3650/2018
Beschluss zur Fortführung des Aktivierungsfonds im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln"
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 3650/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Fortführung des Aktivierungsfonds im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes "Starke Veedel - Starkes Köln" Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Bezirksvertretung (beteiligte BV: Ehrenfeld, Kalk und Porz) beschließt die Fortführung des Aktivie- rungsfonds in Vorbereitung auf weitere Maßnahmen des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016). Die Bezirksvertretung beschließt die Richtlinie (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung mit der Be- kanntmachung des Aktivierungsfonds im Sozialraum. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 20.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die Durchfü h- rung des Leitkonzepts „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Ve e- del - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im F o- kus. Die Förderung dieser Quartiere wird gleichzeitig auch zur gesamtstädtischen Entwicklung beitr a- gen und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt stärke n. Die Aktivierung der in dem Sozia l- raum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Um die Phase bis zur Bewilligung weiterer Projekte aus dem Integrierten Handlu ngskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ in den Sozialräumen „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, „Ostheim und Neubrück“, „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ und „Humboldt/Gremberg und Kalk“ zu überbrücken, wird im Vorfeld der Förderphase, die Fortführung des Aktivierungsfonds aus städtischen Mitteln für das Jahr 2019 vorgesehen. Ziel des Budgets ist es, mit der Unterstützung kleiner bedarfsgerechter Projekte und Maßnahmen eine Aktivierung der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Als Projektstart für den Aktivierungsfonds ist der Januar 2019 vorgesehen. Für die Beantragung von Zuwendungen wer- den zwei Antragsdurchläufe bzw. Antragsfristen festgesetzt. Die erste Antragsfrist soll mit der Be- schlussfassung der Bezirksvertretungen beginnen und bis zum 16.02.2019 reichen. Der zweite An- tragsdurchlauf soll im Sommer 2019 erfolgen. Pro Antragsdurchlauf stehen für die Sozialräume je- weils 2.500,- € zur Verfügung. Finanzen Die Finanzierung des Förderbudgets in Höhe von 5.000,- € pro Sozialraum wird durch Mittel des Am- tes 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – sichergestellt. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Teilergebnisplan 0902 Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, 3 P61701005121 – ZB EFRE-Projekt Quartiere. Das Förderbudget liegen innerhalb des Kostenvolu- mens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln“ in Hö- he von 77 Millionen €. Anlagen
Richtlinie_Aktivierungsfonds_gültig
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Anlage 1 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds Die Stadt Köln gewährt mit dem Aktivierungsfonds Zuwendungen zur Förderung von Projek- ten und Aktivitäten in den Sozialräumen des zur Bewilligung anstehenden Förderprogramms „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten“. Ziel des Akti- vierungsfonds ist es, schon im Vorfeld der Förderphase „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit kleinen bedarfsgerechten Projekten und Maßnahmen die Bewohnerschaft aktiv zu beteiligen. Alle in den beteiligten Sozialräumen tätigen Einrichtungen, Vereinen, Arbeitsgruppen und -kreise, Bürgerinitiativen oder einzelne Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Verbesserung ihrer Quartiere mitzuwirken und Zuwendungen aus dem Aktivierungsfonds zu beantragen. 1. Zuwendungszweck, Zuwendungsverwendung Zuwendungen können für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden: Die Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen in den beteiligten Stadtteilen Mitmachaktionen in den beteiligten Stadtteilen Wettbewerbe zu Themenstellungen in den beteiligten Stadtteilen Imagekampagnen und / oder andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den betreffenden Stadtteilen Zuwendungen dürfen nur für solche Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt werden, die einen entsprechenden Bezug zum jeweiligen Sozialraum haben und sich an konkreten Bedarfen in den jeweiligen Sozialräumen orientieren. 2. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen 2.1 Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehört, dass die beantragten Maßnahmen fol- gende Kriterien zu erfüllen haben: Aktivierung von Bewohnerengagement Stärkung der Gemeinschaft bzw. der Nachbarschaft Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe Stärkung des Images und der Identität der beteiligten Stadtteile 2.2 Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehört, dass die Maßnahmen wesentlich den beteiligten Stadtteilen und ihrer Bewohnerschaft zugutekom- men, ausschließlich in den beteiligten Stadtteilen des Sozialraumes durchgeführt werden, mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde und 2 alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. 