0268/2026
Beantwortung einer Einwohneranfrage zum "Bauprojekt Kölner Straße / Hohe Straße"
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 0268/2026 Freigabedatum 04.02.2026 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Beantwortung einer Einwohneranfrage gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zum "Bauprojekt Kölner Straße / Hohe Straße" In der Sitzung der BV 7 (Porz) vom 29.01.2026 wurde folgende Einwohnerfrage gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zum „Bauprojekt Kölner Straße / Hohe Straße“ (siehe Vorlagen-Nr. 0207/2026) gestellt: Hinweis der Verwaltung: Die Fragen beziehen sich auf den „Beschluss über die Aufstellung und Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur Aufstellung der 250. Än- derung des Flächennutzungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligungen Arbeitstitel: Kölner Straße / Hohe Straße in Köln-Porz-Ensen“ (siehe Vorlagen-Nr. 1050/2025). Diese Vorlage wurde am 29.01.2026 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit mehrheitlich beschlossen. Unterfrage 1 – Geschossigkeit / städtebauliche Einfügung: Auf Grundlage welcher städtebaulichen Kriterien begründet die Verwaltung die in der Vorlage dargestellte geplante Bebauung mit IV bis VI Geschossen vor dem Hintergrund der überwie- gend ein- bis dreigeschossigen Bestandsbebauung im Bereich Erkerstraße und Hohe Straße, insbesondere im Hinblick auf die im Köln-Katalog für die äußere Stadt formulierte Zielsetzung einer harmonischen, quartiersbezogenen Abstimmung der Gebäudestrukturen? (Köln-Katalog betreffend äußere Stadt: „Wichtig erscheint aus städtebaulicher Sicht eine har- monische, quartiersbezogene Abstimmung unterschiedlicher Gebäudestrukturen und -dichten im Sinne eines Gesamtgefüges. Hochpunkte dürfen nicht störend als ‚Ausreißer‘ wahrgenom- men werden.“) Antwort der Verwaltung: Nach den Ausführungen im Köln-Katalog liegen die Dichtewerte im Bestand teils deutlich un- ter dem Zielwert der Stadtstrategie, die für die Äußere Stadt eine Quartiersdichte von mindes- tens 0,8 vorsieht. Um die baulichen Dichten in der Äußeren Stadt zu erhöhen, ist bei der Ent- wicklung neuer Quartiere ein wesentlich höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern im Geschoss- wohnungsbau erforderlich. Gleichwohl treffen auch die von Ihnen angeführten Ausführungen des Köln-Katalogs zu. Ver- waltungsseitig wurde daher eine maßvolle Reduzierung des Entwurfs von rund 160 auf rund 2 110 Wohneinheiten sowie der Reduktion auf VI Geschosse angeregt, sodass das vorliegende städtebauliche Konzept nunmehr als im Einklang mit „Typologie 2 – Kontraste suchen“ erach- tet wird. Mit etwas mehr als 100 Wohnungen in IV- bis VI-geschossigen Mehrfamilienhäusern wird eine hohe Dichte im Sinne des Köln-Katalogs angestrebt. Unterfrage 2 – Frischluftschneise / Mikroklima: Auf Grundlage welcher fachlichen Erkenntnisse zur Funktion der bestehenden Grünfläche als Frischluftschneise zwischen Rhein und den Rangieranlagen der Deutschen Bahn bewertet die Verwaltung die Auswirkungen einer zusätzlichen Bebauung auf das lokale Mikroklima unter Berücksichtigung der bekannten Hitzeabstrahlung der DB-Rangieranlagen? Antwort der Verwaltung: Ausgewertet wird die Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung der Untersuchung „Klima-wandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 50, Reck- linghausen, 2013“ sowie die Karte klimaaktive Flächen in den FNP Freiräumen, die eine Syn- thesekarte aus den Untersuchungen der oben genannten Quelle darstellt. Fachwissen und die Erkenntnisse aus der oben genannten Broschüre sind ebenfalls Grundlage für die Einschät- zung. Es wird im Rahmen der Bauleitplanung ein Klimagutachten erstellt werden müssen, das nachweist, ob es nicht zu erheblichen nachteiligen klimatischen Auswirkungen kommt. Die kli- matischen Auswirkungen durch die Planung werden hierbei simuliert unter Berücksichtigung der Umgebung und eines größeren räumlichen Zusammenhanges. Das Plangebiet wird der Klasse 4 klimaaktiv bzw. 5 stark klimaaktiv zugeordnet. Es handelt sich durch die Nähe zum Rhein, die als Kalt- und Frischluftbahn wirkt, um ein Lokalklima mit gutem Luftaustausch. Die Gefahr der Aufheizung ist als gering einzustufen, sofern das Plan- gebiet entsprechende Begrünungsmaßnahmen, Freiflächen und Belüftungsschneisen berück- sichtigt. Die großen windoffenen Flächen des Verschiebebahnhofes heizen sich im Tagzeit- raum bei hohen Temperaturen auf, geben aber im Nachtzeitraum die Wärme sehr schnell wie- der ab. Der Bereich des Verschiebebahn ist in der Planungshinweiskarte deshalb auch mit der Klasse 4 klimaaktiv eingestuft. Unterfrage 3 – Klimatische Belastung und Hitzeentwicklung: Inwieweit wurden bei der bisherigen Planung die klimatischen Auswirkungen des Vorhabens auf das Quartier berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende zusätzliche Aufheizung infolge des Verlustes kühlender Vegetationsflächen vor dem Hintergrund der be- stehenden klimatischen Vorbelastung des Umfeldes? (Köln-Katalog für die äußere Stadt: „Die Folgen des Klimawandels erfordern Anpassungen im Umgang mit Grünstrukturen. Die Kühlungsmöglichkeiten durch Grün und Verschattung müs- sen ausgebaut werden.