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1477/2018

Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler (AN/0332/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 07.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 17.05.2018, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 1477/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.05.2018 
 
Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler (AN/0332/2018) 
Die Fraktion Bündnis `90/ Die Grünen hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
08.03.2018 eine Anfrage hinsichtlich der Frischluftschneisen im Bezirk Chorweiler an die Verwaltung 
gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf den Ausbau der Autobahnen A57 und A1, und die Luftschad-
stoffbelastung in der Nähe der Autobahnen. 
 
Frage 1: 
Welchen Einfluss haben die Aus- und Umbaumaßnahmen der A1, A57 sowie der Autobahnbrücke 
Leverkusen langfristig auf die Frischluftschneisen des Bezirkes Chorweiler und die Frischluftversor-
gung der zentralen Vororte der Stadt Köln? 
 
Frage 2: 
Welche Bereiche vom Bezirk müssen bei Neubaumaßnahmen dahin speziell überprüft werden, ob 
durch ungeeignete Bebauungshöhen oder Bebauung generell, eine Verschlechterung der Frischluft-
versorgung für die Stadt Köln, bzw. Vororte im Bezirk, die Folge wäre? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Die Frisch- bzw. Kaltluftversorgung im Bezirk Chorweiler wird über die großen und hindernisfreien 
Freiflächen gewährleistet, die möglichst weit entfernt von Straßen und Industriegebieten liegen. Die 
größtenteils aufgeständerten Autobahntrassen A57 und A1 stellen grundsätzlich ein Hindernis der bei 
windschwachen Wetterlagen überwiegend aus südwestlicher Richtung stammenden Luftbewegungen 
dar. Da in diesem Fall jedoch Aus- und Umbaumaßnahmen und kein Neubau einer Autobahn durch-
geführt wird, ergibt sich durch die jetzigen Arbeiten keine neue Situation bezüglich der Frischluft-
schneisen/-zufuhr. Die einzelnen Kaltluftentstehungsgebiete in den Siedlungen sind nach wie vor ge-
geben und werden durch die Autobahnen nicht beeinträchtigt. Folglich kann durch jetzige Aus- und 
Umbaumaßnahmen, auch langfristig gesehen, keine Beeinträchtigung der Frischluftschneisen im Be-
zirk Chorweiler verzeichnet werden.  
Für den Ausbau der A57 zwischen den Anschlussstellen Köln-Chorweiler und Dormagen wird derzeit 
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Um-
weltverträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Diese beinhaltet ebenfalls eine Betrachtung der luft-
hygienischen und klimatischen Auswirkungen. 
 
Zu Frage 2: 
Aus in der Vergangenheit durchgeführten Klimauntersuchungen ist bekannt, dass bei bestimmten 
lokalen Windsystemen mit bodenständigem Kaltluftabfluss ein durchgängiger Kaltlufttransport vom 
Umland bis in die bebauten Bereiche der Innenstadt nicht vorhanden ist. Aufgrund strömungshem-
mender Hindernisse – wie zum Beispiel Autobahnen, großflächiger Industriegebiete bzw. größerer 
Baugebiete – kommt die auf den Freiflächen produzierte Kaltluft schnell zum Erliegen. Sobald der 
Rheintalwind den lokalen Kaltluftabfluss überlagert bzw. Westwind-Wetterlagen vorherrschen, findet

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ein ausreichender Luftaustausch im gesamten Stadtgebiet statt. 
Für den Bezirk Chorweiler haben die großflächigen Freiflächen bei austauscharmen Wetterlagen eine 
Bedeutung für die Belüftung der unmittelbar angrenzenden Flächennutzungsstrukturen.  
Daher wird bei Neubaumaßnahmen im Rahmen der Umweltprüfung im Einzelfall geprüft, ob eine kli-
matologische Untersuchung erforderlich ist. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden 
grundsätzlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch die Umweltverwaltung eingebracht. In-
wieweit diese umgesetzt werden, liegt im Ermessen der planenden Behörde.

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1477/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
07.05.2018
Erstellt
03.05.2018 14:57