V/0471/2024
Bericht zur aktuellen Entwicklung der Heilpädagogischen Frühförderung in der Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0471/2024 V/0471/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur aktuellen Entwicklung der Heilpädagogischen Frühförderung in der Beratungsstelle "Frühe Hilfen" im Gesundheitsamt der Stadt Münster Beratungsfolge 28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 24.09.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 25.09.2024 Integrationsrat Bericht 26.09.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht Bericht: Anlass dieses Berichts ist die neu ausgehandelte Leistungs - und Vergütungsvereinbarung mit dem Kostenträger Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für die Heilpädagogische Frühförderung in der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ im Gesundheitsamt der Stadt Mü nster. Sich daraus ergebende Auswirkungen für die Arbeit der Beratungsstelle und die Stadt Münster werden im Folgenden darge- stellt. Rechtliche Veränderungen: Mit Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) hat der Bundesgesetzgeber weitergehende Ziele für die Entwicklung der Leistungen vorgegeben. Ab dem 01.01.2020 wurden deshalb die Zuständig- keiten neu geordnet und die Regelungen zum SGB IX und zum SGB XII neu gefasst. Das Ergebnis war u.a. der Übergang der Leistungen für Heilpädagogische Frühförderung vom örtlichen Träger (Stadt Münster) auf den überörtlichen Träger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Diese Regelun- gen wurden in einem Landesrahmenvertrag (LRV) festgeschrieben. Im Rahmen der Anerkennung der Beratungsstelle Frühe Hilfen des Gesundheitsa mtes als Leistungserbringer für Heilpädagogische Frühförderung musste ein Fachkonzept und ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet werden. Mit Gültig- keit ab dem 01.07.2024 konnte nun nach einer längeren Übergangsphase eine Leistungs- und Vergü- tungsvereinbarung mit dem LWL zur Erbringung heilpädagogischer Leistungen geschlossen werden. Gesundheits- und Veterinäramt 09.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-5436 SchlueterH@stadt- muenster.de Frau Dr. Schw arte Telefon: 492-5434 Schw arteDagmar@stadt- muenster - 2 - V/0471/2024 Die Arbeit der Beratungsstelle Frühe Hilfen: Seit über 50 Jahren gibt es im Gesundheitsamt der Stadt Münster die Beratungsstelle „Frühe Hilfen“. Das Aufgabenspektrum umfasst die Angebote der aufsuchenden Gesundheitshilfen, die Erst - und Sozialberatung, eine frühkindliche Diagnostik sowie die Durchführung Heilpädagogischer Frühförde- rung. In die Beratungsstelle kommen Eltern und Familien mit entwicklungsverzögerten oder von (dro- hender) Behinderung betroffenen Kindern im Alter von 0-18 Jahren. Aus dieser besonderen Lebenssi- tuation heraus ergeben sich vielfältige Fragestellungen und Probleme, die es für die betroffenen Fa- milien zu bewältigen gilt. Aufgabe der Beratungsstelle ist es, so früh wie möglich Ansprechpartner für die Eltern zu sein, um über unterstützende und weiterführende entlastende Hilfe sowie konkrete För- derangebote für die betroffenen Kinder zu informieren. Ein wichtiger Bereich innerhalb der Bera- tungsstelle ist das Angebot der Heilpädagogischen Frühförderung für Kinder im Alter von 0-6 Jahren (bis zur Einschulung), um vorhandene Entwicklungsdefizite in einem möglichst hohen Maße zu mil- dern. Durch die Möglichkeit der aktiven Teilnahme an den Fördereinheiten ihrer Kinder im Rahmen der Heilpädagogischen Frühförderung, erhalten die Eltern wichtige Impulse und gezielte Anleitung zur Förderung der Kinder innerhalb des täglichen Familienlebens. Weiterhin profitieren die Familien von der sehr guten innerstädtischen Vernetzung de r Beratungsstelle mit