BKA 0799
Vorstellung des Rheinwassergüteberichts, Herr Dr. Nils Cremer
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Vorstellung des Rheinwassergüteberichts, Herr Dr. Nils Cremer)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0799 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 6. zur Kenntnis TOP: Vorstellung des Rheinwassergüteberichts, Herr Dr. Nils Cremer Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 6 Rheinwassergütebericht_Stand_2022_11_08_final
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 6 Rheinwassergütebericht_Stand_2022_11_08_final)
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Monitoring Garzweiler II - Unterarbeitsgruppe Rheinwasserbeschaffenheit
Eignung der Rheinwasserqualität für die Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser
(„Rheinwassergütebericht“)
Stand 08.11.2022
1 Grundlagen
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
1.2 Untersuchungsgebiet
1.3 Planerische und gesetzliche Vorgaben für das Abbauvorhaben
1.4 Entwicklung des Wasserhaushaltes
1.5 Entnahmebauwerk und Transportleitung – aktueller Planungsstand
2 Bewertung der Rheinwasserqualität
2.1 Grundlagen für die Bewertung der Rheinwasserqualität
2.2 Überblick Rheinwasserbeschaffenheit
2.3 Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung
2.4 Schutzgut Grundwasser
2.5 Schutzgut oberirdische Fließgewässer
2.6 Schutzgut grundwasserabhängige Feuchtgebiete
2.7 Schutzgut Tagebausee
3 Zusammenfassung
4 Literatur
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1 Grundlagen
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Der Braunkohleabbau im Rheinischen Revier erfordert eine umfa ngreiche Sümpfung des Grund-
wassers, die sich über den eigentlichen Abbaubereich hinaus auswirkt. Die daraus resultierende
Grundwasserabsenkung im Einflussbereich des Tagebaus würde zu einer Schädigung von grund-
wasserabhängigen Feuchtgebieten und Oberflächengewässern und einer Beeinträchtigung der öf-
fentlichen Trinkwassergewinnung führen. Als Schutzmaßnahme dienen eine große Anzahl von In-
filtrationsanlagen in das Grundwasser und einige Einleitungen in Oberflächengewässer. Abbildung 1
zeigt die Lage der Infil trationsanlagen und Direkteinleitungen, grundwasserabhängige Feuchtge-
biete und Oberflächengewässer, Abbildung 3 ergänzend die Standorte der Öffentlichen Trinkwas-
sergewinnung.
Die Anlagen werden auch nach Tagebauende noch über einen langen Zeitraum bis zum Wiederan-
stieg des Grundwassers benötigt werden.
Dazu ist im Braunkohlenplan Garzweiler II (1995, Kapitel 2.5, Ziel 1) festgeschrieben: „Die Bereit-
stellung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser muss nicht nur bis zur Beendigung des Tagebaues
erfolgen, sondern ist darüber hinaus bis zur Wiederauffüllung des Grundwasserkörpers bzw. bis zur
Erreichung von Grundwasserverhältnissen, die als endgültiger Zustand angesehen werden, sicher-
zustellen.“
Während des Tagbaubetriebs kann der Bedarf an Wasser für Infiltration und Direkteinleitung fast
über den gesamten Zeitraum aus dem Sümpfungswasser gedeckt werden. Kurz vor Abbauende
reicht die zurückgehende Sümpfungswassermenge nicht mehr aus. Mit Beginn der Füllung des Ta-
gebausees, der möglichst zügig zu befüllen ist, steigt der Wasserbedarf für Ökowasser und Tage-
baurestsee auf ein Maximum von über 100 Mio. m³/a (s. u. Kap. 1.4). Der Braunkohlenplan Garz-
weiler II (1995, Kap. 2.5, S. 131-132, Erläuterung zum Ziel 1) führt hierzu aus: “Die fehlenden Men-
gen müssen durch Zufuhr von Fremdwasser ausgefüllt werden. Hierzu ist die direkte Wasserent-
nahme aus dem Rhein und gegebenenfalls Uferfiltrat vorgesehen“, wobei eine Uferfiltratentnahme
aufgrund des Flächenbedarfs als Option ausscheidet.
Im Rahmen des begleitenden Monitorings ist zu „Prüfen, ob die Qualität des Rheinwassers für die
Lieferung von Ersatz-, Ausgleichs- und Ökowasser geeignet ist.“ (Projekthandbuch Monitoring Garz-
weiler II, Kap. 6.6.4, S. 6-24). Zu berücksichtigen ist der „Grundsatz“, dass die Region (Nordraum)
aus Gründen des öffentlichen Wohls wasserwirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden darf als
ohne den bergbaulichen Sümpfungseinfluss (Kapitel 2, Braunkohlenplan Garzweiler II).
Die Prüfung „erfolgt anhand der Daten der Gütemessstationen am Rhein. Die Veränderung der Was-
serqualität durch mögliche Aufbereitungsverfahren (z. B. Uferfiltration) ist zu berücksichtigen.“ (Me-
thodenhandbuch Garzweiler II, Kap. 6.3, S. 6-2).
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Im Projekthandbuch ist festgelegt, dass die Prüfung, ob Rheinwasser im Hinblick auf die Güte ge-
eignet ist, in der AG Grundwasser von LANUV, Erftverband und RWE Power AG und unter Mitwir-
kung der AG Restsee ab dem Jahr 2015 alle fünf Jahre durchgeführt werden soll (Projekthandbuch
Monitoring Garzweiler II, Kap. 6.6.16, S. 6-26; Kap. 11.1.16, S. 11-8).
Dieser „Rheinwassergütebericht“ des Monitorings Garzweiler II dient als Konzept, das mit zuneh-
mender zeitlicher Annäherung an die Inbetriebnahme der Rheinwasserüberleitung zu präzisieren ist.
Das Konzept und dessen weitere Fortschreibung ist in die Methoden und Dokumente des Monitoring
Garzweiler II eingebunden. In diesem ersten Bericht werden Bewertungsansätze entwickelt und eine
vorläufige Einordnung der Erkenntnisse vorgenom men. Darüber hinaus soll ermittelt werden, zu
welchen Fragen zusätzlicher Untersuchungs- oder Forschungsbedarf im Vorfeld der Maßnahmen-
durchführung oder auch maßnahmenbegleitend besteht.
Eine vollständige Detailprüfung wird Gegenstand der zugehörigen Genehmigungsverfahren sein.
Dieser erste Rheinwassergütebericht wurde nach den Vorgaben aus Projekt - und Methodenhand-
buch des Monitorings Garzweiler II erarbeitet. Mit der Erarbeitung der Grundlagen für diesen Bericht
wurde im Jahr 2015 begonnen.
1.2 Untersuchungsgebiet
Grundlage für den Bericht ist das Untersuchungsgebiet für das Monitoring Garzweiler II, das gemäß
Anlage 2 zum Erlaubnisbescheid aus dem Jahr 1998 für die Sümpfung Tagebau Garzweiler II dem
UVP-Gebiet des Braunkohlenplans entspricht. In Abbildung 1 ist das Untersuchungsgebiet mit den
Infiltrationsanlagen und Direkteinleitungen, Oberflächengewässern , grundwasserabhängigen
Feuchtgebieten und der geplanten Rheinwassertransportleitung dargestellt.
1.3 Planerische und gesetzliche Vorgaben für das Abbauvorhaben
Die planerischen und gesetzlichen Vorgaben für den Tagebau Garzweiler II haben sich seit der Ge-
nehmigung des Braunkohlenplans im Jahr 1995 geändert und können sich bis zur Genehmigung
der Braunkohlenplanänderung möglicherweise noch weiter ändern. Deshalb wird hier festgehalten,
auf welchen Grundlagen dieser Bericht erstellt wurde.
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) (2020) legt fest, dass mit Ablauf des Jahres
2038 keine elektrische Energie mehr aus Braunkohle gewonnen werden soll. Das bedeutet, dass
der Tagebau Garzweiler spätestens im Jahr 2038 und nicht im Jahr 2045, wie bisher im derzeit noch
gültigen Braunkohlenplan dargestellt, beendet werden wird.
Überdies finden auf Bundesebene derzeit weitere Diskussionen über eine frühere Beendigung der
Braunkohlengewinnung statt.
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Abbildung 1: Untersuchungsgebiet mit Infiltrationsanlagen, Einleitungen, Rheinwassertransportlei-
tung, grundwasserabhängigen Feuchtgebieten und Oberflächengewässern
Die nachfolgenden Darstellungen beziehen sich auf den Braunkohlenplan Garzweiler II (1995).
Durch die Anpassung dieses Braunkohlenplans an die Vorgaben des Kohleverstromungsbeendi-
gungsgesetzes, die in den nächsten Jahren erfolgen wird, wird sich der Abbauz eitraum verkürzen.
Bereits mit der 2016 durch die Landesregierung NRW getroffenen Leitentscheidung zur Zukunft des
Rheinischen Braunkohlereviers / Garzweiler II wurde das Abbaufeld verkleinert. Die Tagebaufüh-
rung bis zum Jahr 2030 und damit auch die Auswir kungen auf die wasserwirtschaftlichen Aspekte
werden sich nicht wesentlich ändern.
Für die grundsätzliche Überlegung zur potenziellen Verwendbarkeit des Rheinwassers unter Gü-
teaspekten ist die Umplanung des Tagebaus nicht von Bedeutung.
Folgende Grundlagen wurden verwendet:
- Braunkohlenplan Garzweiler II (1995)
- Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilabschnitt: Sicherung einer Trasse für die
Rheinwassertransportleitung (2020)
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- Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein -Westfalen zur Zukunft de s Rheini-
schen Braunkohlereviers /Garzweiler II: Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Re-
vier (2016)
- Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung wei-
terer Gesetze (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vom 08.08.2020)
- Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein -Westfalen 2021: Neue Perspektiven
für das Rheinische Braunkohlerevier Kohleausstieg entschlossen vorantreiben, Tagebaue
verkleinern, CO2 noch stärker reduzieren (2021)
Die von der RWE Power AG im Jahr 2020 im Fachbehördenkreis vorgestellten Expertisen und Über-
legungen zum Braunkohlenplanänderungsverfahren Garzweiler II fließen noch nicht in diesen ersten
Bericht mit ein. Dies gilt auch für die weiteren Planungen im Anschluss an den Koalitionsvertrag
2021 auf Bundesebene bzw. den NRW-Koalitionsvertrag des Jahres 2022.
1.4 Entwicklung des Wasserhaushaltes
Die tagebaubedingten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt lassen sich mit Hilfe von Grundwas-
serströmungsmodellen prognostizieren. Sowohl vom Bergbautreibenden als auch vom LANUV wer-
den solche Grundwassermodelle betrieben. Die Aussagen, die sich zur Entwicklung des Wasser-
haushaltes aus den Modellrechnungen ableiten lassen, liegen bei beiden Modellen in der gleichen
Größenordnung. Die für den Bedarf an Rheinw asser wichtigen Eckpunkte werden im Folgenden
beschrieben.
Mit dem Erreichen des tiefsten Abbaustandes im Tagebau Garzweiler II bei gleichzeitig größter An-
näherung des Abbaufeldes an die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete des Naturparks
Schwalm-Nette wird um das Jahr 2030 die größte jährliche Sümpfungswassermenge mit über
150 Mio. m3/a anfallen. Gleichzeitig wird in diesem Zeitraum mit über 100 Mio. m3/a auch der größte
Bedarf an Ökowasser für die Versickerung und Direkteinleitung bestehen. Anschließend werden die
zur Verfügung stehenden Sümpfungswassermengen zurückgehen, während der Ökowasserbedarf
zu Beginn noch ähnlich hoch bleibt. Die Sümpfungswassermenge wird daher nicht mehr ausreichen.
Das gilt auch für die nach Tagebauende zur Stabilisierung der Seeböschung benötigte nachlaufende
Sümpfung. Etwa Ende der 2030er Jahre wird eine zusätzliche Wassermenge benötigt, zu deren
Deckung gemäß Braunkohlenplan (1995) eine Entnahme aus dem Rhein vorgesehen ist. Im Maxi-
mum werden über 100 Mio. m³/a Rheinwasser benötigt. Mit Erreichen des geplanten Tagebausee-
spiegels nach etwa 40 Jahren für den Tagebausee Garzweiler nimmt der Wasserbedarf aus dem
Rhein deutlich ab. Bis der Wiederanstieg der Grundwasserstände abgeschlossen ist, werden stetig
abnehmende Wassermengen für Infiltration, Direkteinleitung und Stabilisierung des Seespiegels be-
nötigt. Nach dem Jahr 2100 wird im Einzugsgebiet des Tagebaus Garzweiler voraussichtlich keine
Rheinwasserzuführung mehr nötig sein.
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Im Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung (2020) wurde ein modifiziertes Entnahmekonzept abgestimmt, welches die Entnah-
memenge aus dem Rhein zum einen über die Jahre ausgleicht und zum anderen die Wasserführung
des Rheins zur Aufrechterhaltung des Schifffahrtbetriebes berücksichtigt. Dabei soll die Versorgung
der Feuchtgebiete gewährleistet sein. Die Tagebauseefüllung kann dagegen flexibel erfolgen. In
Jahren mit geringer Rheinwasserführung kann in den Tagebausee weniger Wasser und in Ja hren
mit hoher Rheinwasserführung oder mit geringer werdendem Infiltrationswasserbedarf mehr Wasser
eingeleitet werden.
