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Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) AN/1478/2025 vom 15.12.2025

Stand: Am 26.01.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Anfrage (FDP/KSG BV2)

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    in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1478/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2025 Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung Rodenkirchen zur kommenden Sitzung zu setzen: Wohnungslose Menschen können sich ab dem 01.01.2026 das ihnen zustehende Bürgergeld nicht mehr in bar auszahlen lassen. Diese Möglichkeit war bislang möglich und wurde von Menschen, die sich nicht im Besitz eines Kontos befinden, mittels Verrechnungsschecks, einzulösen bei der Postbank, wahrgenommen. Im Zuge der Digitalisierung wird es diese Möglichkeit ab dem 01.01.2026 ausnahmslos nicht mehr geben. Wenngleich es einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto gibt, sind Banken j edoch lediglich verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Kontoeröffnung zu prüfen. Nach der Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2025, Vorlagennummer: 3421/2025, werde das bisherige Verfahren der Auszahlung der Leistungsansprüche als Barzahlung per Scheckverfahren ab dem 1. Januar 2026 durch neue Bezahlkarten abgelöst. Diese Bezahlkarte funktioniere überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte könne in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte könn ten Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Hinsichtlich der Entscheidung des Rates der Stadt Köln aus dem Frühjahr 2025 sprach sich dieser gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge aus. Als Gründe hierfür wurden eine Stigmatisierung und die Limitierung der Auszahlung von Bargeld auf 50,00 € benannt. In Schleswig-Holstein und Hessen gibt es hinsichtlich der Bezahlkarten für Flüchtlinge aktuell erhebliche Schwierigkeiten, bis die Guthaben-Karten funktionieren. Schuld daran sind fehlende Schnittstellen bei den EDV-Systemen der Behörden. Vor diesem Hintergrund stellt die FDP/KSG-Fraktion folgende Fragen: 1) Besteht bei der Bezahlkarte für wohnungslose Menschen eine Limitierung der Auszahlung von Bargeld? 2) Besteht die Möglichkeit, neben der Teilnahme an Onlinegeschäften mit der Bezahlkarte auch an Geschäften mittels Lastschrift (z.B. für Mobilfunkverträge) teilzunehmen? 3) Inwieweit ist es auch in Köln zu befürchten, dass wohnungslose Menschen aufgrund von Störungen im EDV-System mit Beginn des Jahres 2026 über keine funktionierende Bezahlkarten und somit über kein Bargeld verfügen? Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Ilg

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2026

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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