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2880/2025

Einrichtung für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd)

Beschlussvorlage Ausschuss 03.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.02.2026, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung der BV 1

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Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 2 Kosten Einrichtung Modulbau

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme des RPA

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

5358 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 2880/2025 
Freigabedatum 29.01.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd)  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Modulbaus für Unter-
richtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise am Gymnasium Kartäuserwall 40 
in 50676 Köln (Altstadt-Süd) mit Gesamtkosten von rund 920.000 € (investiver Anteil 300.000 
€, konsumtiver Anteil 620.000 €) 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 620.000 
Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Für die investive Einrichtung des Gymnasiums stehen Mittel in Höhe von 300.000 € im Haus-
haltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anla-
gevermögen bei Finanzstelle Finanzstelle 4013-0301-1-3103 - GYM Kartäuserwall 40- Ein-
richtung Neubau zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt budgetneutral durch entsprechende 
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 4013-0301-0-0001-Ausstattung und Geräte, weil die 
Mittel dort nicht in entsprechender Höhe abfließen. 
. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 
Finanzausschuss 02.02.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  620.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen     20.000    € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ergeben sich Auswirkungen auf das 
Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur 
schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei 
elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaf-
fung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung: 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2024 unter der laufenden Nummer: 501 in 
Priorität 0 geführt.  
 
In der Sitzung vom 14.11.2024 hat der Rat die Errichtung des Modulbaus sowie der Einfach-
turnhalle am Gy. Kartäuserwall 40 in 50676 Köln (Altstadt-Süd) beschlossen (Vorlagennum-
mer 2319/2024).  
 
Das neue Schulgebäude soll zum Schuljahr 2026/27 eingerichtet an die Schule übergeben 
werden. 
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 920.000 Euro. Davon entfallen 
auf investive Kosten 300.000 Euro und 620.000 Euro auf konsumtive Kosten. Eine Zusam-

3 
menstellung der auf Erfahrungswerte aufbauenden Schätzkosten ist der Anlage 2 zu entneh-
men. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Un-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts (RPA) ist beigefügt. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
620.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick-
lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen. 
 
Für die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten stehen Mittel in Höhe von rund 
300.000 € im Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-
3103 - GYM Kartäuserwall 40- Einrichtung Neubau zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt 
budgetneutral durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 4013-0301-0-
0001-Ausstattung und Geräte, weil die Mittel dort nicht in entsprechender Höhe abfließen. 
 
Sachaufwendungen: 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe 
von 20.000 € jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2027 aus im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzi-
elle Abschreibungen, vorgesehenen Mitteln. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
verfahrens 2027ff. die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 
 
Anlagen:  
01 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
02- Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

Anlage 5 Dringlichkeitsentscheidung der BV 1

6565 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 2880/2025/1 
Freigabedatum 
04.02.2026  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Einrichtung für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln (Altstadt-Süd) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
 
Der Modulbau wird voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2026/27 fertiggestellt sein 
und muss daher vorher möbliert werden. 
Die Lieferzeiten sind speziell zum Schulanfang erfahrungsgemäß länger als sonst, 
aus diesem Grund sind rechtzeitige und baldige Bestellungen erforderlich. 
Die verschiedenen Bestellungen sind erst möglich, sobald die Mittel freigegeben 
wurden. 
Sollten die Lieferungen aufgrund eines späteren Gremienlaufes nicht rechtzeitig 
erfolgen ist der mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Unterricht zum 
Schuljahresbeginn gefährdet. 
Durch Verzögerungen bei der Abstimmung der beteiligten Dienststellen und 
personellen Engpässen war eine fristgerechte Fertigstellung der Vorlage nicht 
möglich. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung beschließt die Einrichtung des Modulbaus für Unter-
richtszwecke und einer Einfachturnhalle in Modulbauweise am Gymnasium Kartäuserwall 40 
in 50676 Köln (Altstadt-Süd) mit Gesamtkosten von rund 920.000 € (investiver Anteil 300.000 
€, konsumtiver Anteil 620.000 €) 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 620.000 
Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2026 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent-
wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen. 
 
