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4158/2016

Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitt 4 (Los 4a/b)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.19

Anlage 1 Auszug Umwelt A vom 02.02.2017

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Auszug Umwelt A vom 02.02.2017

3484 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 03.02.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 02.02.2017 
öffentlich 
4.13 Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen 
Haldenstabilisierung des Kalkbergs, Bauabschnitt 4 (Los 4a/b) 
4158/2016 
SB Herr Becker schlägt namens der SPD-Fraktion vor, die Beschlussvorlage ohne 
Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, da sie so kurzfristig als Tischvor-
lage eingegangen sei. 
RM Frau Welcker fragt, inwieweit sich eine Änderung der noch nicht fertig gestellten 
Sammelbecken für das Oberflächenwasser auf die übrige Planung auswirke. Gegen 
eine Verweisung ohne Votum habe die CDU-Fraktion nichts. 
SB Herr Dr. Albach bemerkt, dass die Wasserführung durch die Regenrückhaltebe-
cken stark verändert werde. In Mülheim Süd, im Abstrom des Grundwassers, befän-
den sich sehr große Bauprojekte. Er möchte wissen, ob sich bei einer Änderung der 
Wasserführung im Grundwasserbereich etwas ändere, was Einfluss auf die Baupro-
jekte, wie beispielsweise Coloneum oder Mülheim Süd, haben könne. 
Er regt einen öffentlichen Ortstermin, sowohl für die Politik, als auch für die Betroffe-
nen, am Bischofsacker an, bei dem noch viele offene Fragen über das jetzige Vorge-
hen und die weiteren Planungen geklärt werden könnten. 
Herr Neweling erläutert zu den Regenrückhaltebecken, dass es noch Planungsände-
rungen geben werde, die aber nicht grundsätzlich seien. Das, was Herr Professor 
Benner bereits vorgeschlagen hatte, also 2 Standorte für Regenrückhaltebecken, 
werde in etwa bleiben. Dies sei auch integraler Bestandteil der Planungen. Ändern 
könnte sich die Dimensionierung der Becken, insbesondere im Baulos 4a / 4 b, wo 
sich eines der beiden Becken befinde. 
Er schlägt vor, Planungsänderungen dem Ausschuss in Form einer Mitteilung be-
kannt zu geben, um nicht weitere Zeit zu verlieren. Änderungen in finanzieller Hin-
sicht müssten selbstverständlich im Rahmen einer Beschlussvorlage erfolgen. 
Mit diesem Vorschlag sind die Mitglieder des Ausschusses einverstanden.

Herr Neweling fährt fort, dass die Gesamtwasserführung bei einer Planungsänderung 
die gleiche sei, wie jetzt auch, da das Wasser jetzt auf dem nicht abgedichteten Berg 
versickere.  
Bei einer Abdichtung der Halde, was unter anderem auch Ziel sei, werde das Ober-
flächenwasser geführt. Dies werde ordnungsgemäß über entsprechende Schichten 
an 2 definierten Stellen ins Grundwasser eingebracht. Diese Vorgehensweise werde 
mit dem Umweltamt abgestimmt, so dass für das Grundwasser keine Gefahr beste-
he. 
Die jetzige Baustelle auf dem Kalkberg sei für öffentliche Termine nicht so gut gee-
eignet, da, wie bei jeder Baustelle, die Besucher mit persönlicher Schutzausrüstung, 
wie Helme und Sicherheitsschuhe, ausgestattet werden müssten. Für einen der Aus-
schüsse wäre dies noch machbar. Man könne aber unten an der Straße „Im Bi-
schofsacker“ eine größere Veranstaltung durchführen, da dort keine größere Gefahr 
oder besondere Sicherheitsanforderungen bestünden. 
Der Ausschussvorsitzende stellt den Verweisungsbeschluss zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage unter Anfü-
gung des Auszugs mit Diskussionsbeiträgen ohne Votum in die nachfolgenden 
Gremien. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 0 - Begründung der besonderen Dringlichkeit

