AN/1447/2022
Aktuelle Stunde: mögliche Umgestaltung der Vorgebirgstraße - Grundlagen
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Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1447/2022 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Aktuelle Stunde: mögliche Umgestaltung der Vorgebirgstraße - Grundlagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grüben, SPD und FDP der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) beantragen die Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Sitzung am 29.08.2022 zum o.g. Thema. Anlässlich der am 20.06. diesen Jahres in Zollstock stattgefundenen Bürgerinformati- on und der aus dieser Veranstaltung resultierenden Mitteilung 2411/2022 des zustän- digen Fachamtes möchte die BV2 tiefergehende Informationen und einen fachlich en Austausch über die vorgeschlagenen Varianten der Straßenumgestaltung durchfüh- rend, um anschließend einen fundierten Beschluss fassen zu können. Zu diesem Austausch wünscht die BV2 die Anwesenheit von auskunftsfähigen Vertre- tern des Amtes für nachhaltig e Mobilitätsentwicklung. Schwerpunkte der Diskussion sollen u.a. die Themen Erhebung der Datengrundlage, Parkraumbewirtschaftung, Umwelt- und Sicherheitsaspekte sein. gez. Ismail gez. Dr. Klusemann gez. Wolters
TOP B CDU-Stellungnahme zum Antrag AN-0041-2021 vom 15.03.2021
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 - Telefon (02 21) 221- 92 305 / 221 - 92 301 Fax: (02 21) 221-92 302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeiste rin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestraße 161 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister Stellungnahme zum Antrag AN/0041/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.0 3.2021 Tagesordnungspunkt 8.1.1 Einrichtung von Fahrradspuren; Vorgebirgsstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion nimmt zu o.a. Antrag wie folgt Stellung: 1. Formal: Die Vorgebirgsstraße gehört zu den Haupt zubringerstraßen aus dem südlichen Kölner Umland und erstreckt sich auf Kölner Stadtgebiet über die Stadtbezirke Rodenkirchen und Innenstadt. Sie ist explizit im Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung, der sowohl die BV als auch der Rat zugestimmt hat, als Straße mit überbezirklicher Bedeutung ausgewiesen .Zahlreiche Pendler benutzen die Straße, um zu ihren Arbeitsstätten im Kölner Stadtgebiet und wieder nach Hause zu kommen. Sie wird auch regelmäßig von der Bereitschaftspolizei in Brühl befahren, um für größere Ereignisse benötigten Hundertschaften nach Köln zu transportieren. Im Zuge des Ausbaus der Stadtbahn auf der Bonner Straße (3. Baustufe) wird der Vorgebirgsstraße zwangsläufig während der nächsten 4 Jahre zusätzliche Bedeutung zukommen. Aus diesen Gründen ist unmittelbar ersichtlich, dass die Vorgebirgsstraße überbezirkliche Bedeutung hat und die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen solchen Beschluss nicht wirksam fassen kann. 2. Inhaltlich: Es gibt für Radfahrer einen ca. 200 Meter östlich parallel verlaufenden komfortablen Radweg, auf dem man mit dem Fahrrad ohne eine einzige Ampel CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de Zimmer 118 - Telefon (02 21) 221- 92 305 / 221 - 92 301 Fax: (02 21) 221-92 302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen vom Zollstockgürtel bis zum Bischofsweg fahren kann. Dies ist vermutlich auch der Grund, warum die Vorgebirgsstraße in diesem Bereich nur von wenigen Radfahrern benutzt wird. