Mandari Insight

AN/1507/2021

Verkehrswende statt Status Quo! – Änderungsantrag zu Top 3.1.20 "Ein neu definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 24.06.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021

Linke Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

Linke Änderungsantrag nach § 13

5538 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.20212 
AN/1507/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Verkehrswende statt Status Quo! – Änderungsantrag zu Top 3.1.20 "Ein neu definiertes 
Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.20 "Ein neu 
definiertes Grundnetz für den Motorisierten Individualverkehr" auf die Tagesordnung der 
heutigen Sitzung des Rates zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der vorliegende Antrag wird in den folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt 
(durchgestrichen bzw. im Fettdruck): 
 
Der Rat setzt das Ziel, die Mobilitätswende in Köln voranzubringen: Der Verkehr in 
der Stadt Köln findet weitgehend durch die Verkehrsträger des Umweltverbundes 
statt, der MIV wird zukünftig eine untergeordnete Rolle einnehmen. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) ein neues 
Grundnetz zu definieren, mit dem Ziel, den vorhanden Straßenraum für den MIV deutlich 
zu reduzieren, um dem so gewonnen Straßenraum neuen Funktionen zuzuordnen. Der 
MIV soll nur noch auf diesem reduzierten Grundnetz leistungsfähig mit Priorität in die 
übergeordneten Ziele wie Veedel oder Zentren fahren können. Dies soll unter folgenden 
Kriterien und Maßgaben erfolgen:

1. Basis sind die vorliegen Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele von 
KölnMobil 2025 und darüber hinaus: Der stadtweite Anteil des Umweltverbundes 
soll bis 2035 auf 75 Prozent und innerhalb der Innenstadt, sowie in den 
Bezirkszentren von über 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. 
Bei den Pendlerverkehren (die nicht im Modal Split erfasst sind) soll ein 
weitgehender Umstieg vom MIV auf den Umweltverbund erzielt werden. Der 
ein- und auspendelnde MIV wird bis 2035 um die Hälfte reduziert. 
2. Um eine nachvollziehbare Umsetzbarkeit zu erreichen, wird das Stadtgebiet in 
Korridore eingeteilt, welche nacheinander einzeln betrachtet und bewertet werden. 
Der Verkehr in Köln ist dabei als Gesamtsystem zu betrachten. 
3. Besonders berücksichtigt werden dabei Liefer-, Wirtschafts-, Ziel- und 
Quellverkehre, sowie Durchgangs- und Pendlerverkehre. 
4. Das Grundnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und sollte 
insbesondere dem Gelben Netz nicht entgegenstehen oder zum Rückbau von 
Radinfrastruktur führen. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Grundnetz als 
auch auf den restlichen Straßen funktionieren. 
Bei Kreuzungen und Konflikten zwischen den Netzen haben die 
Verkehrsmittel des Umweltverbundes Priorität. 
5. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, 
wie z. B. Anwohnende, Handwerkerinnen und Handwerker, Lieferverkehre, 
Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste bleibt erhalten. 
6. Auf dem verbleibenden Grundnetz hat bis auf weiteres der MIV Priorität, auf allen 
anderen Straßen der Umweltverbund. Dort ist die Leistungsfähigkeit des Fuß- und 
Radverkehrs und des ÖPNV maßgeblich. 
7. Verlässt der MIV das Grundnetz, kann er dort, wo es notwendig ist, untergeordnet 
den Stadtraum weiter mitnutzen. Der Durchgangsverkehr der Kernstadt wird dabei 
auf ein notwendiges Maß reduziert. Der Verkehrsraum außerhalb des MIV-
Grundnetzes wird weitgehend autoarm gestaltet. Durchgangsverkehr wird 
aus dem Stadtgebiet herausgehalten. 
8. Straßen, die nicht Teil des Grundnetzes sind, sollen als Stadträume Der öffentliche 
Raum soll als Stadtraum mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und 
dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit oder der Anpassung an die 
Klimafolgen gerecht werden. Auch Straßen, die Teil des MIV-Grundnetzes sind, 
werden neu gestaltet, um Verbesserungen für Fuß- und Radverkehr und den 
ÖPNV zu erzielen.

Zur Schaffung von attraktiven Umsteigealternativen vom MIV auf den 
Umweltverbund werden diese Alternativen vor allem entlang der Strecken mit 
dem höchsten MIV-Aufkommen geschaffen. 
9. Die Bewertung soll durch einen Facharbeitskreis aus Verkehrsplaner*innen und 
weiteren Fachleuten erfolgen. In den Prozess sollen darüber hinaus die Industrie- 
und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die Handwerkskammer, den 
Einzelhandelsverband, die Kölner Verkehrsbetriebe, die DEHOGA, 
Verkehrsverbände (wie VCD, ADFC, Pro Bahn), Umweltverbände, 
Betroffenenverbände (z.B. Behinderten- oder Seniorenverbände) und 
Gewerkschaften und ggf. weitere Institutionen eingebunden werden. 
10. Um die Umsetzbarkeit über Korridore zu prüfen, wird die Verwaltung beauftragt 
zunächst 3 Korridore (zwei links- und einen rechtsrheinischen) zu identifizieren und 
entsprechend ausgearbeitete Vorschläge dem Verkehrsausschuss vorzulegen. 
11. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik Transparenz über den 
Umsetzungsstand zu ermöglichen, ist über den Fortschritt regelmäßig zu berichten. 
Einwohnerinnen und Einwohner werden umfassend an den 
Verkehrsplanungen und der Neugestaltung des öffentlichen Raums beteiligt. 
Die Politik wird in Beratung und Beschlussfassung einbezogen. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1507/2021
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
24.06.2021
Erstellt
24.06.2021 10:23