0530/2022
Anfrage AN/0282/2022 der SPD-Fraktion betreffend "Entwickelt die 'Task Force Wohnungslosenpolitik' einen Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit?"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 24.03.2022 0530/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 24.03.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Anfrage AN/0282/2022 der SPD-Fraktion betreffend "Entwickelt die 'Task Force Wohnungslosenpolitik' einen Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit?" Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Fragen gestellt: 1.) Verfolgt der anvisierte Kölner Masterplan die Vision einer Abschaffung der Wohnungslo- sigkeit in Köln bis 2030, und w enn nein, w arum nicht? Antwort der Verwaltung: Der anvisierte Kölner Masterplan verfolgt die Vision des effektiven Schutzes vor und der nachhaltigen Überwindung von bereits eingetretener Wohnungslosigkeit. Angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen und des in diesem Zusammen- hang noch zu erwartenden, weiteren Zustroms nicht mit Wohnraum versorgter Personen in die Stadt Köln erscheint eine „Abschaffung“ von Wohnungslosigkeit auch unter Mobili- sierung aller vorhandenen und neu zu schaffender Reserven bis 2030 kaum realisierbar, wird gleichwohl angestrebt. 2.) Hat die Stadtverw altung sich mit dem Berliner Masterplan auseinandergesetzt, und w enn ja, mit w elchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat sich umfassend mit dem Berliner Masterplan befasst .Die Berliner Senatsverwaltung verfolgt mit ihrem Masterplan zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit dieselben Ziele wie dies in Köln erfolgt. Dass die Arbeit mit wohnungslosen Menschen in Berlin zukünftig verstärkt auf Selbster- mächtigung und Hilfe zum eigenständigen und selbstorganisierten Leben setzen soll, ist bereits auch seit längerem Ziel der Kölner Wohnungslosenpolitik. 2 Berlin strebt in seinem Masterplan eine Generalreform des Hilfesystems mit den Zielen: Wohnungsverlust zu verhindern und Wohnungslosigkeit zu beenden an. Dabei soll u. a. das Prinzip Housing First – Zuerst eine Wohnung! – das Leitmotiv der Wohnungslosenpolitik der 2020er Jahre sein. Auch in Köln existiert seit dem Jahr 2020 das Förderprogramm „Housing First“, dass zur Zielsetzung die bedingungslose Bereitstellung von Wohnraum an wohnungslose Men- schen hat. Die Fortschreibung dieses Förderprogrammes wird dem Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt. Ferner soll in Berlin mit dem Ausbau des Fachstellenkonzepts der Berliner Sozialen Wohnhilfen die Prävention von Wohnraumverlusten stärker in den Vordergrund rücken. Dazu sind mobile aufsuchende Teams (Präventionsteams) geplant. In Köln ist bereits ein solches Instrument im Einsatz. Das Projekt BerMico führt derartige aufsuchende Präventionsarbeit durch. BerMico – „Beratung und Mietcoaching bei drohendem Wohnungsverlust“ ist seit April 2015 ein solches Hilfeangebot zum Erhalt angemessenen Wohnraums für Haushalte, denen der Verlust der Wohnung droht. BerMico ist ein Kooperationsprojekt des SKM Köln – Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM) mit der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren, sowie der GAG Immobilien AG. In 2015 allein im Stadtteil Ehrenfeld gestartet erfuhr das Projekt bereits in 2017 eine Ausweitung auf den Stadtbezirk Chorweiler und wurde mit Ratsbeschluss vom 14.12.2021 auf die rechts- rheinischen Stadtteile Mülheim, Kalk und Porz ausgeweitet. Aber auch Themen wie “Feste Quoten für die Neuvermietung von Wohnungen (Neubau und Bestand)“ und “Einführung eines Generalmieter-Modells“ si nd solche, die in Köln schon seit langer Zeit angewandt werden bzw. in der aktuellen Diskussion stehen. Die Verwaltung arbeitet derzeit in einem Strategieentwicklungsprozess unter Beteiligung von Trägern der Wohnungslosenhilfe, ehrenamtlichen Organisationen, Wohnungsanbie- tern etc. an einer Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems. Mit der am 04.10.2021 von der Kölner Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik