V/0155/2007
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2006 vom 15.08.2006
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Anlage 1
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Anlage SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag .} ı Im £ t 15.08.2006 Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/45 314 Fax: 0251/ 511 750 mail; sodfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Landesgartenschau Münster 2014 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Stadt Münster bewirbt sich um die Durchführung der Landesgartenschau NRW im Jahre 2014 und lässt zu diesem Zweck eine Machbarkeitsstudie erstellen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das auch private Investoren und Sponsoren in erheblichem Umfang an der Finanzierung beteiligt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die Landesgartenschau Münster 2014 termingerecht vorzubereiten (Bewerbungsschluss ist am 01.03.2007). 4. Es wird ein Fachbeirat für das ehrgeizige Projekt gebildet, damit die Beteiligung der Bürgerschaft gut durchgeführt werden kann. Begründung: Mit der Durchführung einer Landesgartenschau auf dem vorgeschlagenen Areal westlich der Aawiesen und des Aasees könnte Münster gleich mehrere Ziele verwirklichen. Der für eine Landesgartenschau erforderliche Raum ist vorhanden. Neben der Verknüpfung von Elementen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Grünflächen- und Parkgestaltung, ließe sich für den Bereich Aasee und Aawiesen die oft geforderte, aber noch nicht verwirklichte städtebauliche Konzeption erarbeiten, die außer dem bereits artikulierten Wunsch nach einer attraktiven Bebauung das ökologische und stadtklimatologische Wirkgefüge berücksichtigt und nachhaltig sichert. Dabei ist zu beachten, dass Naturschutz und Grünanlagen keine Gegensätze darstellen, sondern vielfältig miteinander zu kombinieren sind. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil des Areals besteht in der schon vorhandenen Infrastruktur (Wege, Gastronomie) wie auch in der hohen Attraktivität durch die fußläufige Nähe zu Innenstadt, Botanischem Garten, Zoo, Pferdemuseum, Naturkundemuseum und Freilichtmuseum. Die Ausrichtung einer Landesgartenschau 1 in der anvisierten Umgebung ermöglicht einen eindrucksvollen Blick auf die Stadtsilhouette und stellt ein immenses Marketingpotential dar. Die Kombination des zentralen Teils der Landesgartenschau mit dezentralen Bereichen in Münsters Stadtgebiet ist möglich und aus städtebaulicher Sicht wie auch aufgrund der Zielkonzeptionen einer Landesgartenschau wünschenswert. Über die Durchführung einer Landesgartenschau lassen sich die finanziellen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der städtebaulichen Ziele gewährleisten, die im Sinne der öffentlichen Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein- Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 auf Basis des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Il 5-2303.2.7- beantragt werden können. Die Bewerbung muss bis zum 01.03.2007 erfolgt sein. Die langfristige Planung einer Landesgartenschau Münster im Jahre 2014 bietet zudem die Chance, den Eigenanteil der Stadt Münster — neben den erheblichen finanziellen Mitteln aus der Landeskasse — durch den Aufbau von Rücklagen ab 2010 zu bilden. Münster rückt in den entsprechenden Fördertöpfen des Landes auf der Prioritätenliste weit nach oben und baut seine Funktion als Oberzentrum des Münsterlandes weiter aus. Wichtig ist: Auch nach einer Landesgartenschau stünde Münster ein attraktives Areal für die Sport- und Kurzzeiterholung, für Natur- und Landschaftsschutzziele sowie anderen Events und Veranstaltungen zur Verfügung. Es böte sich hierfür das Gebiet westlich der Aawiesen und des Aasees als möglicher zentraler Standort einer Landesgartenschau an. Der positive Erfolg bei dem Wettbewerb „Entente Florale“ ist hierfür eine gute Basis. Münster kann auf diesem Weg anspruchsvolle städtebauliche Ziele realisieren und sich gleichzeitig als erstrangiges Tourismusziel für Erholungssuchende sowie als attraktives Kongressziel weiter profilieren. Auf der Landesgartenschau bieten sich Flächen für die Realisierung von Theater- und Musikveranstaltungen als ein attraktives Rahmenprogramm an. Die Landesgartenschau ist auch eine gute Plattform, auf der sich Vereine, Verbände und Organisationen präsentieren können. Es ist