Es ist im Rahmen der anstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der geänderten Leitentschei-
dung des Landes NRW vom 23.03.2021 zu prüfen, ob das aufgestellte Entnahmekonzept weiterhin
alle Anforderungen erfüllt oder angepasst werden muss.
1.5 Entnahmebauwerk und Transportleitung – aktueller Planungsstand
Im Braunkohlenplan Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwasser-
transportleitung (2020) wird der Trassenverlauf und die Entnahmestelle im Rhein näher spezifiziert.
Als Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Lage der Entnahme aus dem Rhein ein
Bereich östlich Dormagens zwischen der ehemaligen Fährstation Piwipp und den Bayer Sportanla-
gen sowie für den Verlauf der Trasse ein Korridor (Abbildung 1) Richtung Kraftwerk Frimmersdorf
und Tagebau Garzweiler festgelegt worden.
Die Lage der Entnahmestelle wurde nach den Ergebnissen des Arbeitskreises Rheinwassertrans-
portleitung und den Unterlagen zur Umweltprüfung als technisch machbar und umweltfachlich ge-
eignete Lösung bewertet. Deshalb wird für diesen Bericht von einer Durchschnittsqualität des Rhein-
wassers an der Entnahmestelle ausgegangen (Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung 2019). Abbildung 2 zeigt den zukünfti-
gen Entnahmebereich sowie die oberhalb gelegenen Einleitstellen.
Vom Leitungsendpunkt erfolgt nach derzeitigem Planungsstand eine Weiterverteilung zu den Auf-
bereitungsanlagen in Jüchen und Wanlo (derzeit Kiesfiltration einschl ießlich Eisen – und Mangan-
fällung) bzw. später die direkte Einleitung in den Tagebausee Garzweiler.
In der Konzeptplanung wurden verschiedene Möglichkeiten der fischfreundlichen Gestaltung der
Entnahme untersucht. Geplant ist ein Passiv-Rechen mit einer Spaltweite von 10 mm unterhalb des
niedrigsten Niedrigwasserspiegelniveaus. Der Passiv-Rechen wird in einem Massivbauwerk einge-
haust, welches im Rheinufer eingebettet ist. Zur Vermeidung von Beschädigung durch Eisgang oder
andere mit der Strömung des Rheins transportierte Gegenstände ist ein Grobrechen mit Stabab-
ständen von c irca 50 cm vorgesehen. Über eine Rohrleitung gelangt das Rheinwasser über das
Deichvorland bis zu einer Pumpstation. Hier erfährt das Rheinwasser eine weitere Reinigungsstufe.
Zur Abscheidung von Feststoffen aus dem Rohwasser und dem sicheren Betrieb der R ohrleitung
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und Pumpen wird als weiterer Reinigungsschritt eine Siebung des Rohwassers mittels Siebbandan-
lagen (Maschenweite 1 mm) im Pumpwerk vorgesehen.
Abbildung 2: Einleitungsstellen für kommunales und industrielles Abwasser
(nach ELWAS-WEB NRW, Oktober 2022).
Für die Infiltration in das Grundwasser und die Einleitungen in Feuchtgebiete und Oberflächenge-
wässer wird zurzeit das Sümpfungswasser in den Ökowasserwerken Wanlo und Jüchen belüftet und
mit Kiesfiltern aufbereitet. Das Rheinwasser wird gg f. andere Anforderungen an die Aufbereitung
stellen.
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2 Bewertung der Rheinwasserqualität
2.1 Grundlagen für die Bewertung der Rheinwasserqualität
Gemäß Methodenhandbuch soll die Prüfung der Rheinwasserqualität „anhand der Daten der Güte-
messstationen am Rhein“ erfolgen. Zur Bewertung der Rheinwasserqualität stehen die Daten der
Messstelle Flehe (000309), die am Rhein im Bereich der geplanten Entnahmestelle für die Rhein-
wassertransportleitung liegt, zur Verfügung. Die Daten werden vom LANUV in einer Datenban k
(GÜS-DB) gepflegt und sind über ELWAS-WEB öffentlich zugänglich.
Die im Braunkohlenplan von 1995 optional genannte Uferfiltratentnahme wird nicht weiterverfolgt,
weil für die benötigte Entnahmemenge auch unter Berücksichtigung der Uferbelastung des Rhei ns
eine mehrere Kilometer lange Brunnengalerie erforderlich wäre und der Platz am Entnahmestandort
in Dormagen hierfür nicht ausreicht.
Zur Auswertung dieser Daten gibt es im Braunkohleplan und auch im Projekt- und Methodenhand-
buch des Monitorings keine konkreten Vorgaben für Parameterauswahl und Qualitätskriterien.
Für die Bewertung der Rheinwasserqualität werden daher die allgemein geltenden Regelungen zu
Grunde gelegt (z. B. Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) / Wasserhaushaltsgesetz,
Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik / Oberflächenge-
wässerverordnung, Richtlinie 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und
Verschlechterung ( Grundwasserrichtlinie) / Grundwasserverordnung, Richtlinie (EU) 2020/2184
vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch ( Trinkwas-
serrichtlinie / Trinkwasserverordnung, etc.).
Dabei ist zu unterscheiden, wofür das Rheinwasser verwendet werden soll. Je nach Verwendung
zum Beispiel zur Infiltration in die Grundwasserleiter, zur Direkteinleitung in oberirdische Fließge-
wässer oder zur Befüllung des Tagebausees müssen unterschiedliche Qualitätsanforderungen nach
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und entsprechend unterschiedliche Überwachungsanforderun-
gen gestellt werden.
Die Bewertung erfolgt demnach differenziert nach den folgenden Schutzgütern:
- Trinkwassergewinnung
- Grundwasser
- Oberflächengewässer
- Grundwasserabhängige Feuchtgebiete
- Tagebausee
Aus der schutzgutbezogenen Bewertung kann letztendlich eine unterschiedliche Vorgehensweise
für einzelne Teilströme des Rheinwassers resultieren.
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Mit den Quartalsberichten des LANUV („Ergebnisse der chemischen Überwachung der Oberflächen-
gewässer - Überschreitungen von Schwellenwerten im Hinblick auf das Schutzgut aquatische Bio-
zönose und das Schutzgut Trinkwassergewinnung“) wird viermal im Jahr eine Auswertung der Daten
im Hinblick auf die Überschreitung von Schwellenwerten für die Schutzgüter aquatische Biozönose
und Trinkwassergewinnung dokumentiert. Die Quartalsberichte informieren das MULNV und die
nachgeordneten Vollzugsbehörden über die Ergebnisse der Gewässerüberwachung und geben u.a.
Informationen über die aus jeweils aktueller Sicht relevanten Belastungen des Rheinwassers.
Eine weitere regelmäßige Auswertung zur Rheinwasserqualität erfolgt im Rahmen der Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Nach jedem Monitoringzyklus (in der Regel alle 3 Jahre) wird eine
Bewertung aller Oberflächenwasserkörper (OFWK) gemäß den Vorgaben der Oberflächengewäs-
serverordnung und des Leitfadens Monitoring Oberflächengewässer NRW durchgeführt. Das Ergeb-
nis wird unter anderem in Planungseinheitensteckbriefen (PE-Steckbriefe) dargestellt, zu denen eine
Überschreitungstabelle gehört, in der die Stoffe aufgeführt werden, bei denen im Überwachungs-
zeitraum die Umweltqualitätsnormen bzw. Orientierungs- oder Präventivwerte überschritten wurden.
Für die Bewertung des OFWK DE_NRW_2_701494 (Planungseinheit PE_RHE_1500 Rheingraben
Nord), in dem die zukünftige Entnahmestelle aus dem Rhein liegen wird, werden auch die Daten der
Messstelle Flehe (000309) ausgewertet.
Beide Auswertungen greifen auf dieselbe Datengrundlage zu und bewerten sie für unterschiedliche
Zeithorizonte für die Schutzgüter Oberflächengewässer und Trinkwassergewinnung.
Für diesen Rheinwassergütebericht im Monitoring Garzweiler II können die Ergebnisse im Hinblick
auf die hier behandelte Fragestellung hinzugezogen und gegebenenfalls ergänzt werden.
Die Überlegungen zu einer schutzgutbezogenen Bewertung der Wasserqualität erfolgen in diesem
Bericht mit einem zeitlichen Vorgriff von etwa einem Jahrzehnt bis zum Beginn der Rheinwasser-
überleitung. Ein Rückblick über einen vergleichbaren Zeitraum lässt weitreichende Änderungen für
die Vergangenheit erkennen und für die Zukunft erwarten. Das gilt zum Beispiel für:
- die stoffliche Belastung des Rheinwassers sowie deren Ursachen,
- die analytischen Möglichkeiten (Bestimmungsgrenzen),
- Erkenntnisse über Wirkmechanismen und resultierende Auswirkungen durch Umweltschad-
stoffe,
- die Aufbereitungstechnik im Abwasser- und Trinkwassersektor,
- die rechtlichen Grundlagen sowie
- die gesellschaftliche Wahrnehmung und Bewertung von Spurenstoffeinträgen in Gewässer
und
- die gesellschaftliche Wahrnehmung und Akzeptanz der Maßnahmen der Wasserbewirt-
schaftung.
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Hinzu kommen Nutzungsaspekte sowie ökologische und naturschutzfachliche Anforderungen an die
oberirdischen Gewässer, mit den Gewässern verbundene Ökosysteme und Anforderungen an die
Grundwasserökologie, die sich in den nächsten Jahrzehnten ändern können.
Auswirkungen der Entnahmen auf die Wasserführung des Rheins sind ausdrücklich nicht Gegen-
stand dieses Berichtes.
2.2 Überblick Rheinwasserbeschaffenheit
Eine einzelstoffbezogene Charakterisierung des Rheinwassers ist trotz der Vielzahl an analysierten
Substanzen niemals vollständig und an dieser Stelle weder möglich noch zielführend. In diesem
Kapitel soll vielmehr ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Bewertung ein erster Überblick
über ausgewählte Stoffe und Stoffgruppen gegeben werden, die im Rheinwasser enthalten und im
Zusammenhang mit der nachfolgenden Schutzgutbetrachtung von Interesse sind.
Als Eintragspfade der Wasserinhaltsstoffe sind neben Schmelz - und Niederschlagswasser im Ein-
zugsgebiet des Rheins im Wesentlichen die Stoffzufuhr über den Grundwasserzustrom sowie die
Einleitungen industrieller und kommunaler Abwässer zu betrachten. Auch atmosphärische Einträge
spielen eine Rolle. Darüber hinaus ändert sich das Temperaturregime jahreszeitlich bedingt und
durch die Nutzung des Rheinwassers als Kühlwasser.
Unter folgendem Link können die jeweils aktuellen Analysen der Messstation Düsseldorf-Flehe ab-
gerufen wer den, deren Daten nachfolgend exemplarisch für das Jahr 2019 vorgestellt werden:
https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web.
Zunächst werden einige Parameter aus der Gruppe der allgemeinen chemisch -physikalischen Pa-
rameter (ACP) betrachtet. Der pH-Wert des Rheinwassers liegt bei pH = 8,0 und die durchschnittli-
che Sauerstoffkonzentration bei annähernd 10 mg/l. Die Konzentration des Gesamt-Phosphors be-
trägt etwa 0,1 mg/l und die des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC = Total Organic Carbon)
etwa 3 mg/l. Das Rhe inwasser enthält durchschnittlich 10 mg/l Nitrat sowie jeweils etwa 50 mg/l
Chlorid und Sulfat. Die Hydrogencarbonatwerte liegen in der Größenordnung von etwa 200 mg/l.
Die durchschnittliche Temperatur liegt bei knapp 15 °C.
Das Rheinwasser enthält verschiedene Schwermetalle und organische Spurenstoffe. Letztere kön-
nen einer Vielzahl von Stoffgruppen zugeordnet werden, wobei sowohl die Ausgangs - oder Wirk-
stoffe als auch deren Abbauprodukte (Metaboliten) von Bedeutung sein können. Exemplarisch sind
zu nennen:
- Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Arzneimittelwirkstoffe (u. a. Schmerzmittel, Antibiotika, Antiepileptika, Betablocker)
- Röntgenkontrastmittel (RKM)
- Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW)
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- Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Künstliche Süßstoffe
- Stimulantien
- Korrosions- und Flammschutzmittel
- Komplexbildner
- Desinfektionsmittel
- Tenside
- Duftstoffe
Im Rheinwasser sind weiterhin Organismen wie Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen enthalten.
Auf das Vorkommen, die Konzentrationen und deren Bewertung wird in den nachfolgenden Kapiteln
schutzgutbezogen eingegangen.
2.3 Schutzgut Rohwasser zur Trinkwassergewinnung
Die Venloer Scholle als überwiegendes Untersuchungsgebiet für die Auswirkungen des Tagebaus
Garzweiler II wird intensiv wasserwirtschaftlich genutzt. Die vorhandenen und im weiteren Verlauf
geplanten Infiltrationen in das Grundwasser dienen zum einen zur Aufrechterhaltung der Grundwas-
serstände in den Feuchtgebieten aber auch zum Ausgleich des Grundwasserdargebotsverlustes für
die öffentliche Trinkwassergewinnung. Abbildung 3 zeigt die Standorte der Öffentlichen Trinkwas-
sergewinnung und die Lage der Infiltra tionsanlagen und Einleitungen, die heute mit aufbereitetem
Sümpfungswasser beliefert und nach aktuell geltenden Planungen etwa ab Mitte der 2030er Jahre
zunehmend mit Rheinwasser beschickt werden und dann für mehrere Jahrzehnte bis zur Einstellung
eines stationären hydraulischen Endzustands aufrecht erhalten werden sollen.