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens hätte zur Folge, dass dort dauerhaft ein absolutes Halteverbot eingerichtet würde. Die CDU- Fraktion hat am 11.11.2019 einen Antrag zur Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgsstraße eingebracht (AN/1424/2019), den sie zugunsten eines gemeinsamen Antrags mit den Grünen (AN/1541/2019) zurückgezogen hat, der auf Vorschlag der Grünen die Parkmöglichkeiten sogar über die ursprünglich im CDU-Antrag vorgesehenen Zeiten hinaus ausdehnen soll. Die Begründung für diesen Antrag war folgende: „Da Zollstock wie die meisten Kölner Stadtteile an chronischem Parkplatzmangel leidet, nimmt der Parkplatzsuchverk ehr abendlich zu vorgerückter Stunde deutlich zu. Bewohnerinnen und Bewohner der Vorgebirgsstraße, die keinen Möglichkeiten haben, einen Garagenparkplatz zu mieten, können dann bereits ab 19:00 Uhrdavon profitieren, dass abends der Verkehr in die Innenstadt deutlich abnimmt und problemlos über die linke von zwei Fahrspuren abgewickelt werden kann.“ Diese Begründung ist nach wie vor richtig. Innerhal b der seit dem o.g. Beschluss vergangenen 16 Monaten hat sich die Parkplatzsituat ion in Zollstock keinesfalls signifikant verbessert, im Gegenteil. Insofern ist der Antrag der Grünen, Fahrradspuren gerade im Hinblick auf die in der Beg ründung angeführte Umweltproblematik kontraproduktiv. In den zulässige n Zeiten parken durchschnittlich 60 Fahrzeuge allein zwischen dem A bschnitt Zollstockgürtel bis Vorgebirgstor. Der Wegfall dieser Parkmöglichkeit w ürde zu einer deutlichen Zunahme des Parkdrucks, damit verbunden des Parkpla tzsuchverkehrs mit entsprechenden Abgas- und Lärmemissionen sowie in E rmangelung von vorhandenen Parkplätzen auch zu ordnungswidrigem Parken führen. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Heinzlmeier
Top B Foto 3
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 682 Vorlagen-Nummer 2411/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 29.08.2022 Bürgerbeteiligung zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße in Zollstock Am 20.06.2022 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur möglichen Umgestaltung der Vor- gebirgsstraße in Zollstock in der Europaschule am Raderthalgürtel statt, zu der das Bürgeramt Ro- denkirchen im Auftrag der Bezirksvertretung Rodenkirchen eingeladen hat. Circa 60 Bürgerinnen und Bürger waren der Einladung gefolgt. Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Bezirksbürger- meister Herrn Görtz wurde das Projekt durch die Fachverwaltung vorgestellt, die Präsentation ist die- ser Mitteilung beigefügt (Anlage 1). In der Sitzung am 03.05.2021 (AN/0041/2021) hatte die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlos- sen, diese Bürgerbeteiligung als Präsenzveranstaltung durchzuführen, um ein Meinungsbild der Bür- ger und Bürgerinnen zu einer möglichen Umgestaltung der Vorgebirgsstraße auf dem Abschnitt zwi- schen dem „Gürtel“ und der Straße „Am Vorgebirgstor“ einzuholen. Hintergrund ist die Idee, zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität an der Vorgebirgstraße die Fahrbahn um eine Kfz-Spur je Richtung zu reduzieren. Die Vorgebirgsstraße wurde vor etwa zehn Jahren saniert. Hierbei wurden bereits vorgezogene Halt- elinien für den Radverkehr berücksichtigt. Auf eine Markierung der Mittellinie wurde indes verzichtet. Die Vorgebirgstraße wird aktuell zweispurig vom Kfz-Verkehr genutzt. Für den Radverkehr gibt es an- sonsten keine Infrastruktur. Der zu untersuchende Bereich der Vorgebirgsstraße ist ca. 1,2 km lang und Teil des gelben Netzes des Radverkehrskonzepts Rodenkirchen, welches die Bezirksvertretung am 03.05.2022 beschlossen hat (AN1209/2022). Eine verkehrliche Untersuchung hat gezeigt, dass eine Reduzierung der Fahrspuren auf eine pro Richtung auf der Vorgebirgsstraße in diesem Bereich aufgrund der Verkehrsbelastung möglich ist. Durch die Einspurigkeit wird eine Reduzierung der Kfz-Fahrgeschwindigkeit erreicht, wodurch die Si- cherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird. Auf der Bürgersammlung am 20.06.2022 in der Europaschule wurden zwei mögliche Varianten für eine Umgestaltung vorgestellt: Umwandlung rechte Fahrspur in einen Längsparkstreifen und Umordnung des Parkens in der Mittelallee von Schräg- in Längsparken: „Variante Parkstreifen“; Markierung eines Schutzstreifens auf der rechten Fahrspur unter