2823/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradparken Neusser Straße in Köln-Nippes (Az.: 02-1600-114/20)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
1381 Zeichen
Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 2 - Eingabe
5114 Zeichen
Bezirksvertretung Nippes Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Straße 450 50733 Köln Köln, 1. Juli 2020 Bürgerantrag nach §24 GO NRW „Sofortmaßnahmen Fahrradparken auf der Neusser Straße“ Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Nippes, folgenden Beschluss zu fassen: I. Die Verwaltung wird gebeten, das Fahrradparken auf der Neusser Straße zwischen Kempener Straße und Nordstraße kurzfristig zu verbessern. Die Bezirksvertretung verfolgt damit mehrere Ziele: a. Es ist ein erster Schritt, um dem gestiegenen Bedarf an Fahrradabstellplätzen Rechnung zu tragen b. Fußgänger*innen erhalten mehr Platz, weil Fahrräder nicht mehr auf den Gehwegen abgestellt werden c. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger*innen wird erhöht durch mehr Abstand der parkenden KFZ zum Fahrradschutzstreifen sowie durch eine bessere Übersicht in den Kreuzungsbereichen II. Als Sofortmaßnahmen sind dabei insbesondere zu prüfen: 1. Neusser Straße 186: Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradabstellplätze 2. Neusser Straße 206: Entfernung der Fahrradabstellanlage vom Gehweg, Umwandlung eines Parkplatzes zu Fahrradabstellplätzen 3. Neusser Straße 212: Umwandlung eines Parkplatzes 4. Neusser Straße 224: Verlegung der Lieferzone und/oder Umwandlung 5. Neusser Straße 227: Umwandlung eines Parkplatzes 6. Neusser Straße 232: Umwandlung eines Parkplatzes, Entfernung der Fahrradabstellanlage vom Gehweg 7. Neusser Straße 236: Verlegung des Behindertenparkplatzes 8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Entfernung und/oder Umwandlung von Parkplätzen 9. Neusser Straße 251: Umwandlung eines Parkplatzes, Entfernung der Fahrradabstellanlage vom Gehweg 10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Entfernung eines Parkplatzes und Sicherung durch Fahrradnadel 11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Sicherung des Parkverbots durch Fahrradnadel Anlage 2 1 1 12. Neusser Straße 267: Verlegung der Ladezone und/oder des Fahrradparkens 13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Entfernung einer Fahrradnadel 14. Neusser Straße 292: Entfernung eines Parkplatzes, Versetzen des Schilds 15. Neusser Straße 269: Versetzen der Fahrradabstellanlage 16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Entfernung eines Parkplatzes und Sicherung durch Fahrradnadel 17. Neusser Straße 327: Entfernen und/oder Umwandeln des Parkplatzes 18. Neusser Straße 335: Parkstreifen hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zum Schutzstreifen überprüfen. Ggf. Fahrradparken durch Umwandlung verlagern III. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche kurzfristigen Maßnahmen das KFZ-Parken so optimiert werden kann, dass der notwendige Sicherheitsabstand der parkenden Kraftfahrzeuge zum Fahrradschutzstreifen eingehalten und die Nicht- Einhaltung der Parkplatzmarkierungen durch den Verkehrsdienst des Ordnungsam- tes geahndet werden kann. Begründung Die Bezirksvertretung Nippes und die Verwaltung planen, die Neusser Straße zwischen Lohsestraße und Niehler Kirchweg umzugestalten. Ziele sind unter anderem, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Fahrradabstellanlagen an den Bedarf anzupassen. Auch der Entfall von KFZ-Parkplätzen ist beschlossene Sache. Insbesondere diejenigen, die auf der Neusser Straße mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, können nicht warten, bis der Umbau in vielen Jahren fertig sein wird. Mehr Platz wird schon jetzt dringend benötigt – um auf den Gehwegen mit dem seit der Corona-Pandemie erforderlichen Abstand einkaufen zu gehen, um das Fahrrad oder das Lastenrad abzustellen und um mit mehr Sicherheitsabstand zu parkenden Autos auf der Fahrbahn radeln zu können. Viele KFZ-Parkplätze entlang der Neusser Straße sind nicht sinnvoll nutzbar oder stellen sogar ein Gefahrenpotenzial dar, weil sie zu schmal sind oder weil sie die Sichtbeziehung zwischen den Verkehrsteilnehmern verschlechtern. Hier ist schnelles Handeln geboten. Mein Vorschlag besteht darin, durch Sofortmaßnahmen einen Teil de r erwünschten Effekte schon bald zu realisieren. KFZ-Parkplätze können schon morgen schnell und kostengünstig zu Fahrradabstellplätzen umgewandelt werden, ohne dass dadurch die in einigen Jahren an- stehende Umgestaltung beeinträchtigt wird. Es müssen lediglich Schilder ersetzt oder versetzt und Fahrradnadeln installiert werden. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende wird dadurch erhöht und Fußgänger*innen profitieren von dem gewonnen en Platz. Der Bedarf an Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenräder ist mit diesen Sofortmaßnahmen nicht gedeckt, aber es ist ein erster, dringend notwendiger Schritt. Ich hoffe darauf, dass die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter die Notwendigkeit und die Chance erkennen, schnell und mit kleinen Mitteln für ein wenig mehr Flächengerechtigkeit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für alle auf der Klima- und Einkaufsstraße im Her- zen von Nippes zu sorgen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen – Fotos und Begründungen zu den in Abschnitt II. vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen 2 2
Anlage 3- Fotos