Die Infiltration erfolgt in verschiedene Grundwasserleiter über Sickerschlitze und -brunnen. Die kür-
zeste Entfernung zwischen Infiltrationsanlagen und Förderbrunnen für die Trinkwasserver sorgung
beträgt etwa 300 m im Bereich des Wassergewinnungsanlage Fuchskuhle der NEW Niederrhein-
Wasser GmbH bzw. 400 m im Bereich des Wasserwerks Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg
GmbH. Am Standort des Wasserwerks Uevekoven, das von demselben Versorger b etrieben wird,
sind die Verhältnisse ähnlich. In den entsprechenden Brunnen wird Grundwasser mit Infiltrations-
wasseranteilen von bis zu 80 % gewonnen. Für den Fließweg zwischen Infiltrationsanlagen und För-
derbrunnen benötigt das Wasser einen Zeitraum von etwa einem Jahr. Bei den Wasserwerken, die
in größerer Entfernung zu den Infiltrationsanlagen liegen oder in deren Einzugsgebiet geringere
Wassermengen infiltriert werden, ist zu erwarten, dass der Infiltrationswasseranteil im geförderten
Wasser geringer se in wird. Ein Beispiel hierfür ist die Wassergewinnungsanlage Gatzweiler der
NEW Niederrhein Wasser GmbH mit einem Infiltrationswasseranteil von aktuell etwa 25 % bei einer
Entfernung zwischen Infiltrationsanlage und Brunnen von etwa 1250 m.
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Abbildung 3: Öffentliche Trinkwasserversorgung – Wasserschutzgebiete (festgesetzt und geplant)
und Lage der Infiltrationsanlagen und Einleitungen
Im Zusammenhang mit dem im Kapitel 2.3 des Braunkohlenplans formulierten Ziel, die Sicherstel-
lung der Wasserversorgung auch für die Zwecke der Trinkwassergewinnung zu gewährleisten, über-
prüft die Arbeitsgruppe Wasserversorgung im Monitoring Garzweiler II in einem jährlichen Wechsel,
ob im oberen bzw. den tieferen Grundwasserstockwerken bergbaubedingte Veränderungen der
Grundwasserbeschaffenheit auftreten, die zu einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung führen.
In diesem Zusammenhang werden auch die Untersuchungen zur Infiltrationswasserausbreitung ver-
wendet, die jährlich in der Arbeitsgruppe Grundwasser ausgewertet und dargestellt werden. Bisher
ist keine bergbaubedingte Gefährdung der Wasserversorgung aufgetreten und das Ziel des Braun-
kohlenplans (1995) somit erreicht, wie die Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit der Arbeits-
gruppe Wasserversorgung im Monitoring Garzweiler II dokumentieren.
Im Grundsatz ist eine schädliche Veränderung des Grundwassers im Rheinischen Revier und damit
auch der tiefen Grundwasserleiter durch Einträge von anthropogenen Fremdstoffen zu vermeiden.
Bei der Überlegung zur Verwendbarkeit von Rheinwa sser im Hinblick auf das Rohwasser als Res-
source für die Trinkwassergewinnung muss berücksichtigt werden, dass Inhaltstoffe aus dem Rhein-
wasser auf dem Weg von den Infiltrationsanlagen zu Brunnen der Wassergewinnungsanlagen durch
die Untergrundpassage eine Konzentrationsveränderung durch Verdünnung, Adsorption oder che-
mische Reaktionen (Umwandlung oder Abbau von Substanzen) erfahren. Das gilt insbesondere für
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den überwiegenden Teil der organischen Spurenstoffe und aus heutiger Sicht auch für wasserge-
tragene Krankheitserreger.
Aus Gründen des vorsorgenden Ressourcenschutzes ist eine Akkumulation bzw. Beaufschlagung
des Grundwasserreservoirs mit potenziell grundwasser-/trinkwasserrelevanten Fremdstoffen so weit
wie möglich und mit technischen Mitteln verhältn ismäßig erreichbar zu minimieren. Weiterhin soll
sichergestellt werden, dass die unten genannten Beurteilungswerte (nachfolgend 1. bis 3.) aus dem
mit Rheinwasser infiltrierten Grundwasser jedenfalls im Trinkwasser eingehalten werden können.
Mithilfe einer geeigneten und nachfolgend skizzierten Überwachungs - und Aufbereitungskette, die
jeweils standortspezifisch zu beurteilen ist, kann aus heutiger Sicht die Einhaltung der Anforderun-
gen aus der Trinkwasserverordnung erreicht werden.
Hinsichtlich der überwiegend jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen des Rheinwassers
wird die Untergrundpassage eine Vergleichmäßigung und Abkühlung bewirken, sodass diesbezüg-
lich keine Nachteile zu erwarten sind. Vorteilhaft ist zudem der geringe Nährstoffinhalt des Rhe in-
wassers mit Nitratkonzentrationen um 10 mg/l, der die Nutzung der Ressource Grundwasser in ei-
nem intensiv landwirtschaftlich genutzten Raum an einigen Standorten sichert, die ansonsten nitrat-
bedingt nicht oder nicht in vollem Umfang weiter betrieben werden könnten.
Ein ggf. notwendiger Mehraufwand für die Rohwasseraufbereitung (Erfordernis mehrstufiger Verfah-
ren) und ein erhöhter Aufwand für das Grund - und Rohwassermonitoring (erweiterter Messstellen-
und Parameterumfang) sind im Vergleich zur Ist-Situation für einige der betroffenen Trinkwasserein-
zugsgebiete allerdings möglich und bedürfen einer einzelfallbezogenen Betrachtung. Zum Verhalten
organischer Spurenstoffe während der Untergrundpassage sowie zu den Standorteigenschaften in
den Einzugsgebieten d er potenziell betroffenen Wassergewinnungsstandorte laufen derzeit gut-
achterliche Untersuchungen, um das Systemverständnis zu verbessern.
Für die Bewertung der Eignung des aus dem infiltrierten Rheinwasser gewonnenen Rohwassers für
die Trinkwassergewinnung sind die Anforderungen der europäischen Trinkwasserrichtlinie, der
Trinkwasserverordnung in der jeweils aktuellen Fassung und unter Berücksichtigung des jeweils
vorhandenen Aufbereitungsverfahrens sowie die Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW
heranzuziehen.
Für die Bewertung der Grundwasserkörper, die auch den Aspekt der Nutzbarkeit des Grundwassers
für die Trinkwassergewinnung einbezieht, sind die Wasserbehörden (Bewirtschaftungsbehörden
nach EG WRRL) zuständig. Nach Landeswassergesetz liegt zudem d ie Zuständigkeit für die Roh-
wasserüberwachung und Beurteilung der Eignung des Rohwassers für die Trinkwassergewinnung
bei den Wasserbehörden (Untere Wasserbehörden, Bezirksregierungen).
Die Bewertung von potenziell trinkwasserrelevanten Stoffen in den Gewä ssern für das Schutzgut
Rohwassergewinnung zum Zweck der Trinkwasserversorgung erfolgt in NRW auf Grundlage lan-
desweit abgestimmter Bewertungsverfahren. Diese beruhen auf den Bewertungsempfehlungen des
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Umweltbundesamtes in Abstimmung mit der Trinkwasserkom mission des Bundes. Derzeit lassen
sich drei Gruppen von Beurteilungswerten unterscheiden, die abhängig vom jeweiligen Einzelfall
und Betrachtungsgegenstand in einem unterschiedlichen Maß verbindlich sind:
1. Grenzwerte der TrinkwV1 (nach Anlage 2 TrinkwV) und Anforderungen an die Indikatorparame-
ter Ammonium und Chlorid (nach Anlage 3 Teil I TrinkwV)
2. Stoffspezifische Trinkwasserleitwerte/Orientierungswerte: Es handelt sich um Trinkwasser-
leitwerte nach den World Health Organization (WHO)-Guidelines für Drinking Water Quality2, ge-
sundheitliche Orientierungswerte (siehe UBA -Konzept: „Bewertung der Anwesenheit teil - oder
nicht bewertbarer Stoffe im Trinkwasser aus gesundheitlicher Sicht“ 3) und humantoxikologisch
begründete Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFShumantox) analog TrinkwV (LAWA 2016 4). Diese
Beurteilungswerte werden in Reihenfolge der Nennung verwendet.
3. Allgemeine und spezifische Vorsorgewerte und Prüfwerte für neue Stoffe unter Verwendung
des allgemeinen Vorsorgewerts (VWa) in Höhe von 0,1 μg/l (gemäß Programm „Reine Ruhr“,
2012, basierend auf den Empfehlungen der Trinkwasserkommission und des UBA), wenn noch
kein stoffspezifisch aufgrund humantoxikologischer Daten abgeleiteter gesundheitlicher Orientie-
rungswert (GOW) oder Trinkwasserleitwert (LW) v orhanden ist. Für anthropogene organische
Schadstoffe mit einem Trinkwasserleitwert nach WHO über 10 μg/l wird ein spezifisch festgeleg-
ter Vorsorgewert (VWs) (häufig: 10 μg/l) verwendet (Empfehlungen des Umweltbundesamts und
der Expertenkommission „Reine Ruhr“).
Bis zum Maßnahmenbeginn sind weitere fachliche Erkenntnisse und rechtliche Änderungen nicht
auszuschließen.
Für die hier angestellten Überlegungen zur Verwendbarkeit des Rheinwassers als Infiltrationswasser
in Bezug auf die Versorgung mit Trinkwasser werden die Ergebnisse der EG-WRRL und der Quar-
talsberichte (s. Kap. 2.1) herangezogen.
Entsprechend der Vorgaben gemäß EG-WRRL werden die Grundwasser- und Oberflächenwasser-
körper, die der Entnahme von Rohwasser für die Trinkwassergewinnung dienen, bezüglich der Ein-
haltung der Anforderungen für das Schutzgut Trinkwassergewinnung geschützt (Art. 7 Abs. 3
WRRL) und untersucht. Anhand repräsentativer Messstellen wird eine mögliche Überschreitung von
Beurteilungswerten überprüft und durch ein Expertenurteil bezüglich der Trinkwassernutzung be-
1 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverord-
nung (TrinkwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zu-
letzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist
2 http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/44584/1/9789241548151_eng.pdf
3 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/gow-empfeh-
lung_2003_46.pdf
4https:// www.lawa.de/documents/geringfuegigkeits_bericht_seite_001-028_1552302313.pdf
15
wertet. Das Ergebnis wird in einer Tabelle dargestellt. In die Bewertung des Oberflächenwasserkör-
pers 2_701494, in dem sich die zukünftige Entnahmestelle aus dem Rhein befinden wird, gehen die
Messungen an der Messstelle Flehe ein.
Ergänzend zur Bewertung aus der WRRL können Quartalsberichte der Messstelle Flehe hinzuge-
zogen werden. Im Unterschied zur WRRL werden hier zeitnah und in detaillierter zeitlicher Auflösung
die Messungen an der Station Flehe auf Überschreitung der Beurteilungswerte hin untersucht. Häu-
figkeit und Umfang der vorhandenen Untersuchungen stellen ein für die Fragestellung ausreichen-
des Monitoring der Rheinwasserqualität dar. Das Ergebnis wird in den sogenannten Überschrei-
tungstabellen dargestellt. Hiermit können die Stoffe, bei denen eine Überschreitung festgestellt
wurde, identifiziert und bezüglich potenzieller Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung einge-
schätzt werden.
Beispielhaft werden im Folgenden die Auswertungen der an d er Station Flehe gemessenen Daten
aus den vier Quartalsberichten des Jahres 2019 dargestellt. Der Einfluss dieser Stoffe im Rohwasser
kann mit Blick auf dessen Aufbereitung zur Trinkwasserversorgung vorläufig beispielsweise wie folgt
eingeschätzt werden:
- 4-Acetamidoantipyrin (Metabolit des Fieber - und Schmerzmittels Phenazon, früherer Mar-
kenname Antipyrin) wird während einer Untergrundpassage mit hoher Wahrscheinlichkeit
zurückgehalten. Die Substanz wird durch Ozonung gut und durch Aktivkohlebehandlung be-
grenzt eliminiert.
- Nitrilotriessigsäure (NTA – Komplexbildner mit Einsatz in Waschmitteln, aber auch in der
Wasserenthärtung) ist biologisch abbaubar und daher nach einer Untergrundpassage sehr
wahrscheinlich nicht mehr im Wasser enthalten. Gegenüber Ozonung und Aktivkohlefiltration
sind Komplexbildner ansonsten weniger zugänglich.
- Eisen und Mangan (Schwermetalle) sind unter reduzierenden Grundwasserverhältnissen na-
türlicherweise im Grundwasser gelöst. Daher findet an vielen Wassergewinnungsstandorten
eine Enteisenung und / oder Entmanganung statt, indem die Stoffe oxidiert und herausgefil-
tert werden.
- Aluminium (Metall) weist eine stark pH-abhängige Löslichkeit auf und ist unter den im Nord-
raum vorherrschenden pH-neutralen bis schwach sauren Bedingungen kaum mobil. Das Me-
tall stellt in den vorliegenden Konzentrationen aller Voraussicht nach kein Problem dar, da
bei der Fällung auch die Aluminium-Konzentration in Lösung reduziert wird.
- Bei Titan (Schwermetall) beziehen sich die Überschreitungen auf die Gesamt konzentration
der unfiltrierten Probe . Im Grundwasserleiter gilt Titan bei einer Untergrundpassage nach
derzeitigem Kenntnisstand als wenig mobil.