1179 Zeichen

Anlage 0 
Begründung der besonderen Dringlichkeit zur Vorlage 4158/2016 
 
Eine Entscheidung des Rates in der Sitzung am 14.02.2017 ist unbedingt erforderlich, um 
die notwendige Planungssicherheit unter den Beteiligten zu erhalten und um eine zeitliche 
Verzögerung bei der zur Gefahrenabwehr notwendigen Umsetzung der Haldenstabilisierung 
im Bereich des Loses 4a/b zu vermeiden.  
Die planerische Umsetzung und die bauliche Begleitung wurden in der zweiten Jahreshälfte 
2016 innerhalb der Verwaltung neu gebündelt. Hiermit einher ging ein 
Verantwortungsübergang für das Projekt der Haldenstabilisierung des Kalkbergs vom Amt 
für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (I/37) zum Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau (VIII/69).  
Im Rahmen dieser organisatorischen und planerischen Neuaufstellung des Projekts wurden 
durch VIII/69 im Bereich der bisher erbrachten Planungsleistungen verschiedenartige 
Optimierungsbedarfe ergründet, die in den vergangenen Wochen eine Überarbeitung der 
Vorlage notwendig gemacht haben. Dieser Prozess sowie die in der Verwaltung 
notwendigen Vorabstimmungen konnten erst in der 2. Kalenderwoche 2017 abgeschlossen 
werden.

Beschlussvorlage Rat

19489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/693/1 
693/11 Schi 
Vorlagen-Nummer 
 4158/2016 
Freigabedatum 
31.01.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kombinierter Planungs- und Baubeschluss zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung 
des Kalkbergs, Bauabschnitt 4 (Los 4a/b) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat der Stadt Köln, dass die für den vierten 
Bauabschnitt (Los 4 a/b, Ostseite) notwendigen Planungen der Leistungsphasen (Lph.) 4 bis 8 
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur nutzungsunabhängigen Hal-
denstabilisierung und die notwendigen Projektsteuerungs- und Gutachterleistungen beauftragt 
werden. Die Lph. 9 wird in Eigenregie erbracht.  
Die anfallenden Baunebenaufwendungen (Planung der Lph. 1 bis 8 der HOAI sowie Projekt-
steuerungs- und Gutachterleistungen für den vierten Bauabschnitt) betragen ca. 
631.100 EUR. Für Baunebenaufwendungen ist in der Rückstellung bisher nur ein Betrag in 
Höhe von rund 436.400 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehrauf-
wendungen in Höhe von 194.700 EUR ergeben.  
2. Im Rahmen der Gefahrenabwehr beschließt der Rat weiterhin die geplante bauliche Umset-
zung des vierten Bauabschnitts (Los 4 a/b, Ostseite), die insgesamt mit Kosten in Höhe von 
2.523.900 EUR verbunden ist. Diese Bauaufwendungen sind in der Rückstellung bisher nur 
mit einem Betrag in Höhe von rund 1.745.800 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), 
so dass sich Mehraufwendungen in Höhe von 778.100 EUR ergeben. 
3. Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 
972.800 EUR erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme (Lose 1-5) bestehenden sonstigen 
Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 durch 
eine Zuführung in Höhe von 972.800 EUR für das Los 4 a/b auf dann neu 8.554.588 EUR er-
höht wird. 
Alternative: 
Aus technischen Gründen ist die Durchführung der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisie-
rung im Bereich des vierten Bauabschnittes alternativlos. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 
Bauausschuss 06.02.2017 
Finanzausschuss 13.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Los 4a/b) 3.155.000 € 
                  davon Mehraufwendungen in Höhe von 972.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung 
Übersicht über die Lage der Lose 1-5 am Kalkberg 
 
