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Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2244/2017 vom 20.07.2017

Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/515 Vorlagen-Nummer 2244/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0620/2017 Stadtteilmütter Meschenich: Überführung des Projektes in kommunales Regelangebot Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion AN/0620/2017 Bereits seit 2010 sind in den Sozialräumen Rondorf/Meschenich , Chorweiler, Höhenberg/Vingst und Mülheim Stadtteilmütterprojekte durch die Initiative von verschiedenen Trägern ins Leben gerufen worden. Allerdings hat die Stadt Köln hierfür bis Ende 2014 keine kommunalen Mittel zur Verfügung gestellt, so dass die Projekte auf Initiative der beteiligten Träger über diverse Spendenmittel finanziert werden mussten. Erst im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden Mittel in den Vorjahren ausschließlich für Mülheim und Chorweiler mit Beschluss des Rates der Stadt Köln eingestellt. Die niederschwellige Beratung und Unterstützung durch die Stadtteilmütter in den Themenbereichen: - Stabilisierung der Familien/Prävention/Existenzsicherung - Gesundheit - Bildung/Ausbildung/Arbeit hat inzwischen gezeigt, dass der Einsatz der Stadtteilmütter nachhaltig zur sozialen Stabilität der Fa- milien und dem sozialen Miteinander im jeweiligen Stadtbezirk beiträgt. Zur Verstetigung und Weiterentwicklung des Projektansatzes hat die Stadt Köln im Kontext zum ge- samtstädtischen Integrierten Handlungskonzept unter Federführung des Amtes für Weiterbildung ei- nen ESF Einzelantrag für das Projekt Stadtteileltern für alle 11 ausgewiesenen Sozialräume beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales beantragt. Neben der örtlichen Ausweitung umfasst dieses Projekt auch eine vom Jobcenter finanzierte An- schlussqualifizierung in einen Helferberuf, welcher den Teilnehmer/innen eine berufliche Perspektive eröffnet. 2 Die zukünftige Planung umfasst folgende Bausteine: 1. ESF Antrag – Amt für Weiterbildung – Qualifizierung von Stadtteileltern  Qualifizierung von erwerbslosen Müttern und Vätern im ALG II Bezug  Integrierte Praxisphase mit temporärem Einsatz von Stadtteileltern in den Bezirken  Anschlussqualifizierung / Vermittlung durch das Jobcenter in Ausbildung in Helferberufe auf den ersten Arbeitsmarkt. 2. Regelförderung des Praxiseinsatzes Um die Ressourcen der qualifizierten Stadtteileltern nachhaltig für die Stadt Köln nutzbar zu machen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln ab 2018 eine Regelför- derung der Beschäftigung von ausgebildeten Stadtteilmüttern und perspektivisch Stadtteilel- tern für die Einsatzfelder der Jugendhilfe übernehmen. Wie hoch hierbei die jeweiligen Bedarfe für die 11 Sozialraumgebiete sind, wird derzeit abge- stimmt. Zugleich finden in Federführung durch das Amt für Weiterbildung stadtinterne Abstimmungs- gespräche mit den anderen beteiligten Ämtern der Sozialverwaltung statt, ob auch für die an- deren Themen- und Einsatzfelder der Stadtteileltern Regelfinanzierungen möglich sind. Für Meschenich ist für das bisherige Stadtteilmütterprojekt zwischenzeitlich eine weitere Fi- nanzierung über Spendenmittel für 2018 erfolgt. Ob ein darüberhinausgehender Bedarf für die Belange der Jugendhilfe besteht, wird derzeit geprüft.

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2017

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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