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2244/2017

Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 18.09.2017, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3568 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/515 
 
Vorlagen-Nummer 
 2244/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot 
Antrag  der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion 
AN/0620/2017 
Stadtteilmütter Meschenich:  
 
Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot 
Antrag  der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion  
 
AN/0620/2017 
Bereits seit 2010 sind  in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich , Chorweiler, Höhenberg/Vingst und 
Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von verschiedenen Trägern ins Leben gerufen 
worden.  
Allerdings hat die Stadt Köln  hierfür bis Ende 2014  keine kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt, 
so dass  die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel finanziert werden 
mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden Mittel in den Vorjahren 
ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des Rates der Stadt Köln eingestellt.   
Die  niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den Themenbereichen: 
- Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung 
- Gesundheit 
- Bildung/Ausbildung/Arbeit  
hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität der Fa-
milien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt.  
Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext zum ge-
samtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für Weiterbildung ei-
nen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 ausgewiesenen Sozialräume beim 
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt. 
Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte An-
schlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche Perspektive 
eröffnet.

2 
 
 
Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine: 
1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern  
 
 Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug 
 Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken 
 Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe auf 
den ersten Arbeitsmarkt. 
 
 
2. Regelförderung des Praxiseinsatzes  
 
Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu 
machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine Regelför-
derung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch Stadtteilel-
tern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen.  
Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abge-
stimmt.  
 
Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs-
gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an-
deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind.  
 
 
Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere Fi-
nanzierung über Spendenmittel  für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für 
die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2244/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27