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2823/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradparken Neusser Straße in Köln-Nippes (Az.: 02-1600-114/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.12.2020, TOP 2.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Anlage 2 - Eingabe

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Anlage 3- Fotos

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 - Eingabe

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Bezirksvertretung Nippes 
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Köln, 1. Juli 2020 
Bürgerantrag nach §24 GO NRW 
„Sofortmaßnahmen Fahrradparken auf der Neusser Straße“ 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
ich bitte die Bezirksvertretung Nippes, folgenden Beschluss zu fassen: 
I. Die Verwaltung wird gebeten, das Fahrradparken auf der Neusser Straße zwischen
Kempener Straße und Nordstraße kurzfristig zu verbessern. Die Bezirksvertretung
verfolgt damit mehrere Ziele:
a. Es ist ein erster Schritt, um dem gestiegenen Bedarf an Fahrradabstellplätzen
Rechnung zu tragen
b. Fußgänger*innen erhalten mehr Platz, weil Fahrräder nicht mehr auf den
Gehwegen abgestellt werden
c. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Fußgänger*innen wird erhöht
durch mehr Abstand der parkenden KFZ zum Fahrradschutzstreifen sowie
durch eine bessere Übersicht in den Kreuzungsbereichen
II. Als Sofortmaßnahmen sind dabei insbesondere zu prüfen:
1. Neusser Straße 186: Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradabstellplätze
2. Neusser Straße 206: Entfernung der Fahrradabstellanlage vom Gehweg,
Umwandlung eines Parkplatzes zu Fahrradabstellplätzen
3. Neusser Straße 212: Umwandlung eines Parkplatzes
4. Neusser Straße 224: Verlegung der Lieferzone und/oder Umwandlung
5. Neusser Straße 227: Umwandlung eines Parkplatzes
6. Neusser Straße 232: Umwandlung eines Parkplatzes, Entfernung der
Fahrradabstellanlage vom Gehweg
7. Neusser Straße 236: Verlegung des Behindertenparkplatzes
8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Entfernung und/oder Umwandlung
von Parkplätzen
9. Neusser Straße 251: Umwandlung eines Parkplatzes, Entfernung der
Fahrradabstellanlage vom Gehweg
10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Entfernung eines Parkplatzes und
Sicherung durch Fahrradnadel
11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Sicherung des Parkverbots durch
Fahrradnadel
Anlage 2
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12. Neusser Straße 267: Verlegung der Ladezone und/oder des Fahrradparkens
13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Entfernung einer Fahrradnadel
14. Neusser Straße 292: Entfernung eines Parkplatzes, Versetzen des Schilds
15. Neusser Straße 269: Versetzen der Fahrradabstellanlage
16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Entfernung eines Parkplatzes und
Sicherung durch Fahrradnadel
17. Neusser Straße 327: Entfernen und/oder Umwandeln des Parkplatzes
18. Neusser Straße 335: Parkstreifen hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zum
Schutzstreifen überprüfen. Ggf. Fahrradparken durch Umwandlung verlagern
III. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche kurzfristigen Maßnahmen das
KFZ-Parken so optimiert werden kann, dass der notwendige Sicherheitsabstand der
parkenden Kraftfahrzeuge zum Fahrradschutzstreifen eingehalten und die Nicht-
Einhaltung der Parkplatzmarkierungen durch den Verkehrsdienst des Ordnungsam-
tes geahndet werden kann.
Begründung 
Die Bezirksvertretung  Nippes  und  die  Verwaltung  planen,  die  Neusser  Straße  zwischen 
Lohsestraße und  Niehler  Kirchweg  umzugestalten.  Ziele  sind  unter  anderem,  die 
Verkehrssicherheit zu  erhöhen  und  die  Zahl  der  Fahrradabstellanlagen  an  den  Bedarf 
anzupassen. Auch der Entfall von KFZ-Parkplätzen ist beschlossene Sache.  
Insbesondere diejenigen, die auf der Neusser Straße mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs 
sind, können nicht  warten, bis der  Umbau in vielen Jahren fertig sein  wird. Mehr Platz wird 
schon jetzt dringend benötigt – um auf den Gehwegen mit dem seit der Corona-Pandemie 
erforderlichen Abstand einkaufen zu gehen, um das Fahrrad oder das Lastenrad abzustellen 
und um mit mehr Sicherheitsabstand zu parkenden Autos auf der Fahrbahn radeln zu können. 
Viele KFZ-Parkplätze entlang der Neusser Straße sind nicht sinnvoll nutzbar oder stellen sogar 
ein Gefahrenpotenzial dar, weil sie zu schmal sind oder weil sie die Sichtbeziehung zwischen 
den Verkehrsteilnehmern verschlechtern. Hier ist schnelles Handeln geboten.  
Mein Vorschlag besteht darin, durch Sofortmaßnahmen einen Teil de r erwünschten Effekte 
schon bald zu realisieren. KFZ-Parkplätze  können schon morgen schnell  und kostengünstig 
zu Fahrradabstellplätzen umgewandelt werden, ohne dass dadurch die in einigen Jahren an-
stehende Umgestaltung beeinträchtigt wird. Es müssen lediglich Schilder ersetzt oder versetzt 
und Fahrradnadeln installiert werden. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende wird dadurch 
erhöht und  Fußgänger*innen  profitieren  von  dem  gewonnen en Platz.  Der  Bedarf  an 
Abstellplätzen für Fahrräder und Lastenräder ist mit diesen Sofortmaßnahmen nicht gedeckt, 
aber es ist ein erster, dringend notwendiger Schritt. 
Ich hoffe darauf,  dass die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter die  Notwendigkeit und 
die Chance erkennen, schnell und mit kleinen Mitteln für ein wenig mehr Flächengerechtigkeit, 
Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für alle auf der Klima- und Einkaufsstraße im Her-
zen von Nippes zu sorgen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Anlagen 
– Fotos und Begründungen zu den in Abschnitt II. vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen
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Anlage 3- Fotos

