3942/2023
Fortschreibung des Sportentwicklungsplans - Stellungnahme zu AN/2055/2023
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
8693 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520/2 Vorlagen-Nummer 30.11.2023 3942/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 30.11.2023 Fortschreibung des Sportentwicklungsplans - Stellungnahme zu AN/2055/2023 Die Fraktionen von SPD und FDP baten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Sportausschusses am 30.11.2023 zu setzen: Beschluss: 1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung, den Sportentwicklungsplan über das Jahr 2024 hinaus fortzuschreiben. 2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche finanziellen und personellen Ressour- cen zu diesem Zweck erforderlich sind. Eine erste Bilanz ist dem Sportausschuss im ersten Halbjahr 2024 vorzulegen. Begründung: Wie auch zum Teil der Einleitung des Sportentwicklungsplans zu entnehmen ist, ist Sport ei- ner der wichtigsten Bestandteile unserer Gesellschaft. Der Sport in Köln – sowohl in der Ge- genwart, wie auch in der Zukunft – zielt darauf ab, möglichst viele Bürger*innen zu Bewegung und Sport zu motivieren. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von großer Bedeutung. Sportveran- staltungen verbinden nicht nur die Mitglieder der Vereine, sondern auch viele vereinsungebun- dene Freizeitsportler*innen. Sport stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ebenso ist Sport ein wichtiger Teil der Gesundheitsfürsorge – "wer sich regelmäßig trainiert, verschont die Allgemeinheit von Folgekosten für teure Behandlungen oder gar Berufsunfähigkeit". Je mehr Menschen Sport treiben, umso besser kann auch Integration (v.a. Flüchtlinge/Zuwan- derer) gefördert und Inklusion praktisch möglich gemacht werden. In ähnlicher Weise können Gewaltprävention, der Fairness-Gedanke und Anti-Rassismus besser ihre Wirkungen dort ent- falten, wo Bürger*innen gemeinsam Sport treiben. Der Sportentwicklungsplan und die abgeleiteten Maßnahmen aus dem Gutachten 2019 und der Zwischenevaluation 2021 sind eine gute Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen und Veränderungen in den Prozessen der Kölner Verwaltung. Zum Zeitpunkt der Evaluation und der Erstellung des Gutachtens war die Corona-Pandemie mit harten Maßnahmen, Ein- 2 schränkungen und deren Folgen nicht absehbar. Insgesamt gesehen ist es dringend erforder- lich und wünschenswert, den Sportentwicklungsplan einerseits nach Corona anzupassen und nachzusteuern sowie andererseits in der Perspektive über 2024 hinaus fortzuschreiben, um die Menschen weiterhin für den Sport in Köln zu begeistern. Die Zusammenarbeit mit Vereinen, die unter Pandemie, Krieg, Energiekrise und Mitglieder- schwund leiden, soll ausgebaut und Wege aufgezeigt werden, wie deren Überleben durch fi- nanzielle Unterstützung gesichert werden kann. Ohne Unterstützung der Vereine und Veran- stalter werden viele historisch gewachsene und traditionelle Sportveranstaltungen bald ver- schwinden, Sportabteilungen, wie z.B. die seit über 100 Jahren in Köln bestehenden Leicht- athletikvereine, aufgelöst und damit Sportarmut zum Alltag. Die in Köln lebenden und arbei- tenden Menschen, die ohnehin schon durch steigende Preise und Inflation stark belastet sind, werden sich weiter zurückhalten und damit das Phänomen einer „sozial verarmten Stadt“ oder einer „ungesunden Stadtgesellschaft“ verschärfen. Die Kölner Vereine organisieren seit vielen Jahren bereits Sportveranstaltungen nicht nur für ihre Mitglieder, sondern auch für Freizeitsportler und die Stadtgesellschaft. Bisher ist es vielen Vereinen gelungen, die Mitgliedsbeiträge und Startgelder stabil zu halten. Nun aber müssen diese Gebühren drastisch erhöht werden, weil steigende Energiepreise, höherer Verwaltungs- aufwand und sinkende Einnahmen dies notwendig machen. Dies wiederum wird sich nachhal- tig negativ auf die Teilnehmerzahlen auswirken. Die lange Phase der Pandemie hat bereits großen Schaden angerichtet und alternative Formate im Wettkampfsport haben sich kaum be- währt und die Nachhaltigkeit im Sport teilweise schon im Keim erstickt. