Mündliche Anfrage von Herrn Hilleke betreffend digitale Erfassung angezeigter Ordnungswidrigkeiten
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1681/2023 vom 25.05.2023
Stand: Am 21.08.2023 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 25.05.2023 1681/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 21.08.2023 Mündliche Anfrage von Herrn Hilleke betreffend digitale Erfassung angezeigter Ordnungswidrigkeiten Herr Hilleke fragt, ob angezeigte Ordnungswidrigkeiten digital erfasst werden und ob sie in der Verwaltung nach Kategorien und nach der Anzahl differenziert werden können. Des Weiteren wird darum gebeten, diese aufgeschlüsselt (z.B. nach den Kategorien Gastronomie, Jugend- schutz, Verkehr, Umwelt) zur Verfügung zu stellen. Antwort der Verwaltung: Verstöße und Ordnungswidrigkeiten, die durch die Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung zu bearbeiten sind, werden im Fachverfahren der Bußgeldstelle digital erfasst. Die Struktur der Daten sieht eine Gruppierung der insgesamt 3.758 Bußgeld-Tatbestände nach diesen Kategorien nicht vor. Vom städtischen Verkehrsdienst festgestellte Verstöße im fließenden Verkehr (Rotlichtver- stöße, Geschwindigkeitsverstöße) und im ruhenden Verkehr (Parkverstöße, TÜV-Verstöße) werden in die Fachverfahren des Verkehrsdienstes digital erfasst, bevor sie an die Bußgeld- stelle abgegeben werden. In 2022 wurden insgesamt 598.471 Verstöße im ruhenden Verkehr und 532.724 Verstöße im fließenden Verkehr vom Verkehrsdienst festgestellt und der Buß- geldstelle gemeldet (Auswertung per Stand 03.01.2023). Im städtischen Ordnungsdienst befindet sich das neu beschaffte Fachverfahren zu mobilen Erfassung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten derzeit in der Testphase. Digital in diesem Fach- verfahren erfasste Daten werden erst ab der Produktivsetzung (geplant für das 2. Halbjahr 2023) vorliegen. Gez. Blome
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