AN/0894/2021
Gem. Änderungsantrag Engelbertstraße Parkraum, gem. Änderungsantrag Die Linke, Grüne und Klimafreunde
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Sachstandsbericht April 2023
1178 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0894/2021
Stand: 24.04.2023
Sachstandsbericht
Gem. Änderungsantrag Engelbertstraße Parkraum, gem. Änderungsantrag Die Linke,
Grüne und KlimafreundeBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Fachverwaltung für die Darstellung der
Möglichkeiten zur Parkraumoptimierung in der Engelbertstraße und beauftragt die Verwaltung:
1. gemäß Variante II (Möglichkeit der Neuordnung der Längsparkplätze auf dem Gehweg) die
vorhandenen Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn zu verlegen (siehe Anla-
ge),
2. entsprechend Punkt III zusätzlich zu den Maßnahmen eine nächtliche Bewohner-
reservierung ab 18 Uhr zur Kompensation der Stellplatzreduzierung einzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Planung sowie die Abstimmung mit den Fachdienststellen wurde abgeschlossen und an
die entsprechende Instanz zur Ausschreibung übergeben.
Nächste Schritte:
Die Maßnahme wird ausgeschrieben und an eine externe Fachfirma vergeben werden. Ein
konkretes Datum kann derzeit nicht genannt werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
?
Gem. Änderungsantrag (Die Linke BV1)
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DIE LINKE Bündnis90/Die Grünen Klimafreunde Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0894/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Gem. Änderungsantrag Engelbertstraße Parkraum, gem. Änderungsantrag Die Linke, Grüne und Klimafreunde Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Innenstadt am 22. April aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Fachverwaltung für die Darstellung der Möglichkeiten zur Parkraumoptimierung in der Engelbertstraße und beauftragt die Verwal- tung: 1. gemäß Variante II (Möglichkeit der Neuordnung der Längsparkplätze auf dem Gehweg) die vorhandenen Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn zu verlegen (siehe Anlage), 2. entsprechend Punkt III zusätzlich zu den Maßnahmen eine nächtliche Bewohnerreservie- rung ab 18 Uhr zur Kompensation der Stellplatzreduzierung einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Michael Scheffer Antje Kosubek Lea Horch Die Linke Grüne Klimafreunde
Anlage Antrag Engelbertstraße_Parkraum
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Folgende Zahlen und Angaben sind nicht exakt und dienen nur zur Orientierung.
Gehwegbreiten:
Die Gehwege haben eine bauliche Breite von überwiegend 3,40 m, an einigen wenigen Stellen eine
Breite von 3,10 m.
Durch das halb- oder ganzseitige Gehwegparken weisen die Gehwege eine Restbreite von 1,60 bis
1,70 m auf.
Fahrbahnbreite:
Die bauliche Fahrbahnbreite beträgt etwa 7,00 m.
Baumscheiben:
Auf dem gesamten Abschnitt befinden sich in unregelmäßigen Abständen Baumscheiben auf der
Fahrbahn mit einer Breite von etwa 3,10 m. An diesen Stellen beträgt die Fahrbahnbreite etwa 3,90 m.
Alle Schrägparkplätze befinden sich zwischen diesen Baumscheiben.
Anzahl Parkplätze
Schräg-
parkplätze
Längs-
parkplätze Ladezone gesamt
1. Abschnitt Roonstraße/Beethovenstraße
linke Seite 24 11 ja 35
rechte Seite 3 22 ja 25
2. Abschnitt Beethovenstraße/Mozartstraße
linke Seite 13 nein nein 13
rechte Seite nein nein nein
3. Abschnitt Mozartstraße/Lindenstraße
linke Seite 28 nein ja 28
rechte Seite nein 20 nein 20
4. Abschnitt Lindenstraße/Richard-Wagner-Straße
linke Seite 10 nein nein 10
rechte Seite 3 5 ja 8
81 58 139
Ist-Zustand der aktuellen Parkanordnung unmaßstäblich
(M) = Markierung, (B) = Bordstein
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Maßnahmen:
Eine Gewährleistung der Barrierefreiheit auf Gehwegen von mindestens 2,00 m unter Einhaltung der
notwendigen Fahrbahnbreite kann mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
I. Möglichkeit der Neuordnung der Schrägparkplätze:
• Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze :
Durch das Längsparken am Fahrbahnrand kann der gesamte bauliche Gehweg freigeräumt
werden.
Zwingend erforderlich ist, dass Fahrzeuge dicht am Fahrbahnrand parken, damit die Restbreite
der Fahrgasse genutzt werden kann. Eine Längsmarkierung auf dem Boden muss hier als
Abgrenzung gegenüber der Fahrbahn angebracht werden.
Zusätzlich muss vor jeder Baumscheibe eine Restfläche zum Rangieren freigehalten werden, da
die Baumscheiben etwa 3,10 m in die Fahrbahn ragen. Auf diese Flächen können Fahrradbügel
gesetzt werden.
