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V/0935/2018

Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag

Vorlagen 19.10.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 3.5

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1460 Zeichen

Anlage A zur V/0935/2018 
Kurzüberblick 
Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den 
Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss 
gewährt. Die Zuschussgewährung soll für 2018 eindeutig geregelt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln.  
Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine - transparent und stellt eine verlässliche  
Basis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es ist mit einer jährlichen Zuschussgewährung in Höhe von maximal 78.900 € zu rechnen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- 
und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008.   
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beschlussvorlage

5395 Zeichen

V/0935/2018 
V/0935/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, 
hier: Energiekostenzuschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen in 2018 für die an die Vereine gemäß Ver-
trag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein separater Energiekostenzuschuss in Höhe von ma-
ximal 15% der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gewährt wird.  
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Summe aller Ener giekostenzuschüsse auf 
78.900 € begrenzt ist.   
 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass  bei einer zukünftigen Neugestaltung der Überla s-
sungsverträge dieser separate Energiekostenzuschuss als Vertragsbestandteil in die Überlassung s-
verträge integriert wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 78.900,00 nachrichtlich 
(Teilbetrag)  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
Sportamt 
 
15.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schwienheer 
Telefon: 492-5215 
SchwienheerRa@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0935/2018 
 
Begründung: 
Ausgangslage: 
Im Rahmen von Überlassungsverträgen sind aktuell 23 kommunale Sportanlagen an Sportvereine 
übertragen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die Sportvereine für die Pflege und den Betrieb der 
kommunalen Sportanlagen verantwortlich sind. Die laufenden Betriebskosten, zu denen u. a. die 
Energiekosten zählen, sind von den Vereinen zu  tragen. Für die von den Vereinen nachgewiesenen 
und durch die Verwaltung anerkannten Betriebskosten wird den Vereinen ein  vertraglich festgelegter 
Zuschuss in Höhe von 70 % gewährt.     
Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die Sportverwaltung u nd beantragten eine finanziel-
le Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen bzw. steigenden Energiekosten. Verwaltung 
und Politik erörterten gemeinsam die Problematik. Auf Antrag des Sportamtes wurden durch die B e-
schlüsse des Sportausschusses, des Haupt-und Finanzausschusses und des Rates in den jeweiligen 
Etatsitzungen des Jahres 2008 für den Nachtragshaushaltsplan 2008 und die Haushaltspläne 2009 ff. 
zusätzlich 78.900 € unter der Produktgruppe 0801 „Transferaufwendungen, Betriebskostenzuschüsse 
aufgrund von Verträgen/Ratsbeschlüssen“ – für die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenz u-
schusses über die vertraglich festgelegten 70 % hinaus - eingestellt.  
Dieser Betrag bezifferte sich in 2008 durch die Ermittlung eines Durchschnittsbetrages in Höh e von 
30 % der von den Vereinen nachgewiesenen Gesamtkosten für Energie.     
Seit dem Jahr 2008 erhalten die Sportvereine, orientiert an den nachgewiesenen Gesamtenergieko s-
ten für die überlassenen Sportanlagen, diesen separaten Energiekostenzuschuss.  
 
Begründung zum Beschlussvorschlag 1.:  
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision weist in seinem Bericht vom 19.04.2018 für den 
Bereich des zusätzlichen Energiekostenzuschusses darauf hin, dass vor der nächsten Auszahlung 
der Energiekostenzuschüsse das Verfahren zur Ermittlung des Energiekostenzuschusses  von der 
Sportverwaltung eindeutig beschrieben und vom Sportausschuss beschlossen werden müsse, sofern 
eine Neugestaltung der Überlassungsverträge bis dahin nicht umgesetzt sei.    
 
Die Energiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) sind seit der Einführung des Energiekostenz u-
schusses im Jahr 2008 im Durchschnitt kontinuierlich gestiegen. In einem betrachteten 10 -Jahres 
Zeitraum, von 2008 bis 2017, stiegen die Energiekosten im Mittelwert um 15 %. Als Datenbasis wur-
den hierzu die Daten des statistischen Bundesamtes in den Bereichen Erdgas, Heizöl, Strom und 
Wasser herangezogen. Die Vereine haben daher kontinuierlich eine zusätzliche finanzielle Belastung 
im Bereich der Energiekosten.  
 
Für das  Bewilligungsjahr 2018 wird den Vereinen ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss in Höhe 
von maximal 15 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Gesamtenergiekosten ge-
währt.  
   
Begründung zum Beschlussvorschlag 2.: 
In der Produktgruppe 0801 stehen seit 2008 pro Jahr 78.900 € für den separaten Energiekostenz u-
schuss zur Verfügung.  
 
Begründung zum Beschlussvorschlag 3.: 
Nach dem Prüfbericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision vom 19.04.2018 sollen 
die bisher vertraglich nicht festgelegten Förderbeträge bei einer Neugestaltung der Überlassungsver-
träge Berücksichtigung finden. Für die Neugestaltung der Überlassungsverträge wurde Anfang des 
Jahres 2018 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Sportamtes, des Amtes für Immobili-

- 3 - 
V/0935/2018 
enmanagement, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und des Rechts- und Aus-
länderamtes gebildet.  
Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Neugestaltung der Überlassungsverträge prüfen und ent-
scheiden, in welcher Form der zusätzliche Energiekostenzuschuss in die Überlassungsverträge inte-
griert werden kann (Pauschalbetrag, Erhöhung des Förderprozentsatzes, u. ä.).      
 
 
i. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0935/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37