“) Antwort der Verwaltung: Die klimatischen Auswirkungen des Plangebietes auf das angrenzende Quartier werden be- rücksichtigt und in den weiteren Bauleitplanverfahren im jeweiligen Umweltbericht im Rahmen der Begründung in ihren Auswirkungen dargestellt (§ 2 Absatz 4 in Verbindung mit § 2a Bau- gesetzbuch [BauGB]). Das Klimagutachten wird dazu ausgewertet und die Empfehlungen in die Planung eingearbeitet. Die klimatische Vorbelastung des angrenzenden Quartiers kann als gering eingestuft werden. Schlussendlich sind die möglichen klimatischen Veränderungen durch eine zusätzliche Wohn- bebauung mit dem Bedarf an Wohnraum gegenüberzustellen. Diese Gegenüberstellung wird im Rahmen der beiden Bauleitplanverfahren – Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans und 250. Änderung des Flächennutzungsplans – gegen- und untereinander abge- wogen und der Politik zur Entscheidung vorgelegt. 3 Unterfrage 4 – Stellplatzsituation und Verkehr: Auf Grundlage welcher fachlichen Bewertung der bereits heute bestehenden äußerst ange- spannten Stellplatzsituation im Umfeld des Plangebietes geht die Verwaltung davon aus, dass die vorgesehene Anzahl von Stellplätzen den zusätzlichen Bedarf der geplanten Wohnnut- zung decken kann, ohne zu einer weiteren Belastung des öffentlichen Straßenraums in Porz- Ensen zu führen, insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der Kölner Stellplatz- satzung in Abhängigkeit von Wohnungsgröße und Lage sowie des dort vorgesehenen Reduk- tionsfaktors für Stellplätze? Antwort der Verwaltung: Die bereits durch die Vorhabenträgerin vorgelegte Verkehrsuntersuchung wird im weiteren Bauleitplanverfahren verwaltungsseitig durch die zuständigen Fachämter geprüft – es ist er- kennbar, dass diese Untersuchung durch die Vorhabenträgerin fortzuschreiben und mit der Verwaltung abzustimmen ist. Gutachterlich ist abschließend nachzuweisen, dass entspre- chend den prognostizierten Verkehrsbelastungen zu den Spitzenstunden für die Einmündung des Plangebiets zur Tiefgarage ein leistungsfähiger Verkehrsablauf erwartet werden kann. Das (verkehrliche) Erschließungskonzept sowie das noch in Abstimmung mit der Fachverwal- tung zu erarbeitende Mobilitätskonzept muss die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung be- rücksichtigen. Kfz-Stellplätze sollen ausschließlich in einer Tiefgarage, überwiegend unter den Baukörpern, hergestellt werden, die über eine gemeinsame Ein-/Ausfahrt an der Hohe Straße erschlossen wird. Es sind 35 Kfz-Stellplätze geplant. Dabei werden die Bestimmungen der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhe- bung von Ablösebeträgen der Stadt Köln („Stellplatzsatzung“) vom 31. Mai 2022 berücksich- tigt. Die nach der Stellplatzsatzung möglichen Abminderungsfaktoren bei der Ermittlung der Anzahl der notwendigen Stellplätze werden in Abstimmung mit der zuständigen Fachverwal- tung Bestandteil dieser Prüfung sein. Unterfrage 5 – Alternativstandorte / Flächennutzung: Auf Grundlage welcher Standortprüfung im Stadtbezirk Porz bewertet die Verwaltung bereits versiegelte, brachliegende oder untergenutzte Flächen als Alternativen zur derzeitigen Grün- fläche sowie leitet daraus die Einschätzung ab, dass diese gegenüber der in der Vorlage dar- gestellten Alternative eines Verzichts auf die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht weiter- verfolgt werden? Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Das städtebauliche Konzept entspricht den Zielen und Inhalten des StEK Wohnen. Die beabsichtigte Entwicklung zur Schaffung von ca. 110 Wohneinheiten in mehrgeschossigen Wohngebäuden entspricht Ziel 2 des StEK Wohnen, welches die Schaf- fung von Wohnraum in Köln in ausreichender Menge und Qualität und insbesondere als Ge- schosswohnungsbau vorsieht. Durch die vorgesehene Anwendung des Kooperativen Bau- landmodells wird ein Beitrag zur Erreichung von Ziel 3 geleistet. Dieses sieht den Bau von jährlich 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen vor. Laut Leitlinie 1 ist die vorrangige Auf- gabe der Kölner Wohnungspolitik, für alle Bevölkerungsschichten Wohnraum in ausreichen- der, vielfältiger und finanzierbarer Form bereitzustellen. Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohnraumbedarf auf. Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der städtischen Zielsetzung, Grundstücke im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden qualifiziert dichter zu bebauen. Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 2024 die Verwaltung mit dem Antrag „Wohn- raum für Köln“ damit beauftragt, dem Rat eine Liste der zu priorisierenden Wohnbauflächen – 4 unter Berücksichtigung der Neufestlegungen der noch laufenden Regionalplanneuaufstellung – vorzulegen. Das hier in Rede stehende Plangebiet ist nicht Bestandteil des weiterzuentwi- ckelnden Wohnungsbauprogramms (siehe Vorlagen-Nr. 1481/2025). Unabhängig davon, liegt der Verwaltung ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor. Entsprechend der Bestimmungen des § 12 BauGB entscheidet die Gemeinde – also der Rat der Stadt Köln beziehungsweise sein Ausschuss für Stadtent- wicklung und regionale Zusammenarbeit – über diesen Antrag. Dieser Verpflichtung ist die Verwaltung mit der Vorlagen-Nr. 1050/2025 nachgekommen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0268/2026
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 04.02.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 07:41