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1. Neusser Straße 186: Die Parkplätze an Baumscheibe und Fahrradabstellanlage sind nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch
fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen.
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Beifahrer 
bleiben 
bitte im 
Wagen!
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
Anlage 3
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2. Neusser Straße 206: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der
Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen. Fahrradabstellanlagen auf dem Gehweg behindern den Fußverkehr.
Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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3. Neusser Straße 212: Der Parkplatz ist zu nah an der Baumscheibe und nicht innerhalb der Markierungen nutzbar. Dadurch fehlt der
Sicherheitsabstand zum Radverkehr auf dem Schutzstreifen.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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4. Neusser Straße 224: Die Lieferzone behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn. Durch Beschilderung und
Fahrradabstellplätze können LKW nicht den notwendigen Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen einhalten.
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5. Neusser Straße 227: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Hauseinfahrt und Fahrbahn . Der restliche Raum zwischen
Parkplatz und Baumscheibe reicht nicht für ein KFZ aus.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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6. Neusser Straße 232: Der Parkplatz behindert die Sichtbeziehung zwischen Gellertstraße und Fahrbahn der Neusser Straße.
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7. Neusser Straße 236: Der Behindertenparkplatz ragt bis über die Haltelinie hinaus in den Kreuzungsbereich. Es gibt keinen
Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen.
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8. Neusser Straße 241 & 249 / Wilhelmstraße: Die beiden Parkplätze auf der linken und rechten Seite der Wilhelmstraße verengen den 
Kreuzungs- und Querungsbereich und schaffen eine unübersichtliche Situation für Abbieger. 
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9. Neusser Straße 251: Der Parkplatz befindet sich auf Höhe der Aufstellfläche. Die Fahrradabstellanlage verengt die Fußgängerfurt. 
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10. Neusser Straße 242-246 / Nelkenstraße: Die letzte Parkplatz auf der linken Seite der Nelkenstraße behindert die Sichtbeziehung 
zwischen Neusser Straße und Nelkenstraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet.
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11. Neusser Straße 265 / Viersener Straße: Falschparker auf der schraffierten Fläche im Kreuzungs- und Querungsbereich behindern die 
Sicht auf querende Fußgänger und die Fahrbahn der Neusser Straße.
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12. Neusser Straße 267:  Die Ladezone für LKW ist an einer Engstelle ohne Sicherheitsabstand zum Schutzstreifen platziert. 
Fahrradabstellanlagen und ein Laternenmast verengen den Platz. LKW können hier nicht halten, ohne in den Schutzstreifen hineinzuragen.
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13. Neusser Straße 284-286 / Florastraße: Ein Fahrradabstellplatz verengt den Gehweg.
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14. Neusser Straße 292: Der erster Parkplatz und das Schild schaffen eine Engstelle auf dem Gehweg.
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15. Neusser Straße 296: Fahrradabstellanlage verengt den Gehweg.
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16. Neusser Straße 300 / Scharnhorststraße: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite der Scharnhorstraße behindert die Sichtbeziehung 
zwischen Neusser Straße und Scharnhorststraße. Auch querende Fußgänger werden dadurch gefährdet..
Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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17. Neusser Straße 327: Der Parkplatz befindet sich fast auf Höhe der Haltelinie und damit zu nah im Kreuzungsbereich.
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18. Neusser Straße 335: Die gesamte Parkplatzreihe ist nicht bis zur rechten Markierung nutzbar, weil Fahrradnadeln zu nah an der 
Beifahrerseite stehen. Dadurch fehlt der Sicherheitsabstand der parkenden KFZ zum Schutzstreifen.
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Anhang zum Bürgerantrag „Sofortmaßnahme Fahrradparken auf der Neusser Straße“ vom 1. Juli 2020
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2823/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradparken Neusser Straße in Köln-Nippes (Az.: 02-
1600-114/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Anregungen und beauftragt die Verwal-
tung, die einzelnen vorgebrachten Standorte hinsichtlich einer möglichen Umnutzung für das Fahr-
radparken zu prüfen und umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.11.2020

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach einer ersten Prüfung sieht die Verwaltung an einzelnen Standorten die Möglichkeit, eine Um-
nutzung des Parkstandes vorzunehmen. Besonders in Bereichen, in denen die Nutzung des Park-
standes aufgrund der örtlichen Begebenheiten nicht in vollem Umfang möglich ist, kann eine Alterna-
tivnutzung die Konfliktpotentiale reduzieren. Damit kann auch das Ziel  in Teilen umgesetzt werden 
die notwendigen Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Schutzstreifen für 
Radfahrer einzuhalten. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bieten 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri-
vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insge-
samt kann die hier darstellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe 
3. Fotos

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2823/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2020
Erstellt
10.09.2020 10:55