V/0935/2018
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag
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Anlage A
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Anlage A zur V/0935/2018 Kurzüberblick Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss gewährt. Die Zuschussgewährung soll für 2018 eindeutig geregelt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln. Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine - transparent und stellt eine verlässliche Basis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es ist mit einer jährlichen Zuschussgewährung in Höhe von maximal 78.900 € zu rechnen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beschlussvorlage
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V/0935/2018 V/0935/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, hier: Energiekostenzuschuss Beratungsfolge 27.11.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass den Sportvereinen in 2018 für die an die Vereine gemäß Ver- trag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein separater Energiekostenzuschuss in Höhe von ma- ximal 15% der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gewährt wird. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Summe aller Ener giekostenzuschüsse auf 78.900 € begrenzt ist. 3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass bei einer zukünftigen Neugestaltung der Überla s- sungsverträge dieser separate Energiekostenzuschuss als Vertragsbestandteil in die Überlassung s- verträge integriert wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. 78.900,00 nachrichtlich (Teilbetrag) Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Sportamt 15.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schwienheer Telefon: 492-5215 SchwienheerRa@stadt- muenster.de - 2 - V/0935/2018 Begründung: Ausgangslage: Im Rahmen von Überlassungsverträgen sind aktuell 23 kommunale Sportanlagen an Sportvereine übertragen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass die Sportvereine für die Pflege und den Betrieb der kommunalen Sportanlagen verantwortlich sind. Die laufenden Betriebskosten, zu denen u. a. die Energiekosten zählen, sind von den Vereinen zu tragen. Für die von den Vereinen nachgewiesenen und durch die Verwaltung anerkannten Betriebskosten wird den Vereinen ein vertraglich festgelegter Zuschuss in Höhe von 70 % gewährt. Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die Sportverwaltung u nd beantragten eine finanziel- le Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen bzw. steigenden Energiekosten. Verwaltung und Politik erörterten gemeinsam die Problematik. Auf Antrag des Sportamtes wurden durch die B e- schlüsse des Sportausschusses, des Haupt-und Finanzausschusses und des Rates in den jeweiligen Etatsitzungen des Jahres 2008 für den Nachtragshaushaltsplan 2008 und die Haushaltspläne 2009 ff. zusätzlich 78.900 € unter der Produktgruppe 0801 „Transferaufwendungen, Betriebskostenzuschüsse aufgrund von Verträgen/Ratsbeschlüssen“ – für die Gewährung eines zusätzlichen Energiekostenz u- schusses über die vertraglich festgelegten 70 % hinaus - eingestellt. Dieser Betrag bezifferte sich in 2008 durch die Ermittlung eines Durchschnittsbetrages in Höh e von 30 % der von den Vereinen nachgewiesenen Gesamtkosten für Energie. Seit dem Jahr 2008 erhalten die Sportvereine, orientiert an den nachgewiesenen Gesamtenergieko s- ten für die überlassenen Sportanlagen, diesen separaten Energiekostenzuschuss. Begründung zum Beschlussvorschlag 1.: Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision weist in seinem Bericht vom 19.04.2018 für den Bereich des zusätzlichen Energiekostenzuschusses darauf hin, dass vor der nächsten Auszahlung der Energiekostenzuschüsse das Verfahren zur Ermittlung des Energiekostenzuschusses von der Sportverwaltung eindeutig beschrieben und vom Sportausschuss beschlossen werden müsse, sofern eine Neugestaltung der Überlassungsverträge bis dahin nicht umgesetzt sei. Die Energiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) sind seit der Einführung des Energiekostenz u- schusses im Jahr 2008 im Durchschnitt kontinuierlich gestiegen. In einem betrachteten 10 -Jahres Zeitraum, von 2008 bis 2017, stiegen die Energiekosten im Mittelwert um 15 %. Als Datenbasis wur- den hierzu die Daten des statistischen Bundesamtes in den Bereichen Erdgas, Heizöl, Strom und Wasser herangezogen. Die Vereine haben daher kontinuierlich eine zusätzliche finanzielle Belastung im Bereich der Energiekosten. Für das Bewilligungsjahr 2018 wird den Vereinen ein zusätzlicher Energiekostenzuschuss in Höhe von maximal 15 % der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Gesamtenergiekosten ge- währt. Begründung zum Beschlussvorschlag 2.: In der Produktgruppe 0801 stehen seit 2008 pro Jahr 78.900 € für den separaten Energiekostenz u- schuss zur Verfügung. Begründung zum Beschlussvorschlag 3.: Nach dem Prüfbericht des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision vom 19.04.2018 sollen die bisher vertraglich nicht festgelegten Förderbeträge bei einer Neugestaltung der Überlassungsver- träge Berücksichtigung finden. Für die Neugestaltung der Überlassungsverträge wurde Anfang des Jahres 2018 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Sportamtes, des Amtes für Immobili- - 3 - V/0935/2018 enmanagement, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und des Rechts- und Aus- länderamtes gebildet. Die Arbeitsgruppe wird im Rahmen der Neugestaltung der Überlassungsverträge prüfen und ent- scheiden, in welcher Form der zusätzliche Energiekostenzuschuss in die Überlassungsverträge inte- griert werden kann (Pauschalbetrag, Erhöhung des Förderprozentsatzes, u. ä.). i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0935/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37