Beibehaltung der Parksitua- tion in der Mittelallee: „Variante Fahrradschutzstreifen“. Bei der Variante „Parkstreifen“ entfällt die rechte Fahrspur für den fließenden Verkehr. Der gewon- nene Raum kann zum Parken in Längsparkständen genutzt werden und das Parken auf der Mittelal- lee soll, wie ursprünglich vorgesehen, wieder in Längsparkständen erfolgen. Dadurch ist eine Entsie- gelung der Mittelallee möglich. Durch die Umorganisation des Parkens auf der Mittelinsel fallen rund 250 Stellplätze auf der Mittelinsel weg. Dafür wird rund die gleiche Anzahl an Parkständen auf dem rechten Fahrstreifen permanent geschaffen. TOP: 10.2.9 Sitzung D. BV2 am: 29.08.2022 2 Argumente für die Variante Parkstreifen: Die Mittelallee würde entsiegelt werden, dadurch würde das Mikroklima verbessert. Es würden keine Parkplätze verloren gehen. Argumente dagegen: Der Radverkehr würde nicht verbessert werden. Es bestünde ein hohes Gefahrenpotenzial wegen der sog. Dooringzone (unachtsames Öffnen der Autotür nach dem Parkvorgang). Radfahrende müssten auf der Fahrbahn ohne eigene Radverkehrsinfrastruktur fahren, und das Überholen von Radfahrenden durch KFZ ist bei der Fahrbahnbreite von 4,25 m nicht mög- lich. Bei der Variante „Fahrradschutzstreifen“ würde die rechte Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen umgewandelt werden. Das Schrägparken auf der Mittelinsel bliebe erhalten. Argumente dafür: Es würde eine Radverkehrsinfrastruktur auf der Radachse Vorgebirgsstraße-Ulrichgasse ge- schaffen. Die Verkehrssicherheit und Attraktivität für Radfahrende würde spürbar erhöht. Argumente dagegen: Es entstünden geringe Parkplatzverluste durch den Entfall des temporären Parkens auf der rechten Fahrspur. Im Anschluss an die Präsentation wurde diese beiden Varianten an Schautafeln mit den ca. 60 anwe- senden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und es wurden Wünsche und Anregungen dazu aufge- nommen (Anlage 2 bis 4) Dabei wurde vielfach der Wunsch nach dringendem Umgestaltungsbedarf auf der Vorgebirgstraße geäußert. Auch ein Tempolimit von 30 km/h wurde von mehreren Teilnehmenden sehr begrüßt. Von der teilnehmenden Bürger*innen wurden in diesem Straßenraum insbesondere die zu hohen Kfz- Geschwindigkeiten und fehlende Radinfrastruktur bemängelt. Zum Thema „Parken“ wurde auch der Wunsch geäußert, die Anzahl der Stellplätze zu erhalten. Zu- dem wurde gefordert, die das kostenlosen Parken im öffentlichen Raum abzuschaffen. Des Weiteren wurden angeregt, dass bei den Planungen E-Ladestationen für Pkw und Fährräder, Fahrradabstellanlagen, sowie Car-Sharing Flächen mitberücksichtigt werden sollen. Fazit: Der Grundtenor der Veranstaltung war, dass bei den Anwesenden grundsätzlich eine deutliche Mehr- heit für eine Umgestaltung mit Wegnahme einer Kfz-Spur auf der Vorgebirgsstraße zur Verbesserung der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit vorhanden ist. Vorzugsvariante an diesem Abend ist die Einrichtung einer Radverkehrsanlage in Form eines Schutzstreifens zu Lasten einer Kfz-Spur. Anlagen Anlage 1_Präsentation Anlage 2_Variante Fahrradstreifen Foto Stellwand Anlage 3_Parkstreifen Foto 1 Stellwand 3 Anlage 4_Variante Parkstreifen Foto 2 Stellwand
Top 10.2.9 Anlage 2 Variante FahrradstreifenFoto Stellwand
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TOP B Ursprungsantrag AN - 0041-2021 Grüne Einrichtung von Fahrradspuren