- Vanadium ist bei pH-neutralen Bedingungen nur gering mobil und kann im Grundwasserleiter
bis zu einem gewissen Grad adsorptiv zurückgehalten werden. Diese Eigenschaft wird auch
16
in einer Wasseraufbereitung durch Verwendung von Adsorptionsfiltern als verfahrenstechni-
scher Weg zur Entfernung aus dem Wasser genutzt.
- Nitrobenzol (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Chemikalien, das häufig im Zusam-
menhang mit Rüstungsaltlasten auftritt) wird beim aeroben Reaktionsweg, der im oberflä-
chennahen Grundwasser zu erwarten ist, nach einer Eliminierung der Nitrogruppen vollstän-
dig mineralisiert. Bei der Wasseraufbereitung ist eine sichere Entfernung durch Aktivkohle
möglich.
- Benzo(a)pyren, (PAK, Polycyclischer Aromatischer Kohlenwasserstoff) ist als einzige Sub-
stanz aus der PAK-Reihe aufgrund seiner Cancerogenität mit einem Grenzwert (0,01 µg/l) in
der Trinkwasserverordnung belegt. Der Stoff wird in der Umwelt zwar nur sehr langsam ab-
gebaut, zeigt aber eine starke Neigung zur Adsorption an Tonpartikel und organisches Ma-
terial. Durch diesen „Wirkungsgrad“ bei einer Untergrundpassage in den durchströmten
Grundwasserleitern erfolgt ein Stoffrückhalt. Benzo(a)pyren wird bei der Wasseraufbereitung
gut durch Aktivkohle entfernt.
- Tetrahydrofuran (organisches Lösungsmittel, das u. a. in der Umweltanalytik zur Extraktion
Verwendung findet, wird durch Sorption nur wenig zurückgehalten, ist zwar grundsätzlich
mikrobiell abbaubar, allerdings sehr langsam. Durch Ozonung und Aktivkohlefiltration erfolgt
wahrscheinlich nur ein begrenzter Rückhalt, so dass der Stoff u.U. nicht sicher zurückgehal-
ten wird.
- Triphenylphosphinoxid (industrielles Zwischenprodukt der Grundstoffchemie) gilt als persis-
tent und wird kaum durch Adsorption in Grundwasserleitern zurückgehalten. Triphenylphos-
phinoxid ist in Grundwasserleitern grundsätzlich abbaubar, allerdings sehr langsam. In einer
Wasseraufbereitung ist der unpolare Stoff sehr wahrscheinlich durch Aktivkohle adsorbierbar
und wegen der Ladungsverteilung ist ein Rückhalt durch Ozonung sehr wahrscheinlich. Ins-
gesamt bestehen aber noch Unsicherheiten bzgl. der Mobilität und des Rückhalts.
- 2,2,6,6-Tetramethyl-4-piperidon (Lichtstabilisator und Arzneimittelinhaltsstoff) ist in Oberflä-
chengewässern und wahrscheinlich auch in Grundwasserleitern persistent. Di e Substanz
kann wahrscheinlich durch Ozonung und UV-Licht aus Rohwasser wirksam entfernt werden,
aber auch bei diesem Stoff bestehen noch Fragen bzgl. der Mobilität und des Rückhalts.
- Sitagliptin (Arzneimittelwirkstoff zur Senkung des Blutzuckerspiegels; Antidiabetikum) wird
bei einer Untergrundpassage in quartären Grundwasserleitern wahrscheinlich zurückgehal-
ten. Der Stoff kann sowohl durch Aktivkohle als auch durch Ozonung wirksam sicher bei
einer Trinkwasseraufbereitung entfernt werden.
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der EG-WRRL und der Quartalsberichte aus der Messstelle
Flehe ist zu erkennen, dass es einige Stoffe gibt, bei denen es in den verschiedenen Untersuchungs-
zeiträumen Überschreitungen der Beurteilungswerte in den für die Entnahme von Rohwasser für die
Trinkwassergewinnung relevanten Gewässern gegeben hat. Die hierbei über dem Beurteilungswert
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auffallenden Stoffe sind im Hinblick auf ihr Gefährdungspotential für die spätere Aufbereitung zu
Trinkwasser zu bewerten. Dabei ist zu unterscheiden, ob Stoffe durch eine Aufbereitung in den Was-
serwerken zu eliminieren sind, bei der Untergrundpassage ausreichend zurückgehalten oder ver-
dünnt werden oder eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Aussagen zur Untergrundpassage können auf die von Infiltrationswassereinflüssen betroffenen
Gewinnungsanlagen im rheinischen Revier übertragen werden, da alle aus den quartären Terrassen
des Rheins fördern, die sich aus sandig-kiesigen Sedimenten zusammensetzen. Die Sedimente ent-
halten immer geringe Anteile organischer Substanz (organischer Kohlenstoff). Die Organik wiede-
rum dient Mikroorganismen als Nahrungsgrundlage bei mikrobiell katalysierten Abbaureaktionen.
Außerdem sind auch immer Ton - und Eisenminerale unterschiedlicher Menge und Zusammenset-
zung enthalten, an die eine Adsorption gelöster organischer Stoffe erfolgen kann. Angesichts der
geringen Konzentrationen der Spurenstoffe ist von einer Wirksamkeit auch bei einer geringen Un-
tergrundpassage von wenigen Hundert Metern auszugehen. Wenn ein St offrückhalt durch Abbau
oder Adsorption erfolgt, wird er sich im Laufe der Infiltrationszeit von einigen Jahrzehnten nicht er-
schöpfen. Wie effektiv allerdings ein Rückhalt ist und bei welchen Stoffen er überhaupt erfolgt, ist
(noch) nicht abzuschätzen.
Hierzu ist eine gutachterliche Unterstützung erforderlich, die auch gerade anläuft. Als Ergebnis ist
eine Liste von Stoffen oder Stoffgruppen zu erwarten, die sehr mobil sein werden und im Rohwasser
ankommen können und solchen, die dauerhaft keine nennenswerte Mobilität aufweisen.
Eine hier im Rahmen dieses Berichtes angestellte exemplarische Bewertung der Rheinwasserqua-
lität auf der Grundlage aktueller Daten des Jahres 2019 ergibt, dass bei einer Verwendung von
Rheinwasser zum heutigen Zeitpunkt eine Gefähr dung für das Trinkwasser bei einer angepassten
und ggf. erweiterten Aufbereitung des Rohwassers am Wasserwerksstandort nicht zu erwarten ist.
Es verbleiben einige wenige Stoffe (hier z. B. Tetrahydrofuran, Triphenylphosphinoxid oder 2,2,6,6-
Tetramethyl-4-piperidon) für die zur Beurteilung des Gefährdungspotentials für die Trinkwasserver-
sorgung noch weiteres Expertenwissen erforderlich ist und die zum Zeitpunkt der späteren Umset-
zung maßgebenden rechtlichen Maßstäbe ggf. zu berücksichtigen sein werden. Für die Beurteilung
des Gefährdungspotentials sind in den potentiell betroffenen Bereichen vertiefende Betrachtungen
anzustellen, so sind ggf. Monitoringprogramme u.a. in den Arbeitsfeldern Grundwasser im Zusam-
menhang mit der Infiltration swasserausbreitung sowie im Arbeitsfeld Wasserversorgung zu erwei-
tern und die bestehenden Aufbereitungsstufen und -technik der Trinkwassergewinnungsanlagen zu
überprüfen. Ob im Einzelfall wegen der Infiltration von Rheinwasser eine erweiterte Wasseraufbe-
reitung an einem Standort zur Trinkwassergewinnung konkret erforderlich ist, muss nach Maßgabe
der jeweils geltenden gesetzlichen und untergesetzlichen Bestimmungen von den zuständigen Stel-
len zusammen mit den Wasserwerksbetreibern erörtert und entschieden werden und kann nicht im
Rahmen der grundsätzlichen Vorermittlungen dieses Berichts erfolgen.
18
In der Betriebsphase der Rheinwasserüberleitung wird eine intensive und zeitnahe Überwachung
der Rheinwasserqualität erforderlich und einzurichten sein. Das Ziel des etablierten Warn - und
Alarmplans Rhein (WAP) ist es, plötzlich auftretende Verunreinigungen mit wassergefährdenden
Stoffen, die in ihrer Menge oder Konzentration die Gewässergüte nachteilig beeinflussen könnten,
weiter zu melden und die zur Bekämpfung von Schadensereignissen zuständigen Behörden und
Stellen zu warnen.
Die seit Jahrzehnten etablierten Schutzanforderungen zum Erhalt der Rheinwasserqualität sind auf
die Anforderungen der Trinkwassergewinnung der Rheinwasserwerke ausgerichtet. In Bezug auf
die Rheinwasserüberleitung und die nachgelagerten Nutzungen sind spezifische Anforderungen an
die Überwachung und Sicherheitsmaßnahmen zu definieren und verbindlich festzulegen.
Zwischenfazit:
Nach vorliegender Einschätzung ist das Rheinwasser nach eine r Kiesfiltration in den Ökowasser-
werken Jüchen und Wanlo und einer mehreren Hundert Meter langen Untergrundpassage durch die
quartären Grundwasserleiter nach heutigen Kenntnissen im Normalfall (mit Ausnahme einzelner
Schadstoffwellen) als Rohwasser geeigne t. Derzeit werden im Rahmen gutachterlicher Untersu-
chungen Fragen zur Mobilität und zum Rückhalt ausgewählter Spurenstoffe im Grundwasserleiter
bzw. bei einer technischen Aufbereitung geklärt, um den Kenntnisstand zu diesen Themen zu er-
weitern.
Darüber hinaus besteht weitergehender Untersuchungsbedarf zu folgenden Themen, der teilweise
außerhalb des Monitorings (z. B. in regionalen Wasserversorgungskonzepten und Wasserrechts-
verfahren) zu klären ist:
Grundlagenermittlung:
- Genaue Charakterisierung der Länge und Art der Untergrundpassage (Fließ - und Verweil-
zeit, Stoffrückhalt)
- Mit welchen Stoffkonzentrationen ist im jeweiligen Rohwasser an den einzelnen Wasserge-
winnungsstandorten zu rechnen?
- Welche Eigenschaften weisen die Grundwasserleiter an den von Infiltr ationswasser beein-
flussten Gewinnungsstandorten auf?
- Nach derzeitigem Kenntnisstand sind wassergetragene Krankheitserreger aufgrund der lan-
gen Fließstrecke nicht relevant, müssen aber weiter beobachtet und bei entsprechendem
Erkenntniszuwachs berücksichtigt werden.
Standortbezogene Prüfungen zur Maßnahmennotwendigkeit unter Einbeziehung der Wasser-
versorgungsunternehmen:
19
- Da das Wasser noch organische Spurenstoffe enthalten kann, ist standortbezogen zu prüfen
und zu bewerten, welche Aufbereitungstechnik in den jeweiligen Wassergewinnungsanlagen
vorhanden ist und ob ggf. eine Erweiterung oder andere Maßnahmen (z. B. Brunnenverla-
gerung, Brunnenvertiefung, Mischung von Wässern) erforderlich werden.
Vorsorgende Entnahmeregelungen:
- Welche Anpassungen sind im Alarm-/Schadensfall erforderlich?
- Wie muss die Informations- und Meldekette angepasst werden?
- Wie muss eine Entnahmesteuerung an besondere Schadstoffwellen angepasst werden?
Das Monitoring ist in den Arbeitsfeldern Grundwasser und Wasserversorgung auf die Änderungen
der Infiltrationswasserzufuhr anzupassen.
2.4 Schutzgut Grundwasser
Bezüglich der Schutzanforderungen des Grundwassers vor Verschmutzung durch anthropogene
Stoffeinträge ist die EG -Grundwasserrichtlinie bestimmend. Die Grundwasserverordnung ("Grund-
wasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-
nung vom 4. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1044) geändert worden ist") setzt diese Anforderungen national
um und führt in § 13 „Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schadstoffeinträgen in
das Grundwasser“ aus, dass bestimmte Stoffe, die im Anhang 7 der Verordnung präzisiert werden,
nicht in das Grundwasser eingetragen werden dürfen. Im Anhang 7 der Grundwasserverordnung
werden verschiedene Stoffe und Stoffgruppen genannt, zu denen u. a. Cyanide gehören, die nicht
im Rheinwasser gefunden werden, sowie verschiedene Schwermetalle, die bei einem eventuellen
Eintrag innerhalb der Untergrundpassage in Abhängigkeit vom hydrochemischen Milieu durch Ad-
sorption an Feststoffe immobilisiert werden.
Organische Spurenstoffe sind im Grundwasser in Form von Pflanzenbehandlungs- und Schädlings-
bekämpfungsmitteln enthalten, die überwiegend aus landwirtschaftlicher Nutzung stammen. Außer-
dem werden künstliche Süßstoffe, Arzneimittelwirkstoffe, Röntgenkontrastmittel, Duftstoffe, Desin-
fektionsmittel und weitere Stoffe anthropogenen Ursprungs in das Grundwasser eingetragen. Der
derzeitige Anhang 7 der Grundwasserverordnung erfasst diese Substanzen nur in Fällen, die das
endokrine System des Körpers beeinflussen, also auf Organe einwirken, die Hormone produzieren.