Abbildung 1: Übersichtslageplan – Lage der Lose und Profile

3 
Organisatorische Neuorganisation innerhalb der Verwaltung sowie neu gewonnene Erkennt-
nisse hinsichtlich der Kostenentwicklung der jeweiligen Lose  
Um auch weiterhin eine zielgerichtete und eine den Regeln der Technik entsprechende Umsetzung 
der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung gewährleisten zu können, wurden die planerische 
Umsetzung und die bauliche Begleitung innerhalb der Stadtverwaltung gebündelt und vom Amt für 
Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (I/37) zum Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau (VIII/69) verlagert, welches in Bezug auf Ingenieurbauwerke über den notwendigen Sach-
verstand verfügt. Durch diesen organisatorischen Übergang der Verantwortung von I/37 zu VIII/69 
wird im Ergebnis eine fachlich fundierte Umsetzung der Haldenstabilisierung gesichert.  
Im Rahmen dieser organisatorischen und planerischen Neuaufstellung des Projekts wurden durch 
VIII/69 im Bereich der bisher erbrachten Planungsleistungen verschiedenartige Optimierungsbedarfe 
ergründet, die dazu führen werden, dass in Teilen eine neue Planung durch einen neu zu beauftra-
genden Planer zu entwickeln sein wird.  
Ferner lässt sich bereits jetzt ebenfalls festhalten, dass bei den Losen 1, 2, 3 und 4a/b insgesamt 
Mehraufwendungen im mittleren einstelligen Millionenbereich entstehen werden. Über die noch ge-
nauer zu quantifizierenden Mehraufwendungen für das Los 1 werden die Ratsgremien im Rahmen 
einer Mitteilung im 1. Quartal 2017 informiert. Die Mehraufwendungen für die Lose 2 und 3 werden im 
Rahmen des noch zu erfolgenden Beschlusses (siehe unten) mitgeteilt. Die Mehraufwendungen für 
das Los 4a/b finden sich im Abschnitt „Kostenberechnung für die Lose 4a und 4b sowie Kostenrisi-
ken“.  
Die erforderlichen bodenmechanischen Untersuchungen im Bereich des Loses 5 (Bauabschnitt 5, 
Südböschung, vergl. Vorlage 1992-2016) sind noch nicht abgeschlossen. Über die Ergebnisse wird 
die Verwaltung die Gremien in separaten Mitteilungen informieren bzw. gegebenenfalls entsprechen-
de in die Gremien einbringen.  
 
Baufortschritt bei Los 1 (Bauabschnitt 1, Westseite des Kalkbergs) 
Zur Umsetzung der am 30.06.2016 im Rat beschlossenen nutzungsunabhängigen Haldenstabilisie-
rung (Bau der Westseite, Los 1) werden seit der 27. Kalenderwoche 2016 Baumaßnahmen durchge-
führt. 
Die vorbereitenden Maßnahmen im Los 1 wurden nach den Vorgaben der ökologischen Baubeglei-
tung – in Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – durchgeführt sowie die nachfol-
genden Baumaßnahmen aus Sicht des Artenschutzes freigegeben. Nach der artenschutzrechtlichen 
Freigabe wurde mit dem Bereinigen und Freiräumen der Baufläche und dem Erstellen der Baustel-
leneinrichtung begonnen. Am westlichen Haldenfuß wurde ein Planum als Baugrund für die nut-
zungsunabhängige Haldenstabilisierung und als Bewegungsfläche für die Baumaschinen erstellt.  
Seit der 28. KW wird Gesteinsmaterial der geforderten Güte aus Steinbrüchen aus Velbert und Gum-
mersbach angeliefert. Der Einbau des Materials erfolgt unter ständiger Überwachung der örtlichen 
Bauüberwachung und der eigens hierfür beauftragten Fremdüberwachung. Die kontinuierlichen Inkli-
nometermessungen an der Westseite des Kalkbergs zeigen, dass die Maßnahmen gut wirken. 
Aufgrund nicht rechtzeitig eingereichter Planunterlagen sowie Berechnungs- und Materialnachweisen 
durch den externen Planer bewegen sich die Arbeiten jedoch nicht mehr im vorgeplanten Zeitrahmen 
und können erst im Mai 2017 abgeschlossen werden.  
 
