1863/2022
Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 1863/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.08.2022 Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2021 Die Verwaltung gibt in der Anlage den Jahresbericht 2021 der Verbraucherberatungsstelle Köln in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. zur Kenntnis. Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale NRW 370.474,00 Euro aus dem städtischen Haushalt für die laufende Arbeit der Kölner Beratungsstelle vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren erhalten. Ebenso beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung der dort stattfindenden allgemeinen Kölner Verbraucherschutzarbeit sowie an der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzbera- tung. Die Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln förderte 2021 mit 66.500,00 Euro das Projekt „Energieberatung in Privathaushalten“ Der Jahresbericht 2021 ist in allen 62 Kommunen entworfen worden und stellt in kurzer Form rückbli- ckend lokale und kommunale Highlights dar. Auf Seite 4 des Jahresberichtes 2021 wird für Köln über „Unsere Arbeit in Zahlen“ berichtet. Bei „Verbraucheranliegen“ und „Rechtsberatungen und Vertretungen“ ist die Anschlussfähigkeit an die Statistikdaten der Vorjahre durch eine bundesweit einheitliche Veränderung in der Erfassungssys- tematik nicht gegeben. Die Homepage wird regelmäßig aktualisiert und es gibt zu inhaltlichen Themen ausführliche Texte, Verbrauchertipps und verbraucherpolitische Forderungen. Den Jahresbericht finden Sie auch als Download unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/koeln/koeln-jahresbericht2021 Der Gesamtbericht 2021 der Verbraucherzentrale NRW greift eine ausführlichere Darstellung der relevanten Verbraucherthemen auf und ist flankierend zu den Jahresberichten der Beratungsstellen zu verstehen. Dieser kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW eingesehen werden: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2022-06/JB_2021_korr.pdf Der Jahresbericht zur Verbraucherberatung im Quartier für 2021 wird als gesonderte Mitteilung vorge- legt (1861/2022).
Jahresbericht
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Was prägte Ihre Arbeit im zweiten Jahr der Pandemie? Stets verlässlich und direkt für alle Menschen ansprechbar zu sein - das war die erneute Herausforderung zwischen Lockdownpha- sen und sich verändernden Rahmenbedingungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Serviceorientierung, flexibler Zugang zur Beratung und präventive Arbeitsansätze wurden großgeschrie- ben. Den „Probelauf“ ausgeweiteter digitaler Zugangskanäle und Onlineformate aus dem ersten Pandemiejahr haben wir dabei er- folgreich in den Regelbetrieb überführt. Wie wurde „Verbraucherberatung auf Distanz“ gelebt? Zur schnellen und unbürokratischen Unterstützung für übervor- teilte oder verunsicherte Ratsuchende haben wir - je nach Pro- blem — den passenden Service aufgelegt: Entgeltfreie rechtliche Ersthilfe am Telefon oder online, gut aufbereitete Informationen im Netz und weiterführende persönliche Beratung und Rechtsver- tretung — bedarfsgerecht je nach Komplexität des Verbraucheran- liegens. Veränderte Arbeitsabläufe haben wir mit viel Engagement gemeistert, was sich in positivem Feedback für unsere zukunfts- fähige und kundenorientierte Ausrichtung auszahlt. Nordrhein Werlal Explodierende Energiepreise waren auch Thema? Massiv gestiegene Preise für Strom und Gas sorgten gegen Jahres- ende für einen wahren Ansturm von Ratsuchenden: Die Betroffe- nen fragten nach der Rechtmäßigkeit und rechtlicher Handhabe, aber auch nach konkreten Verhaltenstipps. Menschen mit gerin- geren Einkommen fürchten wegen der unbezahlbaren Preise zu- nehmend Energiesperren. Als Billiganbieter zum Jahreswechsel überraschend Kündigungsschreiben verschickten und Hundert- tausende in die Ersatzversorgung fielen, wurde