V/0294/2025
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025
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Anlage 1 - Richtlinie
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Anlage 1 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage 2 - Zuschussliste
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*Auszahlung des Zuschusses erst nach Vorlage einer Kostenaufstellung / eines Kostennachweises Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen 2025, 1. Halbjahr (Stichtag 31.03.2025) Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu- schuss (in EUR) bewilligter Zuschuss (in EUR) 1. AWO Ortsverein Münster-Wolbeck Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten und Kulturförderung (Laptop) 609,00 0,00 2. Bürgerforum Wolbeck 2 Anträge Vereinsjubiläum (25-jähriges Jubiläum) Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 1.000,00 200,00 750,00 100,00 3. Bürgerschützen- und Heimatver- ein Angelmodde Vereinsjubiläum und besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (75-jähriges Vereinsjubiläum) 740,00 740,00 4. Förderkreis Achatius-Haus Kulturförderung (für Bewohnerinnen und Bewohner zur Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen) 1.500,00 Zurückgezogen 5. Freiwillige Feuerwehr Löschzug Angelmodde Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen 1.000,00 1.000,00* 6. Freiwillige Feuerwehr Löschzug Gremmendorf Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Weihnachtsbaumaufstellung) 1.300,00 1.000,00 7. Heimatfreunde Angelmodde Zuschuss zu einem Projekt (Heimatpflege) 500,00 500,00 8. Heimatfreunde Angelmodde Zuschuss zu einem Projekt (Ausstellung) 400,00 400,00 9. Kfd St. Ida Münster-Gremmendorf Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen (75 Jahre) 1.500,00 750,00 10. KG Pängelanton Einzelveranstaltung (Familienfest) 1.100,00 1.100,00 *Auszahlung des Zuschusses erst nach Vorlage einer Kostenaufstellung / eines Kostennachweises Nr. Verein, Institution Antragsinhalt beantragter Zu- schuss (in EUR) bewilligter Zuschuss (in EUR) 11. KulturVorOrt Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen (25 Jahre) 5.000,00 3.000,00 12. KulturVorOrt Kulturförderung (Versorgung von Kulturangeboten) 3.000,00 Zurückgezogen 13. Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck 2 Anträge Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Benefizkonzert) (Lichternacht) 350,00 300,00 350,00 300,00 14. Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten (Rassegeflügelschau) 1.150,00 1.150,00 15. SC Gremmendorf 2 Anträge Aufbau einer inklusiven, integrativen Wheelsoccermannschaft (80-Jahrfeier 2026) 4.032,00 1.400,00 2.000,00* 0,00 16. s s Schützenverein Hubertus Vereinsjubiläum 75 Jahre Besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten Kulturförderung 10.000,00 0,00 17. St. Antonius Kapelle Wolbeck Aufwendungen, die anlässlich eines Jubiläums entstehen (10 Jahre) 5.000,00 2.500,00 18. Stadtfanfahrenkorps Münster Einzelveranstaltung und Kulturförderung (Ausbildung für Kinder und Jugendliche, kostenfreie Auftritte im Seniorenheim) 1.000,00 950,00 19. Theater Don Kidschote Einzelveranstaltung (Sommeraufführung) 1.000,00 0,00 20. Wolbeck JETZT Zur Pflege des Ortsbildes (Ortskerngestaltung) 1.000,00 1.000,00 21. Gesamt 42.091,00 17.590,00
Beschlussvorlage
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V/0294/2025 V/0294/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025 Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt - und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2025 Zeile 15 Transferaufwendungen 17.590 bereitgestellt 60.320 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gew ährung von Amt für Bürger - und Ratsservice 21.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492 - 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0294/2025 Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster -Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitä tshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 05.11.2024 für das Haushaltsjahr 2025 Mittel in H öhe von 60.320,00 Euro bereitgestellt. Im April wurden noch Haushaltsreste aus dem Jahr 2024 der Bezirksvertretung Münster -Südost in Höhe von 8.082,00 Euro übertragen. Somit stehen Mittel in Höhe von 68.402,00 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2025 zur Verfügung. Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 1, Nr. 16 und Nr. 19) erhalten die betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung dieser Vorlage. Den Anträgen Nr. 5 und Nr. 15 wird der Zuschuss erst nach Vorlage eines Kostennachweises / einer Kostenaufstellung ausgezahlt. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 2 Übersicht Anträge
Anlage A
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Anlage A zur V/0294/2025 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2025 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2025 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 68.402,00 Euro durch die Bezirksvertretung Münster -Südost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0294/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.05.2025
- Erstellt
- 02.05.2025 09:12