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0041/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.02.2021 Einrichtung von Fahrradspuren; Vorgebirgstraße Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit- zung der BV Rodenkirchen (BV2) am 01.02.2021 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt auf der Vorgebirgstraße in beiden Fahrtrichtungen zwi- schen „Höninger Platz“ und der Kreuzung „Am Vorgebi rgstor“ eine der beiden Fahr- spuren in eine Fahrradspur umzuwandeln. Begründung: Die Stadt Köln hat den Klimanotstand ausgerufen. Eine wesentliche Maßnahme zur Senkung des CO² Ausstoßes ist es die Verkehrswende voran zu bringen. Viele Bürger*innen sind schon auf das Fahrrad umgestiegen, dies wurde durch die C orona Krise noch verstärkt. Um diesen Effekt dauerhaft zu erhalten bzw. auszubauen ist die frühzeitige Anpassung der Fahrradinfra- struktur erforderlich. Die Vorgebirgstraße ist die kürzeste Verbindung aus Zollstock in die In- nenstadt. Sicheres Radfahren ist durch zweispurige Verkehrsführung oder zeitweiliges Parken auf der rechten Fahrspur nicht möglich. Durch die U mwandlung wird den Bürger*innen ein deutlich verbessertes Angebot gemacht, um auf das Fahrrad umzusteigen. Für die Anwoh- ner*innen verringert sich die Lärmbelästigung durch die zu erwartende Reduzierung der Ge- schwindigkeit des Autoverkehrs bei nur noch einer Fahrspur deutlich. gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen gez. Bodo Schmitt
Top B 8.1.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 03.05.2021 AN-0041-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 03.05.2021 öffentlich 8.1.1 Einrichtung von Fahrradspuren; Vorgebirgstraß e, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0041/2021 Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu dem Antrag zu TOP 8.1.1 1. Formal: Ein erklärtes Ziel der Bezirksvertretungen ist seit langer Zeit die Stärkung ihrer Kom- petenzen. Die Vorgebirgstraße beginnt im Bezirk Innenstadt und endet im Bezirk Rodenkirchen. Auf Betreiben der BV 1 wurde im dortigen Bereich soweit möglich eine gute Infra- struktur für Radfahrende hergestellt, kürzlich erst sogar weit darüber hinaus bis zur Cäcilienstraße. Die Vorgebirgstraße ist keine klassische Hauptzubringer- bzw. Ausfallstraße. Sie endet am Höninger Platz und mündet in östlicher und westlicher Richtung in Tempo - 30 -Zonen. Die Zuständigkeit der BV 2 für die Einrichtung von Fahrradspuren auf dem im Bezirk gelegenen Abschnitt ist somit gegeben. Einsatzfahrten der Bundespolizei werden dadurch nicht behindert. 2. Inhaltlich: Für das Gelingen der Verkehrswende und zur Erreichung der von der Stadt Köln ge- setzten Klimaziele ist ein Ausbau der Fahrradinfrastruktur unabdingbar. Zur Zeit wird die Vorgebirgstraße in Zollstock nur von wenigen Radfahrenden ge- nutzt, da ihnen das Fahren dort aufgrund parkender und permanent zu schnell fah- render Autos zu gefährlich ist. Durch Einrichtung von Fahrradspuren erhalten Radfahrende die Möglichkeit , vom Höninger Platz in gerader Linie bis in die Innenstadt zu fahren. Eine dauerhafte Ver- lagerung des Radverkehrs in den angrenzenden Park ist aus unserer Sicht nicht ziel- führend. Die neue Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hält den Beschluss (AN/1541/2019) vom 19.11.19 zur Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgstraße für nicht mehr zeitgemäß. Wie die beigefügten Bilder zeigen, werden die Parkmöglichkeiten selbst an einem Sonntagmorgen nur wenig genutzt, und fast alle Fahrzeuge sind ordnungswidrig zu mindestens zwei Dritteln auf dem Gehweg abgestellt. Zudem wird sich der Parkdruck aufgrund der Fertigstellung mehrere Tiefgaragen in den umliegenden Blöcken der Genossenschaften verringern. Wir streben zusätzlich die Öffnung der nachts und sonntags geschlossenen Park- häuser im Umfeld der Vorgebirgstraße für die Anlieger an. Auch streben wir die Einrichtung von mindestens 2 Carsharing Anbietern und mehre kleiner Mobilitätsinseln (Leihräder etc.) in diesem Bereich an, um für Teile der dort wohnenden Bürger, attraktivere Alternativen zum eigene Auto zu schaffen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltung eine Öffentlich- keitsbeteiligung – möglichst als Präsenzveranstaltung - durchführt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und ge- gen die Stimme des Herrn Kau bei Enthaltung einer Stimme der Fraktion Bünd- nis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Becker zugestimmt.
