AN/1802/2017
Zuständigkeit für die Kulturbauten
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SPD Anfrage nach § 4
2416 Zeichen
An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 AN/1802/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 Zuständigkeit für die Kulturbauten Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Rahmen der Pressekonferenz zu den Bühnenwerkstätten am 03.07.2017 griff Oberbür- germeisterin Reker die Forderung der SPD-Fraktion auf, die Zuständigkeit für die Kulturbau- ten aus dem Kulturdezernat zur Gebäudewirtschaft zu verlagern. In der Ratssitzung am 11.07.2017 kündigte Oberbürgermeisterin Reker dann in ihrer Haushaltsrede an, über die Sommerpause eine Neuorganisation der städtischen Gebäudewirtschaft zu erarbeiten. In einem ersten Schritt sei dabei die Zuständigkeiten für die Kulturbauten in der Gebäudewirt- schaft zu integrieren. In der Begründung zur Vorlage zur Reform der Gebäudewirtschaft aus der Ratssitzung vom 28.09.2017 wurde dann angekündigt, der Transfer werde im Rahmen von verwaltungsinter- nen Organisationsverfügungen geregelt, soweit keine Entscheidungen des Rates benötigt werden. Im Zuge der von Tag zu Tag kritischer werdenden Situation der Kulturbauten (Erweiterungs- bau Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Neubau Historisches Archiv, MiQua, Kölnisches Stadtmuseum,...) stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 1. Was ist der Sachstand bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Kulturbauten vom Kulturdezernat zur Gebäudewirtschaft? 2. Wie ist oder soll die Einheit Kulturbauten bei der Gebäudewirtschaft künftig aufgestellt werden? 3. Wodurch unterscheidet sich diese Neustrukturierung von der alten Einheit? Welche personellen oder finanziellen Veränderungen sind erfolgt oder werden vorgenom- men? 4. Welche Ratsentscheidungen sind für die Übertragung der Zuständigkeit nötig? 5. Wann ist mit den entsprechenden Ratsvorlagen zu rechnen? - 2 - Wir bitten, die Antworten auch dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1802/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 30.11.2017 11:44