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3466/2024

Auswirkung der Steuerschätzung aus Oktober 2024

Mitteilung Ausschuss 07.11.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 2.12

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

9940 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 07.11.2024 
 3466/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 12.11.2024 
 
Auswirkung der Steuerschätzung aus Oktober 2024 
Vom 22. bis 24. Oktober 2024 fand die 167. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschät-
zung statt. Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
 
1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
 
Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: 
 
„Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2024 um 
2,5 % auf 145,2 Mrd. Euro, im Jahr 2025 um 4,4 % und im Jahr 2026 um 5,1 %. In 
den Folgejahren liegt das Steuerwachstum in der Größenordnung von 3,5°%.  
Im Vergleich zur Schätzung aus dem Mai 2024 liegen die erwarteten Einnahmen im 
Jahr 2024 für die Städte und Gemeinden aufgrund abgesenkter realer Wachstumsra-
ten 0,6 Mrd. Euro niedriger als bislang prognostiziert. Im darauffolgenden Jahr liegen 
sie 1,0 Mrd. Euro niedriger als im Mai prognostiziert und 3 Mrd. Euro niedriger als im 
Herbst 2023 prognostiziert. […] 
Drohende Einnahmeverluste aufgrund beabsichtigter, aber noch nicht beschlossener 
Steuerrechtsänderungen sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten. Die Größenord-
nung der drohenden Einnahmeverluste beläuft sich auf bis zu 7 Mrd. Euro im Jahr 
2028.  
Das extrem ernüchternde Ergebnis dieser Steuerschätzung ist die direkte Folge 
des enttäuschenden Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung.“ 
 
Prognose der Bundesregierung 
 
Die Steuerschätzung aus Oktober 2024 basiert auf der Prognose der wirtschaftlichen 
Entwicklung seitens der Bundesregierung. Insgesamt betrachtet entwickeln sich die 
Steuereinnahmen für den Zeitraum der Finanzplanung schlechter als noch zur Mai-
Schätzung erwartet.  
Bereits in der vorangegangenen Steuerschätzung mussten die Prognosen aus der 
Steuerschätzung von Herbst 2023 nach unten korrigiert werden. So wurde in der Mai-
Steuerschätzung prognostiziert, dass der wirtschaftliche Aufschwung nicht stattfindet; 
das ernüchternde Ergebnis dieser Steuerschätzung ist die Folge daraus. Konkret be-
deutet dies drohende Einnahmeverluste von bis zu 7 Mrd. EUR im Jahr 2028. Hierin 
sind die anstehenden Steuerrechtsänderungen noch nicht mitberücksichtigt. Somit ist 
davon auszugehen, dass die Einnahmeverluste noch höher ausfallen werden.

2 
 
 
Die Ergebnisse der Steuerschätzung werden insgesamt wie folgt eingeordnet:  
Die erwarteten Einnahmen im Jahr 2024 für die Städte und Gemeinden werden auf ei-
nem fast gleichen Niveau liegen wie zur Mai-Steuerschätzung prognostiziert.  
Die Prognosen für die Folgejahre lassen hingegen eine negativere Entwicklung erwar-
ten.  
 
Gesamtwirtschaftlich gesehen wird von einer Stabilisierung gesprochen; da sich das 
BIP dem sogenannten Produktionspotential annähert und davon ausgegangen wird, 
dass im Jahr 2029 eine konjunkturelle Normallage erreicht wird. Ab dem Jahr 2025 
wird von einem realen BIP-Wachstum von bis zu 1,6 % ausgegangen. Die Inflations-
rate befindet sich weiterhin auf keinem hohen Niveau. Zudem wird der Arbeitsmarkt 
als stabil eingestuft. 
 
2. Auswertung der Steuerschätzung aus Oktober 2024 für die Stadt Köln 
 
2.1. Allgemeines 
 
Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage 
des geltenden bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleich-
terungen bei der veröffentlichten Prognose unberücksichtigt. Hingegen wurden die ge-
planten Steuerrechtsänderungen bereits in den vergangenen Steuerschätzungen für 
die Stadt Köln nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der Übertragung der 
Steuerschätzung auf die Gegebenheiten bei der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. 
Analog zu den Empfehlungen des Deutschen Städtetages wurden daher die Ergeb-
nisse der Steuerschätzung der Bundesregierung leicht modifiziert und auf die erwarte-
ten Entwicklungen bei der Stadt Köln übertragen. 
 
2.2. Gewerbesteuer 
 
Für das laufende Jahr 2024 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und 
Ausdifferenzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein 
Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.683,3 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die 
vorhergesagte Entwicklung 104,8 Mio. EUR über dem Planansatz für das Haushalts-
jahr 2024, aber etwas unter dem Jahresendwert aus 2023. Diese Annahme deckt sich 
mit der Haltung des Städtetages, dass das Gewerbesteueraufkommen bei den Städ-
ten und Gemeinden im Vergleich zum Jahr 2023 stagnieren oder auch sinken wird, sie 
setzt gleichwohl eine Stabilisierung und positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer 
im Jahresverlauf voraus. 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 2024 Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2024 1.578,5 1.683,3 104,8 
 
Für das Jahr 2025 wird bundesweit mit einer Steigerungsrate von 2,9 % gegenüber 
2024 gerechnet. Für die nachfolgenden Jahre werden Steigerungsraten von 5,9% in 
2026, 3,4% in 2027, 3,1% in 2028 und 2,8% in 2029 erwartet. Aufgrund des Steuer-
fortentwicklungsgesetzes, welches sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet, 
sind die Steigerungsraten entsprechend des Berechnungen des Deutschen Städteta-
ges anzupassen.

