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V/0294/2025

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025

Vorlagen 02.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 03.06.2025, TOP 5.2

Anlage 1 - Richtlinie

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Ansehen

Anlage 2 - Zuschussliste

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - Richtlinie

3325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage 2 - Zuschussliste

3222 Zeichen

*Auszahlung des Zuschusses erst nach Vorlage einer Kostenaufstellung / eines Kostennachweises 
Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen 2025, 1. Halbjahr (Stichtag 31.03.2025) 
 
Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu-
schuss (in EUR) 
bewilligter Zuschuss 
(in EUR)  
1.  AWO Ortsverein Münster-Wolbeck 
 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
und Kulturförderung 
(Laptop) 
 
609,00 
 
0,00 
2.  Bürgerforum Wolbeck 
2 Anträge 
Vereinsjubiläum 
(25-jähriges Jubiläum) 
 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
 
 
1.000,00 
 
200,00 
 
750,00 
 
100,00 
3.  Bürgerschützen- und Heimatver-
ein Angelmodde 
 
Vereinsjubiläum und besondere gesellschaftliche 
Anlässe und Aktivitäten 
(75-jähriges Vereinsjubiläum) 
 
740,00 
 
740,00 
4.  Förderkreis Achatius-Haus Kulturförderung 
(für Bewohnerinnen und Bewohner zur Teilhabe an 
kulturellen Veranstaltungen) 
 
1.500,00 
 
Zurückgezogen 
5.  Freiwillige Feuerwehr Löschzug 
Angelmodde 
Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
 
 
1.000,00 
 
1.000,00* 
6.  Freiwillige Feuerwehr Löschzug 
Gremmendorf 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
(Weihnachtsbaumaufstellung) 
 
 
1.300,00 
 
1.000,00 
7.  Heimatfreunde Angelmodde Zuschuss zu einem Projekt 
(Heimatpflege) 
 
 
500,00 
 
500,00 
8.  Heimatfreunde Angelmodde Zuschuss zu einem Projekt 
(Ausstellung) 
 
 
400,00 
 
400,00 
9.  Kfd St. Ida Münster-Gremmendorf Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
(75 Jahre) 
 
 
1.500,00 
 
750,00 
10.  KG Pängelanton 
 
Einzelveranstaltung 
(Familienfest) 
 
 
1.100,00 
 
1.100,00

*Auszahlung des Zuschusses erst nach Vorlage einer Kostenaufstellung / eines Kostennachweises 
Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu-
schuss (in EUR) 
bewilligter Zuschuss 
(in EUR)  
11.  KulturVorOrt Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
(25 Jahre) 
 
5.000,00 
 
3.000,00 
12.  KulturVorOrt Kulturförderung 
(Versorgung von Kulturangeboten) 
 
 
3.000,00 
 
Zurückgezogen 
13.  Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. 
Nikolaus Wolbeck 
2 Anträge 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
(Benefizkonzert) 
(Lichternacht) 
 
 
350,00 
300,00 
 
350,00 
300,00 
14.  Rassegeflügelzuchtverein Phönix 
Münster 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
(Rassegeflügelschau) 
 
 
1.150,00 
 
1.150,00 
15.  SC Gremmendorf 
2 Anträge 
Aufbau einer inklusiven, integrativen 
Wheelsoccermannschaft 
(80-Jahrfeier 2026) 
 
 
4.032,00 
1.400,00 
 
2.000,00* 
0,00 
16. s
s 
Schützenverein Hubertus Vereinsjubiläum 75 Jahre 
Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
Kulturförderung 
 
10.000,00 
 
0,00 
17.  St. Antonius Kapelle Wolbeck Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums 
entstehen 
(10 Jahre) 
 
5.000,00 
 
2.500,00 
18.  Stadtfanfahrenkorps Münster Einzelveranstaltung und Kulturförderung 
(Ausbildung für Kinder und Jugendliche, kostenfreie 
Auftritte im Seniorenheim) 
 
1.000,00 
 
950,00 
19.  Theater Don Kidschote 
 
Einzelveranstaltung 
(Sommeraufführung) 
 
 
1.000,00 
 
0,00 
20.  Wolbeck JETZT 
 
Zur Pflege des Ortsbildes 
(Ortskerngestaltung) 
 
 
1.000,00 
 
1.000,00 
21.  Gesamt   
42.091,00 
 
 17.590,00

Beschlussvorlage

2721 Zeichen

V/0294/2025 
V/0294/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe 
und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt - und Naturschutzmaßnahmen oder für  
Kulturförderung. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2025   
Zeile 15 Transferaufwendungen  17.590 bereitgestellt 
60.320 
 
 
Begründung: 
 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gew ährung von 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
21.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0294/2025 
Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost beschlossenen Richtlinien 
(Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitä tshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten 
Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung.  
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung 
vom 05.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in H öhe von 60.320,00 Euro bereitgestellt. Im 
April wurden noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2024 der Bezirksvertretung Münster -Südost in 
Höhe von 8.082,00 Euro übertragen. Somit stehen Mittel in Höhe von 68.402,00 Euro für die 
Gewährung von Zuschüssen in 2025 zur Verfügung.  
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 1, Nr. 16 und 
Nr. 19) erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung dieser 
Vorlage. Den Anträgen Nr. 5 und Nr. 15 wird der Zuschuss erst nach Vorlage eines 
Kostennachweises / einer Kostenaufstellung ausgezahlt. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Schnell 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost  
Anlage 2  Übersicht Anträge

Anlage A

1829 Zeichen

Anlage A zur V/0294/2025 
Kurzüberblick 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:  
 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot  
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“  
 
Das Teilziel lautet:  
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Südost.“  
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2025 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 68.402,00 Euro durch die Bezirksvertretung Münster -Südost 
zur Verfügung gestellt.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von 
Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und 
Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.

Beratungsverlauf (1)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0294/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.05.2025
Erstellt
02.05.2025 09:12