AN/1600/2018
Fragen zur beabsichtigten Gründung einer "KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH"
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Linke Anfrage nach § 4
5126 Zeichen
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Fraktionsvorstand
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.11.2018
AN/1600/2018
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Wirtschaftsausschuss 16.11.2018
Fragen zur beabsichtigten Gründung einer "KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH"
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender van Geffen,
wir bitten um die Aufnahme der folgenden Nachfragen zu Punkt 3.1 „Gründung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am
16.11.:
In der kurzfristig zugegangenen Vorlage und ihrer Begründung lassen sich viele der im
Zusammenhang dem Grundsatzbeschluss des Rates zur Privatisierung der Wirtschaftsförderung
angekündigten detaillierten Informationen zur personellen Ausstattung, Struktur und Budget der
künftigen KBW GmbH allenfalls indirekt aus der Begründung erschließen. Um den Mitgliedern des
Rates und der Ausschüsse eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen, ob und in welchem
Umfang die seitens der Verwaltung von der Privatisierung erwarteten Verbesserungen
insbesondere im Kernbereich der Unternehmensbetreuung erreicht werden können, bitten wir um
die Beantwortung folgender Fragen:
1. In der Begründung zur Verwaltungsvorlage ist auf S.8 eine Aufschlüsselung des
Budgets der zu gründenden Gesellschaft für 2019 enthalten, welche in der Summe der
verschiedenen Aufwendungsarten und -erlöse dem Betriebskostenzuschuss von 14,7
Millionen Euro entspricht, obwohl darin der Personalaufwand mit dem ausdrücklichen
Hinweis ‚ohne Geschäftsführung‘ gekennzeichnet ist.
Sind die Personalaufwendungen für die Geschäftsführung, insbesondere die/der
hauptamliche Geschäftsführer*in, in dieser Aufschlüsselung einer anderen
Aufwendungsgruppe zugeordnet worden, und falls ja: Welcher Aufwendungsart und in
welcher Höhe? Falls nein: Wie hoch sind die Personalaufwendungen für die
Geschäftsführung und wer soll nach Auffassung der Verwaltung diese Kosten
zusätzlich zum Budget der GmbH tragen?
2. Wie sind die laut Seite 7 der Vorlage bis zu 21,15 neuen Stellen, die immerhin 40
Prozent der 47,85 Sollstellen entsprechen, welche aus der Verwaltung ausgegliedert
werden, den in der Vorlage aufgeführten Schwerpunktbereichen1 zuzuordnen, wie hoch
ist der prozentuale Zuwachs an Stellen im ‚Kerngeschäft‘ des Unternehmensservices
im Vergleich zu den anderen Aufgabenbereichen sowie den rechtsformbedingten
Mehraufwendungen wie z.B. Controlling und Personalverwaltung der KBW (S.7) und
wie begründet die Verwaltung diese Verteilung?
3. Wie soll sich die in der Anlage, Ziele und Aufgaben der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH unter dem Schwerpunkt Marketing enthaltene
Aufgabenzuschreibung ‚Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung‘ von der
Lobbytätigkeit einzelner Wirtschaftsunternehmen sowie der bestehenden
Interessenverbände der Kölner Wirtschaft (IHK, Handwerkskammer etc.)
unterscheiden, und wie ist diese Aufgabenzuschreibung mit dem Charakter eines
stadteigenen Unternehmens zu vereinbaren, welches gemäß Betrauungsvertrag einer
als Erbringung von ‚Dienstleistungen von allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse‘
konkretisierten Gemeinwohlverpflichtung unterliegt?
4. Wie sind der im Betrauungsvertag aus S.2. ausgewiesene Aufgabenschwerpunkt
‚Grundstücks-/Immobilienmanagement‘ sowie die diesem zugeordneten Aufträge zur
„Vermarktung kommunaleigener Flächen“ bzw. der „Entwicklung, Initiierung von
Flächen- und Projektentwicklung (wie MesseCity, Deutzer Hafen u.ä) mit der
Festlegung in § 1.4 des Betrauungsvertrages zu vereinbaren, dass KBW „weder
Grundstücke selbst entwickeln noch entwickelte Grundstücke oder Gebäude gewerblich
unterhalten“ wird?
Warum wird der Besitz und Verkauf von Grundstücken im Betrauungsvertrag der KBW
nicht ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, wie sind die Rolle der KBW bei der
Vermarktung kommunaler Grundstücke und die Aufgaben der kommunalen
Liegenschaftsverwaltung voneinander abzugrenzen und wie wird sichergestellt, dass
die Entscheidungskompetenz über die Veräußerung kommunaler Grundstücke beim
Liegenschaftsausschuss des Rates verbleibt?
5. Welche Möglichkeiten zur Verpflichtung der neuen stadteigenen Gesellschaft auf
grundlegende politische Zielstellungen für die Stadt Köln sieht die Verwaltung über die
Ausübung der unternehmensbezogenen Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates hinaus?
Wir bitten darum, die Beantwortung auch den weiteren Gremien in der Beratungsfolge zur
Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Weisenstein
Geschäftsführer
Fraktion DIE LINKE
1 Unternehmensservice; Standortmarketing; Internationale Märkte, Start Unit, Digitale
Transformation&Gründungsberatung; Medien-Kreativ- und ITK-Wirtschaft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1600/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 11:22