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3475/2023

Energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 23.11.2023, TOP 3.16

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 0_Begründung der Verfristung und Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 1_Kostenannahme_Koordinationsstelle Klimaschutz und Abteilung Bürgerhäuser_Bürgerzentren für das BZ Deutz

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7912 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3475/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Energetische Sanierung des Bürgerzentrums Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln 
Planungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Planungsaufnahme (Leistungsphasen 1 - 3 
HOAI) zur energetischen Sanierung des Bürgerzentrums Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 
Köln mit Planungskosten nebst anteiligen Ingenieurkosten in Höhe von (brutto) 353.430 Euro 
und ermächtigt die Verwaltung, die städtische Gebäudewirtschaft mit der Planung sowie ei-
nem Energiekonzept und der Kostenberechnung zu beauftragen.  
 
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 - 3 HOAI belaufen sich auf Basis der Kosten-
annahme der städtischen Koordinationsstelle Klimaschutz in Zusammenarbeit mit der Abtei-
lung Bürgerhäuser/Bürgerzentren des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren auf netto rund 
297.000 Euro (brutto 353.430 Euro). 
 
Die Verwaltung wird vorbehaltlich eines später zu fassenden Baubeschlusses beauftragt, För-
dermittel beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zu beantragen. 
Eine bauliche Realisierung der Maßnahme wird nur erfolgen, wenn eine entsprechende För-
derzusage in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten vorliegt.  
 
Zur Finanzierung der Planungskosten stehen im Haushaltsplan 2023/2024, Haushaltsjahr 
2023 im Teilfinanzplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401 
Umwelt, -vorsorge in der Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen bei 
Finanzstelle 5704-1401-0-AZ03, ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz, entsprechende 
Mittel zur Verfügung. Diese werden im Rahmen der Bewirtschaftung zum Teilfinanzplan der 
Bürgerhäuser/-zentren in die Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von 
Bürgerhäuser/-zentren umgeschichtet. 
Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel zur Deckung der konsumtiven Folgeaufwendungen, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen.  
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   353.430 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Eigentümerin der Liegenschaft ist die Stadt Köln. Bauherr ist das Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren der Stadt Köln. 
Das Gebäude in der Tempelstraße 41-43 in Köln-Deutz wurde 1860 erstmals als Schulge-
bäude erwähnt. Im zweiten Weltkrieg wurde es so stark beschädigt, dass 1955 der Wiederauf-
bau an gleicher Stelle als Gewerbebau (Textilfabrik) erfolgte. In schrittweisen Anpassungen 
wurde das Gebäude in den 1980er Jahren zum Bürgerzentrum umgestaltet und offiziell 1993 
eröffnet. Das Haus ist ein Massivbau mit Lochfassade und entspricht energetisch weitestge-
hend dem Standard des Baujahres 1955. 
Das Bürgerzentrum Deutz versteht sich als Gemeinweseneinrichtung im Kölner Stadtteil 
Deutz und steht unter städtischer Leitung. Es ist verbindendes Glied zwischen den Generatio-
nen und partei- und konfessionsunabhängig auf sozialpädagogischer Basis tätig. Es bietet da-
bei allen gesellschaftlichen Gruppierungen in Deutz ein Forum und platziert durch Kooperatio-
nen und Vernetzungen wichtige gemeinwesenrelevante Themen im Stadtteil. 
Das Bürgerzentrum Deutz wurde nach verwaltungsinterner Abstimmung als Pilotprojekt zur 
Umsetzung der Klimaziele der Stadt Köln ausgewählt und übernimmt eine Vorbildfunktion für 
eine umfassende energetische Sanierung.