Darüber hinaus werden zur Beurteilung ggf. schädlicher Veränderungen der Grundwasserbeschaf-
fenheit durch anthropogene Stoffeinträge in das Grundwasser neben den Schwellenwerten und
Qualitätsnormen der Grundwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassu ng (Anlage 2 der
GrwV) die Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA (LAWA, 2016) herangezogen. Bei diesen Ab-
leitungsschemata wird abgeprüft, ob ökotoxikologische (aquatische Umwelt) oder humantoxikologi-
sche (Schutzgut Trinkwasser) Auslöseschwellen am Ort der Eintrittsstelle in das Grundwasser über-
schritten werden.
20
Die im Rheinwasser enthaltenen organischen Spurenstoffe werden je nach Art der Infiltration und
verfügbaren Sickerstrecke vor Erreichen der Grundwasseroberfläche teilweise an organische Sub-
stanz oder an Tonpartikeln adsorbiert oder können teilweise abgebaut werden. Ein weiterer Stoff-
rückhalt und ggf. Abbau kann während der weiteren Transportstrecken im Aquifer erfolgen. Mit zu-
nehmendem Grundwasseranstieg ergeben sich darüber hinaus Verdünnungen.
Aus Sicht des vorbeugenden Grundwasserschutzes ist zunächst aus quantitativer Sicht zu beach-
ten, dass die Infiltration in Grundwasserkörper im Tagebaunahbereich erfolgt, die sich aufgrund der
bergbaubedingten Absenkungen in einem schlechten mengenmäßigen Zustand befinden oder teil-
weise von bergbaubedingten Absenkungen betroffen sind. Diese Situation wird durch die aktuell mit
aufbereitetem Sümpfungswasser und zukünftig mit Rheinwasser erfolgenden Infiltrationsmaßnah-
men verbessert. Insgesamt ist der infiltrierte Wasseranteil im Verhältnis zum natürlicherweise in die-
sen GWL vorhandenen Mengen und den sich künftig wieder einstellenden Grundwasservorkommen
als gering anzusehen.
Aktuell sind viele der perspektivisch von Infiltrationsmaßnahmen betroffenen Grundwasserkörper in
den oberflächennahen Horizonten hinsichtlich der Nitratkonzentrationen sowie bergbauspezifischer
Belastungsparameter (insbesondere der Sulfatkonzentrationen) gefährdet oder in chemischer Hin-
sicht mit einem schlechten Zustand zu bewerten. Diesbezüglich würde die Infiltration von Rheinwas-
ser eher zu einer Verbesserung der Grundwasserbeschaffenheit durch Verdünnung führen. Dies
erfolgt unabhängig davon, ob es sich um Auswirkungen direkter Infiltration in den Grundwasserleiter
oder einen Einstrom von Wasser aus dem Tagebausee bzw. aus oberirdischen Fließgewässern
handelt, in die Direkteinleitungen erfolgen.
Für Milieu-Parameter und Stoffe, die aus dem Kippenabstrom und als Folge der Pyritoxidation im
künftigen Grundwasserleiter nach Grundwasserwiederanstieg in steigender Konzentration vorhan-
den sein werden und sich in die potenziell betroffenen Grundwasserkörper weiter ausbreiten kön-
nen, wird auf das Hintergrundpapier Braunkohle (2022) verwiesen. Die im Hintergrundpapier Braun-
kohle dargestellten Parameter und Metalle (gemäß GrwV) decken jedoch nicht alle Schwermetall-
verbindungen ab, die im Zuge des Grundwasserwiederanstieges und der Infiltrationsmaßnahmen
auftreten können. Die Infiltration von Rheinwasser kann sich diesbezüglich auf den Schadstofftrans-
port verstärkend auswirken, führt aber in erster Linie zu einer anteiligen Verdünnung.
Zwischenfazit:
Die Parameter der Grundwasserverordnung werden im Rheinwasser nach heutigem Erkenntnis-
stand eingehalten, so dass eine Infiltration vertretbar ist. Die konkrete Beurteilung einer zukünftigen
Infiltration muss anhand der dann vorliegenden rechtlichen Vorgaben und Eigenschaften des Was-
sers beurteilt werden.
21
Viele der von Infiltrationsmaßnahmen betroffenen Grundwasserkörper sind hinsichtlich der Nitrat-
konzentrationen sowie bergbauspezifischer Belastungsparameter (insbesondere der Sulfatkonzent-
rationen) gefährdet oder in chemischer Hinsicht mit einem schlechten Zustand zu bewerten. Um das
Grundwasser anhand der G rundwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung hinsichtlich
der Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie zu bewerten, muss auch
geprüft werden, ob weitere chemische Verschlechterungen oder Schadstofftrends hinzukommen
und ob eine signifikante Schädigung von grundwasse rabhängigen Feuchtgebieten (gwaLÖs) oder
eine signifikante Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustands der Oberflächen-
gewässer eintreten kann und ob diesbezüglich Maßnahmen notwendig werden bzw. ggf. Ausnah-
meregelungen (im Sinne der EG -WRRL) erforderlich sind. Beispielsweise werden aktuell weitere
Informationen zum Transport und Rückhalt bestimmter organischer Spurenstoffe gutachterlich erar-
beitet, um den Kenntnisstand zu erweitern.
Darüber hinaus sind weitergehende Fragestellungen zu folgenden Themen zu klären, die auch au-
ßerhalb des bergbaulichen Monitorings liegen können:
- Wie kann eine Verschlechterung verhindert werden?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von
Ausnahmeregelungen und welche Bedingungen sind zu erfüllen, um diese rechtssicher be-
anspruchen zu können?
- Wie ist in diesem Zusammenhang das Hintergrundpapier Braunkohle bei der nächsten Über-
arbeitung anzupassen?
- Welche geänderten / neuen Parameter bzw. nachträgliche Erkenntnisse zur Mobilisierbarkeit
können lokal zu Überschreitungen / veränderten Bewertungen führen?
- Wie ist das staatliche Monitoring der Grundwasserkörper der Bewirtschaftungsplanung an-
zupassen?
Das bergbauliche Monitoring ist im Arbeitsfeld Grundwasser auf die Änderunge n der Infiltrations-
wasserzufuhr anzupassen.
2.5 Schutzgut oberirdische Fließgewässer
Die Sicherung eines naturnahen Abflusses der oberirdischen Fließgewässer soll einerseits durch
Infiltrationsmaßnahmen erreicht werden, die wiederum einen Grundwasserzustrom zu den Bächen
und Flüssen und den Erhalt des hydraulischen Gesamtsystems gewährleisten. Da eine vollständige
Kompensation der bergbaubedingten Absenkungen nicht überall möglich ist, erfolgen andererseits
ergänzende Einleitungen in die Gewässer und auf diesem Weg auch ein direkter Eintrag von Stoffen,
möglicherweise auch von Organismen (Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) aus dem Rhein. Die
zu erwartende Entwicklung der zugehörigen Infiltrations- und Einleitmengen wird in Kapitel 1.4 be-
schrieben.
22
Eine Bewertung ist zunächst vor dem Hintergrund der EG -Wasserrahmenrichtlinie (EG -WRRL,
RL 2000/60/EG) - vor allem hinsichtlich deren Zielvorgabe zum Erreichen des guten chemischen
und ökologischen Zustands sowie des Verschlechterungsverbots - vorzunehmen.
Bei einem Verzicht auf die Einleitungen drohen zumindest abschnittsweise ein Trockenfallen oder
eine übermäßige Abflussminderung in den Gewässern, die zu einem Totalverlust der Fließgewäs-
serbiozönosen führen würden. Bei einem Überschreiten vorgegebener Umweltqualitätsnormen
(UQN) / Orientierungswerte oder dem Vorkommen unerwünschter Organismen im Rheinwasser sind
daher tatsächliche Auswirkungen auf die betroffenen Gewässer zu prüfen. Dabei ist zu prüfen, ob
eine Aufbereitung / Teilstrombehandlung des einzuleitenden Wassers sinnvoll, technisch umsetzbar
und verhältnismäßig ist.
a) Wasserinhaltsstoffe
Anhand der Vorgaben der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewäs-
serverordnung, OGewV 2016), mit der die EG-Wasserrahmenrichtlinie und damit verbundene Richt-
linien (insbesondere die Richtlinie über die Umweltqualitätsnormen, RL 2008/105/EG) in nationales
Recht umgesetzt wurden, ist zu prüfen, ob Inhaltsstoffe aus dem Rheinwasser zu einer Verschlech-
terung des chemischen oder ökologischen Zustands / Potenzials der betroffenen Gewässer führen
können (Verschlechterungsverbot) oder dem Erreichen dieser Bewirtschaftungsziele entgegenste-
hen (Zielerreichungsgebot).
In Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung sind unter den „allgemeinen chemisch -physikali-
schen Parametern“ (ACP) einzelne Anionen und Kationen sowie der pH-Wert mit Anforderungen für
den nach EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichenden guten ökologischen Zustand beschrieben.
§ 5 Abs. 4 Satz 2 OGewV i.V.m. Anlage 3 Nr. 3.2 und Anlage 7 Nr. 2 regelt für die sogenannten ACP
weitere Anforderungen an den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential,
nämlich für bestimmte physikalische Eigenschaften (z. B. Temperatur oder pH-Wert) und bestimmte
chemische Stoffe (z. B. Nährstoffe). Für den mäßigen, unbefriedigenden bzw. schlechten ökologi-
schen Zustand / Potenzial gibt es dagegen keine Festlegungen in der Oberflächengewässerverord-
nung.
Diese Anforderungen („Orientierungswerte“) sind unterstützende Qualitätskomponenten und keine
mit den UQN vergleichbaren Grenzwerte, deren Verletzung für sich genommen eine Zielverfehlung
bedeutet. Vielmehr konkretisieren sie fachlich die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die
im Regelfall Voraussetzung für einen guten Zustand der biologischen Qualitätskomponenten sind.
Einer Verfehlung der Orientierungswerte für die Grenze gut/mäßig – als unterstützende Qualitäts-
komponenten – kommt daher eine Indizwirkung zu. Damit muss die Zulassungsbehörde immer prü-
fen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Indizwirkung aufgrund besonderer Umstände wider-
legt ist.
23
Zusätzlich zu den Vorgaben der EG-WRRL bzw. der Oberflächengewässerverordnung umfasst auch
der Braunkohlenplan zum Tagebau Garzweiler II (1995) mit dem Ziel des Erhalts der Oberflächen-
gewässer und besagt, dass eine Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit für die Oberflächen-
gewässer, die für die Wasserwirtschaft oder den Naturhaushalt bedeutsam sind, vermieden werden
muss. Das Projekt- und das Methodenhandbuch zum Monitoring Garzweiler II konkretisieren dieses
Ziel. In den von den Einleitungen (wie auch von Infiltrationswasser) betroffenen Gewässern werden
daher seit dem Jahr 2001 verschiedene allgemeine chemisch-physikalische Parameter regelmäßig
gemessen. Die Ergebnisse werden in einem Turnus von fünf Jahren im Bericht über die Beschaf-
fenheit der Oberflächengewässer zusammengestellt und bewertet (Monitoring Garzweiler II, AG
Oberflächengewässer: Berichte über die Beschaffenheit der Oberflächengewässer, Güteberichte I
bis IV). Die resultierenden Messwerte belegen derzeit keine gravierenden Unterschiede zum Rhein-
wasser.
In Gewässern werden immer wieder neue Stoffe - auch in geringen Konzentrationen - detektiert, die
sich etwa durch ihre toxischen Eigenschaften nachteilig auf das Gewässersystem auswirken kön-
nen. Zur Beurteilung des ökologischen Zustands / des ökologischen Potenzials enthält der An-
hang VIII der EG-Wasserrahmenrichtlinie daher ein nicht erschöpfendes Verzeichnis der wichtigsten
Schadstoffe und Schadstoffgruppen. In Deutschland erfolgt die rechtliche Umsetzung dieser Vorga-
ben derzeit durch die Anlage 6 (Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe) der
Oberflächengewässerverordnung 2016. Bei einer Überschreitung der Umweltqualitätsnormen kann
der ökologische Zustand/ das ökologische Potenzial eines Gewässers maximal noch als „mäßig“
eingestuft werden.
Gemäß der aktuellen „Ergebnisse der chemischen Überwachung der Oberflächengewässer“ kommt
es an den Messstellen des Rheins derzeit nicht zu Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen
flussgebietsspezifischer Schadstoffe. Im Rahmen der gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie erforder-
lichen regelmäßigen Überprüfung sind bei Bedarf aber neue flussgebietsspezifische Schadstoffe in
die Oberflächengewässerverordnung aufzunehmen, bestehende Umweltqualitätsnormen zu validie-
ren sowie u. U. auch Stoffe wieder zu streichen. Dieser Prozess wird in Deutschland vom Bund
koordiniert und von der LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) unterstützt und in den RaKon-
Strategiepapieren niedergelegt (RaKon = Rahmenkonzeption Monitoring).
In der Richtlinie RL 2008/105/EG („Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltquali tätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur
Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG,
84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG sowie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG“) sind
Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand der Gewässer EU-weit festgelegt. Sie umfasst
die prioritären Stoffe gemäß Anhang X der EG-Wasserrahmenrichtlinie und wurde mit der Richtlinie
2013/39/EU aktualisiert. Hieraus resultieren die in Anlage 8 der Oberflächengewässerverordnung
2016 aufgeführten Stoffe und Umweltqualitätsnormen zur Einstufung des chemischen Zustands. Die
24
Stoffliste sowie auch eine verpflichtend eingeführte Beobachtungsliste werden regelmäßig aktuali-
siert.