3 
 
Unter Berücksichtigung dieser Steigerungssätze ergibt sich ein negatives Gesamtbild 
für den Doppelhaushalt 2025/2026, obwohl bereits mit der Mai-Steuerschätzung die 
positiven Erwartungen aus der Oktober-Schätzung 2023 relativiert und in der Haus-
haltsplanung 2025/2026 berücksichtigt wurden. 
Es ergeben sich im Bereich der Gewerbesteuer Ertragsrückgänge, die sich in der Ge-
genüberstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2025/2026 inkl. der mittelfristi-
gen Finanzplanung mit der prognostizierten Steuerentwicklung zeigen: 
 
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Entwurf Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2025 1.729,3 1.728,7 -0,6 
2026 1.808,9 1.803,1 -5,8 
2027 1.874,0 1.864,4 -9,6 
2028 1.935,8 1.922,2 -13,6 
2029 1.999,7 1.976,0 -23,7 
Gesamt 9.347,7 9.294,4 -53,3 
 
2.3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 
 
Die Erwartungen zur Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer im 
aktuellen Jahr werden im Rahmen der Steuerschätzung weiterhin mit einem starken 
Anstieg prognostiziert. Allerdings wurde das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerfort-
entwicklungsgesetzes nicht berücksichtigt. Auf dieser Basis geht die Bundesregierung 
von massiven Einnahmeverlusten für die Städte und Gemeinden aus. Als Ursache 
werden geänderte Abschreibungsregelungen und die Anpassung des Einkommen-
steuertarifs an die Inflation genannt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Effekte ergibt sich für das Jahr 2024 gleichwohl eine 
Chance auf ein leicht über dem Haushaltsansatz liegendes Ergebnis. 
 
 
Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 2024 Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2024 691,4 695,0 3,6 
 
 
Für die Haushaltsplanung 2025/2026 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 
ergeben sich hingegen aufgrund der modifizierten Steigerungsraten im Vergleich zur 
aktuellen Oktober-Steuerschätzung voraussichtlich Minderträge.

4 
 
Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Entwurf Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2025 739,5 736,0 -3,5 
2026 770,6 764,8 -5,8 
2027 813,7 803,0 -10,7 
2028 847,1 839,1 -8,0 
2029 881,8 879,4 -2,4 
Gesamt  4.052,7 4.022,3 -30,4 
 
2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
 
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer entwickelt sich mit niedrigeren Wachstums-
raten als die anderen Steuerarten und damit schwächer als zur letzten Steuerschät-
zung erwartet. 
 
Auch hier bleibt die Entwicklung des Ergebnisses in der Schätzung unter dem Haus-
haltsansatz für 2024. 
 
Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Haushaltsplan 2024 Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2024 181,3 179,1 -2,2 
 
 
Mit Blick auf den geplanten Doppelhaushalt 2025/2026 und die Mittelfristplanung 
kommt es aufgrund der schwächeren Entwicklung als zunächst angenommen zu ge-
ringeren Erträgen: 
 
Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) 
Jahr Entwurf Haushaltsplan 
2025/2026 inkl. Mifrifi 
Steuerschätzung  
Oktober 2024 Abweichung 
2025 186,6 182,8 -3,8 
2026 190,3 187,2 -3,1 
2027 194,3 191,0 -3,4 
2028 198,6 194,8 -3,8 
2029 203,0 198,7 -4,3 
Gesamt 972,9 954,5 -18,4

5 
 
2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2024 
 
Insgesamt ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung 2024 
unter Berücksichtigung der planerisch anzupassenden Gewerbesteuerumlage fol-
gende Mindererträge gegenüber den im Entwurf enthaltenen Haushaltsplanansätzen 
2025/2026 inkl. Mittelfristplanung bis 2029: 
 
Abweichungen (in Mio. EUR) 
Jahr Abweichungen zum Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi 
2025 -7,8 
2026 -14,3 
2027 -23,0 
2028 -24,4 
2029 -28,7 
Gesamt -98,2 
 
Diese Entwicklung wird die Verwaltung mit dem 1. Veränderungsnachweis bereits be-
rücksichtigen. Der 1. Veränderungsnachweis wird gemeinsam mit dem Entwurf des 
Doppelhaushalts 2025/2026 am 14.11.2024 in den Rat der Stadt Köln eingebracht. 
 
3. Fazit der Steuerschätzung 
 
Insgesamt werden im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristpla-
nung bis 2029 Mindererträge in Höhe von 98,2 Mio. EUR erwartet.  
 
Bereits in der Mai-Steuerschätzung wurde keine positive Entwicklung der Steuerein-
nahmen prognostiziert. Diese Erwartungen wurden mit der Oktober-Steuerschätzung 
bestätigt und haben sich weiterhin verschlechtert. Dies zeichnet sich auch für die wei-
teren Jahre des Schätzzeitraums ab. 
Die bevorstehenden Steuerrechtsänderungen und die weitere Verzögerung der wirt-
schaftlichen Erholung führen weiterhin zu einer risikobehafteten Schätzung, da deren 
Auswirkungen noch nicht vollumfänglich prognostiziert werden können. 
 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2025 statt. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3466/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.11.2024
Erstellt
04.11.2024 08:39