3 
Die Ertüchtigung des seit 1955 bestehenden Gebäudes zu einem energieeffizienten Bau nach 
heutigen Standards und darüber hinaus erfordert die Sanierung der Gebäudehülle (Dächer, 
Fassade, Fenster, Türen und außenliegender Sonnenschutz) und die Erneuerung/ Installation 
intelligenter Gebäudetechnik (Photovoltaik, Heizung, Lüftung, Wärmetauscher, LED-Beleuch-
tung etc.) mit erneuerbaren Energien. 
Alle Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Kreislauffähigkeit, nachwachsender Roh-
stoffe und Herstellungsenergie der Baustoffe umgesetzt. 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1 - 3 HOAI belaufen sich auf Basis der Kosten-
annahme der städtischen Koordinationsstelle Klimaschutz in Zusammenarbeit mit der Abtei-
lung Bürgerhäuser/Bürgerzentren des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren auf netto rund 
297.000 Euro (brutto 353.430 Euro). Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Planungs-
kosten werden aktuell geschätzt auf 7,9 Mio. €. 
 
Zur Finanzierung der Planungskosten stehen im Haushaltsjahr 2023 des Haushaltsplanes 
2023/2024 im Teilfinanzplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 
1401 Umwelt, -vorsorge in der Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendun-
gen bei Finanzstelle 5704-1401-0-AZ03, ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz, entspre-
chende Mittel zur Verfügung. Diese werden im Rahmen der Bewirtschaftung zum Teilfinanz-
plan der Bürgerhäuser/-zentren in die Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förde-
rung von Bürgerhäuser/-zentren umgeschichtet. 
Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im 
Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel zur Deckung der konsumtiven Folgeaufwendungen, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen.  
 
Zur Refinanzierung der Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Vorbehaltlich des positiven 
Zuwendungsbescheides der Förderung „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ des Europäi-
schen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wird die Planung und der Bau weiterverfolgt. 
Die Förderquote für investive Maßnahmen und Planungsleistungen liegt bei bis zu 80% der 
förderfähigen Gesamtausgaben. Es ergibt sich nach vorläufiger Kostenermittlung ein Eigenan-
teil von ca. 1,5 Mio. € brutto. 
Im Zuge der Planung werden weiterführende Kostenbetrachtungen unter Berücksichtigung der 
Amortisationszeiten durch eingesparte Energiekosten und vermiedene CO2-Abgaben erstellt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Köln hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Im direkten Einflussbereich 
der Stadt Köln liegt die Dekarbonisierung und energieeffiziente Sanierung öffentlicher Ge-
bäude.  
 
Jedes energetisch geplante oder sanierte Gebäude in Köln zählt auf dem Weg zur Klimaneut-
ralität. Alle Maßnahme zur Klimawandelanpassung helfen dem Stadtklima. So wird das Bür-
gerzentrum Deutz zu einem zukunfts- und lebensfähigem Haus für die nächsten Jahrzehnte. 
 
Die Stadt Köln leistet darüber hinaus einen Beitrag in ihrer Vorbildfunktion und die Bürger*in-
nen erleben eine sichtbare Umsetzung der klimaschutzwirksamen Aktivität im Transformati-
onsprozess zu einer klimaneutralen Stadt Köln. 
 
Anlagen 
 
Anlage 0: Begründung der Verfristung und Dringlichkeit 
Anlage 1: Kostenannahme der Koordinationsstelle Klimaschutz und der Abteilung Bürgerhäu-
ser/Bürgerzentrum im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vom 13.10.2023

Anlage 0_Begründung der Verfristung und Dringlichkeit

1085 Zeichen

Anlage 0 - Begründung der Verfristung und Dringlichkeit 
 
Eine frühere Einbringung der Vorlage war leider nicht möglich, da es intensiver 
Vorabstimmungen innerhalb der Verwaltung bedurfte. Diese Abstimmungen bezogen sich 
hauptsächlich auf die zwischenzeitlich erfolgreiche Prüfung, Mittel des 
Investitionsprogrammes Klimaschutz im Umwelt- und Verbraucherschutzamt aus dem 
Haushaltsjahr 2023 für die Finanzierung der energetischen Sanierung des Bürgerzentrums 
Deutz, zunächst für die Planungskosten, heranzuziehen. Voraussetzung ist ein politischer 
Beschluss zur Planungsaufnahme der Leistungsphasen 1- 3 HOAI noch in diesem Jahr.  
Die Verwaltung beabsichtigt, vorbehaltlich eines später zu fassenden Baubeschlusses, 
Fördermittel beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung zu beantragen. Ein 
Fördermittelantrag ist für Anfang 2024 vorgesehen. 
Vor diesem Hintergrund ist eine Beschlussfassung für den Planungsbeschluss in der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 25.01.2023 zu spät. Zudem würden dann die zur Finanzierung 
genannten Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