Für die investive Einrichtung des Gymnasiums stehen Mittel in Höhe von 300.000 € im Haus-
haltsjahr 2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, 
Schulträgeraufgaben in der Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anla-
gevermögen bei Finanzstelle Finanzstelle 4013-0301-1-3103 - GYM Kartäuserwall 40- Ein-
richtung Neubau zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt budgetneutral durch entsprechende 
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 4013-0301-0-0001-Ausstattung und Geräte, weil die 
Mittel dort nicht in entsprechender Höhe abfließen. 
.

2 
 
☒ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“) 
☐ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum 
04.02.2026 
 Unterschrift 
gez. Cazier 
 Unterschrift 
gez. Polat 
  Bezirksbürgermeisterin  stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  620.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen     20.000    € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ergeben sich Auswirkungen auf das 
Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur 
schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei 
elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaf-
fung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung: 
Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2024 unter der laufenden Nummer: 501 in 
Priorität 0 geführt.  
 
In der Sitzung vom 14.11.2024 hat der Rat die Errichtung des Modulbaus sowie der Einfach-
turnhalle am Gy. Kartäuserwall 40 in 50676 Köln (Altstadt-Süd) beschlossen (Vorlagennum-
mer 2319/2024).  
 
Das neue Schulgebäude soll zum Schuljahr 2026/27 eingerichtet an die Schule übergeben 
werden. 
 
Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 920.000 Euro. Davon entfallen

4 
 
auf investive Kosten 300.000 Euro und 620.000 Euro auf konsumtive Kosten. Eine Zusam-
menstellung der auf Erfahrungswerte aufbauenden Schätzkosten ist der Anlage 2 zu entneh-
men. 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Un-
terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts (RPA) ist beigefügt. 
 
Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 
620.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick-
lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen. 
 
Für die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten stehen Mittel in Höhe von rund 
300.000 € im Haushaltsjahr 2026 im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-
3103 - GYM Kartäuserwall 40- Einrichtung Neubau zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt 
budgetneutral durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 4013-0301-0-
0001-Ausstattung und Geräte, weil die Mittel dort nicht in entsprechender Höhe abfließen. 
 
Sachaufwendungen: 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe 
von 20.000 € jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2027 aus im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzi-
elle Abschreibungen, vorgesehenen Mitteln. 
 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
verfahrens 2027ff. die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vorsehen. 
 
Anlagen:  
01 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
02- Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

746 Zeichen

Dringlichkeitsbegründung: 
Der Modulbau wird voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2026/27 fertiggestellt sein 
und muss daher vorher möbliert werden. 
Die Lieferzeiten sind speziell zum Schulanfang erfahrungsgemäß länger als sonst, 
aus diesem Grund sind rechtzeitige und baldige Bestellungen erforderlich. 
Die verschiedenen Bestellungen sind erst möglich, sobald die Mittel freigegeben 
wurden. 
Sollten die Lieferungen aufgrund eines späteren Gremienlaufes nicht rechtzeitig 
erfolgen ist der mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte Unterricht zum 
Schuljahresbeginn gefährdet. 
Durch Verzögerungen bei der Abstimmung der beteiligten Dienststellen und 
personellen Engpässen war eine fristgerechte Fertigstellung der Vorlage nicht 
möglich.

