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V/0253/2012

Investitionen auf Vereinssportanlagen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für 1. TC Handorf e.V.

Vorlagen 04.04.2012

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.04.2012, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5031 Zeichen

V/0253/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen auf Vereinssportanlagen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für 1. TC Handorf e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
26.04.2012 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportf örderrichtlinie den beantragten 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für 1. Handorf e. V. für die S a-
nierung der Beregnungsanlage auf seiner Tennisanlage. 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
2.1  Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung 
der Stadt Münster über den vom 1. TC Handorf e. V. beantragten Baukostenzu-
schuss vollständig unbeeinflusst.  
2.2 1. TC Handorf e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, 
die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Sanierung zu erhalten.  
 
2.3  1. TC Handorf e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme 
die einschlägigen Standards und Vorschriften ein  und stimmt sich über Abwe i-
chungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachb ezogener 
Austausch problemlos möglich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i-
chen vorzeitigen Baubeginn 1. TC Handorf e. V. gegenüber keinerlei Hinweis da-
rauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet. 
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von 1. TC Handorf 
e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der En t-
scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0253/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0253/2012 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die B eschlüsse 
nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädl i-
chen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entste-
hen. 
 
 
Begründung:  
 
A. Ausgangslage 
1. TC Handorf  e. V. (TC Handorf) führt eine vereinseigene Tennisanlage mit einer 
rund 20 Jahre alten Beregnungsanlage, die stark sanierungsbedürftig ist. Weil TC 
Handorf die 11.870 € Aufwand dafür nur zum Teil mit Eigen- bzw. Kreditmitteln fi-
nanzieren kann, beantragte er am 06.07.2011 einen Baukostenzuschuss aus de m 
städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zwischen der 
Anerkennung der Förderfähigkeit und dem Baubeginn, die die kurzfristige Bauausfüh-
rung beeinflussen. Da die Pumpe jederzeit ausfallen könnte, will TC Handorf sie kurz-
fristig sanieren. Andernfalls könnte er die Tennisplätze nicht ausreichend berieseln 
und sie somit nur bedingt bzw. nicht mehr nutzen. Da Tennis nicht gan zjährig, son-
dern zwischen Frühjahr und Herbst gespielt wird (die Spielzeit soll von April bis Se p-
tember laufen), müsste TC Handorf wegen einer defekten Tennisplatzberieselung die 
Spielzeit 2012 verkürzen oder sogar ganz aussetzen. Will er die Spielzeit nic ht ge-
fährden, kann er mit der Sanierung nicht auf die Zuschussentscheidung der Stadt 
Münster ab 2013 warten. Daher beantragte TC Handorf die Genehmigung zum förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. 
 
B. Bewertung/Folgen 
Die Sportverwaltung teilt die V ereinsauffassung, die Beregnungsanlage  mit d ieser 
Genehmigung so schnell als möglich zu sanieren. Für die Stadt Münster ist damit kei-
ne Verpflichtung verbunden. Bezüglich der Sportförderung wird sie den Vereinsantrag 
später prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine 
Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn und der Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Das erklär-
te die Sportverwaltung TC Handorf ebenso aus drücklich wie Hinweise zur Finanzie-
rung der Sanierung und zum Förderverfahren der Stadt Münster. Die Hinweise helfen 
TC Handorf bei der Maßnahmenplanung und –ausführung. Er weiß, dass über seinen 
Zuschussantrag erst ab 2013 entschieden wird und dieser nur eventuell – je nach 
Haushaltslage - gefördert wird. Er weiß, dass er den Finanzaufwand für die Sanierung 
mindestens bis zur städtischen Zuschussentscheidung allein vorfinanzieren muss.  
 
Wegen der Dringlichkeit möchte TC Handorf die Sanierung mit den einschlägigen Ge-
nehmigungen kurzfristig unter den genannten Bedingungen vornehmen. Spricht sich 
der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn aus, 
muss TC Handorf schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die sep a-
raten Verfahren zu Baubeginn und Sportförderung zur Kenntnis nimmt. Damit ist s i-
chergestellt, dass beide Beteiligte – Stadt und Verein – dieselben Rahmenbedingun-
gen kennen und vom Förderverfahren Kenntnis haben. 
 
 
I. V.  
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

19.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2012 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0253/2012
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37