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V/0827/2019

Gewährung städtischer Betriebskostenzuschuss für den Verein SV Blau Weiss Aasee e. V. mit vereinseigener Sportstätte sowie Mietkostenzuschuss

Vorlagen 28.08.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.09.2019, TOP 4.1

V-0827-2019-Anlage A

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Ansehen

V-0827-2019-Anlage 1

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V-0827-2019-Anlage 2

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Beschlussvorlage

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V-0827-2019-Anlage A

1577 Zeichen

Anlage A zur V/0827/2019 
Kurzüberblick 
 
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten 
sowie Mietkostenzuschüsse 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten 
bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Bericht ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die Betriebskostenzuschüsse ebenfalls – als 
freiwillige Ausgabe. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-0827-2019-Anlage 1

525 Zeichen

Lfd. Verein Sportstätte/ Richtl. qm/ Grundwert 40 %iger x Multipli- Pacht 40 %iger Gesamt- Abschlag Auszahlungs-
Nr. Anlage Ziffer St. einschl. Zuschuss kator Zuschuss zuschuss bzw. betrag
Pflege 154 gesamt Verrechnung
€ € 1,54 € € € € €
1 SV BW Aasee Umkleide- und
Sanitärräume  5.2.1 134 10,43 1.397,62
Clubräume  5.2.1 294 10,43 3.066,42 8.902,42
Turnhallen  5.2.2 229 5,75 1.316,75 435,20
5.780,79 8.902,42 1.088,00 435,20 9.337,62 0,00 9.337,62
Städt. Betriebskostenzuschuss 2019 für 2018
Anlage 1 zur Vorlage V/827/2019

V-0827-2019-Anlage 2

320 Zeichen

Lfd. Nr. 
Gesamtmiete Städt. Zuschuss
25 % 
1      1.980,00 € 495,00 €           
1.980,00 €     495,00 €           
Anlage 2 zur Vorlage V/827/2019
Städtischer Mietkostenzuschuss 2019 für 2018
Verein
SV BW Aasee
Bei der Erhöhung der Mietkosten wird der aktuelle Verbrauchspreisindex zu Grunde 
gelegt. 
Gesamtmietkosten

Beschlussvorlage

3927 Zeichen

V/0827/2019 
V/0827/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung städtischer Betriebskostenzuschuss für den Verein SV Blau Weiss Aasee e. V. mit 
vereinseigener Sportstätte sowie Mietkostenzuschuss 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.09.2019 Sportausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführte Mitgliedsverein des Stadtsportbundes Münster e. V. 
(SSB) erfüllt alle Bewilligungsvoraussetzungen der gültigen Sportförderrichtlinie der Stadt 
Münster. 
 
 Der errechnete Zuschussbetrag ist auszuzahlen. 
 
2. Vor Auszahlung des bewilligten Zuschusses ist die Gemeinnützigkeit durch den Körpe r-
schaftssteuer (Freistellungs-)Bescheid (2018) des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 
 
3. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstätten“ 
des Sportausschusses ergeben, sind mit dem Zuschuss 2020 für 2019 zu verrechnen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung HH - 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2019 - - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 9.832,62 € 
 
diverse Positionen 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Betriebs- bzw. Mietkostenzuschuss sind 
im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Produktgruppe schon verplant bzw. aufgebraucht. Die erforderl i-
chen Aufwendungen für den Verein SV Blau Weiß Aasee e.V. wer den im Budget der o. g. Produk t-
gruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen.“ 
Von dem gesamten Zuschuss an den SV BW Aasee e. V. entfallen auf den 25 prozentigen Mietko s-
tenzuschuss 495,00 € und auf den 40 prozentigen Pachtkostenzuschusses 435,20 €. 
Sportamt 
 
22.08.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bußwolder 
Telefon: 492-5213 
Busswolder@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0827/2019 
Gegenüber den Vorjahren musste der Multiplikator von 159 auf 154 gesenkt werden, weil lediglich 
734.870,00 € im Etat zur Verfügung stehen.  
 
Die Gesamtzuschussmittel für diese Vorlage verteilen sich wie folgt: 
 
Anlage 1  8.902,42 €  Betriebskostenzuschüsse 
Anlage 1     435,20 € Pachtzuschüsse 
Anlage 2     495,00 € Mietkostenzuschüsse 
gesamt  9.832,62 € 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden folgende Voraussetzungen maßgebend: 
 
- 3jährige SSB-Mitgliedschaft bei Antragstellung 
- Jugendquote (= 20 %) 
- Mindestmitgliedsbeiträge 2019: 
Jugendliche =   4,50 €/monatlich 
Erwachsene =   7,73 €/monatlich 
Familien = 15,52 €/monatlich 
- Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) 
- 75 % Münsteraner Mitglieder. 
 
Der Antrag des Vereines ist verspätet am 08.07.2019 eingereicht worden. In der Sportausschusssi t-
zung vom 02.07.2019 wurde von Seiten der Politik gewünscht, dass bei nachträglicher Antragseinre i-
chung dem Verein die Möglichkeit der Zuschussgewährung eingeräumt werden soll.  
 
Die Berechnung des städtischen Betriebs - und Mietkostenzuschusses 2019 für 2018 wurde mit dem 
Arbeitskreis “vereinseigene Anlagen“ des SSB am 20.08.2019 besprochen. Die entsprechende Ste l-
lungnahme des SSB-Vorstandes erfolgt in der Sportausschusssitzung am 26.09.2019. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor 
Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körperschaft s-
steuer – (Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. 
 
Zu Ziffer 3.: 
 
Gemäß Ziffer I, 3. 2 Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der 
Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich au f-
grund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt und 
mit der Zuschussgewährung 2020 für 2019 verrechnet.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen 1; 2;

Beratungsverlauf (1)

26.09.2019 Sportausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0827/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37