die soziale Dimen- sion deutlich spürbar und unsere Unterstützung für viele zum letz- ten Rettungsanker. Und haben die Flutereignisse im Sommer zu Anfragen geführt? Die katastrophalen Folgen der Starkregenereignisse haben präven- tiven Hilfestellungen, etwa nach dem passenden Versicherungs- schutz oder baulichen Maßnahmen, noch einmal nachdrücklich Aktualität verliehen. Deutlich wurde aber auch, dass Information und Beiträge für mehr lokalen Klimaschutz im Verbraucheralltag, für mehr Grün am Haus sowie zur Entsiegelung von Flächen gefragt sind. Hierbei unterstützen wir — gerne in Kooperation mit der Stadt — durch gezielte, insbesondere virtuelle Angebote. Welche Ereignisse sind 2021 besonders hervorzuheben? Auf Grund der vielfältigen Anfragen zu abgesagten oder verscho- benen Pauschalreisen haben wir das Beratungsangebot Reise- recht in das Portfolio unserer Beratungsstelle neu aufgenommen. Bei Anfragen zu Ansprüchen auf Erstattung geleisteter Zahlungen und den Umgang mit angebotenen Gutscheinen der Veranstalter helfen wir nun weiter. Die anhaltend hohe Beratungsnachfrage unterstreicht, wie stark das Interesse am Angebot ist. 2021 IM FOKUS REISEN - TROTZ CORONA? URLAUBSPLÄNE TROTZ CORONA Vorausschauend buchen, Ärger vermeiden. Neue Virusvarianten, knapper Impfstoff, ungewisse Quarantäne- regeln und ein dauerndes Wechselspiel an Reisewarnungen: Ur- laubsplanung geriet auch für den zweiten Sommer der Pandemie zu einer Lotterie. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Verbraucherzentrale unter dem Motto „Urlaubspläne trotz Corona: Vorausschauend buchen, Ärger vermeiden“ ein Informationspaket mit den wichtigsten Hinweisen zusammengestellt. Was Pauschal- und Individualreisende bereits bei der Auswahl des Reiselandes beachten sollten, welche Stornoregeln gelten und was Flex-Tarife sind, wie es um die Absicherung bei einer eigenen Covid-19-Er- krankung bestellt ist und warum die Pandemieklausel im Versiche- rungsvertrag wichtig ist - eine Checkliste wies zur Reisebuchung ohne allzu großen Ärger. Mit rechtlicher Vertretung, um etwa aus- stehende Erstattungen abgesagter Reisen zu veranlassen oder auch rechtswidrig verlangte Gebühren für die Bearbeitung von Erstattungen zurückzufordern, hat die Verbraucherzentrale ratsu- chende Reisende zudem zumeist erfolgreich unterstützt. FAKE SHOPS: WENN GÜNSTIG TEUER WIRD Ob angesagte Sneakers, neuestes Smartphone-Modell, Marken- handtasche oder schickes E-Bike - bisweilen bis zur Hälfte güns- tiger als in anderen Shops. Doch längst nicht immer kommen die beworbenen Schnäppchen dann auch beim Besteller an. Waren Reinfälle mit Fake Shops schon vor der Pandemie ein Dauerbren- ner der Beratungsnachfrage, ging der boomende Onlinehandel im Lockdown auch mit einer neuen Welle betrügerischer Internet- seiten einher. Wer im Vertrauen auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder. Die Beratungsstelle war nicht nur mit rechtlichem Rat gefragt, um Zahlungen rückgängig zu machen. Sondern sie gab auch Tipps für den Website-Check, um unseriöse Shops vor dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ zu erkennen. TAUSENDE GEKÜNDIGTE STROMVERTRÄGE Explodierende Energiepreise brachten Hunderttausende Haushal- e in Bedrängnis. Denn zahlreiche Strom- und Gasanbieter haben rotz vertraglicher Vereinbarungen die Versorgung der Kundschaft überraschend und sehr kurzfristig eingestellt. Betroffene von au- ßerordentlichen Vertragskündigungen rutschten dann in die Er- satzversorgung — und hatten Mühe, einen neuen guten Vertrag zu bekommen. Während einige Anbieter das Neukundengeschäft zeit- weise ganz ausgesetzt hatten, hielten andere Interessenten über extreme Preise auf Abstand. Einige Stromgrundversorger hatten auch Neukundentarife eingeführt, in denen mehr als das Doppelte ür die Kilowattstunde gegenüber bestehenden Verträgen verlangt wurde. Eine Ungleichbehandlung, die aus Sicht der Verbraucher- zentrale