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4467/2021

Sportentwicklungsplanung: Beachvolleyballanlage auf der Bezirkssportanlage Weiden

Beschlussvorlage Ausschuss 19.01.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 03 Lageplan 500

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Anlage 04 Kostenberechnung

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Anlage 02 Lageplan Übersicht 1000

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Anlage 01 Luftbild

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Beschlussvorlage Ausschuss

7300 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 4467/2021 
Freigabedatum 19.01.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportentwicklungsplanung: Beachvolleyballanlage auf der Bezirkssportanlage Weiden 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Vorberatung im 
Sportausschuss, mit dem Bau einer temporären Beachvolleyballanlage (vier Spielfelder) auf der Be-
zirkssportanlage Weiden, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung. 
 
Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme betragen ca. 145.000,-- € Brutto. 
 
Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 2022 im Teilfinanzplan 0801 – 
Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-0-1050 (Neubau / Generalsanierung von Sportanlagen – Programmbudget) in 
Höhe von 145.000,-- € zur Verfügung. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 
Sportausschuss 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   145.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     8.460 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   14.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirkssportanlage Weiden (Sportanlage Ostlandstraße) ist im Grundbesitz der Stadt Köln. 
Die Sportanlage wird überwiegend vom Georg-Büchner-Gymnasium, den Vereinen FC Junkersdorf, 
Cologne Athtletics und weiteren Sportgruppen genutzt. 
 
Die Bezirkssportanlage Weiden verfügt aktuell über zwei relativ mindergenutzte Tennen-Groß-
spielfelder. Auf der Prioritätenliste für Kunststoffrasenspielfelder ist die Anlage auf Platz 16 gelistet, 
sodass eine Generalsanierung der Tennenspielfelder aktuell noch nicht eingeleitet werden kann. Um 
Synergieeffekte in der Planung und beim Bau der Anlage zu nutzen, beabsichtigt die Verwaltung die 
Umplanung der gesamten Bezirkssportanlage Weiden erst vorzunehmen, wenn die Tennenspielfelder 
nach der Rangfolge der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze zur Sanierung vorgesehen sind. 
 
Um die Attraktivität der mindergenutzten Tennenspielfelder dennoch zu erhöhen, sieht die Verwal-
tung, nach Abstimmung mit dem Georg-Büchner-Gymnasium und dem auf der Anlage aktiven FC 
Junkersdorf, die Installation einer temporären Beachvolleyballanlage mit vier Spielfeldern vor. Hiermit 
kommt die Verwaltung einer Forderung nach mehr verfügbaren Beachvolleyballfeldern nach, die sich 
aus dem Gutachten Sportentwicklungsplan ergeben.

3 
Die Anlage wird nach Fertigstellung vom FC Junkersdorf e.V. in Zusammenarbeit mit dem Westdeut-
schen Volleyballverband als Landesverbandsstützpunkt betrieben und dient neben dem Vereinssport 
als Trainingsstätte für Auswahlmannschaften. Vormittags steht die Anlage dem Schulsport zur Verfü-
gung. 
 
Die 4-Feld-Beachvolleyballanlage wird als aufgesetzte, mobile Anlage auf einem vorhandenen Ten-
nengroßspielfeld erstellt. Die Anlage kann später auch an anderen Standorten in anderen Abmessun-
gen wieder aufgebaut und weiter genutzt werden. Die Anlage soll in einigen Jahren von einer in den 
Boden eingelassenen Mehrfeld-Volleyballanlage abgelöst werden. Hierfür ist aber die komplette 
Überplanung der Bezirkssportanlage Weiden nötig. 
 
Kosten und Finanzierung: 
Durch Mitarbeiter des Sportamtes aus der Abteilung Sportstättenbau und -pflege wurde eine Kosten-
berechnung auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses erstellt. Die Brutto-Gesamtkosten belaufen 
sich, inkl. Nebenkosten, für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 145.000,-- €. 
 
Im Haushaltsjahr 2022 stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 145.000,-- € im 
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 (Neubau / Generalsanierung von Sportanlagen - 
Programmbudget) zur Verfügung. 
 
Die Ausschreibung und Bauüberwachung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes durchgeführt.  
 
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Beachvolleyballanlage beträgt zehn Jahre.  
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen von rd. 8.460,-- € sind im Haushaltsplan 2022 
im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14 – 
bilanzielle Abschreibungen veranschlagt. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen 
von 14.500,-- € jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggfls. durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
Klimafolgeabschätzung: 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands weist die 
Sportverwaltung hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswir-
kungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt ergriffen werden. Im Folgenden sind die Maßnahmen 
aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökolo-
gie und Nachhaltigkeit dienen: 
Ressourcenschonender Umgang: 
Bei der Planung der Baumaßnahme wurde geprüft, in wie weit vorhandene Baustoffe und Materialien 
beim Aufbau dieser Beachvolleyballanlage weiterverwendet werden können. Der bestehende Ten-
nenplatzunterbau kann weiterverwendet werden, sodass zusätzliche Kosten und Umweltbelastungen 
durch unnötigen Maschineneinsatz und Transportwege verringert bzw. vermieden werden können. 
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch: 
Die Sportflächen stehen bereits als Sportflächen zur Verfügung. Durch die Umbaumaßnahmen wer-
den sie jedoch attraktiver gestaltet, so dass mit erhöhten Nutzungszeiten zu rechnen ist. Die Reakti-
vierung bereits vorhandener Sportflächen vermeidet Neubauten an anderer Stelle und trägt somit zu 
einem geringeren Flächenverbrauch bei. 
 
