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AN/0558/2025

SB Mülheim - Rechtsstatus von „Stadtteilgrenzen“ / Begründung der Ablehnung von gesetzlich Versicherten durch Ärzte, Ablehnung von Schülern durch Schulen, Ablehnung von Kunden durch Unternehmen nach „Stadtteilgrenzen“

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 05.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 12.05.2025, TOP 7.2.9

BV Koa Anfrage 20250430 SB Mülheim Rechtsstatus von Stadtteilgrenzen und Patientenablehnung 3

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BV Koa Anfrage 20250430 SB Mülheim Rechtsstatus von Stadtteilgrenzen und Patientenablehnung 3

3629 Zeichen

CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a                                Kontakt: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de 
 
Gleichlautend an: 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim 
30. April 2025 
 
 
 
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim 
Hier: SB Mülheim – Rechtsstatus von „Stadtteilgrenzen“ / 
Begründung der Ablehnung von gesetzlich Versicherten durch Ärzte, 
Ablehnung von Schülern durch Schulen, Ablehnung von Kunden 
durch Unternehmen nach „Stadtteilgrenzen“ 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
 
die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP in der BV Mülheim 
bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu 
nehmen: 
 
Immer wieder und zunehmend beschweren sich Bürgerinnen und Bürger 
darüber, dass sie z.B. als Patienten bei niedergelassenen Ärzten mit der 
Begründung von „Stadtteilgrenzen“ abgelehnt werden. Auch bei der 
Vergabe von Schulplätzen hört man dies in der Wahrnehmung von Eltern. 
Wer nicht im „richtigen Stadtteil“ wohnt, darf nicht Patient oder Schüler 
werden. Dies betrifft z.B. besonders Kinderarztpraxen, Hausarztpraxen, 
jedoch auch Facharztpraxen. Da Arztpraxen nicht gleichmäßig in den 
Stadtteilen verteilt sind und es somit zu Benachteiligungen der Einwohner 
von Stadtteilen kommen kann, führt dies zu folgenden Fragen nach dem 
Rechtsstatus von „Stadtteilgrenzen“:  
 
1. Die Stadt Köln ist in neun Stadtbezirke eingeteilt gemäß 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, § 35. Welchen 
„Rechtsstatus“ haben jedoch die darunter liegenden bzw. in den 
Stadtbezirken zusammengefassten „Stadtteile“ (in Köln auch: 
Veedel), die die Stadt Köln selber für sich „benennt“ (siehe z.B. 
Veedelkarte der Stadt Köln, wo es heißt: „In unserer Veedelkarte 
finden Sie die neun Bezirke, alle Stadtteile und -viertel sowie die

Postleitzahlgebiete von Köln“, Quelle: https://www.stadt-
koeln.de/artikel/68982/index.html)?  
2. Kann aus dem „Rechtsstatus“ eines „Stadtteils“ bzw. aus einem 
Stadtteilnamen eine juristisch gültige Ableitung erfolgen (z.B. 
Angabe eines Stadtteilnamens als Geburtsort, Verwendung in der 
Postanschrift anstatt des Namens der Gemeinde, Grundlage von 
Verträgen usw.)? 
3. Wenn nun eine Arztpraxis (oder andere Einrichtungen, Schulen, 
Kindertagesstätten, Unternehmen usw.) einen gesetzlich 
versicherten Patienten (oder andere Personenkreise) nach „seinem 
Stadtteil“ befragt, darf diese Antwort dann verwendet werden, um 
die Annahme eines Patienten (oder anderen Personenkreises) zu 
verweigern, wenn/weil  er nicht im „richtigen“ Stadtteil wohnt? 
4. Warum verwenden gerade Praxen von niedergelassenen Ärzten in 
Köln die Stadtteilherkunft von Patienten, um diese an andere Ärzte 
zu verweisen bzw. abzulehnen und könnte dies durch den 
Betroffenen als Verstoß nach dem Allgemeinen 
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geahndet werden?  
5. Steht die Stadt Köln im Austausch mit niedergelassenen Ärzten 
bzw. deren Vertretungen (hier z.B. Kassenärztliche Vereinigung 
Nordrhein), um die Ansiedlung / Verteilung von Arztpraxen und 
deren Einzugsgebiete festzulegen, wenn ja: wie sieht die Einteilung 
des Stadtgebietes dabei aus: Gliedert sich diese in „Stadtteile“ und 
können sich Ärzte gegenüber Patienten auf „Stadtteile“ berufen? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion 
 
 
 
Stephan Krüger, CDU-Fraktion 
 
 
 
gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion 
 
 
 
gez. Torsten Tücks, FDP

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0558/2025
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 11:59