Anlage 2 Kosten Einrichtung Modulbau

6565 Zeichen

Anlage 02
lfd. Nr.Raumart Einrichtungsart AnzahlKosten pro RaumGesamtkosten
1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 12 8.000,00 € 96.000,00 €
2 Informatikraum PC-Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 10.000,00 € 0,00 €
3 Mehrzweckraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 8.000,00 € 0,00 €
4 Differenzierungsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel, 
Whiteboard
3.000,00 € 0,00 €
5 Lehr- und Unterrichtsmittelraum (abhängig von 
Größe und  Umfang der zu lagernden 
Unterrichtsmittel) 
Regale, Schränke, Ablagetisch 2.500,00 € 0,00 €
6 Ausstattung Mensaküche (abhängig von der 
Größe)
Kombidämpfer, Spülmaschine, Schränke, etc. 
120.000-180.000,- €
120.000,00 € 0,00 €
7 Speiseraum (Bsp. 240 m²) Tische, Stühle (evt. Sitzecke/ Stehtische) 25.000,00 € 0,00 €
8 Lagerraum Küche (abhängig von Größe und 
Lieferturnus)
Regale, Schränke, Kühl- und Gefrierschränke 14.000,00 € 0,00 €
9 Personalraum Küche Schrank, Spinde, Stühle, Tisch 1.500,00 € 0,00 €
10Büro Caterer/OGS Leitung Schreibtisch, Bürostuhl, Schrank 3.000,00 € 0,00 €
11Aufenthaltsraum Ganztag Mobiliar und Spiele 7.500,00 € 0,00 €
12Lagerraum Außenspielgeräte Regale und Spielgeräte 1 1.000,00 € 1.000,00 €
13Chemie-Fachraum Mobiliar gem. Fachraumplanung 4 15.000,00 € 60.000,00 €
14Chemie-Fachraum Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung2 25.000,00 € 50.000,00 €
15NW-Sek I (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 35.000,00 € 0,00 €
16NW-Sek I (Bio, Physik) Unterrichtsmittel (gem. Fachraumplanung) 30.000,00 € 0,00 €
17NW-Sek II (Bio, Physik) Mobiliar gem. Fachraumplanung 35.000,00 € 0,00 €
18NW-Sek II (Bio, Physik) Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 30.000,00 € 0,00 €
19 Vorbereitung/Sammlung NW (Chemie) Spezialmobiliar inkl. Giftschränke, 
Laborspülmaschine (CH), etc.
2 30.000,00 € 60.000,00 €
20Vorbereitung/Sammlung NW (Physik) Schränke, Regale etc. 10.000,00 € 0,00 €
21Hauswirtschaft Lehrküche Küchenmöbel und Geräte 30.000,00 € 0,00 €
22Hauswirtschaft Theorie Tische, Stühle, Schränke, mobile Tafel/Whiteboard 10.000,00 € 0,00 €
23Nebenraum Lehrküche Waschmaschine, Trockner, Regale 3.000,00 € 0,00 €
24Hauswirtschaft Unterrichtsmittel Hausrat Grundausstattung 5.000,00 € 0,00 €
25 Textiles Gestalten Mobiliar Nähmaschinentische, Stühle, Schränke (incl. 3000,-
€ NR)
15.000,00 € 0,00 €
26Textiles Gestalten Unterrichtsmittel Nähmaschinen, Bügeleisen etc. 10.000,00 € 0,00 €
27Technikraum Werkbänke, Schwerlastregale etc. ( incl. NR) 40.000,00 € 0,00 €
28Technikraum Unterrichtsmittel Maschinen, Handgeräte 20.000,00 € 0,00 €
29Kunstraum Tische, Stühle, Schränke (incl. NR) 10.000,00 € 0,00 €
30Kunstraum, Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner etc. 15.000,00 € 0,00 €
31(Brennofenraum) Brennofen, Regale, Transportwagen 12.000,00 € 0,00 €
32Musikraum Tische, Stühle, Schränke (incl. NR) 10.000,00 € 0,00 €
33Musikraum Unterrichtsmittel Instrumente etc. 15.000,00 € 0,00 €
34D & G ( MZR Darstellen und Gestalten)Mobile Bühne, Schränke, Spiegelwand, Sitzhocker 18.000,00 € 0,00 €
35 Forum/Aula Bestuhlung, evt. mobile Bühne, Bühnentechnik 
(80.000-150.000,-€), Bühnenvorhang, schwer 
entflammbar, manuell betrieben (20.000,-€)
200.000,00 € 0,00 €
36 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale, (evt. 
Ausgabetheke)
25.000,00 € 0,00 €
37Bibliothek/Selbstlernzentrum Erstausstattung Bücher, Software etc. 30.000,00 € 0,00 €
38 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, 
Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, 
Arztzimmer, Schulsozialarbeiter, Sanitätsraum etc., 
Tresor, ( abhängig von Schulform und Umfang 
80.000,- bis 150.000,-€)
1 5.000,00 € 5.000,00 €
39Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 5.000,00 € 0,00 €
40 Turn-/Sporthalle                                                             
1-fach 25.000 €,                                                               
2-fach 50.000 €                                                                 
3-fach 70.000-75.000 €
bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Netze, Trampoline, Bälle etc.