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa führte vom 4. bis 20. Mai 2022 im Auftrag der Techni- ker Krankenkasse eine bundesweite Umfrage unter Personen ab 18 Jahren zu ihrem Sport- und Bewegungsverhalten durch. Aus dieser geht hervor, dass ein Großteil der Menschen in Deutschland nicht auf das von Expertinnen und Experten empfohlene tägliche Sport- und Be- wegungspensum kommt. Fast ein Drittel der Befragten bewegt sich im Alltag weniger als eine halbe Stunde, und fast die Hälfte der erwachsenen Menschen treibt selten oder nie Sport. Die Corona Pandemie hat anscheinend dieses Verhalten teilweise noch verstärkt: Mehr als ein Viertel der Befragten gab in der Befragung an, sich durch Corona noch weniger bewegt zu ha- ben. Das hat Folgen für die Gesundheit. Denn – auch das zeigt die Befragung – je geringer das Sportpensum, desto höher auch das Krankheitsrisiko. Durch Corona haben auch immer mehr Menschen zu Hause mit Videos, Apps oder Online- Kursen trainiert. Insgesamt würde der Großteil der Befragten, der während der Pandemie digi- tale Sportangebote genutzt hat, das auch weiterhin tun (60 Prozent). Wichtig jedoch, für rund 40 Prozent der Befragten ist Sport mit Unterstützung digitaler Medien nur eine Notlösung. Es sollte daher Konsens aller Beteiligten und Akteure des Kölner Sports sein, auf der Grundlage der Fortschreibung des Sportentwicklungsplans eine gemeinsame Offensive für den Sport der Zukunft und dessen Sicherung zu starten, um die Vielfalt in Köln zu erhalten. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Mit Ratsbeschluss 0149/2019 vom 04.04.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis des Gutachtens für die Sportentwicklungsplanung entsprechende Planungen und Maßnah- men zu entwickeln, die zum einen die Sportbelange, zum anderen die Entwicklungen der Stadt und der Freiräume für Sport und Bewegung für alle Bevölkerungsgruppen berücksichti- gen. Mit dem Gutachten erhielt die Verwaltung einen Handlungsleitfaden für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen von Sport und Bewegung in der Kölner Stadtgesellschaft. Die vorliegende Sportentwicklungsplanung wurde für insgesamt 15 Jahre konzipiert und muss auch nach 2034 fortgeführt werden. Dabei verstehen das Sportamt und der Sportausschuss, der die Sportentwicklungsplanung federführend mit entwickelt hat, diese gleichermaßen als übergeordnetes Handlungskonzept für die Arbeit der Verwaltung im Hinblick auf Sport und Bewegung. Anders gesagt: was das Sportamt tut, hat seine Grundlage in der Sportentwicklungsplanung. Dabei reagiert das Sport- 3 amt jederzeit auf aktuelle Entwicklungen. Dies wird gerade durch die Maßnahmen in der an- gesprochenen Coronazeit deutlich. Im Rahmen der Umsetzung der Sportentwicklungsplanung wurden bekanntermaßen seither zahlreiche Projekte und Maßnahmen intersektoral von der (Sport-)Verwaltung geplant und vom Sportausschuss als zuständigem Fachgremium beschlossen. Diese wurden mit den Part- ner*innen des Sportamtes bereits umgesetzt oder befinden sich (weiter) in der Umsetzung. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind folgende Mittel vorgesehen: Zur Umsetzung der aus dem Gutachten resultierenden Einzelmaßnahmen, sind im Teilfinanz- plan 0801-Sportförderung/Sportstätteninstandhaltung Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 2.650.000,00€ in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzpla- nung bis 2027 p.a. veranschlagt. Ferner sind zur Umsetzung der aus dem Gutachten resultierenden Einzelmaßnahmen, im Teilergebnisplan 0801-Leitprojekt Sportentwicklungsplanung Aufwandsermächtigungen i.H.v. 244.063,00 Euro im Haushaltsjahr 2023, 279.230 Euro im Haushaltsjahr 2024, 243.896 Euro im Haushaltsjahr 2025, 243.896 Euro im Haushaltsjahr 2026 und im Haushaltsjahr 2027 243.896,00 Euro veranschlagt. Nach dem vorstehend beschriebenen Verständnis der Sportentwicklungsplanung bedeutet dies nicht, dass sich deren Umsetzung in diesen Mitteln erschöpft. Vielmehr sind sie als wich- tige Grundlage zu verstehen, die sich durch die weiteren Finanzansätze des Sportamtes er- gänzt. Dank des vertrauensvollen und engen Zusammenwirkens von Sportverwaltung und Sportaus- schuss ist die Kölner Sportentwicklungsplanung beispielhaft für viele andere Kommunen, die sich bei ihrer Arbeit an dem Kölner Vorgehen orientieren. Vielfach wird das Sportamt um Rat und Unterstützung gebeten. Dementsprechend sind Kolleg*innen des Sportamtes in unter- schiedliche Fachgremien auf Landes- und Bundesebene sowie wissenschaftliche Gremien be- rufen worden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3942/2023
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 30.11.2023
- Erstellt
- 27.11.2023 13:51