Top 10.2.9 Anlage 4 Variante Parkstreifen Foto 2 Stellwand
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TOP B 8.1.1 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 15.03.2021 AN-0041-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 öffentlich 8.1.1 Einrichtung von Fahrradspuren; Vorgebirgstraße, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/0041/2021 Stellungnahme der CDU-Fraktion zu dem Antrag zu TOP 8.1.1: 1. Formal: Die Vorgebirgsstraße gehört zu den Haupt zubringerstraßen aus dem südlichen Kölner Umland und erstreckt sich auf Kölner Stadtgebiet über die Stadtbezirke Rodenkirchen und Innenstadt. Zahlreiche Pendler benutzen die Straße, um zu ihren Arbeitsstätten im Kölner Stadtgebiet und wieder nach Hause zu kommen. Sie wird auch regelmäßig von der Bereitschaftspolizei in Brühl befahren, um für größere Ereignisse benötigten Hundertschaften nach Köln zu transportieren. Im Zuge des Ausbaus der Stadtbahn auf der Bonner Straße (3. Baustufe) wird der Vorgebirgsstraße zwangsläufig während der nächsten 4 Jahre zusätzliche Bedeutung zukommen. Aus diesen Gründen ist unmittelbar ersichtlich, dass die Vorgebirgsstraße überbezirkliche Bedeutung hat und die Bezirksvertretung Rodenkirchen einen solchen Beschluss nicht wirksam fassen kann. 2. Inhaltlich: Es gibt für Radfahrer einen ca. 200 Meter östlich parallel verlaufen- den komfortablen Radweg, auf dem man mit dem Fahrrad ohne eine einzige Ampel vom Zollstockgürtel bis zum Bischofsweg fahren kann. Dies ist vermut- lich auch der Grund, warum die Vorgebirgsstraße in diesem Bereich nur von wenigen Radfahrern benutzt wird. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens hätte zur Folge, dass dort dauerhaft ein absolutes Halteverbot eingerichtet würde. Die CDU-Fraktion hat am 11.11.2019 einen Antrag zur Verlängerung der Parkmöglichkeiten auf der Vorgebirgsstraße eingebracht (AN/1424/2019), den sie zugunsten eines gemeinsamen Antrags mit den Grünen (AN/1541/2019) zurückgezogen hat, der auf Vorschlag der Grünen die Parkmöglichkeiten so- gar über die ursprünglich im CDU-Antrag vorgesehenen Zeiten hinaus aus- dehnen soll. Die Begründung für diesen Antrag war folgende: „Da Zollstock wie die meisten Kölner Stadtteile an chronischem Park- platzmangel leidet, nimmt der Parkplatzsuchverkehr abendlich zu vor- gerückter Stunde deutlich zu. Bewohnerinnen und Bewohner der Vor- gebirgsstraße, die keinen Möglichkeiten haben, einen Garagenpark- platz zu mieten, können dann bereits ab 19:00 Uhr davon profitieren, dass abends der Verkehr in die Innenstadt deutlich abnimmt und prob- lemlos über die linke von zwei Fahrspuren abgewickelt werden kann.“ Diese Begründung ist nach wie vor richtig. Innerhalb der seit dem o.g. Be- schluss vergangenen 16 Monaten hat sich die Parkplatzsituation in Zollstock keinesfalls signifikant verbessert, im Gegenteil. Insofern ist der Antrag der Grünen, Fahrradspuren gerade im Hinblick auf die in der Begründung ange- führte Umweltproblematik kontraproduktiv. In den zulässigen Zeiten parken durchschnittlich 60 Fahrzeuge allein zwischen dem Abschnitt Zollstockgürtel bis Vorgebirgstor. Der Wegfall dieser Parkmöglichkeit würde zu einer deutli- chen Zunahme des Parkdrucks, damit verbunden des Parkplatzsuchverkehrs mit entsprechenden Abgas- und Lärmemissionen sowie in Ermangelung von vorhandenen Parkplätzen auch zu ordnungswidrigem Parken führen. Beschluss: Vertagt, gemäß Coronaschutz-Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2021 zur Ver- meidung der Aussprache mit dem Zweck der Verkürzung der Sitzungsdauer. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Top 10.2.9 Anlage 3 Variante Parkstreifen Foto 1 Stellwand
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (11)
- Hauptstraße 85
- Industriestraße 161
- Bonner Straße
- Vorgebirgstraße
- Cäcilienstraße
- Bischofsweg
- Höninger Platz
- Am Vorgebirgstor
- Zollstockgürtel
- Raderthalgürtel
- Ulrichgasse
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1447/2022
- Typ
- Gem. Antrag nach § 5 BV2 (Grüne)
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 17:10