Planungsstand bis Lph. 3 der HOAI für die Lose 2 und 3 (Nordseite), Lose 4a und 4b (Ostseite) 
sowie Los 5 (Südseite)  
Vorweg sei betont, dass ein Globalversagen der nördlichen und östlichen Hangseite ausgeschlossen 
ist, jedoch in den Losen 2-4 teilweise Standsicherheitsdefizite bestehen, aus denen örtliche Rut-
schungen entstehen können, wobei auf Grund der vorhandenen Baustellenabsperrungen eine Ge-
fährdung von Personen oder Vermögenswerten im dem an den Kalkberg angrenzenden Bereich de 
facto nicht eintreten kann. Zur Reduzierung der Möglichkeit von örtlichen Rutschungen wurden Maß-
nahmen ergriffen, die im Abschnitt „Bauliche Maßnahmen für die Lose 4a und 4b (Ostseite)“ be-
schrieben sind.

4 
Für die Lose 2 und 3 (Bauabschnitte 2 und 3, Nordseite) konnten die Planungen bis Lph. 3 der HOAI 
noch nicht abgeschlossen werden, wohingegen die Planung bis Lph. 3 der HOAI für die Lose 4a und 
4b (Ostseite, Bauabschnitt 4) weitgehend fertiggestellt ist. Für die Versickerungsanlage Ost im Be-
reich des Loses 4a liegt jedoch derzeit noch keine fertiggestellte Planung vor, weswegen die Stadt-
verwaltung den Planer umgehend aufgefordert hat, diese Planung kurzfristig nachzuliefern.  
Die Gesamtentwässerungsplanung aller Lose befindet sich noch in der Abstimmung mit dem Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt. 
 
Weitere Planungsleistungen bis Lph. 9 der HOAI für die Lose 4a und 4b (Ostseite) 
Aufgrund der bereits fertiggestellten Planung bis Lph. 3 der HOAI für die Lose 4a und 4b, soll die Pla-
nung schnellstmöglich bis zur Lph. 8 der HOAI weiter beauftragt werden. Die Leistungsphase 9 der 
HOAI wird durch VIII/69 in Eigenleistung erbracht.  
Eine gemeinsame Beauftragung mit den Losen 2 und 3, deren Planung die Lph. 2 noch nicht über-
schritten hat, würde zu Zeitverlusten im Planungs- und Baufortschritt führen. Bezüglich der Beauftra-
gung der übrigen Lose (Bauabschnitte 2, 3 und gegebenenfalls 5) werden in 2017 noch gesonderte 
Beschlüsse erfolgen.  
Die Planung enthält bis Lph. 9 der HOAI nachfolgende Leistungen: 
- Lph. 4: Genehmigungsplanung 
- Lph. 5: Ausführungsplanung 
- Lph. 6: Vorbereitung der Vergabe 
- Lph. 7: Mitwirkung bei der Vergabe  
- Lph 8: Bauoberleitung und -überwachung 
- Lph 9: Objektbetreuung 
Soweit möglich legt die Verwaltung dem Rat verschiedene Varianten der Ausführungsplanung für die 
Weiterplanung und den Bau der jeweiligen Bauabschnitte zur Beschlussfassung vor, wobei sich für 
den in dieser Vorlage gegenständlichen Bauabschnitt aus technischer Sicht keine Auswahlvarianten 
ergeben.   
Dieser Weiterplanungs- und Baubeschluss für den Bauabschnitt 4, Los 4a/b (Ostseite) sowie alle zu-
künftigen Weiterplanungs- und Baubeschlüsse für die übrigen Bauabschnitte basieren auf den Er-
gebnissen und Maßnahmenempfehlungen des seinerzeit beauftragten Fachplaners sowie auf den 
seit Übergang des Projektes im 4. Quartal 2016 gewonnenen Erkenntnissen von VIII/69. 
 
Bauliche Maßnahmen für die Lose 4a und 4b (Ostseite) 
Bei dem Bauabschnitt 4 handelt es sich um das Los 4, welches vom Planer aus bautechnischen Not-
wendigkeiten in die Lose 4a und 4b eingeteilt wurde. Das Los 4 befindet sich zwischen den Schnitten 
I-I bis ca. G-G und soll zunächst zur Erschließung der als kritisch bewerteten Nordseite (Los 2 und 3) 
dienen. Im Los 4a befindet sich zudem die Versickerungsanlage Ost, auf die nachfolgend eingegan-
gen wird.