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1. Neusser Straße 186: Die Parkplätze an Baumscheibe und Fahrradabstellanlage sind nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. 1 Beifahrer bleiben bitte im Wagen! 2 3 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Anlage 3 Seite 1 von 18 2. Neusser Straße 206: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. Fahrradabstellanlagen auf dem Gehweg behindern den Fußverkehr. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 1 2 3 Seite 2 von 18 3. Neusser Straße 212: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. 1 2 3 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 3 von 18 4. Neusser Straße 224: Die Lieferzone behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn. Durch Beschilderung und Fahrradabstellplätze können LKW nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen einhalten. 4 5 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 4 von 18 5. Neusser Straße 227: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn . Der restliche Raum zwischen Parkplatz und Baumscheibe reicht nicht für ein KFZ aus. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 5 von 18 6. Neusser Straße 232: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Gellertstraße und Fahrbahn der Neusser Straße. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 6 von 18 7. Neusser Straße 236: Der Behindertenparkplatz ragt bis über die Haltelinie hinaus in den Kreuzungsbereich. Es gibt keinen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 7 von 18 8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Die beiden Parkplätze auf der linken und rechten Seite der Wilhelmstraße verengen den Kreuzungs- und Querungsbereich und schaffen eine unübersichtliche Situation für Abbieger. 5 10 4 6 7 8 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 8 von 18 9. Neusser Straße 251: Der Parkplatz befindet sich auf Höhe der Aufstellfläche. Die Fahrradabstellanlage verengt die Fußgängerfurt. 5 10 4 6 7 8 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 9 von 18 10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Die letzte Parkplatz auf der linken Seite der Nelkenstraße behindert die Sichtbeziehung zwischen Neusser Straße und Nelkenstraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet. 5 4 6 7 8 10 9 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 10 von 18 11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Falschparker auf der schraffierten Fläche im Kreuzungs- und Querungsbereich behindern die Sicht auf querende Fußgänger und die Fahrbahn der Neusser Straße. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 11 von 18 12. Neusser Straße 267: Die Ladezone für LKW ist an einer Engstelle ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen platziert. Fahrradabstellanlagen und ein Laternenmast verengen den Platz. LKW können hier nicht halten, ohne in den Schutzstreifen hineinzuragen. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 12 von 18 13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Ein Fahrradabstellplatz verengt den Gehweg. 12 11 13 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 13 von 18 14. Neusser Straße 292: Der erster Parkplatz und das Schild schaffen eine Engstelle auf dem Gehweg. 14 15 16 17 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 14 von 18 15. Neusser Straße 296: Fahrradabstellanlage verengt den Gehweg. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 15 von 18 16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite der Scharnhorstraße behindert die Sichtbeziehung zwischen Neusser Straße und Scharnhorststraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet.. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 16 von 18 17. Neusser Straße 327: Der Parkplatz befindet sich fast auf Höhe der Haltelinie und damit zu nah im Kreuzungsbereich. Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 14 15 16 17 Seite 17 von 18 18. Neusser Straße 335: Die gesamte Parkplatzreihe ist nicht bis zur rechten Markierung nutzbar, weil Fahrradnadeln zu nah an der Beifahrerseite stehen. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Schutzstreifen. 18 Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020 Seite 18 von 18
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 2823/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradparken Neusser Straße in Köln-Nippes (Az.: 02- 1600-114/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Anregungen und beauftragt die Verwal- tung, die einzelnen vorgebrachten Standorte hinsichtlich einer möglichen Umnutzung für das Fahr- radparken zu prüfen und umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach einer ersten Prüfung sieht die Verwaltung an einzelnen Standorten die Möglichkeit, eine Um- nutzung des Parkstandes vorzunehmen. Besonders in Bereichen, in denen die Nutzung des Park- standes aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht in vollem Umfang möglich ist, kann eine Alterna- tivnutzung die Konfliktpotentiale reduzieren. Damit kann auch das Ziel in Teilen umgesetzt werden die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Schutzstreifen für Radfahrer einzuhalten. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri- vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge- samt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe 3. Fotos
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2823/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.10.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 10:55