In Nordrhein-Westfalen erfasst das chemische Monitoring viele Stoffe aus der Gruppe der Metalle,
der Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, der Arzneimittel und weiterer organi-
scher umweltrelevanter Stoffe, die nicht in der Oberflächengewässerverordnung geregelt sind. Wir-
ken sich diese „gesetzlich nicht geregelten Stoffe“ auf die Zusammensetzung der Artengemeinschaf-
ten aus, kann der gute ökologische Zustand möglicherweise nicht erreicht werden. Im Gegensatz zu
den flussgebietsspezifischen Stoffen nach Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung gehen sie
jedoch nicht in die Bewertung des ökologischen Zustands ein – sind aber ggfs. maßnahmenrelevant
und daher auch Gegenstand der Prüfung (Gemäß Erlass des MULNV zu Mikroschadstoffen, können
Überschreitungen von gesetzlich nicht geregelten Stoffen maßnahm enrelevant sein, wenn ein
ökotoxikologisch abgeleiteter Beurteilungswert (Orientierungswert) des Anhangs D4 Monitoringleit-
faden Oberflächengewässer NRW überschritten ist und eine biologische Qualitätskomponente, auf
die dieser Stoff wirkt, sich im Defizit befindet oder voraussichtlich ins Defizit gerät).
Für einzelne Stoffe des chemischen Zustands, der allgemein -physikalisch-chemischen Parameter
sowie der gesetzlich nicht geregelten Stoffe werden zur Zeit noch Beurteilungswerte überschritten.
Eine Abschätzung der sich im aufnehmenden Gewässer einstellenden Konzentrationen kann in ei-
nem nächsten Schritt durchgeführt werden. Diese erfolgt für alle betroffenen Oberflächenwasserkör-
per. Im Hinblick auf mögliche positive Entwicklungen in den nächsten Jahren ist eine prognostische
Bewertung diesbezüglich aktuell nicht sinnvoll, zumal die Konzentrationen einiger Schadstoffe der-
zeit in Teilen der Gewässersysteme von Schwalm und Niers höher sind als im Rheinw asser. Für
den Rhein beabsichtigt die IKSR über das Programm Rhein 2040 die Konzentration von Mikroschad-
stoffe um 30 % abzusenken.
Durch die Vorgaben der WRRL bzw. Oberflächengewässerverordnung sowie die derzeit auch im
Rahmen des Monitorings für den Tagebau Garzweiler II laufenden Überwachungsprogramme liegen
Bewertungskriterien und Verfahren vor, die Eignung des Rheinwassers für die Direkteinleitung in die
betroffenen Fließgewässer künftig zu beurteilen.
Im Falle einer Verschlechterung oder der Verhinderung der Zielerreichung gemäß WRRL wäre eine
Aufbereitung des einzuleitenden Wassers zu prüfen. Aufgrund der großen zeitlichen Distanz bis zum
Beginn der Rheinwasserüberleitung ist eine tiefergehende Bewertung der Wasserqualität – etwa mit
Mischungs- oder Modellrechnungen – aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, zumal bis zum Maßnahmen-
beginn diverse fachliche und rechtliche Änderungen zu erwarten sind (vgl. Kap. 2.1). Verbesserun-
gen der Abwassertechnik, Anwendungs- bzw. Ausbringungsverbote sowie neue Erkenntnis se hin-
sichtlich des Vorkommens möglicher Schadstoffe oder ökotoxikologischer Wirkungen, selbst bei den
allgemeinen chemisch-physikalischen Parametern, können künftig zu anderen Einschätzungen füh-
ren. Die Entwicklung der Schadstoffbelastung sowie Aktualisie rungen der Umweltqualitätsnormen
sind entsprechend zu beobachten und zu prüfen.
25
b) Organismen
Mit dem Rheinwasser können Organismen in die betroffenen Gewässer gelangen. Dabei ist es mög-
lich, dass sich gebietsfremde Arten zu stabilen Populationen entwickeln, so dass nach aktuellen
Bewertungskriterien das von der EG -Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene Ziel des guten ökologi-
schen Zustands / Potenzials gefährdet wird. Im Weiteren unterliegt der Eintrag gebietsfremder, ins-
besondere invasiver Arten Regelungen und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
sowie der EU-Verordnung (Nr. 1143/2014) übe r die Prävention und das Management der Einbrin-
gung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die unionsrechtlichen Anforderungen sind
zwischenzeitlich in den §§ 40a ff. BNatSchG umgesetzt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die
sogenannte Unionslist e nur Organismen enthält, die von außerhalb der Mitgliedsstaaten einge-
schleppt wurden oder werden könnten und deren Verbreitung innerhalb der EU bekämpft werden
soll. Der Austausch gebietsfremder Arten innerhalb der Mitgliedsstaaten, z. B. zwischen Donau- und
Rheineinzugsgebiet, ist nicht primär Gegenstand der EU-Verordnung Nr. 1143/2014. Nach § 40 (1)
Bundesnaturschutzgesetz bedarf das Ausbringen von Pflanzen, deren Art in dem betreffenden Ge-
biet in freier Natur nicht oder seit 100 Jahren nicht mehr vorkommt oder von Tieren der Genehmi-
gung der zuständigen Behörde. Nach § 40 Abs. 3 kann die zuständige Behörde „anordnen, dass
ungenehmigt ausgebrachte Tiere oder Pflanzen oder sich unbeaufsichtigt in der freien Natur aus-
breitende Pflanzen sowie dorthin entkomme ne Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer
Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.“
Daraus folgt, dass zum einen Gefährdungen durch die in der sog. Unionsliste genannten invasiven
Arten nach §§ 40a ff. BNatSchG zu betr achten sind, zum anderen Gefährdungen durch gebiets-
fremde Arten von nationaler Bedeutung nach § 40 Abs. 1 BNatSchG. Die Mitgliedstaaten können
zusätzlich Listen mit entsprechenden Arten auf nationaler Ebene erstellen, um zielgerichtet Maß-
nahmen gegen weitere, nicht auf der Unionsliste geführte gebietsfremde Arten ergreifen zu können.
Zur fachlichen Unterstützung für einen angemessenen Umgang mit (nicht auf der Unionsliste gelis-
teten) gebietsfremden Arten im deutschen Naturschutz hat das Bundesamt für Naturschutz im Rah-
men des F+E-Vorhabens "Neobiota und Klimawandel" FKZ 806 82 330 ein Konzept für die natur-
schutzfachliche Invasivitätsbewertung gebietsfremder Arten erarbeiten lassen, das zwischenzeitlich
weiterentwickelt worden ist (für weitere Informationen siehe Methodik der Invasivitätsbewertung).
Die entsprechenden Bewertungen des heutigen Zustandes sind zwischenzeitlich für die Mehrheit
der Arten abgeschlossen und sind in der „Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in
Deutschland wild lebende gebietsfremde aquatische Pilze, Niedere Pflanzen und wirbellose Tiere“
von Wolfgang Rabitsch und Stefan Nehring (2017) (s. https://neobiota.bfn.de/invasivitaetsbewer-
tung/methodik.html) aufgeführt.
Ziel der gesetzlichen Schutzbestimmungen ist, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen mit
hinreichender Bedeutung zu erfassen, um eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten
26
zu vermeiden. Dies setzt voraus, dass ein entsprechender ökologischer Handlungsdruck und geeig-
nete Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung bestehen. Gewässer vollständig von Mikroor-
gansimen freizuhalten, ist faktisch nicht möglich. Eine entsprechende Zusammenstellung von Arten
ist im o. g. Forschungsbericht der BfN von Rabitsch und Nehring (2017) enthalten.
Die Invasivität von Arten zeigt sich erst nach dem Einbringen in einen neuen Lebensraum, im Vorfeld
ist sie allenfalls abschätzbar. Am Beispiel des sauberer werdenden Rheins, der 1992 mit dem Do-
nau-Flusssystem durch den Bau des Rhein -Main-Donaukanals künstlich verbunden wurde, zeigte
sich, dass in der Folge die gewässertypischen Arten im Makrozoobenthos des Rheins ausblieben
oder abnahmen und nun die gebietsfremden, vor allem die ponto -kaspischen Arten mehr als 80 %
der Besiedlung ausmachen.
Es ist geplant, das entnommene Rheinwasser - nach Passage des Fischschutzes - durch eine Fein-
siebanlage zu filtrieren und nach dem Transport in die gut 30 km entfernten Wasserwerke Jüchen
und Wanlo dort über Kiesfi lter zu reinigen, bevor es in die betroffenen Fließgewässer eingeleitet
wird. Ein Eintrag von Arten, die in der Unionsliste als auch in dem Forschungsbericht des BfN als
invasiv eingestuft werden, kann aufgrund der vorgeschalteten Filtrations - und Schutzstufen nach
derzeitigem Wissenstand ausgeschlossen werden.
Durch die Seeherstellung entsteht ein Stillgewässer, welches ein Anziehungsgebiet für verschie-
dene Tiere und Pflanzen darstellen wird. Unabhängig von der Befüllung mit Rheinwasser werden
Organismen i n den Tagebausee nicht nur durch Wasservögel eingetragen, sondern auch durch
Menschen, so dass der Tagebausee sich unabhängig von der Einleitung durch das Rheinwasser
unvermeidbar spontan besiedeln wird. Nach Erreichen des Zielwasserstandes im Tagebausee i st
ein Anschluss an die Niers vorhanden und daher ein Austrag von in den See angesiedelten gebiets-
fremden, ggf. potenziell invasiven Arten nicht gänzlich ausgeschlossen, aber auch nicht zu verhin-
dern. Als ebenfalls möglicher Pfad ist die flussaufwärts gerichtete Zuwanderung gebietsfremder Ar-
ten in den Tagebausee aus dem Rhein -Maas-System zu berücksichtigen. In diesem Zusammen-
hang sind von besonderer Bedeutung gebietsfremde Arten, die zwar im Rhein jedoch noch nicht im
Schwalm-Niers-Maas-System vorhanden sind.
Eine „Einschleppung“ gebietsfremder Arten unter Berücksichtigung der Vorkehrungen bei der Ent-
nahme von Rheinwasser und bei Transport und Aufbereitung ist nach aktuellem Stand nicht zu be-
sorgen. Ein Eintrag von Arten, die nach Unionsliste als auch dem F orschungsbericht des BfN als
invasiv eingestuft werden, wird nach derzeitigem Wissensstand nicht stattfinden. Die künftige Ent-
wicklung der Neobiota-Populationen im Rhein wird schon heute engmaschig durch das Land NRW
(LANUV) beobachtet, so dass ggf. neu auftretenden Arten einer neuen Bewertung zugeführt werden
können.
Insgesamt ist die weitere Entwicklung bei der Einstufung gebietsfremder und invasiver Arten bis
2030 / dem Beginn der Rheinwasserzuleitung zu beobachten und durch ein geeignetes Monitoring
27
des entnommenen Rheinwassers zu begleiten. Bei Bedarf sind weitergehend erforderliche Maßnah-
men zu prüfen.
Zwischenfazit:
Die Umweltqualitätsnormen flussgebietsspezifischer Schadstoffe werden an den Messstellen des
Rheins derzeit nicht überschritten. Nach den Kriterien der Oberflächengewässerverordnung und des
Leitfadens Monitoring Oberflächengewässer NRW liegen bei den allgemein physikalisch -chemi-
schen Parametern, Stoffen des chemischen Zustands sowie den gesetzlich nicht geregelten Stoffen
derzeit einzelne Überschreitungen der Beurteilungswerte im Rhein vor und müssen hinsichtlich einer
Einleitung in andere Gewässer daher weitergehend betrachtet werden.
Bei Filtration des Wassers in den Ökowasserwerken kann ein Eintrag von Arten, die in der Unions-
liste als auch in dem Forschungsbericht des Bundesamtes für Natur schutz als invasiv eingestuft
werden, nach derzeitigem Wissensstand ausgeschlossen werden.
Insgesamt besteht folgender Untersuchungsbedarf:
- Stoffe, die Beurteilungswerte überschreiten, sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die be-
troffenen Wasserkörper im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren prog-
nostisch zu bewerten.
- Die Qualität des eingesetzten Rheinwassers wird im Rahmen des Monitorings dargestellt
und überwacht. Die Prüfung muss auch invasive Arten berücksichtigen. Bis zum Beginn der
Rheinwassernutzung ist das Vorgehen des Monitorings zu konkretisieren.
2.6 Schutzgut grundwasserabhängige Feuchtgebiete
Der Schutz der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete soll durch Infiltrationsmaßnahmen im Vor-
feld der Gebiete sichergestellt werden. Das Ziel der Maßnahmen besteht darin, das Grundwasser-
standsniveau einschließlich der typischen witterungsbedingten bzw. jahre szeitlichen Dynamik und
möglichst natürlichen Zustrombedingungen hinsichtlich Wassermenge und -güte zu erhalten. Dies
bedeutet, dass unabhängig von dessen Zusammensetzung so wenig Infiltrationswasser wie möglich
in den grundwasserabhängigen Feuchtgebieten ankommen soll. Ergänzend erfolgen Direkteinlei-
tungen in die Gewässer, wenn die Infiltrationsmaßnahmen die Grundwasserabsenkungen nicht voll-
ständig kompensieren können. Das Mengengerüst wird in Kapitel 1.4 beschrieben. Die Lage der
Infiltrationsanlagen und Direkteinleitungen und der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, die im
Braunkohlenmonitoring untersucht werden, ist in Abbildung 1 dargestellt.