Anlage 1_Kostenannahme_Koordinationsstelle Klimaschutz und Abteilung Bürgerhäuser_Bürgerzentren für das BZ Deutz

2613 Zeichen

Dee

Kostenannahme Stand 13.10.2023

Bürgerzentrum Deutz, Tempelstr. 41-43, 50679 Köln
Energetische Sanierung

Die Kostenannahme basiert auf dem Baukostenindex vom 1. Quartal 2021, Bundesdurchschnitt,
energieeffizientes Bauen sowie Erfahrungswerten.

Aufgrund der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung im Baugewerbe (Steigerung der Inflationsrate,
Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine) wurden ein Zuschlag auf den Baukostenindex von 1.
Quartal 2021, Bundesdurchschnitt, energieeffizientes Bauen, berücksichtigt.

Genannte Schätzkosten können sich bei der Planung und Bauausführung ändern.

Flächen
1.265,00 m?NUF
1.644,50 m?BGF
Baukosten
1.685,00 €/m? BGF für 300+400, brutto Nichtwohngebäude
Referenzgebäude aus BKI E9 Objektdaten, Energieeffizientes Bauen
Baukostenindex (BKI) vom 1. Quartal 2021, Bundesdurchschnitt
39,8 % Faktor zu 3. Quartal 2023 nach BKI
2.355,63 €/m? BGF für 300+400, brutto
2.826,76 €/m? BGF für 300+400, brutto Faktor 20% in 4. Quartal 2027 (Annahme)
3.109,43 €/m? BGF für 300+400, brutto Sicherheitszuschlag 10%
5.113.460,27 € für 300+400 brutto
Gesamtkosten
6.136.152,32 €, brutto inkl. Baunebenkosten Fachplaner (700)
plus 20,00% (700)
7.905.818,65 €, brutto inkl. Baunebenkosten (700)

plus 28,84% oder HOAI, Honorar 26

Planungskosten nach HOAI (in Gesamtkosten enthalten)

297.000,00 €, netto Leistungsphasen 1-3 HOAI
inkl. Energiekonzept
353.430,00 €, brutto Leistungsphasen 1-3 HOAI

inkl. Energiekonzept

1/2

| Pos. | : Geplante Maßnahmen

Hochbau

inkl. Baustelleneinrichtung, Gerüste

Wärmedämmung der Außenwände /

Erneuerung der Fenster- und Türanlagen /

Wärmedämmung der Kellerdecke und Decke ü. Durchfahrt zum Innenhof /
Wärmedämmung des Schrägdaches und Flachdachs begrünt

Herstellung der Luftdichtigkeit

Einbau von außenliegendem Sonnenschutz

Fassadenbegrünung, teilweise

Errichtung einer Photovoltaikanlage /
Erneuerung der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung /
Dämmung der Installationen in Teilen /

Einbau einer Lüftungsanlage mit Kühlfunktion und Wärmerückgewinnung /
Einbau von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regeltechnik

Einbau eines Wärmespeichers (ggf. nach Erfordernis)

Einrichtung von Gebäudeautomation und Energiemanagement
Umstellung der Beleuchtung auf LED

Außenanlagen

Baunebenkosten

Bauherrenaufgaben /
Energiekonzept /
Leistungsphasen 1-3 HOAI /
Leistungsphasen 4-9 HOAI /
Fachplanung /

Allgemeine Baunebenkosten /
Sonstige Baunebenkosten

Alle Positionen zum Hochbau und Haustechnik sind angenommene
Maßnahmen und werden im Zuge des Energiekonzeptes überprüft.

Kostenannahme, Köln, den 13.10.2023
aufgestellt von 506 / VI1l/2

2/2

Beratungsverlauf (1)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tempelstraße 41

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Details

Aktenzeichen
3475/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.11.2023
Erstellt
30.10.2023 08:46