anderen Ämtern, Institutionen und freien Trägern, medizinischen Versorgungssystemen etc. Durch den großen Wissensfundus der Fachkräfte über die Vielzahl an Angeboten innerhalb der Stadt, können zeitnah die notwendigen und gezielten Maßnahmen und Angebote der „Frühen Hilfen“ gemeinsam mit den Kindern und ihren El- tern eingeleitet werden. Besonders wertvoll sind die Angebote für Familien, die auf ein hohes Maß an Hilfestellungen mit ih- rem Kinde angewiesen sind. Ca. 70 Prozent der Familien, die eine Leistung in der Beratungsstelle in Anspruch nehmen, haben eine Migrationsvorgeschichte. Oftmals sind die Familien erst sehr kurze Zeit in Deutschland ansässig und in dieser besonderen Lebenslage mit ihren Kindern dringend auf umfängliche und fac hkundige Unterstützung und Hilfen durch die Fachkräfte angewiesen. Viele der anfragenden Familien sind aufgrund der besonderen medizinischen Problematik der Kinder (schwere- re Behinderungsbilder) durch die zuständigen Zentralen Unterbringungseinrichtungen ( ZUE) oder auch auf Eigeninitiative, wegen der vorhandenen sehr guten medizinischen Infrastruktur, nach Müns- ter gekommen. Die klinische Versorgung durch drei Kinderkliniken, die über einer hohen Spezialisie- rungsgrad für Kinder mit teils sehr schweren Behind erungen und Erkrankungen und entsprechenden Kinderintensivstationen verfügen, nehmen die Eltern für ihre Kinder dankbar in Anspruch. Die Ten- denz der anfragenden Familien aus diesem Personenkreis ist zunehmend. Aufgrund von veränderten Behinderungsbildern der Kinder und dem Personenkreis von ratsuchenden Eltern und Familien werden kurz - und mittelfristig für eine weitere Qualitätsverbesserung und Effi- zienzsteigerung in der Arbeit der Beratungsstelle folgende Ziele weiterverfolgt: Ausbau der Gruppenangebote im Bereich der Leistungen der Heilpädagogischen Frühförde- rung Weiterer Ausbau der Vernetzung und Kooperation mit anderen internen und externen Stellen, Fachdiensten (z. B. dem Sozialpsychiatrischen Dienst), sozial- therapeutischen und medizini- schen Einrichtungen und Anbietern (z. B. den Autismus-Therapiezentren) Im Jahr 2023 wurden 284 Erstberatungen mit einer umfänglichen Sozialberatung für Eltern mit einem entwicklungsverzögerten oder einem Kind mit (drohender) Behinderung in der Beratungsstelle durch- geführt. Für diese Kinder wurden im Anschluss 284 Erstdiagnostiken zur Feststellung des Entwick- lungsstandes durch den Bereich Heilpädagogik und Psychologie geleistet. Für 53 Kinder wurde eine Heilpädagogische Frühförderung beim LWL gemeinsam mit den Eltern beantragt. Weiterhin wurden 38 Folgediagnostiken und 25 Abschlussdiagnostiken bei diesen Kindern durchgeführt. Es wurden insgesamt 2.729 Fördereinheiten (mobil wie auch ambulant zu Hause oder in der Kita, Stadteilzentren etc.) im Rahmen der Leistungen für die Heilpädagogische Frühförderung für 140 Kinder erbracht. Die Einnahmen für die abrechenbaren LWL -Leistungen gemäß der übergangsweisen Leistungs - und Vergütungsvereinbarung beliefen sich im Jahr 2023 auf 415.740,00 EUR. - 3 - V/0471/2024 Verfahrensänderungen: Für die betroffenen Eltern und Familien brachte der Zuständigkeitswechsel vom örtlichen Träger (So- zialamt) zum überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe (LWL) wesentliche Veränderungen mit sich. Ab dem Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels müssen durch die Eltern für die Bewilligung der Leis- tung der Heilpädagogischen Frühförderung Anträge auf Kostenübernahme beim LWL gestellt werden. Vor dem Zuständigkeitswechsel reichte es aus, wenn Eltern sich in der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ meldeten. Die beteiligten Ämter (hier Sozialamt und Gesundheitsamt) hatten sich im Sinne der