fragwürdig ist und die sie rechtlich klären lassen will. In der Beratung, im Internetauftritt sowie in Onlinevorträgen wurden Hilfestellungen gegeben, um auf die plötzlichen Kündigungen des Versorgers zu reagieren und die Suche nach einem passenden neu- en Vertrag zu akzeptablen Konditionen anzugehen. TELEFONVERTRÄGE: NEUE PFLICHTEN Seit dem 1. Dezember 2021 müssen Telekommunikationsanbieter vor Vertragsabschluss stets eine verständliche Zusammenfassung der Vertragsinhalte vorlegen. Wird diese erst nach Vertragsschluss bereitgestellt, muss die Kundschaft in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bestätigen - ansonsten bleiben telefonisch abgeschlosse- ne Verträge unwirksam. Mit dem neuen Gesetz soll Überrumpelung und untergeschobenen Verträgen vorgebeugt werden. Hierüber hatten sich Ratsuchende bei der Verbraucherzentrale immer wie- der beklagt und rechtlichen Rat gesucht. ABZOCKE MIT PAKETDIENST-SMS n den massenhaft verschickten SMS, die angeblich von Paket- diensten stammten, ging es immer um die Zustellung eines Pakets. Und sie enthielten stets einen Link auf seltsame Internetseiten. Ganz unterschiedlich jedoch die Absichten der Absender: Einige hatten es darauf abgesehen, schädliche Apps zu verbreiten, die Daten auszulesen und massenweise SMS an gespeicherte Kontak- e zu senden. Andere wollten mit Smishing, wie die Abzocke per SMS auch genannt wird, ahnungslose Nutzer in Abofallen locken. Daneben kursierten auch zahlreiche SMS, die eine neue Sprach- nachricht vorgaukelten. Die Beratungsstelle informierte, wie die SMS-Flut eingedämmt und wie der passende Schutz aufgebaut werden kann. Sie hatte auch eine Checkliste parat für den Fall, dass schädliche Links bereits angeklickt worden waren. UNRECHTMÄSSIGE KONTOENTGELTE Schweigen ist Zustimmung - so sind fast alle Banken und Spar- assen lange verfahren, wenn sie Preiserhöhungen oder Verände- rungen für die Kundschaft in den Geschäftsbedingungen ankündig- en. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof im April 2021 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Postbank gekippt: Es reiche nicht aus, das Schweigen als Zustim- mung auszulegen. Nur über ein höheres Kontoführungsentgelt zu informieren und einfach das Kleingedruckte zu ändern, wenn die Angeschriebenen nicht explizit widersprechen, benachteilige die undschaft unangemessen. Die entsprechenden Klauseln sind un- wirksam, sodass Millionen Bankkunden die unrechtmäßigen Ent- gelte zurückfordern konnten. Die Verbraucherzentrale riet, Rück- erstattungsansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Dabei halfen eine Reihe von Beispielen mit unzulässigen Klauseln sowie ein Musterbrief. Viel Beratungsbedarf entstand, weil Banken in den versandten angepassten Geschäftsbedingungen, denen nun aktiv zugestimmt werden musste, zum Teil neue Gebührenerhöhungen versteckten oder sie an weitere Bedingungen knüpften. INKASSOFORDERUNGEN GEDECKELT Ob Inkassounternehmen 272 Euro für ein angebliches Glücksspiel- abo einforderten oder unter anderem Vorwand wegen angeblich ausstehender Zahlungen mit Zwangsvollstreckungen oder Schufa- Einträgen drohten: Einmal mehr sorgten Inkassoschreiben für Ver- unsicherung. Die Beratungsstelle empfahl nicht nur, die betrügeri- sche Post sorgfältig zu prüfen. Sondern riet auch für den Fall, dass man mit Zahlungen tatsächlich in Verzug geraten war, die Kosten hierfür genau unter die Lupe zu nehmen. Denn vielfach werden viel zu hohe Verzugskosten in Rechnung gestellt: Selbst bei Kleinfor- derungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro. Die Verbraucher- zentrale begrüßte, dass mit der Reform des Inkassorechts zum 1. Oktober diese Kosten für Sofortzahler zwar auf 18 Euro gedeckelt und für alle anderen auf 32,40 Euro begrenzt wurden. Sie kritisierte aber, dass insbesondere diejenigen vor Abzocke mit Verzugskos- ten geschützt werden, die die Gesamtforderung umgehend zahlen