1966/2021
Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Bildende Kunst: Schaffung zusätzlicher Atelierräume
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 1966/2021 Freigabedatum 14.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Bildende Kunst: Schaffung zusätzlicher Atelierräume Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Schaffung zu- sätzlicher Atelierräume“ aus der Kulturentwicklungsplanung durch die Vergabe von zusätzlichen Miet- zuschüssen für Kölner Künstler*innen in den Jahren 2021 bis 2023. Dabei steht die Umsetzung 2022 und 2023 unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 20.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 20.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Aufstockung der Projektmittel im Bereich Bildende Kunst für die Vergabe von Mietzuschüssen zur Schaffung zusätzlicher Atelierräume (KEP, Seite 161). Erhöhung der Projektmittel für Mietzuschüsse im Bereich Bildende Kunst Seit 2010 werden ausgewählte Bildende Künstlerinnen und Künstler jeweils im Fünf-Jahres- Rhythmus mit Mietzuschüssen gefördert (2020 bis 2024: 12 Künstlerinnen und Künstler, Fördervolu- men aktuell rund 20.000 Euro). Um dieses Förderinstrument auszuweiten und Künstlerinnen und Künstlern – auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und deren Folgen – schnell und indivi- duell Unterstützung zu leisten, soll der Förderetat von 2021 bis 2023 für Mietzuschüsse um 20.000 3 Euro aus der Kulturentwicklungsplanung aufgestockt werden. Im Zuge des in Abstimmung befindli- chen, neuen Atelierförderkonzeptes ist für die Zukunft geplant, Mietzuschüsse jedes Jahr und nicht wie bisher alle fünf Jahre zu vergeben. In der Praxis ist es wichtig, dass die Kulturverwaltung die Möglichkeit erhält, das Förderinstrument noch flexibler und zielgerichteter einsetzen zu können, indem sowohl eine Ausschreibung als auch eine unterjährige Antragstellung und Vergabe möglich wird – und im laufenden Jahr auch eine rück- wirkende Auszahlung an die ausgewählten Künstler*innen. Hiermit werden die Künstler*innen in die Lage versetzt, für laufende Mietverträge einen Mietzuschuss zu erhalten oder in Eigeninitiative neue Ateliers zu suchen und mit Hilfe der Förderung auch anmieten zu können. Künstlerinnen und Künstler, die ein neues Atelier beziehen wollen/müssen und ebenso jene, die neu in unserer Stadt sind, wird dies erleichtert, in dem sie mit der sofortigen Unterstützung durch einen Mietzuschuss rechnen können. Intention der Förderung ist es, für bildende Künstler*innen von besonderer künstlerischer Qualität die Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll so verhindert bzw. der Zuzug unterstützt werden (sh. Aktuelles Förderkonzept Bildende Kunst, S. 15, unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ateliers). Voraussetzungen für die Bewerbung sind weiterhin: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.) Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge- legt werden können. 2. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre) 3. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 4. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) sollen einen Einblick in das künstlerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 5. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 11 €/m² Die Verwaltung vergibt die Mietzuschüsse auf der Grundlage des Votums des Atelierbeirates. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahmen benötigten Mittel in Höhe von 20.000 Euro stehen im Teiler- gebnisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Förderbereich Kulturdezernat VII bereit und werden innerhalb des Teilplans haushaltsneutral in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen – umgeschichtet. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vor- sehen. Bewirtschaftungsverfügung: Mit der Schaffung neuer Atelierplätze soll die Arbeits- und Lebensgrundlage der Bildenden Künstle- rinnen und Künstler gesichert werden. Ohne diese Struktursicherung – die über Mietzuschüsse schnell und individuell erfolgen kann – sind die Produktionsmöglichkeiten der Kölner Kunstszene mehr als ungewiss. Vor allem die steigenden Mietpreise, die Atelierverdrängung und der Mangel an bezahlbaren Arbeitsräumen sind existenzbedrohend. Mietzuschüsse als Förderinstrument haben sich bereits in der Vergangenheit als effektiv erweisen, um der Atelierverdrängung entgegen zu wirken. Die Förderung dient vor diesem Hintergrund der Sicherung vorhandener kultureller Strukturen. 4 Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen abge- schlossen werden. Ein Beschluss über die Vergabe zusätzlicher Mietzuschüsse ist vor dem Sommer erforderlich, um den Kölner Künstler*innen, denen in der ersten Jahreshälfte sämtliche Präsentations- und Verkaufsmöglichkeiten genommen wurden, rückwirkend für das Jahr 2021 und die kommenden zwei Jahre eine entscheidende Unterstützung zu bieten. Da die Mietzuschüsse ausgeschrieben wer- den müssen und ein Auswahlverfahren nach sich ziehen, ist eine Beschlussfassung im Juni 2021 von zentraler Notwendigkeit.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1966/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2021
- Erstellt
- 21.05.2021 15:20