5 
 
Abbildung 2:  Lageplan mit Los 4a+4b und Schnittführung 
Geplante bauliche Maßnahme im Los 4a 
Beim Los 4a handelt es sich um den unteren Teil der Ostseite des Kalkbergs. Das Los 4a dient in 
erster Linie der Erschließung des Loses 3 (Nordseite), in dem eine Baustraße (S1), die zwischen den 
Schnitten G-G und F-F endet, errichtet und an die vorhandene Straße angeschlossen wird.  
Im Los 4a sind zur Geländemodellierung zunächst Massenumlagerungen von vorhandenem Material 
und Anschüttungen in geringem Maße notwendig, um dann die Baustraße errichten zu können. Der 
Anschluss der Baustraße an die vorhandene Straße wird so hergestellt, dass zu logistischen Zwe-
cken ein im Kreis geführter Einbahnstraßenverkehr möglich wird. Dieses Vorgehen dient dem Schutz 
der Anwohner, da ein Baustellenverkehr am Fuß des Nordhangs im Bereich des Loses 3 auf ein Min-
destmaß reduziert wird. 
Weiterhin wird im Bereich des Loses 4a eine Schicht aus natürlichem Bodenmaterial, das hinsichtlich 
der Wasserundurchlässigkeit ähnliche Bodenkennwerte wie Ton aufweist, aufgebracht. Hierdurch 
kann der Kalkberg in diesem Bereich abgedichtet werden, so dass ein Wassereintrag in den Berg und 
ein Ausschwemmen des Kalkschlamms verhindert wird.  
Sofortmaßnahme zur Reduktion möglicher Rutschungen sowie geplante bauliche Maßnahme im Los 
4b 
Beim Los 4b handelt es sich um den oberen Teil der Ostseite des Kalkbergs. In diesem Bereich be-
findet sich die vorhandene asphaltierte Straße zur Kuppe des Kalkbergs. Die endgültige Stabilisierung 
des Loses 4b wird dann in Form einer auslaufenden Böschung bis in den Bereich der Baustraße (Los 
4a) durchgeführt. Derzeit ist vorgesehen, die heute vorhandene Straße zur Kuppe des Kalkbergs mit 
Schüttmaterial zu überdecken, wobei durch die teilweise notwendigen Neuplanungen (vgl. Abschnitt 
„Organisatorische Änderungen innerhalb der Verwaltung“) hier ggfs. auch andere geotechnische Lö-
sungen ausgeführt werden könnten.  
Da die Böschungsneigungen oberhalb der Straße zu steil ausgebildet waren, konnte durch den Gut-
achter keine ausreichende Standsicherheit festgestellt werden, so dass – wie zuvor ausgeführt – das 
Los 4a

6 
Risiko möglicher örtliche Hangrutschung besteht. Um das Risiko solcher Hangrutschungen zu ver-
mindern, wurden die Bereiche mit Standsicherheitsdefiziten im Los 4b modelliert, in dem örtlich der 
Hang abgeflacht wurde, um eine Bewegung der Erdmassen zu verhindern.  
Wie im Los 4a wird auch hier eine Schicht aus natürlichem Bodenmaterial, das hinsichtlich der Was-
serundurchlässigkeit ähnliche Bodenkennwerte wie Ton aufweist, aufgebracht, so dass auch hier auf-
grund der Wasserundurchlässigkeit des Materials der Wassereintrag in den Berg und ein Aus-
schwemmen des Kalkschlamms verhindert wird. 
Versickerungsanlage Ost 
Aufgrund der bisher nicht fertiggestellten und abgestimmten Planung kann hier keine Aussage getrof-
fen werden. Sofern sich nach Freigabe dieser Beschlussvorlage ein neuer Sachstand ergibt, wird 
dieser mündlich oder schriftlich zu den Ausschusssitzungen bzw. zur Ratssitzung nachgereicht.  
 