1 25.000,00 € 25.000,00 €
41 Umkleideraum Lehrer*innen Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Besucherstuhl, 
Spindt, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 
1 1.500,00 € 1.500,00 €
42Vorhänge bzw. Lamellen pro Raum 19 1.000,00 € 19.000,00 €
43Vorhang Aula schwer entflammbar, 2- fach mit Verdunkelung 25.000,00 € 0,00 €
44 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc. Sicherheitsglas, 
Brandschutz (abhängig von Schulform und Umfang 
3.000,-10.000,- €)
1 3.000,00 € 3.000,00 €
45Mülltrennung (System schwer entflammbar) je Cluster (Jahrgang), separat NW 1 1.000,00 € 1.000,00 €
46 Außenspielgeräte abhängig von Schulform und Größe sowie 
Schulhoffläche (je nach Ergebnis 
Außenanlagenplanung)
1 40.000,00 € 40.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 361.500,00 €
technische Ausstattung
47 PC Selbstlernzentrum (abhängig von Größe und 
gewünschten Stationen des Raumes)
feste Stationen 
(Preis entspricht 4 Arbeitsplätzen)
2.500,00 € 0,00 €
48Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 16 6.000,00 € 96.000,00 €
49Notebooks mit Notebookwagen je 30 Notebooks mit 1 Wagen, 1 pro Zug 15.000,00 € 0,00 €
50 iPads mit iPad-Wagen je 30 iPads mit 1 Wagen, 1 pro Zug
inklusive App-Guthaben
20.000,00 € 0,00 €
51 Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleitung, Fachschaftleitung, zzgl. 
HM )
PC's, Bildschirme, Drucker-Leasing, 
Barcode Scanner,  etc.
5.500,00 € 0,00 €
52Informatikraum  15-25 PC's, Drucker etc. 15.000-25.000,- 20.000,00 € 0,00 €
53Serverschrank  für Informatik, Verwaltung etc. 1 2.000,00 € 2.000,00 €
54Caching Server 1.200,00 € 0,00 €
54Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule)incl. Endgeräten 30.000-80.000 € 1 30.000,00 € 30.000,00 €
55LAN 300.000 € - 1.000.000 € 1 300.000,00 € 300.000,00 €
56WLAN- Ausleuchtung 2.500 -3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 €
57WLAN Installation 35.000-75.000 € 1 50.000,00 € 50.000,00 €
58aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 7.000,00 € 7.000,00 €
59aktive Netzwerkkomponenten Verwaltungpauschal 2.500,00 € 0,00 €
60Gateways 7.500,00 € 0,00 €
61Digitales schwarzes Brett (nach Bedarf) 1 2.500,00 € 2.500,00 €
62Tablethalterungen (1 je Klassenraum) 16 120,00 € 1.920,00 €
63Robotic Sets (nach Bedarf) 500,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 492.920,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 854.420,00 €
zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 64.081,50 €
Gesamtsumme (brutto) 918.501,50 €
Gesamtsumme (gerundet)
Gy. Kartäuserwall 40, 50676 Köln
Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung des Modulbaus + Einfachturnhalle
920.000,00 €

Anlage 3 Stellungnahme des RPA

926 Zeichen

.01.2026 
 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes als Anlage zur 
Beschlussvorlage 2880/2025 
Einrichtung und entsprechende Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen für das Gymnasium Kartäuserwall 40, 50676 Köln 
(Altstadt-Süd) 
RPA-Nr.: 141/19/01/26 
Auftragsvolumen: 773.109 Euro netto / 920.000 Euro brutto 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
16.01.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung. 
Wie in der Beschlussvorlage ausgeführt, ist die Stadt Köln als Schulträgerin gemäß 
§ 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. 
Der geltend gemachte Bedarf ist aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes 
nachvollziehbar dargestellt. 
 
 
_______________________________ 
Leitung der Abteilung Verwaltungs- 
und betriebswirtschaftliche Prüfungen 
 
28

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

910 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich lediglich um die Freigabe von finanziellen Mitteln für die Einrichtung des Modulbaus, die 
Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht erforderlich. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (3)

02.02.2026 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.02.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Anhörung (BV)

Details

Aktenzeichen
2880/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.02.2026
Erstellt
30.09.2025 09:45