Durch die Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze würden etwa 42 von 81 aller
Schrägparkplätze entfallen und eine Gehwegbreite von 3,40 m erreicht werden.
1. Abschnitt: ca. 14 von ca. 27
2. Abschnitt: ca. 7 von ca. 13
3. Abschnitt: ca. 14 von ca. 28
4. Abschnitt: ca. 7 von ca. 13
Umwandlung der Schrägparkplätze in Längsparkplätze unmaßstäblich
(M) = Markierung, (B) = Bordstein
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II. Möglichkeit der Neuordnung der Längsparkplätze auf dem Gehweg:
• Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn v erlegen.
Dadurch kann eine Restgehwegbreite von 2,50 m erreicht werden.
Um an der Stelle eine ausreichende Fahrgassenbreite von mindestens 3,90 m zu erhalten, ist dies
nur in Kombination mit der Umwandlung der gegenüberliegenden Schrägparkplätze möglich, die
wie in Möglichkeit I längs am Fahrbahnrand parken müssen. Eine eindeutige Bodenmarkierung
der Parkstände ist in diesem Falle notwendig, um die nötige Fahrgassenbreite trotz des
halbseitigen Parkens zu gewährleisten.
Besonders wichtig sind die Stellen der auf der Fahrbahn befindlichen Baumscheiben, die etwa
3,10 m breit sind. Auf deren gegenüberliegenden Seite können die Gehwegparkplätze nicht halb
auf die Fahrbahn verlegt werden; mit Blick in Höhe der Baumscheiben jeweils etwa 5,00 m davor
und dahinter. Diese müssten entfallen, um die erforderlichen Fahrgassenbreiten in den
Schwenkbereichen sicherzustellen.
Durch die Baumscheiben, die in einer Entfernung von einigen Metern liegen, würde die
gegenüberliegende Seite stark ausgedünnt werden. Es blieben nur wenige zusammenhängende
Parkstände übrig. Diese müssen eindeutig markiert und einzeln beschildert werden
.
Die Baumscheiben müssen für die Kfz und für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Warnbaken
gekennzeichnet werden, da der Parkstand nicht mehr bündig mit der Baumscheibe abschließt.
Durch die Verlegung der Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn würden etwa 26
von 58 aller Längsparkplätze entfallen und eine Gehwegbreite von 2,50 m erreicht werden.
1. Abschnitt: ca. 19 von ca. 33
2. Abschnitt: keine Längsparkplätze
3. Abschnitt: ca. 5 von ca. 20
4. Abschnitt: ca. 2 von ca. 5
Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn verlegen unmaßstäblich
(M) = Markierung, (B) = Bordstein, ● = Kurzpfosten
Schwenkbereich Schwenkbereich
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III. Zusätzlich zu den Maßnahmen nächtliche Bewohne rreservierung ab 18 Uhr zur Kompensation der
Stellplatzreduzierung
Um die Stellplatzreduzierung insbesondere für die Bewohner*innen zu kompensieren, soll das
Parken auf allen verbleibenden Parkplätzen werktags ab 18 bis 9 Uhr des darauffolgenden
Werktags ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis
(RATH) reserviert werden.
Maßnahmenüberblick:
• Umwandeln der Schrägparkplätze in Längsparkplätze
• Verlegung der Längsparkplätze halb auf die Fahrbah n
• Nächtliche Bewohnerreservierung
Parken werktags ab 18 bis 9 Uhr des darauffolgenden Werktags ausschließlich für
Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis (RATH).
Anzahl Parkplätze Restgehwegbreite
Ist-
Zustand
nach
Maßnahme Entfall Ist-
Zustand
nach
Maßnahme
Schrägparkplätze 81 1,7
Umwandeln in Längsparkplätze 39 -42 3,4
Längsparkplätze 58 1,6
Verlegung halb auf Fahrbahn 34 -26 2,5
139 71 -68
Probleme:
• Baumscheiben ragen ca. 3,10 m in die Fahrbahn. Bei Umwandlung von Schräg- in Längsparken
vor Baumscheibe ist rangieren nicht möglich, daher muss vorne ausreichend Abstand gelassen
werden, Fahrradbügel.
• Bei Umwandlung von Schräg- in Längsparken ragen di e Baumscheiben in die Fahrbahn, da
Parkstände zurückversetzt werden. Für die Kfz und für Radfahrer in Gegenrichtung besteht
Kollisionsgefahr. Daher müssen die Baumscheiben mit Warnbaken markiert werden.
• Bei Verlegung der Parkplätze halb auf die Fahrbahn müssen die Parkplätze wegen der gegenüber
liegenden Baumscheiben alternierend ausgerichtet und dabei Schwenkbereiche beachtet werden,
wodurch weitere Parkplätze entfallen.
• Demarkierung, Neumarkierung und Neubeschilderung a ller Parkstände ist notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Engelbertstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Beethovenstraße
- Mozartstraße
- Lindenstraße
- Roonstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0894/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 03.03.2022
- Erstellt
- 21.04.2021 14:51