hierbei selbstverständlich: Nur mit Hilfe der Bürgerschaft und namhafter Unternehmen unserer Stadt ist diese Kraftanstrengung gemeinsam gut zu schaffen, damit Münster eine Landesgartenschau 2014 durchführen kann und auch in Zukunft die lebenswerteste Stadt der Welt bleibt. Begründung für den Standortvorschlag: 1. Verknüpfung der Münsterländer Parklandschaftt zum parkähnlichen Grünflächenmanagement zur grünen Gestaltung der Innenstadt (Auslauf Aasee) über ein vielgestaltiges Gewässer (Schaffung eines blühenden Entrees); 2. starkes bauliches Interesse am Areal muss in geordnete Bahnen gelenkt werden, die bereits definierte Zielkonzeptionen nicht gefährden (Barrierewirkung für klimatologischen Luftaustausch und Sichtbarrieren durch ungeeignete Bebauung gilt es zu verhindern); . Unterstützung der Maßnahmen zur Sanierung des Aasees durch Flächenerwerb landwirtschaftliich genutzter Flächen bzw. dauerhafte Überführung in extensiv genutzte Flächen entlang der Aa; . Unterstützung der Ziele des Landschaftsplans Roxeler Riedel durch Gestaltung eines „landschaftstypischen‘ Übergangs zu den städtischen Freiflächen; . langfristige Aufwertung der Aaseewiesen im Stadtgebiet durch ergänzende parkähnliche Entwicklungen; . Synergieeffekte durch Botanischer Garten, Zoo und Pferdemuseum, Naturkunde- und Freilichtmuseum, Haus Kump und nahe gelegene Hotels; . Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie Neubau der Pflanzengewächshäuser mit späterer Nutzung, beispielsweise für den Botanischen Garten als Areal für die Hallenschauen (z.B. das grüne Klassenzimmer) während der Landesgartenschau; . Schaffung eines attraktiven Areals für Freizeitaktivitäten auch im Sinne des Antrags der SPD-Fraktion auf Schaffung eines Reitwegenetzes für Münster; . Erhalt der stadtklimatologisch unabdingbaren „Frischluftschneise" für Münsters Innenstadt (vgl. Kiese-Gutachten aus den 80er Jahren). Die Landesgartenschau Münster 2014 ist eine gute Perspektive, um die Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern sowie positive Signale für den Tourismus und die wirtschaftliche Zukunft Münsters zu geben. Holger Wigger Marianne Hopmann Karsten Rahn Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter Alexander Bercht Dr. Michael Jung Moritz von Schmeling Anika Bergner Marianne Koch Anne Schulze Wintzler Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn Beanka Ganser Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson Anne Hakenes
Beschlussvorlage
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V/0155/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2006 vom 15.08.2006 "Bewerbung um die Durchführung einer Landesgartenschau" Beratungsfolge 17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Durchführung einer Landesgartenschau. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat vom 15.08.2006 (Anlage 1) ist damit erledigt. Begründung: Mit Antrag an den Rat, Nr. A-R/0033/2006, hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung alle erforderlichen Maßnahmen und Unterlagen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die Landesgartenschau Münster 2014 termingerecht zum 01.03.2007 (Bewerbungsschluss) vorberei- tet. In der Vorlage Nr. V/0837/2006 vom 17.10.2006 an den Hauptausschuss ist dazu bereits mitgeteilt worden, dass eine termingerechte Vorbereitung der in der öffentlichen Ausschreibung für Landes- gartenschauen in NRW geforderten Unterlagen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die Landesgartenschau 2014 im Hinblick auf den kurzen Zeitraum bis zum Bewerbungsschluss am 01.03.2007 nicht zu leisten ist. In der Beratungsvorlage soll daher auch die prinzipielle Frage einer Bewerbung für die Durchführung der Landesgartenschau 2017 behandelt werden. Die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Bewerbung für Landesgartenschauen sind in dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – II 5 – 2303.2.7 – „Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017“ (Anlage 2) festgelegt. Vorlagen-Nr.: V/0155/2007 Auskunft erteilt: Herr Rhein Ruf: 492 67 21 E-Mail: Rhein@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0155/2007 Die Hauptpunkte für eine Bewerbung sind die Standortwahl und das Finanzierungskonzept: Zum Standort: Unter Punkt 2. der öffentlichen Ausschreibung für Landesgartenschauen sind Ziele hinsichtlich der in Frage kommenden Standorte benannt, die für