BV8/186/2025
Errichtung einer festen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
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Informationsvorlage BV
1526 Zeichen
BV8/186/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung einer festen Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 15.05.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, eine fest installierte Rotlicht - und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Bedarfsampel Vennhauser Allee Höhe Hausnummer 248 zu installieren. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass stationäre Messanlagen grundsätzlich nur auf Beschluss der Unfallkommission eingesetzt werden. Der Abschnitt der Vennhauser Allee auf Höhe der Nummer 248 ist aktuell nicht als Unfallhäufungsstelle gelistet. Es wurde seitens der Polizei eine Auswertung des Unfallgeschehens angefertigt und in der letzten Sitzung der Unfallko mmission thematisiert. Bei keinem der durch die Polizei ausgewerteten Unfälle lag ein Rotlicht - oder Geschwindigkeitsverstoß zugrunde. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer stationären Rotlicht - oder Geschwindigkeitsmessanlage nicht indiziert. Sollte der Streckenabschnitt gemäß den Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Inneren (414 - 61.05.04) und des Ministeriums für Verkehr (III B 3 58.91.16) als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung treten, werden weitere verbessernde und vorbeugende Maßnahmen selbstverständlich geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/186/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 14.07.2025
- Erstellt
- 14.07.2025 08:01