1477/2018
Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler (AN/0332/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3636 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1477/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler (AN/0332/2018) Die Fraktion Bündnis `90/ Die Grünen hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018 eine Anfrage hinsichtlich der Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler an die Verwaltung gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf den Ausbau der Autobahnen A57 und A1, und die Luftschad- stoffbelastung in der Nähe der Autobahnen. Frage 1: Welchen Einfluss haben die Aus- und Umbaumaßnahmen der A1, A57 sowie der Autobahnbrücke Leverkusen langfristig auf die Frischluftschneisen des Bezirkes Chorweiler und die Frischluftversor- gung der zentralen Vororte der Stadt Köln? Frage 2: Welche Bereiche vom Bezirk müssen bei Neubaumaßnahmen dahin speziell überprüft werden, ob durch ungeeignete Bebauungshöhen oder Bebauung generell, eine Verschlechterung der Frischluft- versorgung für die Stadt Köln, bzw. Vororte im Bezirk, die Folge wäre? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Frisch- bzw. Kaltluftversorgung im Bezirk Chorweiler wird über die großen und hindernisfreien Freiflächen gewährleistet, die möglichst weit entfernt von Straßen und Industriegebieten liegen. Die größtenteils aufgeständerten Autobahntrassen A57 und A1 stellen grundsätzlich ein Hindernis der bei windschwachen Wetterlagen überwiegend aus südwestlicher Richtung stammenden Luftbewegungen dar. Da in diesem Fall jedoch Aus- und Umbaumaßnahmen und kein Neubau einer Autobahn durch- geführt wird, ergibt sich durch die jetzigen Arbeiten keine neue Situation bezüglich der Frischluft- schneisen/-zufuhr. Die einzelnen Kaltluftentstehungsgebiete in den Siedlungen sind nach wie vor ge- geben und werden durch die Autobahnen nicht beeinträchtigt. Folglich kann durch jetzige Aus- und Umbaumaßnahmen, auch langfristig gesehen, keine Beeinträchtigung der Frischluftschneisen im Be- zirk Chorweiler verzeichnet werden. Für den Ausbau der A57 zwischen den Anschlussstellen Köln-Chorweiler und Dormagen wird derzeit im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Um- weltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Diese beinhaltet ebenfalls eine Betrachtung der luft- hygienischen und klimatischen Auswirkungen. Zu Frage 2: Aus in der Vergangenheit durchgeführten Klimauntersuchungen ist bekannt, dass bei bestimmten lokalen Windsystemen mit bodenständigem Kaltluftabfluss ein durchgängiger Kaltlufttransport vom Umland bis in die bebauten Bereiche der Innenstadt nicht vorhanden ist. Aufgrund strömungshem- mender Hindernisse – wie zum Beispiel Autobahnen, großflächiger Industriegebiete bzw. größerer Baugebiete – kommt die auf den Freiflächen produzierte Kaltluft schnell zum Erliegen. Sobald der Rheintalwind den lokalen Kaltluftabfluss überlagert bzw. Westwind-Wetterlagen vorherrschen, findet 2 ein ausreichender Luftaustausch im gesamten Stadtgebiet statt. Für den Bezirk Chorweiler haben die großflächigen Freiflächen bei austauscharmen Wetterlagen eine Bedeutung für die Belüftung der unmittelbar angrenzenden Flächennutzungsstrukturen. Daher wird bei Neubaumaßnahmen im Rahmen der Umweltprüfung im Einzelfall geprüft, ob eine kli- matologische Untersuchung erforderlich ist. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden grundsätzlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch die Umweltverwaltung eingebracht. In- wieweit diese umgesetzt werden, liegt im Ermessen der planenden Behörde.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1477/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 07.05.2018
- Erstellt
- 03.05.2018 14:57