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V/0184/2023

Südbad am Inselbogen - Stellenbedarfe für die Inbetriebnahme

Vorlagen 14.04.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 02.05.2023, TOP 9

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4151 Zeichen

V/0184/2023 
V/0184/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Südbad am Inselbogen - Stellenbedarfe für die Inbetriebnahme 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.05.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Betrieb des Südbades am Inselbogen werden die Sperrvermerke auf den nachfol-
genden Planstellen aufgehoben:  
 
1,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-innen (Badleitung) 
2,00 EGr. 7 Schichtleiter/-innen (1x stellvertretende Badleitung und 1x Umwandlung in Tech-
niker*innenstelle) 
2,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe (Fachangestellte Bäder) 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen. 
Die erforderlichen Mittel sind in den Ansätzen des Teilergebnisplanes 0802 für die Haushaltsjahre 
2023 ff. bereits veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage V/0113/2021/1 den Bau und Betrieb eines Südbades am 
Inselbogen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Stellenressourcen für den 
Betrieb des Bades zu ermitteln und zum Stellenplan 2023 anzumelden. 
 
Mit Vorlage V/0532/2019 hatte der Rat am 06.06.2019 zusätzliche Stellenbedarfe „für eine attraktive 
Bäderlandschaft für Münster“ beschlossen und bis zur Umsetzung der Maßnahmen gesperrt. Insge-
samt wurden so nachfolgende Planstellen eingerichtet und mit Sperrvermerken versehen: 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
19.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Bauhus 
Telefon: 492-1083 
Bauhus@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0184/2023 
4,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-innen  
4,00 EGr. 7 Schichtleiter/-innen  
4,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe 
 
Bislang sind hieraus keine Stellenressourcen abgerufen worden. 
 
Zum vierten Quartal 2023 soll das Südbad in Betrieb gehen. Die Verwaltung hatte den Auftrag, den 
erforderlichen Stellenbedarf für den Betrieb des Bades zu ermitteln und bereitzustellen. 
 
Zur Ermittlung der erforderlichen Ressourcen kann der Ressourcenumfang im Hallenbad Wolbeck als 
Maßstab herangezogen werden, da dieses Bad mit einem ähnlichen Schwerpunkt (Schul - und Ver-
einsschwimmen) betrieben wird. Grundsätzlich gilt für die Durchführung der Wasseraufsicht die Richt-
linie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Der Richtlinie entsprechend müssen 
für die Größe des Südbades immer zwei Mitarbeiter*innen gleichzeitig anwesend sein. 
 
Mit Öffnungszeiten wie im Hallenbad Wolbeck ergeben sich 98 Betriebsstunden pro Woche. Die s 
entspricht insgesamt 117,5 Personalstunden/Woche. Da die Hallenbäder in der Regel in der Frei-
badsaison für 8 Wochen schließen, in denen in 4 Wochen Grundreinigungsarbeiten von mindestens 2 
Mitarbeiter*innen gleichzeitig durchgeführt werden, ergibt sich e in erforderliches Jahresaufkommen 
von 5.612 Personalstunden. 
 
Auf Grundlage der maßgeblichen Normalarbeitszeit nach der KGSt1 ergibt sich ein rechnerischer Stel-
lenbedarf von 3,63 VZÄ. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass entsprechende Funktionen (Bad-
leitung, stv. Badleitung) jeweils besetzt sein müssen. Außerdem ist mit der Wartung der technischen 
Anlagen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand verbunden, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht 
abgedeckt werden kann. Daher soll zusätzliche eine weitere  Stelle für einen Techniker eingerichtet 
werden. 
 
Damit ergibt sich insgesamt folgender Stellenbedarf:  
 
1,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-in (Badleitung) 
1,00 EGr. 7 Schichtleiter/-in (stellvertretende Badleitung) 
2,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe (Fachangestellte Bäder) 
1,00 EGr. 7 Techniker/-in 
 
Da mit der Vorlage V/0532/2019 bereits Planstellen eingerichtet wurden, ein aktueller Bedarf im Sinne 
der Vorlage derzeit jedoch nicht besteht, soll zunächst auf dieses Stellenkontingent zurückgegriffen 
werden, um den Betrieb des neuen Südbades sicherzustellen. Die Sperrvermerke auf den Stellen 
werden daher in diesem Umfang aufgehoben. 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
  
                                                 
1 KGSt®-Normalarbeitszeit (2015) (15/2015)

Anlage A

828 Zeichen

Anlage A zur V/0184/2023 
Kurzüberblick 
Entsperrung von Stellen im Sportamt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0802 Bäder 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
--

Beratungsverlauf (1)

02.05.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Inselbogen

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Details

Aktenzeichen
V/0184/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2023
Erstellt
24.03.2023 10:26