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V/0942/2015

Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2015 für 2014

Vorlagen 09.11.2015

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.11.2015, TOP 3.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2333 Zeichen

V/0942/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2015 für 2014 
hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 05.11.2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2015 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift vom 09.11.2015 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sport-
stätten“ des Sportausschusses am 05.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwal-
tung für die Zuschussvergabe 2015 für 2014 wie folgt umzusetzen: 
 
2.1 Tennisanlage Am Hohen Ufer; SC Gremmendorf 1946 e. V. 
 
 Der bereits ab 2013 benutzte siebte Tennisplatz (= 588 m²) wird anerkannt. Eine Verän-
derung gegenüber der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0399/2015 ist nicht er-
forderlich. 
 
2.2 Sportstätte Bernd-Feldhaus-Platz; SC Westfalia Kinderhaus 1920 e. V. 
 
 Die ab 01.10.2014 benutzte vereinseigene Sportstätte wird gemäß vorgelegtem Raum-
programm anerkannt. Eine Veränderung der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. 
V/0399/2015 ist nicht erforderlich. 
  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine Veränderung zur Vorlage Nr. V/0399/2015. 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0942/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0942/2015 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 28.05.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, die Be-
triebs- und Mietkostenzuschüsse 2015 für 2014 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen 
(Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0399/2015). 
 
Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob 
der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderrichtlinie 
der Stadt Münster rechtfertigt. 
 
2015 wurden zwei vereinseigene Sportstätten besichtigt. Die Niederschrift über das Ergebnis der 
Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen 
des Arbeitskreises an. 
 
 
I. V. 
 
gez. Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

24.11.2015 Sportausschuss
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Hohen Ufer
  • Kinderhaus 1920e

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Details

Aktenzeichen
V/0942/2015
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37