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AN/1802/2017

Zuständigkeit für die Kulturbauten

SPD Anfrage nach § 4 30.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 06.03.2018, TOP 11.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2416 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau  
Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 
 
AN/1802/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 
 
Zuständigkeit für die Kulturbauten 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Rahmen der Pressekonferenz zu den Bühnenwerkstätten am 03.07.2017 griff Oberbür-
germeisterin Reker die Forderung der SPD-Fraktion auf, die Zuständigkeit für die Kulturbau-
ten aus dem Kulturdezernat zur Gebäudewirtschaft zu verlagern. In der Ratssitzung am 
11.07.2017 kündigte Oberbürgermeisterin Reker dann in ihrer Haushaltsrede an, über die 
Sommerpause eine Neuorganisation der städtischen Gebäudewirtschaft zu erarbeiten. In 
einem ersten Schritt sei dabei die Zuständigkeiten für die Kulturbauten in der Gebäudewirt-
schaft zu integrieren. 
In der Begründung zur Vorlage zur Reform der Gebäudewirtschaft aus der Ratssitzung vom 
28.09.2017 wurde dann angekündigt, der Transfer werde im Rahmen von verwaltungsinter-
nen Organisationsverfügungen geregelt, soweit keine Entscheidungen des Rates benötigt 
werden. 
 
Im Zuge der von Tag zu Tag kritischer werdenden Situation der Kulturbauten (Erweiterungs-
bau Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, Neubau Historisches Archiv, MiQua, 
Kölnisches Stadtmuseum,...) stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Was ist der Sachstand bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Kulturbauten 
vom Kulturdezernat zur Gebäudewirtschaft? 
2. Wie ist oder soll die Einheit Kulturbauten bei der Gebäudewirtschaft künftig aufgestellt 
werden?  
3. Wodurch unterscheidet sich diese Neustrukturierung von der alten Einheit? Welche 
personellen oder finanziellen Veränderungen sind erfolgt oder werden vorgenom-
men? 
4. Welche Ratsentscheidungen sind für die Übertragung der Zuständigkeit nötig? 
5. Wann ist mit den entsprechenden Ratsvorlagen zu rechnen?

- 2 - 
 
 
Wir bitten, die Antworten auch dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis zu 
geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1802/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
30.11.2017
Erstellt
30.11.2017 11:44