AN/0664/2026
Contzenstraße – „Parken nur für Pkw“ und ein Hinweisschild für den Friedhofsparkplatz
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Gem. Antrag nach § 3 (BV5)
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Grüne SPD CDU Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 21.04.2026 AN/0664/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Contzenstraße – „Parken nur für Pkw„ und ein Hinweisschild für den Friedhofsparkplatz - Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD und CDU - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirks- vertretung Nippes am 07.05.2026 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und – bei positiver Prüfung – umzusetzen, 1. ob das Parken auf dem markierten Bereich auf der Contzenstraße in Longerich (siehe Anlage 1 – Screenshot Google Maps) auf PKW beschränkt werden kann und ein entspre- chendes Zusatzschild („nur PKW“) aufgestellt werden kann und dieses aufzustellen. 2. ob ein Hinweisschild auf einen weiteren Friedhofsparkplatz am Heckweg eingerichtet werden kann und dieses aufzustellen. Begründung: Busse, die aus dem Alexander-Petöfi-Platz auf die Contzenstraße herausfahren, haben eine eingeschränkte Sicht, wenn dort große Fahrzeuge, wie beispielsweise Wohnmobile (siehe Anlage 2 – Foto), parken. Zudem ragen hohe und breite Fahrzeuge teilweise über die mar- kierten Parkstreifen hinaus und verengen dadurch zusätzlich die Fahrbahn. Aus der Anwohnerschaft wurde zudem wiederholt auf diese Problematik hingewiesen. - 2 - Insbesondere die eingeschränkten Sichtverhältnisse sowie die Verengung der Fahrbahn werden als sicherheitsrelevant wahrgenommen. Insbesondere bei Beerdigungen auf dem Longericher Friedhof kommt es regelmäßig zu Eng- pässen bei den Parkmöglichkeiten. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die vorhandenen Stellplätze häufig durch Dauerparker sowie durch abgestellte Fahrzeuge von Firmen oder Privatpersonen (z. B. PKW, LKW, Anhänger) belegt sind. Darüber hinaus parken Friedhofsbesucher teilweise ungeordnet, wodurch zusätzliche Flä- chen blockiert werden. Vielen ist zudem nicht bekannt, dass am Heckweg ein weiterer Park- platz zur Verfügung steht. Ein entsprechendes Hinweisschild könnte hier zur Entlastung bei- tragen. gez. Roth gez. Schmitz gez. Müller Anhang 1 – Screenshot Google Maps Anhang 2: Foto
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Contzenstraße
- Heckweg
- Alexander-Petöfi-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0664/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 10:51