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A-W/0004/2018

Vergabepraxis bei städtischen Grundstücken

Antrag an die BV West 13.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2018, TOP 8.1

Originalantrag

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Originalantrag

3642 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
8. Februar 2018
An die Bezirksvertretung Münster-West
z.H. Bezirksbürgermeister Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Antrag der BV West an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Bei jeder Vergabe von städtischen Grundstücken wird zukünftig geprüft, ob Erbbaurecht einem Verkauf
vorzuziehen ist.
2. Bei jedem geplantem Verkauf eines städtischen Grundstücks ist ausführlich zu begründen, warum von der
Bevorzugung des Erbbaurechts in diesem Einzelfall abgewichen wird.
Begründung:
Die Preise für Eigentumswohnungen oder Eigenheime sind in Münster inzwischen dermaßen gestiegen, dass
sich viele junge Familien in Münster kein Wohneigentum mehr leisten können. Diese Familien wandern in der
Regel ins Umland ab. Als Folge verstärkt sich der Pendlerverkehr in Münster mit all seinen negativen Folgen
wie Staus, Lärm und Abgasen.
Das Instrument der Erbpacht könnte dazu beitragen, die beschriebenen Probleme mittel- und langfristig zu
mildern, insbesondere wenn die Bauzinsen wieder steigen. Der Erbbauzins richtet sich in der Regel nach dem
Grundstückswert. Der Zinssatz ist frei vereinbar und liegt meist zwischen 3 und 5 Prozent. Die Stadt könnte
aber etwa für kinderreiche Familien Erbpachtgrundstücke zu günstigeren Konditionen vergeben. Dies verbilligt
den Haus- und Wohnungsbau und damit die Preise für das Wohnen. Ein Eigenheim nutzen zu können, es
aber nicht teuer, weil mit Grundstück, kaufen zu müssen, liegt im Interesse vieler Menschen mit niedrigem oder
mittlerem Einkommen. Zwar muss beim Erwerb eines Erbpachtgrundstücks auch Grunderwerbseuer gezahlt
werden, diese ist aber niedriger als bei einem normalen Grundstückskauf, weil sie anhand der Jahrespacht,
eines Umrechnungsfaktors und der Laufzeit des Vertrages festgelegt wird.
Auch für Investoren könnte Erbbaurecht interessant sein. So gab es in jüngster Zeit häufiger Äußerungen
von Investoren, die die hohen Grundstückspreise beklagen. Manchmal macht es den Eindruck, dass sich
nicht immer das beste und innovativste Konzept für eine innerstädtische Bebauung durchsetzt, sondern der
kaufkräftigste Investor.
Wichtigstes Argument für Erbbaurecht ist jedoch die Nachhaltigkeit. Bei einem Verkauf sind städtische
Grundstücke, z.B. in prominenter Innenstadtlage, für eine städtische Nutzung dauerhaft verloren bzw.
müssten in Zukunft zu höheren Preisen zurückgekauft werden.
In den vergangenen Jahren wurden zur Haushaltssanierung viele städtische Grundstücke verkauft. In einer
wachsenden Stadt fehlen bereits heute Grundstücke für wichtige städtische Einrichtungen wie z.B. Kitas,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West
Grünes Zentrum  Windthorststr. 7  48143 Münster
T 0251 -8995810 v 0251 -8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
Flüchtlingsunterkünfte sowie preiswerten Wohnraum. Gerade im Bezirk Mitte ist das Problem fehlender städ-
tischer Grundstücke besonders groß. Dies schränkt die planerische Flexibilität ein und erschwert den notwen-
digen Ausbau der Infrastruktur.
Durch Vergaben in Erbbaurecht könnte die Stadt eine langfristige Rendite für ihren Grund und Boden
erwirtschaften. Zukünftigen Generationen würden stadtgestalterische Handlungsspielräume gesichert.
gezeichnet:
Bleker, Kuschewski, Pallas, von Schoenebeck
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster in der BV West
Grünes Zentrum  Windthorststr. 7  48143 Münster
T 0251 -8995810 v 0251 -8995815
ratsfraktion@gruene-muenster.de
http://www.gruene-muenster.de
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Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-W/0004/2018
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37