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0741/2023

Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Inklusionsbericht 2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2908 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/111/3 
AN/0334/2023 
Vorlagen-Nummer 01.03.2023 
 0741/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Inklusionsbericht 2021 
Anfrage der FDP-Fraktion zu Inklusionsbericht 2021 
hier: Vermittlung von Praktika für Menschen mit Beeinträchtigung 
Die von der FDP-Fraktion gestellten Fragen zur Vermittlung von Praktika für Menschen mit 
Beeinträchtigung werden wie folgt beantwortet: 
 
1. Wie viele Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Beeinträchtigung absolvie-
ren ein Praktikum bei der Stadt Köln und den städtischen Einrichtungen? 
 
Antwort: Die genaue Zahl von Menschen mit Beeinträchtigung, die bei der Stadt Köln 
ein Praktikum absolvieren, wird derzeit noch nicht erfasst, so dass keine Aussage 
hierzu möglich ist. 
 
2. Wie viele Menschen mit Handicaps bewerben sich für ein Praktikum? 
 
Antwort: Auch diese Zahl wird nicht statistisch erfasst, allerdings bewerben sich jähr-
lich im Schnitt ca. 200 Interessierte mit Beeinträchtigung für eine Ausbildung bei der 
Stadt Köln, nur sehr wenige hiervon erfragen vorab ein Praktikum. 
 
3. Findet eine individuellere Betreuung statt, wenn ja wie sieht die aus? 
 
Antwort: Die städtische Ausbildungsleitung verfügt im Rahmen des bereits genannten 
Inklusionsprojektes für Menschen mit Lernbeeinträchtigung über einen eigenen Sozi-
alarbeiter, der eine engmaschige Betreuung neben den regulären Ausbilder*innen vor 
Ort immer gewährleistet und sich auch um Praktikant*innen kümmern kann. 
 
4. Wie viele Praktikantinnen und Praktikanten mit Beeinträchtigung haben ein Inte-
resse an einem Ausbildungsplatz und wenn ja wie sieht die Möglichkeit aus, sie 
zu fördern und zu fordern, damit sie auch eine Ausbildung bei der Stadt Köln 
und den städtischen Einrichtungen beginnen können? 
 
Antwort: Die Stadt Köln fördert Menschen mit Beeinträchtigung immer durch individu-
elle und persönliche Beratung sowie durch z.B. Auswahltests ohne Zeitvorgabe bzw. 
mit persönlicher Hilfe (z.B. bei blinden Menschen), Aufgabenteile beim persönlichen 
Kennenlernen erneut ohne Zeitvorgabe sowie ein vorgeschaltetes, professionelles 
Anamnesegespräch mit den Bewerbenden, um Bedarfe frühzeitig erkennen zu kön-
nen.

2 
 
Während der Ausbildungs- und Studienzeit unterstützt die Ausbildungsleitung zudem 
zum Beispiel durch die engmaschige Begleitung und gemeinsame Beantragung von 
Hilfsmitteln, unterstützendem Unterricht, passenden Einsatzdienststellen (Thema Bar-
rierefreiheit). 
 
5. Inwieweit besteht die Möglichkeit, auch durch ein Praktikum in ein Beschäfti-
gungsverhältnis zu kommen und wenn ja, wie häufig ist dies der Fall? 
 
Antwort: Die Möglichkeit besteht. Wie häufig es der Fall ist, kann mangels Erfassung 
nicht mitgeteilt werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0741/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.03.2023
Erstellt
28.02.2023 07:55