28
Die jährliche Auswertung der Infiltrationswasserausbreitung im Einzugsgebiet der Schwalm in der
Arbeitsgruppe Grundwasser des Monitoring Garzweiler II zeigt, dass innerhalb der Grundwasserlei-
ter durch Vermischung mit dem umgebenden Grundwasser und durch Zumischung des neugebilde-
ten Grundwassers eine kontinuierliche Abnahme des Infiltrationswasseranteils entlang der Fließstre-
cke erfolgt. Mit Ausnahme des Schwalm -Oberlaufs und Teilen des Mühlenbachs liegt der Infiltrati-
onswasseranteil im Schwalmeinzugsgebiet und den infiltrationsgestützten Rurzuflüssen stabil bei
weniger als 20 %.
Bei einer Direkteinleitung können die Inhaltsstoffe des Infiltrationswassers die Feuchtgebiete zwar
grundsätzlich erreichen. Jedoch sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine negativen Auswirkun-
gen zu erwarten, weil:
- die beschriebenen Konzentrationen, insbesondere des Nitrats, insgesamt als ger ing einzu-
stufen sind (siehe unten sowie Kapitel 2.2) und
- der Wasser- und somit auch der Stofftransport grundsätzlich aus den Grundwasserleitern
über die Feuchtgebiete in die oberirdischen Fließgewässer erfolgt. Damit dominiert die Be-
schaffenheit des Grundwassers die Wirkung auf die Pflanzen. Lediglich in Hochwassersitu-
ationen oder bei starken Absenkungen und einem Verlust der Grundwasseranbindung steht
die Beschaffenheit des Wassers im Fließgewässer und damit die Zusammensetzung des
direkt eingeleiteten Wassers im Vordergrund und wirkt temporär auf die Pflanzen ein.
Die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete sind mittelbar durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die
Grundwasserrichtlinie und die Grundwasserverordnung vor signifikanten Schädigungen geschützt,
die aus Veränderungen des mengenmäßigen oder chemischen Zustands der Grundwasserkörper
resultieren können. Der mengenmäßige und der chemische Grundwasserzustand sind nur dann gut,
wenn menschliche Tätigkeiten bzw. die Grundwasserbeschaffenheit u. a. nicht dazu führen, dass
grundwasserabhängige Feuchtgebiete signifikant geschädigt werden (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 2 c) GrwV,
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 c) GrwV). Andernfalls können der chemische bzw. der mengenmäßige Grundwas-
serzustand nicht mehr als gut bewertet werden und die Bewirtschaftungsziele werden nicht erreicht.
In diesem Fall müsste geprüft werden, ob gegensteuernde Maßnahmen möglich und verhältnismä-
ßig sind.
Hinsichtlich des Basengehalts und des pH-Wertes weisen bestimmte nährstoffarme Pflanzengesell-
schaften innerhalb der Feuchtgebiete einen begrenzten Toleranzbereich auf, wobei der pH-Wert als
Schlüsselparameter anzusehen ist. Insbesondere Torfmoose, die keine Wurzeln besitzen, sind vom
pH-Wert abhängig, weil die Nährstoffe über die Blattoberflächen über Ionenaustauscher aufgenom-
men werden, deren Effektivität pH-abhängig ist. KULZER et al. (2001) geben für die im Monitoring-
gebiet vorkommenden Torfmoose Substrat-pH-Werte von pH = 3,4 bis pH = 7,0 an. Weiterhin wer-
den in der Literatur (JANIESCH & RACH 2007) basenarme Grundwässer als stabilisierender Faktor
für Torfmoosbestände angegeben. Zahlreiche Untersuchungen belegen zudem, dass zunehmende
29
Stickstoffeinträge, in Form von Ammonium oder Nitrat, das Wachstum von Gefäßpflanzen fördern
und damit zu einer Verdrängung der Torfmoose führen können.
Das Rheinwasser weist Nährstoffkonzentrationen um 10 mg/l Nitrat und 0,1 mg/l Gesamt-Phosphor
auf, wobei in den letzten Jahrzehnten rückläufige Werte beobachtet wurden. Die Konzentrationen
des Nitrats im Rheinwasser als zukünftigem Inf iltrationswasser sind im Vergleich zum heutigen
Grundwasser im Umfeld der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, wo bedingt durch landwirt-
schaftliche Einträge Nitratkonzentrationen bis zu 100 mg/l auftreten können, als gering einzustufen.
Nach einer Infiltration ist im Grundwasserleiter entlang der Fließstrecke bis zum Feuchtgebiet bzw.
im Feuchtgebiet selbst von einem vollständigen Abbau bzw. Rückhalt beider Inhaltsstoffe (Nitrat und
Phosphor bzw. Phosphat) auszugehen
Ein infiltrationsbedingter Eintrag von Hydrogencarbonat in die grundwasserabhängigen Feuchtge-
biete ist derzeit nicht grundsätzlich auszuschließen. Allerdings werden im Projekthandbuch für das
Monitoring Garzweiler II keine Schwellenwerte für den Infiltrationswasseranteil mit seinen erhöhten
Hydrogencarbonatkonzentrationen von aktuell bis zu 320 mg/l festgelegt. Die Auswertungen der In-
filtrationswasserausbreitung in der Arbeitsgruppe Grundwasser zeigen, dass erhöhte Infiltrations-
wasseranteile die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete lokal im Berei ch des Schwalm-Quellge-
biets, des Mühlenbach-Oberlaufs und Teilen des Knippertzbachs erreichen und dann mit der Ein-
stellung annähernd pH-neutraler Bedingungen zwischen pH = 6,5 und pH = 7,0 verbunden sind. Wie
Ergebnisse des Monitoring Garzweiler II in der Arbeitsgruppe Grundwasser zeigen, sind ansonsten
die natürlichen innerjährigen Schwankungen der Hydrogencarbonatkonzentrationen durch die Mi-
neralisation pflanzlicher Substanzen im oberflächennahen Grundwasser innerhalb der Feuchtge-
biete bei Weitem höher al s der Eintrag über das Infiltrationswasser. Diese bringen ebenfalls ein
schwach saures bis pH-neutrales Milieu mit sich. Da das Rheinwasser nur wenig mehr als die Hälfte
der Hydrogencarbonatkonzentration des Infiltrationswassers enthält, ist diesbezüglich keine Gefähr-
dung zu erwarten.
Als sensibelster Parameter für die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete stellt sich der pH -Wert
dar. Mit natürlicherweise schwach sauren bis neutralen pH -Werten herrschen im Monitoringgebiet
hydrochemische Bedingungen, die am R and des Toleranzbereichs von Torfmoosen liegen. Das
Rheinwasser weist einen pH-Wert von durchschnittlich pH = 8,0 auf. Diese schwach basischen Ei-
genschaften sind für Torfmoose nicht verträglich (s. o.). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzu-
weisen, dass entsprechend der Daten aus der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie auch die
Niers (Oberflächenwasserkörper DE_NRW_286_75548) und die Schwalm (Oberflächenwasserkör-
per DE_NRW_284_11934) im 3. Monitoringzyklus (2012 bis 2014) pH-Werte im schwach basischen
Milieu von durchschnittlich pH = 7,5 (Niers) bzw. pH = 7,6 (Schwalm) aufwiesen.
Da die torfmoosreichen Gebüsch - und Waldgesellschaften aber außerhalb des Überflutungsbe-
reichs von Schwalm und Niers liegen und durch die Grundwasserbeschaffenheit geprägt wer den
30
(s. o.), ist eine Gefahr für die nährstoffarmen Pflanzengesellschaften durch den pH-Wert des direkt
eingeleiteten Rheinwassers weitgehend auszuschließen.
Bei einer Infiltration des Rheinwassers in den Grundwasserleiter wird sich eine Mischung mit dem
natürlicherweise schwach sauren Grundwasser ergeben, so dass der pH-Wert bei den zu erwarten-
den meist geringen Infiltrationswasseranteilen im Zustrom nur wenig oberhalb von pH = 7,0 liegen
dürfte. Einer Anhebung des den Feuchtgebieten zuströmenden Grundwassers muss weiterhin durch
ausreichenden Abstand der Infiltrationsanlagen zu den nährstoffarmen Feuchtgebieten begegnet
werden.
Bezüglich der Direkteinleitungen ist wesentlich, dass es sich um ergänzende Einleitungen handelt,
die sich in den oberirdischen F ließgewässern mit dem (infiltrationsbedingt gestützt) zuströmenden
Grundwasser mischen. Da die Differenz zwischen den pH -Werten von Niers bzw. Schwalm mit
pH = 7,5 bzw. pH = 7,6 im Vergleich zum Rheinwasser mit pH = 8,0 gering ist, kann hier von einem
pH-Niveau knapp über pH = 7,5 ausgegangen werden.
Zu den Auswirkungen organischer Spurenstoffe auf grundwasserabhängige Feuchtgebiete sind
keine Untersuchungen bekannt. Allerdings ist auch in diesem Zusammenhang - wie bei der Betrach-
tung der pH-Werte – darauf hinzuweisen, dass die Pflanzengesellschaften überwiegend durch die
Grundwasserbeschaffenheit geprägt werden und durch den hohen Anteil organischer Substanz gute
Voraussetzungen für einen mikrobiellen Stoffabbau bestehen.
Zwischenfazit:
Die grundwasserabhängigen Feuchtgebiete sind mittelbar durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die
Grundwasserrichtlinie und die Grundwasserverordnung vor signifikanten Schädigungen geschützt,
die aus Veränderungen des mengenmäßigen oder chemischen Zustands der Grundwasserkör per
resultieren können. Schlüsselparameter ist nach derzeitigem Kenntnisstand der pH-Wert, wobei die
schwach sauren bis neutralen pH -Werte im Monitoringgebiet am Rand des Toleranzbereichs von
Torfmoosen liegen, der maximal pH = 7,0 beträgt. Der pH -Wert des Rheinwassers liegt bei etwa
pH = 8,0 und der von Niers und Schwalm bei jeweils etwa pH = 7,5. Da die torfmoosreichen Pflan-
zengesellschaften außerhalb des Überflutungsbereichs liegen und durch die Grundwasserbeschaf-
fenheit geprägt sind, ist eine Gefährdung durch den pH-Wert des Rheinwassers allerdings weitge-
hend auszuschließen. Die Infiltration des Rheinwassers in den Grundwasserleiter lässt eine Mi-
schung mit dem schwach sauren Grundwasser und pH -Werte wenig oberhalb von pH = 7,0 erwar-
ten.
Aufgrund der Vermischung mit dem umgebenden Grundwasser und durch Zumischung des neuge-
bildeten Grundwassers und aufgrund der weitgehenden Abkopplung des pflanzenverfügbaren Was-
sers vom zufließenden Grundwasser erfolgt eine kontinuierliche Abnahme des Infiltrationswasser-
31
anteils entlang der Fließstrecke und ist eine nachteilige Einwirkung auf Schutzgebiete nicht zu er-
warten. Der Verwendung des Rheinwassers hinsichtlich des Schutzgutes grundwasserabhängige
Feuchtgebiete stehen daher nach derzeitigem Kenntnisstand keine Anhaltspunkte entgegen.
Es besteht weitergehender Untersuchungsbedarf zu folgenden Themen:
- Der Umgang mit einzelnen Stoßbelastungen mit kurzzeitigen Überschreitungen von Warn -
oder Schwellenwerten (z. B. PNEC-Werten; PNEC = Predicted No Effect Concentration) ist
im Zusammenhang mit dem Warn- und Alarmplan Rhein näher zu klären.
- Wie sind die Erkenntnisse zur Ökotoxizität von Spurenstoffen (z. B. Diclofenac) mit Blick auf
Auswirkungen in grundwasserabhängigen Feuchtgebieten zu bewerten?
Das Monitoring ist im Arbeitsfeld Feuchtgebiete auf die Änderungen der Infiltrationswasserzufuhr
anzupassen.
2.7 Schutzgut Tagebausee
Für Seen mit einer Fläche von mehr als 50 ha gelten grundsätzlich die Vorgaben der EG -Wasser-
rahmenrichtlinie und entsprechender E G-Richtlinien, die mit der Oberflächengewässerverordnung
umgesetzt wurden. Wie bei den Fließgewässern sind auch hier Stofflisten und Umweltqualitätsnor-
men für die allgemeinen chemisch -physikalischen Parameter, flussgebietsspezifische Schadstoffe
und prioritäre Stoffe vorgegeben. Da die Stofflisten nicht abschließend geregelt sind, sind zusätzlich
weitere „gesetzlich nicht geregelte Stoffe“ in die Betrachtung miteinzubeziehen.
Für einzelne Stoffe des chemischen Zustands, der allgemein -physikalisch-chemischen Parameter
sowie der gesetzlich nicht geregelten Stoffe werden zur Zeit noch Beurteilungswerte überschritten,
flussgebietsspezifische Stoffe weisen keine Überschreitungen auf.
Demnach sind Schadstoffe, die heute mit dem Rheinwasser in den Tagebausee eingetragen würden
und aktuelle Beurteilungswerte überschreiten, im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung hinsicht-
lich ihrer Auswirkungen auf die Aquatische Biozönose des Seewasserkörpers sowie hinsichtlich der
künftigen Nutzungseignung gutachterlich zu bewerten. Künftige Verbesserungen der Abwassertech-
nik, Anwendungs - bzw. Ausbringungsverbote sowie neue Erkenntnisse hinsichtlich des Vorkom-
mens möglicher Schadstoffe oder ökotoxikologischer Wirkungen werden dabei aber zu sich verän-
dernden Einschätzungen führen. Die Möglichkeiten oder das Erfordernis weitergehender Maßnah-
men sind ebenfalls Gegenstand der weiteren gutachterlichen Bewertung, wobei eine Entscheidung
letztlich in den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren getroffen wird.
