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Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz an der Kleingartenanlage Boltensternstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0450/2022 vom 15.02.2022

Stand: Am 10.03.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 0450/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 Errichtung einer Quartiersgarage auf dem Parkplatz an der Kleingartenanlage Boltensternstraße hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der BV Nippes am 29.04.2021, TOP 7.2.5 Die SPD Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Bestehen Hindernisse gleich welcher Art hinsichtlich der Errichtung eines Parkhauses auf dem Parkplatz, der an die Boltensternstraße, den Niehler Gürtel und das Gelände des Klein- gartenvereins Köln-Riehl angrenzt? 2. Falls keine gravierenden Hindernisse bestehen: Welcher ungefähren Zahl an Pkw könnte ein Parkhaus in Palettenbauweise Stellplätze bieten, wenn es als Quartiersgarage konzipiert wür- de? Es sollte auch Zweirad-Stellplätze vorhalten, u.a. für Menschen, welche die letzte Strecke zwischen dort abgestelltem Auto und ihrem Wohnort bzw. Arbeitsplatz oder einem Ziel wie dem Zoo mit Fahrrad oder motorisiertem Zweirad zurücklegen wollen. Es sollte auch Stellplät- ze für Sharing-Anbieter vorsehen und weitgehend begrünbar sein. 3. Wäre der Standort geeignet, dort eine Ladestation für E-Fahrzeug-Nutzerinnen und - Nutzer zu errichten, die über keine häusliche Lademöglichkeit verfügen? Wie viele Ladesäulen ließen sich ggf. installieren? 4. Bis wann und bei welchen absehbaren Kosten ließe sich ggf. eine solche Quartiersgarage er- richten? Auf welche Budgets könnte zugegriffen werden?“ Antworten der Verwaltung: Die Suche nach Investoren für den Quartiergaragenbau stellt sich als sehr schwierig dar, weshalb die Verwaltung keine weitere Basis dafür sah, den angestrebten Masterplan weiterzuverfolgen (vgl. Vor- lagen-Nr.: 2123/2021). Die verwaltungsinterne Abstimmung bzgl. des hier nachgefragten Sachverhal- tes konnte nicht in angemessener Zeit erfolgen. Zwischenzeitig erging ein Beschluss zum Bau einer Quartiersgarage an der Boltensternstraße (vgl. AN/2454/2021). Die Beantwortung erfolgt anhand der neuen Sachlage. Zu 1: Grundsätzlich setzt sich die Verwaltung dafür ein, Mobilitätsalternativen auszubauen, um den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren. Durch zunehmende Pkw-Besitzzahlen bei gleichzeitig reduzierter Park- raumkapazität im öffentlichen Raum, z. B. durch Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrrad- und Fußverkehrs oder durch Außengastronomie auf Stellplätzen, erscheinen Quartiersgaragen als sinn- volle Ergänzung der vorhandenen Stellplatzkapazitäten. Der Bau von Quartiersgaragen reduziert möglicherweise Parksuchverkehre, aber führt zu punktuellen Belastungen an den Zu- und Abfahrten der erweiterten Parkierungsanlage. Die genaue Verkehrswirkung wird beim nun beschlossenen Bau der Quartiersgarage untersucht. 2 Um den Standort an der Boltensternstraße bewerten zu können, muss allerdings zunächst die Aus- lastung des vorhandenen Parkraums in der Umgebung untersucht werden. Dies konnte aus Kapazi- tätsgründen bisher nicht geschehen. Zu 2, 3 und 4: Die mit dem Bau der Quartiersgarage beauftragte Verwaltung wird die im Beschluss enthaltenen Rahmenbedingungen berücksichtigen, sofern die grundsätzliche Sinnhaftigkeit einer dortigen Quar- tiersgarage positiv bewertet würde (vgl. Antwort zu 1.). Eine seriöse Schätzung der im Parkhaus vor- handenen Stellplatzanzahl, Lademöglichkeiten und der damit verbundenen Kosten ist auf Grund der frühen Planungsphase nicht möglich. Eine zukünftige Strategie zur Förderung des Quartiergaragenbaus wird im Rahmen der Bearbeitung des vom Rat beschlossenen Masterplan Parken (vgl. Vorlagen-Nr.: AN/2635/2021) festgelegt.

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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