Optimierung der Nachhaltigkeit: 
Die Beachvolleyballanlage und sämtliche Ausstattungsgegenstände werden nach der Installation der 
Beachvolleyballanlage, die im Zuge einer gesamtkonzeptionellen Umgestaltung der Bezirkssportan-
lage in den kommenden Jahren erfolgen soll, weiterverwendet. 
 
Verfristung: 
Die Vorlage wird verfristet vorgelegt, da im Vorfeld Abstimmungsprozesse mit den zukünftigen Nut-
zern erforderlich waren. Diese konnten nicht innerhalb der Frist abgeschlossen werden. Die Dring-

4 
lichkeit für den Beschluss ist gegeben, da die Maßnahme im 1. Quartal ausgeschrieben und beauf-
tragt werden muss, um die Nutzung der Anlage ab dem Frühjahr als Landesleistungsstützpunkt ge-
währleisten zu können. 
 
Anlagen

Anlage 03 Lageplan 500

395 Zeichen

BSA SPORTZENTRUM WEIDENAufbau Beachvolleyballanlage,4-Feld, Wettkampf, temporär.
PROJEKT: Stadt Köln - SportamtOlympiaweg 750933 Köln
BAUHERR: Stadt Köln -SportamtOlympiaweg 750933 Köln
PLANUNG: Grundriss PLANINHALT:1:500MASZSTAB:
19.10.2021DATUM:52-3001_VB-4-temp_500PLANNUMMER:WesGEZ:
Abmessungen Volleyball - 4-Feld-Anlage
Sportplatz
7,008,00 10,008,007,00
7,0016,0010,0016,007,00
56,00
40,00

Anlage 04 Kostenberechnung

954 Zeichen

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext 
 Zusammenstellung 
Projekt: 3001 BSA Weiden 
LV: 02 Beachvolleyballanlage temporär 
  
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 
  
1. Sportplatzbauarbeiten 
1.1. Baustelleneinrichtung 750,00 
1.2. Prüfungen 825,00 
1.3. Erdarbeiten 3.168,00 
1.4. Beachanlageneinfassung 50.500,00 
1.5. Sportgeräte 25.720,00 
1.6. Sportsand 40.808,90 
  
 Summe 1. Sportplatzbauarbeiten  121.771,90 
Druckdatum:  29.12.2021,   Seite: 17

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext 
 Zusammenstellung 
Projekt: 3001 BSA Weiden 
LV: 02 Beachvolleyballanlage temporär 
  
Ordnungszahl Leistungsbeschreibung Betrag in EUR 
  
LV 02 
1. Sportplatzbauarbeiten 121.771,90 
  
 Summe LV 02 Beachvolleyballanlage temporär  121.77 1,90 
 Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus  121 .771,90  EUR 
 in Höhe von 19,00 %  23.136,66  EUR 
144.908,56  EUR 
Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 18 
Druckdatum:  29.12.2021,   Seite: 18

Anlage 02 Lageplan Übersicht 1000

650 Zeichen

PROJEKT: Stadt Köln - SportamtOlympiaweg 750933 Köln
BAUHERR: Stadt Köln -SportamtOlympiaweg 750933 Köln
PLANUNG: ÜbersichtPLANINHALT:1:1.000MASZSTAB:
19.10.2021DATUM:52-3001_BSA/VB-4-tempPLANNUMMER:WesGEZ:
Tennisplatz Sportplatz
Sportplatz
Sportplatz
Sportplatz
Fußweg
Leipziger
 Straße
2558900 2558925 2558950 2558975 2559000 2559025 2559050 2559075
5644325
5644350
5644375
5644400
5644425
5644450
5644475
5644500
5644525
5644550
+/-0,00
Slacklining
7,008,00 10,008,007,00
7,0016,0010,0016,007,00
56,00
40,00
Volleyballanlage, 4-Feld, aufgesetzte Umrandung, temporär.
BSA SPORTZENTRUM WEIDENAufbau Beachvolleyballanlage,4-Feld, Wettkampf, temporär.

Anlage 01 Luftbild

148 Zeichen

Bezirkssportanlage Weiden
Mittelpunkt: 348076, 5644502
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 29.12.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (2)

24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.01.2022 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4467/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.01.2022
Erstellt
29.12.2021 12:06