im Bezirk aktiven Protagonist*innen diesbezüglich in Kontakt getreten sind, nehmen wir den geschilderten und mit Fotos dokumentierten Sachverhalt zum Anlass, um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten: 1. Welchen Weg hat der einstimmig beschlossene Antrag zur Ausweitung der Graffitikunst im Bezirk Köln- Mülheim genommen und wer ist für das weitere Vorgehen zuständig? 2. Gab es schon Kontakt zu aktiven Protagonist*innen der Graffitikunst um über eine Ausweitung im Bezirk Köln-Mülheim in Austausch zu gehen? Wenn ja, was ist das Ergebnis? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? 3. Welche weiteren Flächen im Bezirk Köln- Mülheim außer den Wänden des Bürgerparks am Bürgerhaus MüZe und der Wall of Fame am Kalkberg dürfen aktuell legal mit Grafitti besprüht werden? 4. Welche Jugendeinrichtungen, Organisationen oder weitere Veranstalter im Bezirk Köln- Mülheim bieten Jugendlichen die Möglichkeit sich in Graffitikunst auszuprobieren? 5. Würde die genannte Hochwasserschutzmauer für legale Graffitikunst in Frage kommen? Wenn ja, wie wäre die offizielle Vorgehensweise dies umzusetzen? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 02.12.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.3, Entscheidung.

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