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1966/2021

Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Bildende Kunst: Schaffung zusätzlicher Atelierräume

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.08.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7055 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 1966/2021 
Freigabedatum 
14.06.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Bildende Kunst: 
Schaffung zusätzlicher Atelierräume 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Schaffung zu-
sätzlicher Atelierräume“ aus der Kulturentwicklungsplanung durch die Vergabe von zusätzlichen Miet-
zuschüssen für Kölner Künstler*innen in den Jahren 2021 bis 2023. Dabei steht die Umsetzung 2022 
und 2023 unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  20.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    20.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische 
Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. 
Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent-
wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei-
ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats-
beschlusses. 
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Aufstockung der Projektmittel im Bereich Bildende Kunst 
für die Vergabe von Mietzuschüssen zur Schaffung zusätzlicher Atelierräume (KEP, Seite 161). 
 
Erhöhung der Projektmittel für Mietzuschüsse im Bereich Bildende Kunst 
 
Seit 2010 werden ausgewählte Bildende Künstlerinnen und Künstler jeweils im Fünf-Jahres-
Rhythmus mit Mietzuschüssen gefördert (2020 bis 2024: 12 Künstlerinnen und Künstler, Fördervolu-
men aktuell rund 20.000 Euro). Um dieses Förderinstrument auszuweiten und Künstlerinnen und 
Künstlern – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen – schnell und indivi-
duell Unterstützung zu leisten, soll der Förderetat von 2021 bis 2023 für Mietzuschüsse um 20.000

3 
Euro aus der Kulturentwicklungsplanung aufgestockt werden. Im Zuge des in Abstimmung befindli-
chen, neuen Atelierförderkonzeptes ist für die Zukunft geplant, Mietzuschüsse jedes Jahr und nicht 
wie bisher alle fünf Jahre zu vergeben. 
In der Praxis ist es wichtig, dass die Kulturverwaltung die Möglichkeit erhält, das Förderinstrument 
noch flexibler und zielgerichteter einsetzen zu können, indem sowohl eine Ausschreibung als auch 
eine unterjährige Antragstellung und Vergabe möglich wird – und im laufenden Jahr auch eine rück-
wirkende Auszahlung an die ausgewählten Künstler*innen.  
Hiermit werden die Künstler*innen in die Lage versetzt, für laufende Mietverträge einen Mietzuschuss 
zu erhalten oder in Eigeninitiative neue Ateliers zu suchen und mit Hilfe der Förderung auch anmieten 
zu können. Künstlerinnen und Künstler, die ein neues Atelier beziehen wollen/müssen und ebenso 
jene, die neu in unserer Stadt sind, wird dies erleichtert, in dem sie mit der sofortigen Unterstützung 
durch einen Mietzuschuss rechnen können.  
Intention der Förderung ist es, für bildende Künstler*innen von besonderer künstlerischer Qualität die 
Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll so verhindert 
bzw. der Zuzug unterstützt werden (sh. Aktuelles Förderkonzept Bildende Kunst, S. 15, unter 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ateliers). 
 
Voraussetzungen für die Bewerbung sind weiterhin: 
1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach  
(Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.) 
Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge-
legt werden können. 
2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre  
 (innerhalb der letzten 5 Jahre) 
3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis 
Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 
4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) sollen einen Einblick in das  
 künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 
5. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 11 €/m² 
Die Verwaltung vergibt die Mietzuschüsse auf der Grundlage des Votums des Atelierbeirates. 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 20.000 Euro stehen im Teiler-
gebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit und werden innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in die 
Teilplanzeile 15  - Transferaufwendungen – umgeschichtet. 
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor-
sehen. 
Bewirtschaftungsverfügung: 
Mit der Schaffung neuer Atelierplätze soll die Arbeits- und Lebensgrundlage der Bildenden Künstle-
rinnen und Künstler gesichert werden. Ohne diese Struktursicherung – die über Mietzuschüsse 
schnell und individuell erfolgen kann – sind die Produktionsmöglichkeiten der Kölner Kunstszene 
mehr als ungewiss. Vor allem die steigenden Mietpreise, die Atelierverdrängung und der Mangel an 
bezahlbaren Arbeitsräumen sind existenzbedrohend. Mietzuschüsse als Förderinstrument haben sich 
bereits in der Vergangenheit als effektiv erweisen, um der Atelierverdrängung entgegen zu wirken. 
Die Förderung dient vor diesem Hintergrund der Sicherung vorhandener kultureller Strukturen.

4 
 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge-
schlossen werden. Ein Beschluss über die Vergabe zusätzlicher Mietzuschüsse ist vor dem Sommer 
erforderlich, um den Kölner Künstler*innen, denen in der ersten Jahreshälfte sämtliche Präsentations- 
und Verkaufsmöglichkeiten genommen wurden, rückwirkend für das Jahr 2021 und die kommenden 
zwei Jahre eine entscheidende Unterstützung zu bieten. Da die Mietzuschüsse ausgeschrieben wer-
den müssen und ein Auswahlverfahren nach sich ziehen, ist eine Beschlussfassung im Juni 2021 von 
zentraler Notwendigkeit.

Beratungsverlauf (3)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2021 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1966/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.08.2021
Erstellt
21.05.2021 15:20