Mandari Insight

0450/2022

Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz an der Kleingartenanlage Boltensternstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3719 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0450/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz an der Kleingartenanlage 
Boltensternstraße 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der BV Nippes am 29.04.2021, TOP 7.2.5 
Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Bestehen Hindernisse gleich welcher Art hinsichtlich der Errichtung eines Parkhauses auf 
dem Parkplatz, der an die Boltensternstraße, den Niehler Gürtel und das Gelände des Klein-
gartenvereins Köln-Riehl angrenzt? 
 
2. Falls keine gravierenden Hindernisse bestehen: Welcher ungefähren Zahl an Pkw könnte ein 
Parkhaus in Palettenbauweise Stellplätze bieten, wenn es als Quartiersgarage konzipiert wür-
de? Es sollte auch Zweirad-Stellplätze vorhalten, u.a. für Menschen, welche die letzte Strecke 
zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz oder einem Ziel wie 
dem Zoo mit Fahrrad oder motorisiertem Zweirad zurücklegen wollen. Es sollte auch Stellplät-
ze für Sharing-Anbieter vorsehen und weitgehend begrünbar sein. 
 
3. Wäre der Standort geeignet, dort eine Ladestation für E-Fahrzeug-Nutzerinnen und - Nutzer 
zu errichten, die über keine häusliche Lademöglichkeit verfügen? Wie viele Ladesäulen ließen 
sich ggf. installieren? 
 
4. Bis wann und bei welchen absehbaren Kosten ließe sich ggf. eine solche Quartiersgarage er-
richten? Auf welche Budgets könnte zugegriffen werden?“ 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Die Suche nach Investoren für den Quartiergaragenbau stellt sich als sehr schwierig dar, weshalb die 
Verwaltung keine weitere Basis dafür sah, den angestrebten Masterplan weiterzuverfolgen (vgl. Vor-
lagen-Nr.: 2123/2021). Die verwaltungsinterne Abstimmung bzgl. des hier nachgefragten Sachverhal-
tes konnte nicht in angemessener Zeit erfolgen. Zwischenzeitig erging ein Beschluss zum Bau einer 
Quartiersgarage an der Boltensternstraße (vgl. AN/2454/2021). Die Beantwortung erfolgt anhand der 
neuen Sachlage. 
 
Zu 1: 
Grundsätzlich setzt sich die Verwaltung dafür ein, Mobilitätsalternativen auszubauen, um den privaten 
Pkw-Besitz zu reduzieren. Durch zunehmende Pkw-Besitzzahlen bei gleichzeitig reduzierter Park-
raumkapazität im öffentlichen Raum, z. B. durch Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- und 
Fußverkehrs oder durch Außengastronomie auf Stellplätzen, erscheinen Quartiersgaragen als sinn-
volle Ergänzung der vorhandenen Stellplatzkapazitäten. Der Bau von Quartiersgaragen reduziert 
möglicherweise Parksuchverkehre, aber führt zu punktuellen Belastungen an den Zu- und Abfahrten 
der erweiterten Parkierungsanlage. Die genaue Verkehrswirkung wird beim nun beschlossenen Bau 
der Quartiersgarage untersucht.

2 
 
 
Um den Standort an der Boltensternstraße bewerten zu können, muss allerdings zunächst die Aus-
lastung des vorhandenen Parkraums in der Umgebung untersucht werden. Dies konnte aus Kapazi-
tätsgründen bisher nicht geschehen. 
 
Zu 2, 3 und 4: 
Die mit dem Bau der Quartiersgarage beauftragte Verwaltung wird die im Beschluss enthaltenen 
Rahmenbedingungen berücksichtigen, sofern die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer dortigen Quar-
tiersgarage positiv bewertet würde (vgl. Antwort zu 1.). Eine seriöse Schätzung der im Parkhaus vor-
handenen Stellplatzanzahl, Lademöglichkeiten und der damit verbundenen Kosten ist auf Grund der 
frühen Planungsphase nicht möglich. 
 
Eine zukünftige Strategie zur Förderung des Quartiergaragenbaus wird im Rahmen der Bearbeitung 
des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: AN/2635/2021) festgelegt.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Boltensternstraße
  • Niehler Gürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0450/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.02.2022
Erstellt
08.02.2022 08:33