betroffenen Kin- der und deren Familien zum Ziel gesetzt, schnell und unkompliziert die notwendige Leistung für Heil- pädagogische Frühförderung sicherzustellen. Gerade für Familien in einer ohnehin schwierigen Le- benssituation mit einem behinderten oder von Behinderung bedrohtem Kind, für Eltern mit Migrati- onsvorgeschichte, Eltern mit kognitiven Einschränkungen und aus sozial prekären Verhältnissen, stellt die nun erforderliche Kostenbeantragung beim LWL eine zusätzliche Herausforderung dar. Oh- ne die Unterstützung der Fachkräfte der Beratungsstelle können viele Eltern diesen Weg nicht gehen. Das bedeutet zum einen für die Fachkräfte einen erhöhten zeitlichen Aufwand für die Hilfestellungen für Eltern im Rahmen der Antragsstellung (u.a. Erstbeantragung und Folgebeantragungen der Leis- tungen) beim LWL. Darüber hinaus muss auch eine deutlich umfangreichere Dokumentation zu den bewilligten Leistungen der Heilpädagogischen Förderung für jedes Kind für den Kostenträger erbracht werden. Diese Veränderungen haben mit dazu beigetragen, dass sich Eltern nun auf längere Warte- zeiten für einen Erstberatungstermin und den Beginn der Heilpädagogischer Frühförderung für ihr Kind in der Beratungsstelle einstellen müssen. Bedarfe / Perspektive: Zurzeit gibt es neben der Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ - dem mit Abstand größten Anbieter für die Durchführung der Heilpädagogischen Frühförderung - nur noch zwei private Praxen und einen einge- tragenen Verein, die ein solches E ingliederungshilfeangebot für Kinder von 0 -6 Jahren vorhalten (Praxis IDA, die Praxis Passon und der Verein für Mototherapie). Ziel aller gemeinsamen Anstrengungen muss die Schaffung bzw. Sicherstellung eines bedarfsde- ckenden und qualitativ hochwertigen Angebots bei der Heilpädagogischen Frühförderung in Münster sein. Eine frühzeitige, gezielte und erfolgreiche Förderung in einer entscheidenden frühkindlichen Entwicklungsphase erhöht die Teilhabechancen der betroffenen Kinder, entlastet die Eltern und senkt perspektivisch die Folgekosten in der Inklusion der Kinder nachhaltig auch für die Stadt Münster (z.B. Reduzierung der Kosten für spätere Schulbegleitungen). In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0471/2024 Kurzüberblick Entwicklung, Sachstand, Ausblick durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und dem Abschluss einer ab dem 01.07.2024 gültigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem überörtlichen Kostenträger LWL. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden in Münster durch die Sicherstellung der Heilpädagogischen Frühförderung für ent- wicklungsverzögerte und Kinder mit (drohenden) Behinderungen durch die Beratungsstelle „Frü- he Hilfen“ im Gesundheitsamt der Stadt Münster, die gesundheitliche Situation und den Inklusi- onsprozess der betroffenen Kinder und ihrer Familien weiter verbessern. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Verbesserung der Inklusion und Teilhabechancen von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und (drohender) Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Sicherstellung von individuell konzipierten Beratungsangeboten zur Entlastung und Perspektiv- gestaltung (in den Bereichen Gesundheit und Soziale Teilhabe der Kinder) für Eltern mit Migrati- onsvorgeschichte mit einem entwicklungsverzögerten und von (drohender ) Behinderung be- troffenen Kind wie auch in der Unterstützung zur aktiven Teilnahme in der Durchführung Heilpä- dagogischer Frühförderung durch die Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ im Gesundheitsamt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0471/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2024
- Erstellt
- 01.08.2024 11:56