V/0827/2019
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschuss für den Verein SV Blau Weiss Aasee e. V. mit vereinseigener Sportstätte sowie Mietkostenzuschuss
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V-0827-2019-Anlage A
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Anlage A zur V/0827/2019 Kurzüberblick Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Betriebskostenzuschüsse ebenfalls – als freiwillige Ausgabe. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0827-2019-Anlage 1
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Lfd. Verein Sportstätte/ Richtl. qm/ Grundwert 40 %iger x Multipli- Pacht 40 %iger Gesamt- Abschlag Auszahlungs- Nr. Anlage Ziffer St. einschl. Zuschuss kator Zuschuss zuschuss bzw. betrag Pflege 154 gesamt Verrechnung € € 1,54 € € € € € 1 SV BW Aasee Umkleide- und Sanitärräume 5.2.1 134 10,43 1.397,62 Clubräume 5.2.1 294 10,43 3.066,42 8.902,42 Turnhallen 5.2.2 229 5,75 1.316,75 435,20 5.780,79 8.902,42 1.088,00 435,20 9.337,62 0,00 9.337,62 Städt. Betriebskostenzuschuss 2019 für 2018 Anlage 1 zur Vorlage V/827/2019
V-0827-2019-Anlage 2
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Lfd. Nr. Gesamtmiete Städt. Zuschuss 25 % 1 1.980,00 € 495,00 € 1.980,00 € 495,00 € Anlage 2 zur Vorlage V/827/2019 Städtischer Mietkostenzuschuss 2019 für 2018 Verein SV BW Aasee Bei der Erhöhung der Mietkosten wird der aktuelle Verbrauchspreisindex zu Grunde gelegt. Gesamtmietkosten
Beschlussvorlage
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V/0827/2019 V/0827/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung städtischer Betriebskostenzuschuss für den Verein SV Blau Weiss Aasee e. V. mit vereinseigener Sportstätte sowie Mietkostenzuschuss Beratungsfolge 26.09.2019 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführte Mitgliedsverein des Stadtsportbundes Münster e. V. (SSB) erfüllt alle Bewilligungsvoraussetzungen der gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Der errechnete Zuschussbetrag ist auszuzahlen. 2. Vor Auszahlung des bewilligten Zuschusses ist die Gemeinnützigkeit durch den Körpe r- schaftssteuer (Freistellungs-)Bescheid (2018) des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 3. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstätten“ des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2020 für 2019 zu verrechnen. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung HH - Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2019 - - Zeile 15 Transferaufwendungen - 9.832,62 € diverse Positionen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Betriebs- bzw. Mietkostenzuschuss sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Produktgruppe schon verplant bzw. aufgebraucht. Die erforderl i- chen Aufwendungen für den Verein SV Blau Weiß Aasee e.V. wer den im Budget der o. g. Produk t- gruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen.“ Von dem gesamten Zuschuss an den SV BW Aasee e. V. entfallen auf den 25 prozentigen Mietko s- tenzuschuss 495,00 € und auf den 40 prozentigen Pachtkostenzuschusses 435,20 €. Sportamt 22.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußwolder Telefon: 492-5213 Busswolder@stadt- muenster.de - 2 - V/0827/2019 Gegenüber den Vorjahren musste der Multiplikator von 159 auf 154 gesenkt werden, weil lediglich 734.870,00 € im Etat zur Verfügung stehen. Die Gesamtzuschussmittel für diese Vorlage verteilen sich wie folgt: Anlage 1 8.902,42 € Betriebskostenzuschüsse Anlage 1 435,20 € Pachtzuschüsse Anlage 2 495,00 € Mietkostenzuschüsse gesamt 9.832,62 € Begründung: Zu Ziffer 1.: Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden folgende Voraussetzungen maßgebend: - 3jährige SSB-Mitgliedschaft bei Antragstellung - Jugendquote (= 20 %) - Mindestmitgliedsbeiträge 2019: Jugendliche = 4,50 €/monatlich Erwachsene = 7,73 €/monatlich Familien = 15,52 €/monatlich - Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) - 75 % Münsteraner Mitglieder. Der Antrag des Vereines ist verspätet am 08.07.2019 eingereicht worden. In der Sportausschusssi t- zung vom 02.07.2019 wurde von Seiten der Politik gewünscht, dass bei nachträglicher Antragseinre i- chung dem Verein die Möglichkeit der Zuschussgewährung eingeräumt werden soll. Die Berechnung des städtischen Betriebs - und Mietkostenzuschusses 2019 für 2018 wurde mit dem Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen“ des SSB am 20.08.2019 besprochen. Die entsprechende Ste l- lungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sportausschusssitzung am 26.09.2019. Zu Ziffer 2.: Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaft s- steuer – (Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. Zu Ziffer 3.: Gemäß Ziffer I, 3. 2 Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich au f- grund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt und mit der Zuschussgewährung 2020 für 2019 verrechnet. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen 1; 2;
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0827/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37