V/0184/2023
Südbad am Inselbogen - Stellenbedarfe für die Inbetriebnahme
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Beschlussvorlage
4151 Zeichen
V/0184/2023
V/0184/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Südbad am Inselbogen - Stellenbedarfe für die Inbetriebnahme
Beratungsfolge
02.05.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Für den Betrieb des Südbades am Inselbogen werden die Sperrvermerke auf den nachfol-
genden Planstellen aufgehoben:
1,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-innen (Badleitung)
2,00 EGr. 7 Schichtleiter/-innen (1x stellvertretende Badleitung und 1x Umwandlung in Tech-
niker*innenstelle)
2,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe (Fachangestellte Bäder)
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen.
Die erforderlichen Mittel sind in den Ansätzen des Teilergebnisplanes 0802 für die Haushaltsjahre
2023 ff. bereits veranschlagt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat mit Vorlage V/0113/2021/1 den Bau und Betrieb eines Südbades am
Inselbogen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Stellenressourcen für den
Betrieb des Bades zu ermitteln und zum Stellenplan 2023 anzumelden.
Mit Vorlage V/0532/2019 hatte der Rat am 06.06.2019 zusätzliche Stellenbedarfe „für eine attraktive
Bäderlandschaft für Münster“ beschlossen und bis zur Umsetzung der Maßnahmen gesperrt. Insge-
samt wurden so nachfolgende Planstellen eingerichtet und mit Sperrvermerken versehen:
Personal- und
Organisationsamt
19.04.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Bauhus
Telefon: 492-1083
Bauhus@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0184/2023
4,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-innen
4,00 EGr. 7 Schichtleiter/-innen
4,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe
Bislang sind hieraus keine Stellenressourcen abgerufen worden.
Zum vierten Quartal 2023 soll das Südbad in Betrieb gehen. Die Verwaltung hatte den Auftrag, den
erforderlichen Stellenbedarf für den Betrieb des Bades zu ermitteln und bereitzustellen.
Zur Ermittlung der erforderlichen Ressourcen kann der Ressourcenumfang im Hallenbad Wolbeck als
Maßstab herangezogen werden, da dieses Bad mit einem ähnlichen Schwerpunkt (Schul - und Ver-
einsschwimmen) betrieben wird. Grundsätzlich gilt für die Durchführung der Wasseraufsicht die Richt-
linie 94.05 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. Der Richtlinie entsprechend müssen
für die Größe des Südbades immer zwei Mitarbeiter*innen gleichzeitig anwesend sein.
Mit Öffnungszeiten wie im Hallenbad Wolbeck ergeben sich 98 Betriebsstunden pro Woche. Die s
entspricht insgesamt 117,5 Personalstunden/Woche. Da die Hallenbäder in der Regel in der Frei-
badsaison für 8 Wochen schließen, in denen in 4 Wochen Grundreinigungsarbeiten von mindestens 2
Mitarbeiter*innen gleichzeitig durchgeführt werden, ergibt sich e in erforderliches Jahresaufkommen
von 5.612 Personalstunden.
Auf Grundlage der maßgeblichen Normalarbeitszeit nach der KGSt1 ergibt sich ein rechnerischer Stel-
lenbedarf von 3,63 VZÄ. Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass entsprechende Funktionen (Bad-
leitung, stv. Badleitung) jeweils besetzt sein müssen. Außerdem ist mit der Wartung der technischen
Anlagen ein erheblicher zusätzlicher Aufwand verbunden, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht
abgedeckt werden kann. Daher soll zusätzliche eine weitere Stelle für einen Techniker eingerichtet
werden.
Damit ergibt sich insgesamt folgender Stellenbedarf:
1,00 EGr. 8 Schwimmmeister/-in (Badleitung)
1,00 EGr. 7 Schichtleiter/-in (stellvertretende Badleitung)
2,00 EGr. 5 Fachangestellte für Bäderbetriebe (Fachangestellte Bäder)
1,00 EGr. 7 Techniker/-in
Da mit der Vorlage V/0532/2019 bereits Planstellen eingerichtet wurden, ein aktueller Bedarf im Sinne
der Vorlage derzeit jedoch nicht besteht, soll zunächst auf dieses Stellenkontingent zurückgegriffen
werden, um den Betrieb des neuen Südbades sicherzustellen. Die Sperrvermerke auf den Stellen
werden daher in diesem Umfang aufgehoben.
In Vertretung
gez. Wolfgang Heuer
Stadtrat
1 KGSt®-Normalarbeitszeit (2015) (15/2015)
Anlage A
828 Zeichen
Anlage A zur V/0184/2023 Kurzüberblick Entsperrung von Stellen im Sportamt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0802 Bäder Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) --
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Inselbogen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0184/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2023
- Erstellt
- 24.03.2023 10:26