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1112/2024

Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des „Film Festival Cologne 2024“

Beschlussvorlage Ausschuss 24.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.04.2024, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Änderung des Betreffs der Vorlage 1112/2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

7384 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/02 
 
Vorlagen-Nummer 
 1112/2024 
Freigabedatum 
 09.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des „Film Festival Cologne 
2024“  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Förderung des „Filmfestival Co-
logne 2024“ in Höhe von 240.000,- € und erteilt die Freigabe der veranschlagten kon-
sumtiven zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 240.000,- € zur 
Durchführung der Maßnahme. 
 
Die Mittel für das Filmfestival in Höhe von 240.000 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 
im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des IX-1 Dezernatsbüros in der Produkt-
gruppe 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen 
veranschlagt. Durch die neue Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 durch die Service-
stelle Events, Film und Fernsehen werden die Mittel überplanmäßig im Teilergebnis-
plan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101, Politische Gre-
mien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen in Höhe von 240.000 € bereitgestellt.  
 
Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     240.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Film Festival Cologne ist seit nunmehr 33 Jahren ein fester Bestandteil der Kölner 
Filmkultur. Durch seine zielgruppenorientierte Arbeit wurde das Festival nicht nur zu 
einem Eckpfeiler der Kölner Film- und Kreativkultur, sondern ein international aner-
kanntes Festival und eines der größten Europas. Dies spiegelt sich bereits in den Ein-
reichungen wider, die aus über 50 Ländern nach Köln kommen. 
Die so generierte Aufmerksamkeit, die während des Festivals auf dem Veranstal-
tungsort Köln liegt, wirkt sich ganzjährig positiv auf die Wahrnehmung des Standorts 
aus. Durch die Relevanz, aber auch die Verbundenheit mit der Stadt, die das Film 
Festival Cologne bereits in seinen Namen integriert hat, ergeben sich medienpoliti-
sche Synergien, von denen sowohl Filmschaffende als auch der Medienstandort Köln 
profitieren. 
Durch die gebündelte Expertise, die während des Festivals zusammentrifft, ist es ein 
Publikumsmagnet, der sowohl die Kölner als auch die bundesweite cinematogra-
phisch interessiertes Publikum jährlich in die Stadt Köln zieht. So waren in der Ver-
gangenheit 70% der Veranstaltungen bereits im Vorfeld ausverkauft und hatten eine 
durchschnittliche Auslastung von 94%

3 
 
Für die Ausrichtung des „Film Festival Cologne 2024“ liegt ein Förderantrag in Höhe 
von 240.000,- € vor. Das Festival ist für den Zeitraum 17.-24.10.2024 im Filmpalast 
Köln geplant. Aufgrund der langen organisatorischen Vorlaufzeiten und des Fördervo-
lumens ist eine Auszahlung des Zuschusses – wie in den Vorjahren – in mehreren Ra-
ten vorgesehen.  
Die Auszahlung der Fördersumme orientiert sich an den kommunizierten Bedarfen im 
Rahmen des Projektverlaufs. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.  
Durch die Zuschussgewährung wird die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen gesi-
chert.  
Aufgrund der notwendigen organisatorischen Vorarbeiten zur Durchführung der Ver-
anstaltungen benötigen die Veranstalter Planungssicherheit, sodass eine zeitnahe 
Freigabe der Fördermittel erforderlich ist. 
Das Film Festival Cologne zeigte 2023 80 Beiträge aus 2.000 Einreichungen und 
konnte so knapp 40.000 Festivalbesucher begeistern. Das Festival bietet nicht nur fil-
mische Highlights für kinointeressierte Besucher, sondern auch eine Austauschplatt-
form für die brancheninterne Community. In Panels zu verschiedenen Themen der fil-
mischen Arbeitswelt, können Kreativschaffende in den direkten Austausch mit Ex-
pert*innen kommen, wodurch neue Impulse geschaffen werden können und somit 
nicht zuletzt auch die folgende Arbeit der Branche beeinflusst wird.  
Die rund 130 Einzelveranstaltungen, seien es Filmvorführungen, Panels oder Work-
shops, die während des Festivals stattfinden, schaffen ganz zwanglos Begegnungs-
möglichkeiten für Kreativschaffende und –interessierte, die eine weitere Vernetzung 
der Branche und auch des Nachwuchses mit etablierten Branchemitgliedern ermögli-
chen. 
Der Fokus wird jährlich vor dem Hintergrund des aktuellen weltweiten Geschehens 
neu gewählt. 
Das Film Festival Cologne wird von Persönlichkeiten der Filmbranche sowohl vor als 
auch hinter der Kamera geschätzt. So konnten bereits Filmgrößen wie Sir David At-
tenborough, David Lynch, Dame Jane Campion und Elisabeth Moss zu den Gästen 
des Festivals gezählt werden. 
Thematisch und programmatisch abgerundet wird das Festival durch die Film Festival 
Cologne Awards, die am Ende des Festivals vergeben werden. Hierzu wurden im ver-
gangenen Jahr über 300 internationale Gäste in das Kölner E-Werk eingeladen.  
 
Für die Zukunft des Festivals ist ein weiterer Ausbau der unterjährigen Präsenz im 
Stadtgebiet geplant, aber auch der Wahrnehmbarkeit des Festivalbeginns, wenn die-
ser kurzbevorsteht. Durch verschiedene Werbestrategien wie Plakatierungen, digitale 
Werbeflächen oder Beflaggungen sollen auch branchenexterne Bürger*innen auf das 
Festival noch mehr aufmerksam gemacht werden. Durch neue Werbestrategien auf 
dem digitalen Markt wird ein breiteres Publikum auf Kanälen wie Instagram und Y-
outube angesprochen.  
Neben dem Filmpalast wurden in der Vergangenheit bereits elf andere Festivalloca-
tions für das Film Festival Cologne gewählt. In Zukunft sollen die Veranstaltungsstät-
ten noch vielfältiger werden und durch ihre Vielfältigkeit, sowohl was Ort als auch 
Lage der Locations angeht, für eine Ausweitung des Festivalgefühls auf den gesamt-
städtischen Kölner Raum sorgen. 
 
Da es sich um eine Kulturförderung handelt, obliegt die Freigabe der Mittel dem 
Kunst- und Kulturausschuss. 
 
Finanzierung 
Die Mittel für das Filmfestival in Höhe von 240.000 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 
im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der

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Produktgruppe 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwen-
dungen veranschlagt. Durch die neue Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 durch die 
Servicestelle Events, Film und Fernsehen werden die Mittel überplanmäßig im Teiler-
gebnisplan des Amtes der Oberbürgermeisterin in der Produktgruppe 0101, Politische 
Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen in Höhe von 240.000 € bereitgestellt.

Anlage 1 Änderung des Betreffs der Vorlage 1112/2024

574 Zeichen

Anlage 1 
Korrektur des Betreffs der Vorlage 1112/2024  
von „Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des „Film Festival 
Cologne 2024““  
in „Freigabe von Mitteln zur Förderung des „Film Festival Cologne 2024““ 
 
Die Fördermittel stehen für 2024 wie erläutert im Haushaltsplan 2023/2024 zur 
Verfügung. Es handelt sich nicht um Mittel aus der Kulturförderabgabe.  
Entsprechend ist der Verweis auf die Kulturförderabgabe im Betreff der Vorlage zu 
streichen („Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des "Film 
Festival Cologne 2024““).

Beratungsverlauf (2)

18.04.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.04.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1112/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.04.2024
Erstellt
26.03.2024 15:27