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AN/0921/2020

Kölns erster Fleischautomat in Köln-Sülz am Auerbachplatz

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 07.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.2.2

Anfrage von Claudia Pinl/Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Anfrage von Claudia Pinl/Bündnis 90/DIE GRÜNEN

1305 Zeichen

Köln, den  27. 07.2020 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Helga Blömer-Frerker 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Fleischautomat Auerbachplatz  
 
  
 
Sehr geehrte Frau Blömer-Frerker, 
 
sehr geehrte Frau Reker,   
 
Wir bitten Sie folgende Anfrage  auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:  
 
Kölns erster Fleischautomat in Köln-Sülz am Auerbachplatz steht in der Sonne.  
Nach welchen Kriterien wird der Standort ausgesucht und genehmigt?  
Werden dabei auch Umweltkriterien (Schatten, um die Energiekosten zu senken) 
beachtet? 
 
Wird bei der Genehmigung auch der Klimaaspekt beachtet?  
 
Wird für die Aufstellung des Automaten eine Sondernutzungsgebühr erhoben?  
 
Wie ist die generelle Genehmigungspraxis für die Aufstellung von 
Verkaufsautomaten im öffentlichen Raum?   
 
 
Begründung.  Der öffentliche Raum wird zunehmend zum Verkaufsraum von privaten 
Personen und tritt somit in Konkurrenz zum stationären Gewerbe. Welche Leitlinien 
verfolgt die Stadt Köln dabei. Zudem sind gekühlte Verkaufsautomaten klimapolitisch 
nicht neutral. In einer Stadt, die den Klimaschutz beachtet, sollte dies bei der 
Genehmigung mit einbezogen werden.   
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Claudia Pinl                   Gez.  Roland Schüler

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0921/2020
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
07.08.2020
Erstellt
07.08.2020 09:01