beschlossenen Task Force werden Handlungsansätze zur Neugestaltung der Kölner Wohnungslosenpolitik erarbei- tet. Dazu wurden bereits im letzten Jahr insgesamt 11 Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die sich u. a. mit den Themen Partizipation, Ausweitung der Anstrengungen um Wohn- raumbeschaffung mittels einer Sozialen Wohnraumagentur (Generalanmietung), Ent- wicklung neuer Beschäftigungsangebote für wohnungslose Menschen, zusätzliche Schaffung „Sicherer Orte“ für von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen, Ausbau der Niederschwelligkeit der Notversorgungsangebote u. v. m. befasst. Die Ergebnisse dieser Unterarbeitsgruppen werden in den Masterplan einfließen und diesen wesentlich prägen. 3 Dieser Strategieentwicklungsprozess wird von einem 1. digitalen Fachkolloquium „Nach- haltige Bekämpfung der Wohnungslosigkeit - „Wohnraum sichern, Wohnungslosigkeit vermeiden. Miteinander für alle Menschen in Köln.“, das am 22.03.2022 stattgefunden hat, begleitet. In diesem ersten Fachkolloquium wurden unterschiedliche Perspektiven zum Thema Wohnungslosigkeit betrachtet. Ein 2. Fachkolloquium ist für den 14.06.2022 geplant, das sich näher mit der Gestaltung des Kölner Masterplans befassen wird. 3.) Wie steht die Verw altung zu den im rechtlichen Kurzgutachten der SSM gemachten Feststellungen? Gibt es Gründe, der vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung steht den Feststellungen im Kurzgutachten der SSM kritisch gegenüber, jedenfalls soweit sie besondere Anforderungen in Pandemiezeiten betreffen. Hier stellt das Gutachten die Meinung der SSM dar, die die zu diesem Thema ergangene Recht- sprechung außer Acht lässt. Die Verwaltungsgerichte haben in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass auch in Pandemiezeiten die Unterbringung in Sammelunterkünften keine Verletzung der Men- schenwürde oder der körperlichen Unversehrtheit darstellt, sondern ein zulässiges ord- nungsrechtliches Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist. Lediglich in extremen Ausnahmefällen (z.B. schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen des Betroffenen) kann von einer Unzulässigkeit der Sammelunterbringung ausgegangen werden und das Ermessen der Verwaltung auf Null reduziert sein. Im Übrigen fasst das Gutachten im Wesentlichen die sich aus der ständigen Rechtspre- chung der Verwaltungsgerichte ergebenden Anforderungen an die Obdachlosenunter- bringung zusammen, die auch der Verwaltung bekannt sind und – wann immer möglich – beachtet werden. 4.) Wie steht die Verw altung dazu, die im rechtlichen Kurzgutachten der SSM gemachten Feststellungen und damit die Konformität der kommunalen Wohnungslosenpolitik mit verfassungs- und einfachgesetzlichen Normen in einem eigenen Gutachten überprüfen zu lassen? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit, die kommunale Wohnungslosenpolitik in ei- nem eigenen Gutachten überprüfen zu lassen, weil der Verwaltung die Maßstäbe, die durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegeben sind, bekannt sind. Mit einem Gutachten könnte daher nach Auffassung der Verwaltung kein neuer Erkenntnisgewinn erzielt wer- den. 4 5.) Wir bitten um einen Bericht über die Arbeit der Taskforce Wohnungslosenpolitik und über die Workshops zum Thema Obdachlosigkeit, zu denen Frau Stadtdirektorin Blome eingeladen hat. Antwort der Verwaltung: Seitens des Dezernates Allgemeine Verwaltung und Ordnung wurde kein Workshop ge- zielt zum Thema Obdachlosigkeit durchgeführt. Es fand vielmehr ein Workshop zum Thema „Lebenswerte Innenstadt“ mit einer breiten Beteiligung statt. Themen waren Ver- besserung der Platzgestaltung, Steigerung der Sauberkeit, Steigerung der Sicherheit sowie Unterstützung für und Umgang mit Personengruppen. Zur Arbeit der Task Force Wohnungslosenpolitik wird auf die Ausführungen unter Frage 2 verwiesen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0530/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.03.2022
- Erstellt
- 14.02.2022 07:40