3. Förderausschluss Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden: Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förderung nach dieser Richtlinie sichergestellt ist Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen Laufende Betriebs- und Sachkosten des Antragstellers Reguläre Personalkosten des Antragstellers Unbefristete Maßnahmen Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin bzw. der Empfänger der Zuwendung steuerliche Vergünstigungen nach den §§ 9 und 15 des Umsatz- steuergesetzes in Anspruch nehmen können Auf die Förderung durch die Stadt Köln ist bei Veröffentlichungen, in Presseartikeln etc. in geeigneter Weise hinzuweisen. 4. Verfahren Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Ein Anspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Die Stadt Köln entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel. 4.1 Antrags- und Bewilligungsverfahren Ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktivierungsfonds ist schriftlich an die Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik zu richten. Der Antrag ist abrufbar unter: http://www.starke-veedel.koeln (Eine entsprechende Verlinkung wird vor Projektstart des Aktivierungsfonds vorgenommen). Für die Beantragung von Zuwendungen werden voraussichtlich zwei Abgabefris- ten angesetzt. Die hierfür konkret zu beachtenden Termine werden gesondert auf der Internetseite von Starke Veedel – Starkes Köln (siehe oben) bekanntgegeben. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 1.249,00 Euro. Eine anteilsfinanzierte Förderung von Projekten ist in begründeten Ausnahmefäl- len möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Projekte dem Stadtteil in beson- derem Maß zugutekommen und die Kostenfinanzierung jeweils klar voneinander abgrenzbar ist und entsprechend belegt werden kann. Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fach- lich versierte Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Ver- anstaltungen oder Beschaffungen um Stellungnahme gebeten werden. 3 Die eingegangenen Anträge werden durch die Verwaltung auf Förderfähigkeit ge- prüft. Eine Nichtüberstimmung mit der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendun- gen aus dem Aktivierungsfonds führt zum Ausschluss. Der Antragsteller wird in diesem Fall schriftlich informiert (per Mail). Die förderfähigen Anträge werden der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. Im Vorfeld der Entscheidung werden die förderfähigen Anträge durch die Verwal- tung sowie der jeweils zuständigen Sozialraumkoordination beraten. Die auf Basis dieser Beratung erstellten Stellungnahmen werden den Mitgliedern der Bezirks- vertretung vor Entscheidung als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag er- hält sie / er einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die Richtlinie zur Gewäh- rung von Zuwendungen aus dem Aktivierungsfonds sowie der eingereichte Pro- jektantrag sind Bestandteil der Bewilligung. Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung. 4.2 Einholen von Angeboten Bei Anschaffungen und Beauftragungen, die zur Durchführung des Projektes ge- tätigt werden, sind vom Zuwendungsempfänger Preisvergleiche vorzunehmen. Dabei ist die Kölner Vergabeordnung (KVO) der Stadt Köln einzuhalten. Dies be- deutet bei Auftragswerten mit einem Finanzvolumen von: Unter 500 Euro (netto) sind keine Vergleichsangebote erforderlich. Unter 2.500 Euro (netto) sind mindestens 3 Angebote mündlich oder fern- mündlich einzuholen. Das Verfahren ist schriftlich zu dokumentieren. 4.3 Verwendungsnachweisverfahren Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass die Zuwendungsempfänge- rin oder der Zuwendungsempfänger rechtsverbindlich binnen drei Monate nach Abschluss der bewilligten Maßnahme oder Beschaffung erklärt, welche konkreten Kosten maximal in Höhe der beantragten Zuwendung und gemäß den Angaben der Antragstellung vollständig verausgabt wurden. Hierfür ist eine Detailkosten- auflistung zu erstellen, die die beantragten sowie die tatsächlich verausgabten Kosten darstellt. Zusätzlich ist ein Sachbericht zu erstellen, der in Kürze die Er- gebnisse des Projektes darstellt. Hierzu ist ein Vordruck zu nutzen, der hier zum Abruf bereit steht: http://www.starke-veedel.koeln. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt, Belege anzufordern sowie die Verwendung des Zu- schusses durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zuwendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen noch 3 Jah- re nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung bereit zu hal- ten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 4 4.4 Auszahlung / Kostenerstattungsverfahren Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Erstattungsprinzip, das heißt der Zu- wendungsempfänger tritt finanziell in Vorleistung. Die Zuwendung wird nachträg- lich nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten oder erhöhen sich die Zuschüsse Dritter, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. 5. Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die beteiligten Bezirksvertretungen in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3650/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.11.2018
- Erstellt
- 06.11.2018 12:38