Die Bewertung des Tagebausees Garzweiler als Gewässer der EG -Wasserrahmenrichtlinie kann
erst erfolgen, wenn der See vollständig gefüllt ist und sich in einem stabilen hydraulischen Zustand
befinden wird (siehe RaKon B-VI: Bewertung des ökologischen Potenzials – Seen). Dies wird nicht
32
vor dem Ende d es Jahrhunderts der Fall sein. Außerdem liegen Verfahren und Vorgaben für die
Bewertung des ökologischen Zustands von Tagebauseen derzeit nicht abschließend vor.
Die Frage, ob sich der See zu einem holomiktischen See mit einem warm -monomiktischen Durch-
mischungsverhalten oder einem meromiktischen See mit einer stabilen Chemokline entwickeln wird,
wird derzeit bereits gutachterlich geklärt. Das Schichtungsverhalten des Sees wird voraussichtlich
unabhängig davon sein, welche Anteile an Rhein - oder Sümpfungswasser bei der Befüllung des
Sees verwendet werden. Die Gesamt -Phosphorkonzentration im stationären Endzustand wird zu
oligotrophen bis schwach mesotrophen Bedingungen führen. Der Tagebausee wird sich demnach
zu einem ökologisch wertvollen Gewässer entwickeln, dessen Wasserbeschaffenheit vielfältige Nut-
zungsmöglichkeiten zulässt.
Der Tagebausee steht im hydraulischen Kontakt mit den umgebenden Grundwasserleitern ein-
schließlich der Abraumkippe. Hierbei ist wesentlich, dass der See so platziert wird, dass der Haupt-
zustrom aus den unverritzten Aquiferen erfolgt und ein möglichst geringer Kippensaum durchströmt
wird, wodurch der Eintrag von Pyritoxidationsprodukten wie Sulfat und Eisen minimiert wird. Die
Hauptkontaktfläche besteht zu den tiefen Grundwasserleitern der Horizonte 6D und 6B, die zusam-
men die größte Mächtigkeit aufweisen. Hier ist nach erfolgtem Grundwasserwiederanstieg von ei-
nem Zustrom gering mineralisierten Grundwassers auszugehen. Typische Konzentrationsbereiche
werden jährlich im Bericht zur Grundwasserbeschaffenheit im Monitoring-Arbeitsfeld Wasserversor-
gung vorgestellt und bewertet.
Im Unterschied zu der Einleitung in die Fließgewässer (siehe Kapitel 2.5) ist bisher nicht geplant,
das Rheinwasser zusätzlich über eine Kiesfiltration zu reinigen (hi er wirken die bei der Entnahme
aus dem Rhein durchgeführten Rückhaltemaßnahmen). Der Eintrag von Arten, die entsprechend
der aktuell gültigen Unionsliste sowie dem Forschungsbericht des BfN als invasiv eingestuft werden,
ist nach derzeitigem Wissenstand ni cht zu besorgen. Es ist nicht auszuschließen, dass mit dem
Rheinwasser vereinzelt kleinste Organismen in den Tagebausee gelangen. § 40 Abs. 1 BNatSchG
erfasst jedoch nur gebietsfremde Tiere und Pflanzen. Zudem sind Einträge von gebietsfremden Ar-
ten durch z. B. Wasservögel und Menschen nicht zu verhindern. Nur bei einer entsprechenden In-
vasivitätsbewertung kommt ein Verstoß gegen die Regelungen und Vorgaben des Bundesnatur-
schutzgesetzes sowie der EU -Verordnung (Nr. 1143/2014) über die Prävention und das Manag e-
ment der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Betracht.
An der geplanten Entnahmestelle des Rheinwassers sind vor dem Pumpeneinlauf ein Fischschutz
und Siebanlagen vorgesehen. Entsprechend einer fachlichen Stellungnahme zur Bewert ung zum
Thema „invasive Arten“ im Rahmen des Braunkohlenteilplanverfahren zur Sicherung einer Rhein-
wassertransportleitungstrasse des Kieler Büros für Landschaftsökologie vom 19.02.2020 werden
hierdurch allenfalls sehr kleine Organismen in das Tagebaugewässer gelangen. Ein Eindringen von
im Rhein vorkommenden invasiven Fischarten wird vom Gutachter ausgeschlossen. Gleiches gilt
für „höhere“ Pflanzen (Makrophyten) und größere adulte Invertebraten.
33
Allerdings kann eine Passage sehr kleiner Invertebraten, klei ner Vermehrungsstadien oder von
Plankton und anderen Organismen derzeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Gutachter
schreibt, dass viele Organismen ohnehin ubiquitär vorkommen und Arten, die eng an die Fließwas-
serverhältnisse des Rheins angepasst sind, im Tagebausee keine überlebensfähigen Populationen
aufbauen können. Zu den allgemein verbreiteten Arten (ubiquitär) gehören einige derzeit im Makro-
zoobenthos des Rheins und der Niers nachgewiesenen gebietsfremden Invertebraten (Tab. 1), die
zum Teil auch in Stillgewässern leben können. Hierzu zählen u.a. der die heimischen Arten verdrän-
gende Höckerflohkrebs Dikerogammarus, die Dreikantmuscheln Dreissena polymorpha / rostrifor-
mis und die Chinesische Wollhandkrabbe Eriocheir sinensis. Arten, die auch im Larvenstadium eine
Größe von 1 mm (Maschenweite) deutlich überschreiten, werden durch die vorgeschalteten Maß-
nahmen bei der Entnahme zurückgehalten.
Tabelle 1: Wichtige im Rhein vorkommende gebietsfremde Arten der Wirbellosenfauna
(Quelle: LANUV, Stand 2018)
System Art (Taxon)
Flohkrebse Chelicorophium curvispinum
(Amphipoda) Chelicorophium robustum
Dikerogammarus haemobaphes
Dikerogammarus villosus
Echinogammarus ischnus
Krabben
(Brachyura) Eriocheir sinensis
Nesseltiere Cordylophora caspia
(Hydrozoa)
Asseln Jaera sarsi
(Isopoda)
Muscheln/ Corbicula fluminea
Schnecken Dreissena polymorpha/ rostrifor-
mis
(Mollusca) Potamopyrgus antipodarum
Ringelwürmer Hypania invalida
(Polychaeta)
Strudelwür-
mer Dendrocoelum romanodanubiale
(Turbellaria)
34
Es ist zu berücksichtigen, dass eine Invasivitätsbewertung gebietsfremder Arten in Deutschland für
niedere Pflanzen und wirbellose Tiere derzeit im Forschungsbericht des BfN vorliegt und diese Be-
wertung künftig regelmäßig aktualisiert wird. Auch die Liste der prioritären invasiven Arten unter dem
Regime der Verordnung (EU) 1143/2014 wird im Zweijahresturnus fortgeschrieben bzw. erweitert.
Insgesamt ist die weitere Entwicklung bei der Einstufung gebietsfremder und invasiver Arten bis
2030 / dem Beginn der Rheinwasserzuleitung zu beobachten und durch ein geeignetes Monitoring
des entnommenen Rheinwassers zu begleiten. Bei Bedarf sind weitergehend erforderliche Maßnah-
men zu prüfen.
Zwischenfazit:
Für einzelne Stoffe des chemischen Zustands, der allgemein -physikalisch-chemischen Parameter
sowie der gesetzlich nicht geregelten Stoffe werden zur Zeit noch Beurteilungswerte überschritten,
flussgebietsspezifische Stoffe weisen keine Überschreitungen auf. Zum Zeitpunkt der Wasserrecht-
serteilung ist auf Basis des dann vorliegenden Schadstoffinventars gutachterlich zu bewerten, wel-
che Auswirkungen auf die aquatische Biozönose des Seewasserkörpers sowie hinsichtlich der künf-
tigen Nutzungseignung zu erwarten sind und welche Möglichkeiten zur Gegensteuerung bestehen.
Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen wird die Verwendung des Rheinwassers zur Befüllung des
Tagebausees zur Entwicklung eines ökologisch wertvollen Gewässers führen, dessen Wasserbe-
schaffenheit vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zulässt.
Der Eintrag von Arten, die entsprechend der aktuell gültigen Unionsliste sowie einem Forschungs-
bericht des Bundesamtes für Naturschutz als invasiv eingestuft werden, ist nach derzeitigem Wis-
sensstand nicht zu besorgen.
Es besteht folgender Untersuchungsbedarf:
- Schadstoffe, die mit dem Rheinwasser in den Tagebausee eingetragen würden, sind im Hin-
blick auf die Aquatische Biozönose – aber auch hinsichtlich der künftigen Nutzungseignung
des Sees – gutachterlich zu bewerten.
- Die Qualität des eingesetzten Rheinwassers wird im Rahmen des Monitorings dargestellt
und überwacht. Die Prüfung muss auch invasive Arten berücksichtigen. Bis zum Beginn der
Rheinwassernutzung ist das Vorgehen des Monitorings zu konkretisieren.
- Das derzeitige Schadstoffinventar des Rheinwassers ist mit Blick auf die Auswirkungen für
die Seewasserqualität zu betrachten. Hierzu gehört u.a. die Untersuchung der Frage der
Absedimentation von schwebstoffgebundenen Schadstoffen (PAK).
35
3 Zusammenfassung
Den Vorgaben aus dem Projekthandbuch und dem Methodenhandbuch zum Monitoring Garzwei-
ler II entsprechend wurde der vorliegende Bericht zur Rheinwasserqualität erstellt. Einleitend ist da-
rin die geplante Verwendung von Rheinwasser im Zusammenhang mit dem Abbau vorhaben Garz-
weiler II dargestellt. In erster Linie wird Rheinwasser zur Füllung des Tagebaurestsees nach Abbau-
ende verwendet werden. Zum Schutz von Feuchtgebieten und Oberflächengewässern wird Rhein-
wasser ebenfalls benötigt werden, sobald nicht mehr ausreichend Sümpfungswasser für Infiltration
und Einleitung zur Verfügung steht.
Im Bericht wird die aktuelle Rheinwasserqualität mit Beobachtungsstand 2019 charakterisiert.
Beispielhaft wird eine Beurteilung der Rheinwasserqualität (Stand 2019) in Bezug auf die verschie-
denen Schutzgüter, die durch eingeleitetes oder infiltriertes Rheinwasser betroffen sein können, vor-
genommen. Für jedes Schutzgut werden die aktuell geltenden Regelungen aufgeführt und die rele-
vanten Qualitätsparameter behandelt. Grundlage dafür waren die zum Zeitpunkt der Berichtserstel-
lung allgemein geltenden Regelungen und der aktuelle Planungsstand für den Tagebau Garzwei-
ler II.
Der vorliegende Bericht wurde aus heutiger Sicht etwa 10 Jahre vor Beginn der Rheinwasserüber-
leitung verfasst. Es ist zu vermuten, dass sich sowohl die Wasserqualität des Rheins als auch die
Bewertungsgrundlagen in den nächsten 10 Jahren ändern können. Der Bericht kann deshalb vor
allem als Grundlage für ein Konzept zur Untersuchung der Rheinwasserqualität im Hinblick auf die
Verwendung zur Befüllung des Tagebausees und zur Infiltration und Direkteinleitung zum Schutz
von Feuchtgebieten, Oberflächengewässern und der Grund- / Rohwasserressourcen gesehen wer-
den. Eine Konkretisierung mit einer vollständigen Detailprüfung wird Gegenstand der Einleiterlaub-
nis und der zugehörigen Genehmigungsverfahren sein.
Der Bericht zeigt auf, an welchen Stellen vertiefende Untersuchungen bereits angelaufen bzw. noch
erforderlich sind, um eine schutzgutverträgliche Nutzung des Rheinwasser s zu ermöglichen. Dies
wird nach Erkenntnisfortschritt fortzuschreiben sein.
Die Entwicklungen sollten durch ein intensives wasserwirtschaftliches Monitoring begleitet werden.
Die bisherigen positiven Annahmen der braunkohlen- und landesplanerischen Festlegungen für die
Überleitung und Verwendung von Rheinwasser können auch nach dem Ergebnis des vorliegenden
Monitoringberichtes für alle Schutzgüter bestätigt werden.
36
4 Literatur
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN [Hrsg.] (2019): Braunkohlenplan Garzweiler II – Sachlicher Teilplan:
Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung; 210 S.; Köln.
AG OBERFLÄCHENGEWÄSSER, MONITORING GARZWEILER II: Berichte über die Beschaffen-
heit der Oberflächengewässer (Güteberichte I bis IV).
BUNDESMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ [Hrsg.] (2018): Verord-
nung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt
durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Januar 2018 (BGBl. I S. 99) geändert worden ist:
BUND-/LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) [Hrsg:] (2016): Ableitung von Ge-
ringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser Aktualisierte und überarbeitete Fassung 2016;
28 S.; Stuttgart.
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN [Hrsg.] (1995): Braunkohlenplan Garzweiler II, Textliche Darstellung
und Erläuterungsbericht; 456 S.; Köln.
Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein -Westfalen zur Zukunft des Rheinischen
Braunkohlereviers /Garzweiler II: Eine nachhaltige Perspektive für das Rheinische Revier, Juli 2016
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Ge-
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Deutschland wild lebende gebietsfremde aquatische Pilze, Niedere Pflanzen und wirbellose Tiere.-
BfN-Skript 458.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0799
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 17.02.2023 10:12