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AN/1600/2018

Fragen zur beabsichtigten Gründung einer "KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH"

Die Linke. Anfrage nach § 4 13.11.2018

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.11.2018, TOP 1.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

5126 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.11.2018 
AN/1600/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2018 
 
Fragen zur beabsichtigten Gründung einer "KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender van Geffen, 
wir bitten um die Aufnahme der folgenden Nachfragen zu Punkt 3.1 „Gründung der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 
16.11.: 
In der kurzfristig zugegangenen Vorlage und ihrer Begründung lassen sich viele der im 
Zusammenhang dem Grundsatzbeschluss des Rates zur Privatisierung der Wirtschaftsförderung 
angekündigten detaillierten Informationen zur personellen Ausstattung, Struktur und Budget der 
künftigen KBW GmbH allenfalls indirekt aus der Begründung erschließen. Um den Mitgliedern des 
Rates und der Ausschüsse eine fundierte Einschätzung zu ermöglichen, ob und in welchem 
Umfang die seitens der Verwaltung von der Privatisierung erwarteten Verbesserungen 
insbesondere im Kernbereich der Unternehmensbetreuung erreicht werden können, bitten wir um 
die Beantwortung folgender Fragen: 
1. In der Begründung zur Verwaltungsvorlage ist auf S.8 eine Aufschlüsselung des 
Budgets der zu gründenden Gesellschaft für 2019 enthalten, welche in der Summe der 
verschiedenen Aufwendungsarten und -erlöse dem Betriebskostenzuschuss von 14,7 
Millionen Euro entspricht, obwohl darin der Personalaufwand mit dem ausdrücklichen 
Hinweis ‚ohne Geschäftsführung‘ gekennzeichnet ist. 
Sind die Personalaufwendungen für die Geschäftsführung, insbesondere die/der

hauptamliche Geschäftsführer*in, in dieser Aufschlüsselung einer anderen 
Aufwendungsgruppe zugeordnet worden, und falls ja: Welcher Aufwendungsart und in 
welcher Höhe? Falls nein: Wie hoch sind die Personalaufwendungen für die 
Geschäftsführung und wer soll nach Auffassung der Verwaltung diese Kosten 
zusätzlich zum Budget der GmbH tragen?  
2. Wie sind die laut Seite 7 der Vorlage bis zu 21,15 neuen Stellen, die immerhin 40 
Prozent der 47,85 Sollstellen entsprechen, welche aus der Verwaltung ausgegliedert 
werden, den in der Vorlage aufgeführten Schwerpunktbereichen1 zuzuordnen, wie hoch 
ist der prozentuale Zuwachs an Stellen im ‚Kerngeschäft‘ des Unternehmensservices 
im Vergleich zu den anderen Aufgabenbereichen sowie den rechtsformbedingten 
Mehraufwendungen wie z.B. Controlling und Personalverwaltung der KBW (S.7) und 
wie begründet die Verwaltung diese Verteilung? 
3. Wie soll sich die in der Anlage, Ziele und Aufgaben der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH unter dem Schwerpunkt Marketing enthaltene 
Aufgabenzuschreibung ‚Wirtschaftslobbyarbeit in Politik und Verwaltung‘ von der 
Lobbytätigkeit einzelner Wirtschaftsunternehmen sowie der bestehenden 
Interessenverbände der Kölner Wirtschaft (IHK, Handwerkskammer etc.) 
unterscheiden, und wie ist diese Aufgabenzuschreibung mit dem Charakter eines 
stadteigenen Unternehmens zu vereinbaren, welches gemäß Betrauungsvertrag einer 
als Erbringung von ‚Dienstleistungen von allgemeinem Wirtschaftlichen Interesse‘ 
konkretisierten Gemeinwohlverpflichtung unterliegt? 
4. Wie sind der im Betrauungsvertag aus S.2. ausgewiesene Aufgabenschwerpunkt 
‚Grundstücks-/Immobilienmanagement‘ sowie die diesem zugeordneten Aufträge zur 
„Vermarktung kommunaleigener Flächen“ bzw. der „Entwicklung, Initiierung von 
Flächen- und Projektentwicklung (wie MesseCity, Deutzer Hafen u.ä) mit der 
Festlegung in § 1.4 des Betrauungsvertrages zu vereinbaren, dass KBW „weder 
Grundstücke selbst entwickeln noch entwickelte Grundstücke oder Gebäude gewerblich 
unterhalten“ wird? 
Warum wird der Besitz und Verkauf von Grundstücken im Betrauungsvertrag der KBW 
nicht ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, wie sind die Rolle der KBW bei der 
Vermarktung kommunaler Grundstücke und die Aufgaben der kommunalen 
Liegenschaftsverwaltung voneinander abzugrenzen und wie wird sichergestellt, dass 
die Entscheidungskompetenz über die Veräußerung kommunaler Grundstücke beim 
Liegenschaftsausschuss des Rates verbleibt? 
5. Welche Möglichkeiten zur Verpflichtung der neuen stadteigenen Gesellschaft auf 
grundlegende politische Zielstellungen für die Stadt Köln sieht die Verwaltung über die 
Ausübung der unternehmensbezogenen Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates hinaus?

Wir bitten darum, die Beantwortung auch den weiteren Gremien in der Beratungsfolge zur 
Verfügung zu stellen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
 
 
 
                                                                                                                                                               
1 Unternehmensservice; Standortmarketing; Internationale Märkte, Start Unit, Digitale 
Transformation&Gründungsberatung; Medien-Kreativ- und ITK-Wirtschaft.

Beratungsverlauf (1)

16.11.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1600/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
13.11.2018
Erstellt
13.11.2018 11:22