Berücksichtigung der umweltschutztechnischen Belange 
Für das Los 1 (Westseite) wurden die Qualität und die Anforderungen an eine Oberbodenabdichtung 
des Kalkbergs in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (V/57)  definiert 
und gutachterlich überprüft. Die für die Haldenstabilisierung notwendige Abdeckung minimiert gleich-
zeitig das Auswaschen von Schadstoffen in Richtung Grundwasser.  
Im Bereich des heutigen Los 4a wurde Anfang 2016 im Rahmen der notwendigen Sofortmaßnahmen 
zum Kuppenrückbau abgetragenes Bodenmaterial gemäß den Vorgaben des Sachverständigenbüros 
Institut Roger Grün in Abstimmung mit dem Umwelt und Verbraucherschutzamt gelagert.  
Insgesamt wurden 14.900 m³ Bodenmaterial auf diese Fläche umgelagert und mit Gefälle verdichtet 
eingebaut. Im Westen des Zwischenlagers wurde das Material im unmittelbaren Anschluss an die 
bestehende Böschung des Kalkbergs eingebaut, was an dieser Stelle bereits zu einer ausreichenden 
Stabilisierung der bestehenden Ostböschung dient. Der Kuppenabtrag, sowie die Errichtung und Ab-
dichtung des sog. Zwischenlagers wurde durch eine Fremdüberwachung von einem Ingenieurbüro für 
Baugrund, Grundbau, Hydrogeologie und Altlasten (ICG Düsseldorf GmbH & Co. KG) fachlich beglei-
tet, dokumentiert und bewertet. Hierzu liegen insgesamt 15 Einzelberichte des Ingenieurbüros ICG 
vor. 
Der Einbau und die Abdichtung des gelagerten Bodenmaterials wurden nach den Vorgaben des Insti-
tuts Roger Grün und des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes durchgeführt. Das sog. Zwischenla-
ger entspricht nach der geplanten Abdeckung allen umweltrelevanten und erdbautechnischen Erfor-
dernissen und Vorgaben. Es ist demnach für den dauerhaften, sicheren Verbleib aus statischen und 
Umweltgesichtspunkten geeignet. 
 
Zeit-/Maßnahmenplan sowie weiterer Verlauf der Haldenstabilisierung 
Wie bereits zuvor beschrieben gab es aufgrund der nicht ausreichenden Planungsqualität der Ausfüh-
rungsplanung sowie fehlender Berechnungs- und Materialnachweisen einen Zeitverzug im Los 1 
(Bauabschnitt 1, Westseite) Nach derzeitigem Stand wird die Ausführung bis Mai 2017 andauern. 
Für die Lose 2 und 3 (Bauabschnitte 2/3, Nordseite) liegen bisher keine Planungsunterlagen für eine 
abgeschlossene Lph. 3 (Entwurfsplanung) der HOAI vor. Der Projektsteuerer geht nach derzeitigem 
Stand davon aus, dass diese Planungen bis Ende März 2017 abgeschlossen sein können. Im An-
schluss hieran wird in den nächstmöglichen Sitzungszug (Idealfall: Ratssitzung am 04. April 2017, 
sonst am 18. Mai 2017) ein kombinierter Bau- und Planungsbeschluss für die Lose 2 und 3 einge-
bracht. 
Für die Lose 4a und 4b (Bauabschnitt 4, Ostseite) ist die Planung bis Lph. 3 der HOAI weitestgehend 
fertiggestellt, so dass nach dem im Rat zu treffenden Beschluss am 14. Februar 2017 die Planung 
begonnen werden kann. Die Ausführung soll dabei im Oktober 2017 abgeschlossen sein.  
 
Kostenberechnung für die Lose 4a und 4b sowie Kostenrisiken 
Die Kostenberechnung für die Lose 4a und 4b vom 20.12.2016 nimmt nachfolgende Bau- und Bau-