können. Denn nach wie vor bleibt es Inkassounternehmen erlaubt, in „schwierigen Fällen“ Kosten wie bisher zu verlangen. DER MENSCH HINTER DEN SCHULDEN Angst vor dem Jobverlust, unsichere Auftragslage und Liefereng- pässe, monatelange Kurzarbeit oder gar schon Arbeitslosigkeit: Die Corona-Pandemie brachte viele Haushalte in finanzielle Eng- pässe. Diese haben nicht selten dazu geführt, dass fällige Zahlun- gen nicht mehr beglichen werden konnten und sich Schulden auf- bauten. Zur bundesweiten Woche der Schuldnerberatung im Juni hat die Schuldnerberatung unter dem Motto „Der Mensch hinter den Schulden“ den Blick darauf gelenkt, dass nicht nur die wirt- schaftlichen Auswirkungen der knappen Finanzen Probleme berei- ten. Denn Betroffene sind häufig verzweifelt, kämpfen mit psycho- sozialen Auswirkungen bis hin zu Suizidgedanken und auch Streit in den Familien um das Thema Finanzen ist unvermeidlich. Existen- zielle Krisen lassen sich vielfach verhindern, wenn frühzeitig eine fachlich versierte Beratung gesucht wird. Präventive Arbeit wird er- schwert, weil Betroffene nicht ausreichend über das Angebot zur Schuldnerberatung informiert sind — oder weil lange Wartelisten eine rechtzeitige Intervention behindern. Ein Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung und deren ausreichende Finanzie- rung stand daher im Forderungskatalog zur Aktionswoche. BESSER HEIZEN - OHNE ÖL UND GAS Zehn alte Ölfässer schickte die Verbraucherzentrale auf Tour. Ein eindrucksvoll aufgetürmter Hinweis auf die darin abfüllbaren 2.000 Liter Heizöl, die ein einzelner Haushalt in einem Jahr ver- braucht. Rund eine Million Ölkessel stehen in NRW noch in den Kellern von Ein- und Zweifamilienhäusern - sehr viele sind älter als 19 Jahre und arbeiten deshalb sehr ineffizient. Wer nicht weiter- hin sein Geld zum Schornstein hinausblasen will, sollte auf mo- derne Heiztechnik umstellen. Und trifft dabei auf günstige Bedin- gungen: Investitionen für den Umstieg auf erneuerbare Energien werden mit 45 Prozent und mehr vom Staat gefördert. Außerdem sparen diese Heizungsmodernisierer die steigenden CO, -Abgaben für Öl und Gas und leisten obendrein einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Mit einem umfassenden Informationspaket - vom Onlineseminar über eine Kampagnenseite im Internet bis hin zu Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Heizungstausch - sowie in der persönlichen (Online-Beratung hat die Verbraucherzentrale den Weg zum besseren Heizen ohne Öl und Gas gezeigt. Anteil sozialorientierter Rechtsberatungen und -vertretungen im Allgemeinen Verbraucherrecht* * Entgeltbefreite Rechtsbesorgungen im Kernangebot Allgemeine Verbraucherberatung auf Basis einer Sozialindikation (geringes Einkommen) Zuzüglich: Anrufe am landesweiten Servicetelefon durch Kölner Bürger:innen Veranstaltungskontakte: in 73 Veranstaltungen RZ UND KNAPP 26% 21% 14% 7% Konsumgüter Dienstleistungen EINER UNSERER ERF Ein verzweifeltes Ehepaar erhielt eine Gasrechnung über fast 5.000 Euro für ein Belieferungsjahr. Unter Einschaltung des R Netzbetreibers und Intervention beim Gasversorger konnte die Forderung um 3.300 Euro reduziert werden, sodass nur der : tatsächliche Gasverbrauch abgerechnet wurde. IHR TEAM IN KÖLN Leitung und Verbraucherberatung 5,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 1,00 Energieberatung 1,00 Eingangsbearbeitung Verbraucheranfragen 0,60 Büroassistenz 0,50 WIR SIND FÜR SIE DA Verbraucherzentrale NRW | Beratungsstelle Köln Frankenwerft 35 - 50667 Köln Zusätzlich zu diesen kommunal geförderten Angeboten bietet die Verbraucherzentrale NRW auch in Köln weitere Spezialberatungen und Bildungseinheiten für verschiedene Zielgruppen. Tel.: 0221 846188 01 - Fax: 0221 846188 33 www.verbraucherzentrale.nrw/koeln
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1863/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.06.2022
- Erstellt
- 31.05.2022 17:17