V/0253/2012
Investitionen auf Vereinssportanlagen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für 1. TC Handorf e.V.
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Beschlussvorlage
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V/0253/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen auf Vereinssportanlagen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für 1. TC Handorf e.V. Beratungsfolge 19.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 26.04.2012 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Münster genehmigt nach ihrer Sportf örderrichtlinie den beantragten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn für 1. Handorf e. V. für die S a- nierung der Beregnungsanlage auf seiner Tennisanlage. 2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung und Beschlussfassung der Stadt Münster über den vom 1. TC Handorf e. V. beantragten Baukostenzu- schuss vollständig unbeeinflusst. 2.2 1. TC Handorf e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle mögliche Förderung für die Sanierung zu erhalten. 2.3 1. TC Handorf e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abwe i- chungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachb ezogener Austausch problemlos möglich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädl i- chen vorzeitigen Baubeginn 1. TC Handorf e. V. gegenüber keinerlei Hinweis da- rauf, wie sie ihre Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von 1. TC Handorf e. V. beantragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der En t- scheidung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Vorlagen-Nr.: V/0253/2012 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0253/2012 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die B eschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädl i- chen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entste- hen. Begründung: A. Ausgangslage 1. TC Handorf e. V. (TC Handorf) führt eine vereinseigene Tennisanlage mit einer rund 20 Jahre alten Beregnungsanlage, die stark sanierungsbedürftig ist. Weil TC Handorf die 11.870 € Aufwand dafür nur zum Teil mit Eigen- bzw. Kreditmitteln fi- nanzieren kann, beantragte er am 06.07.2011 einen Baukostenzuschuss aus de m städtischen Sportetat. Im Sportförderverfahren bestehen Beziehungen zwischen der Anerkennung der Förderfähigkeit und dem Baubeginn, die die kurzfristige Bauausfüh- rung beeinflussen. Da die Pumpe jederzeit ausfallen könnte, will TC Handorf sie kurz- fristig sanieren. Andernfalls könnte er die Tennisplätze nicht ausreichend berieseln und sie somit nur bedingt bzw. nicht mehr nutzen. Da Tennis nicht gan zjährig, son- dern zwischen Frühjahr und Herbst gespielt wird (die Spielzeit soll von April bis Se p- tember laufen), müsste TC Handorf wegen einer defekten Tennisplatzberieselung die Spielzeit 2012 verkürzen oder sogar ganz aussetzen. Will er die Spielzeit nic ht ge- fährden, kann er mit der Sanierung nicht auf die Zuschussentscheidung der Stadt Münster ab 2013 warten. Daher beantragte TC Handorf die Genehmigung zum förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. B. Bewertung/Folgen Die Sportverwaltung teilt die V ereinsauffassung, die Beregnungsanlage mit d ieser Genehmigung so schnell als möglich zu sanieren. Für die Stadt Münster ist damit kei- ne Verpflichtung verbunden. Bezüglich der Sportförderung wird sie den Vereinsantrag später prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Das erklär- te die Sportverwaltung TC Handorf ebenso aus drücklich wie Hinweise zur Finanzie- rung der Sanierung und zum Förderverfahren der Stadt Münster. Die Hinweise helfen TC Handorf bei der Maßnahmenplanung und –ausführung. Er weiß, dass über seinen Zuschussantrag erst ab 2013 entschieden wird und dieser nur eventuell – je nach Haushaltslage - gefördert wird. Er weiß, dass er den Finanzaufwand für die Sanierung mindestens bis zur städtischen Zuschussentscheidung allein vorfinanzieren muss. Wegen der Dringlichkeit möchte TC Handorf die Sanierung mit den einschlägigen Ge- nehmigungen kurzfristig unter den genannten Bedingungen vornehmen. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn aus, muss TC Handorf schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die sep a- raten Verfahren zu Baubeginn und Sportförderung zur Kenntnis nimmt. Damit ist s i- chergestellt, dass beide Beteiligte – Stadt und Verein – dieselben Rahmenbedingun- gen kennen und vom Förderverfahren Kenntnis haben. I. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0253/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37