Mandari Insight

AN/1478/2025

Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) 15.12.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.01.2026, TOP 7.2.1

Anfrage (FDP/KSG BV2)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (FDP/KSG BV2)

3210 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1    Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1478/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2025 
 
Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne 
Konto 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,   
  
die FDP/KSG-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Bezirksvertretungssitzung Rodenkirchen zur kommenden Sitzung zu 
setzen:   
 
Wohnungslose Menschen können sich ab dem 01.01.2026 das ihnen 
zustehende Bürgergeld nicht mehr in bar auszahlen lassen. Diese Möglichkeit 
war bislang möglich und wurde von Menschen, die sich nicht im Besitz eines 
Kontos befinden, mittels Verrechnungsschecks, einzulösen bei der Postbank, 
wahrgenommen. Im Zuge der Digitalisierung wird es diese Möglichkeit ab dem 
01.01.2026 ausnahmslos nicht mehr geben. Wenngleich es einen 
Rechtsanspruch auf ein Bankkonto gibt, sind Banken j edoch lediglich 
verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Kontoeröffnung zu prüfen.  
 
Nach der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2025, Vorlagennummer: 
3421/2025, werde das bisherige Verfahren der Auszahlung der Leistungsansprüche

als Barzahlung per Scheckverfahren ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten 
abgelöst. Diese Bezahlkarte funktioniere überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die 
Karte könne in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt 
werden. Wie mit einer regulären Bankkarte könn ten Einkäufe bezahlt und Bargeld 
abgehoben werden. 
 
Hinsichtlich der Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus dem Frühjahr 2025 sprach 
sich dieser gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge aus. Als Gründe 
hierfür wurden eine Stigmatisierung und die Limitierung der Auszahlung von Bargeld 
auf 50,00 € benannt.  
 
In Schleswig-Holstein und Hessen gibt es hinsichtlich der Bezahlkarten für Flüchtlinge 
aktuell erhebliche Schwierigkeiten, bis die Guthaben-Karten funktionieren. Schuld 
daran sind fehlende Schnittstellen bei den EDV-Systemen der Behörden.  
 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die FDP/KSG-Fraktion folgende Fragen:   
 
 
1) Besteht bei der Bezahlkarte für wohnungslose Menschen eine Limitierung der 
Auszahlung von Bargeld? 
 
2) Besteht die Möglichkeit, neben der Teilnahme an Onlinegeschäften mit der 
Bezahlkarte auch an Geschäften mittels Lastschrift (z.B. für Mobilfunkverträge) 
teilzunehmen?  
 
3) Inwieweit ist es auch in Köln zu befürchten, dass wohnungslose Menschen 
aufgrund von Störungen im EDV-System mit Beginn des Jahres 2026 über 
keine funktionierende Bezahlkarten und somit über kein Bargeld verfügen?  
 
 Mit freundlichen Grüßen   
 
gez. Wolters        gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

26.01.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1478/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
Datum
15.12.2025
Erstellt
14.12.2025 12:49