7 
nebenkosten an: 
Pos. Bezeichnung Betrag 
netto 
Betrag  
brutto 
Baukosten 
1 Baustelleneinrichtung 209.700 EUR 249.500 EUR 
2 Erdarbeiten 1.056.400 EUR 1.257.100 EUR 
3 Straßen- und Kanalbau 197.000 EUR 234.400 EUR 
4 Oberflächenentwässerung 222.700 EUR 265.000 EUR 
5 Zwischensumme (Pos. 1-4) 1.685.800 EUR 2.006.000 EUR 
6 Zzgl. Unvorhergesehenes / Risikozuschläge 435.200 EUR 517.900 EUR 
7 Gesamtsumme Baukosten (Pos. 5-6)  2.121.000 EUR 2.523.900 EUR 
Baunebenkosten  
8 Projektleitung 44.700 EUR 53.200 EUR 
9 Projektsteuerung 50.400 EUR 60.000 EUR 
10 Architekten- und Ingenieurleistungen 187.700 EUR 223.400 EUR 
11 Gutachten und Beratung 59.800 EUR 71.200 EUR 
12 Prüfstatik 13.700 EUR 16.300 EUR 
13 Zwischensumme (Pos. 8-12) 356.300 EUR 424.100 EUR 
14  Zzgl. Sonstige Baunebenkosten / Risikozuschläge 173.900 EUR 207.000 EUR 
15 Gesamtsumme Baunebenkosten (Pos. 13-14) 530.200 EUR 631.100 EUR 
Gesamtkosten 
16 Gesamtsumme Bau- und Baunebenkosten  2.651.200 EUR 3.155.000 EUR 
 
Gegenüber der dem Beschluss zu Grunde liegenden Budgetberechnung in Höhe von 2.182.200 EUR 
(vgl. Session-Nr.: 1992/2016) ergeben sich somit Mehraufwendungen in Höhe von 972.800 EUR.  
Bei den bisherigen Umsetzungsmaßnahmen und den daraus resultierenden fortschreitenden Er-
kenntnissen hat sich gezeigt, dass mit der Haldenstabilisierung bestimmte Risikofaktoren einherge-
hen, die im Rahmen der zu beschließenden Planung weiter ermittelt, bewertet und durch geeignete 
Gegenmaßnahmen minimiert werden müssen.  
Hierzu zählen u.a. allgemeine Ausschreibungsrisiken, Marktrisiken, unvorhergesehene Boden- und 
Baugrundrisiken, Mehraufwand für Umplanungen, Erhöhung der Baunebenkosten (KGR 700) infolge 
der Erhöhung anrechenbarer Kosten sowie Massenmehrungen bei Dämmschuttmaterial, Abdich-
tungsboden, Kies, Oberboden, Krallmatten etc. Zur monetären Absicherung dieser Risiken sind auf 
die Baukosten rund 25 % für Unvorhergesehenes (UVG) und Baugrund/Mehrmassenrisiken (Position 
6) aufgeschlagen. Auch im Bereich der Baunebenkosten wurden in der Pos. 15 (Sonstige Bauneben-
kosten) hierfür entsprechende Risikozuschläge berücksichtigt.  
 
Finanzierung  
Zur Finanzierung der nutzungsunabhängigen Sanierung der Halde wurde im Haushaltsjahr 2015 im 
Teilplan 0212 – Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, in der Teilplanzeile 13 – Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen eine sonstige Rückstellung im städtischen Haushalt in Höhe von 
7.581.788 EUR gebildet.  
In der Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR waren für das Los 4a und 4b lediglich rund 
2.182.200 EUR enthalten (vgl. Session-Nr.: 1992/2016), so dass sich Mehraufwendungen in Höhe 
von rund 972.800 EUR ergeben.  
Die Finanzierung der zuvor genannten Mehraufwendungen erfolgt aus der für die Gesamtmaßnahme 
(Lose 1-5) bestehenden sonstigen Rückstellung in Höhe von 7.581.788 EUR, die im Rahmen des

8 
Jahresabschlusses 2016 durch eine Zuführung in Höhe von 972.800 EUR für das Los 4 a/b auf dann 
neu 8.554.588 EUR erhöht wird.  
 
Sofern für die spätere Unterhaltung der betreffenden Bereiche noch weitergehende Aufwendungen 
(Monitoring, Überwachung o.Ä.) notwendig werden, werden diese Aufwendungen im Rahmen zum 
Hpl.-Entwurf 2018 für die Haushaltsjahre 2018 ff. verursachungsgerecht angemeldet. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

02.02.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.02.2017 Bauausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.02.2017 Finanzausschuss
TOP 12.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4158/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27