den im Antrag enthaltenen Standort „westlich der Aawiesen und des Aasees“ nicht oder nicht hinreichend zutreffen. So sollen Landesgartenschauen u. a. in Konzepte der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung integriert werden und dazu beitragen, dauerhafte Grün- und Freiflächen im Sinne von neuen Garten- und Parkanlagen zu schaffen unter Berücksichtigung der Entwicklung des mittelständischen Gartenbaus sowie der Förderung des Freizeitgartenbaus. Diese Ziele in Verbindung mit den für eine Landesgartenschau erforderlichen Einrichtungen, ins- besondere umfangreiche gartenbauliche und hochbauliche Ausstattungen sowie Bedarfe hinsicht- lich des Verkehrs (Erschließung, Parkplätze), lassen sich jedoch in dem wertvollen Landschafts- raum westlich der Aa nicht realisieren, ohne die für die Stadt Münster langfristig vorzuhaltenden Freiraumfunktionen und -qualitäten dauerhaft zu schädigen oder zu beeinträchtigen. Der Landschaftsraum westlich des Aasees ist im Grünsystem/Freiraumkonzept der Grünordnung Münster als Bestandteil des Hauptgrünzuges „Westliches Aatal“ ausgewiesen. Ihm kommt hohe Bedeutung zu als Frischluftschneise für das innerstädtische Klima, für die Sicherung und Entwick- lung der Niederungs- und Uferbereiche der Aa, ökologische Vernetzungsstrukturen sowie eine „sanfte“ Freizeit- und Erholungsnutzung. Die Grünordnung weist diese Flächen daher auch aus als Vorrangflächen zur Freiraumnutzung, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen. Im Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung ist für diesen Be- reich ein Landschaftspark dargestellt, in dem die charakteristischen Elemente der Münsterländi- schen Parklandschaft sowie extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen in Verbindung mit einer ökologischen Aufwertung, insbesondere im Bereich der Aa, und vereinzelte Aufenthalts- bereiche für eine sanfte Erholungs- und Freizeitnutzung vorgesehen sind. Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort daher für die Durchführung einer Landesgartenschau nicht geeignet. Andere potentielle Standorte, die im Rahmen früherer Standortuntersuchungen für eine Bundes- gartenschau als geeignet beurteilt wurden, liegen im östlichen Bereich der Innenstadt und umfas- sen den Raum Hoppengarten, Mauritzheide, Pulverschuppen, Schleuse/Schleusenberg in Verbin- dung mit den Freiflächen am Dortmund-Ems-Kanal bis zum Gebiet Halle Münsterland und Hafen. Zur Finanzierung: Bereits in der Vorlage V/0837/2006 war der Hinweis gegeben worden, dass auf einer Informations- veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die Höhe der Finanzierung mit einer Festbetragsförderung des Landes von 5 Mio. € für Investitionen, verteilt über 4 Haus- haltsjahre, und einer Eigenbeteiligung der Kommune mit mindestens ebenfalls 5 Mio. € angegeben wurde. Nach Nr. 7 der öffentlichen Ausschreibung haben Städte, die den Auftrag zur Durchführung einer Landesgartenschau erhalten, als verantwortliche Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt M ünster, insbesondere hinsichtlich der Haushaltskon- solidierung, ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Durchführung einer Landesgarten- schau nicht vertretbar. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich nicht für die Durchführung einer Landesgartenschau bewirbt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Anlage 2
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Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 _________________________________________________________ 7820 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - vom Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Bauen und Verkehr und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Durchführung von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2008 bis 2017 ausgeschrieben. 1. Präambel In NRW werden seit 1984 erfolgreich Landesgartenschauen durchgeführt. Dadurch konnten nachweisbare Erfolge in der Freiflächensicherung und – gestaltung erzielt werden. Vorrangiges Ziel von Gartenschauen war die Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die Verbesserung der Lebensqualität und des sozialen Umfeldes für die Bürger, der Naherholungsangebote, der Möglichkeiten zu wohnungsnaher Freizeitgestaltung, der ökologischen Qualität der Freiflächen einschließlich des Wasserschutzes sowie des Stadtklimas und die Demonstration der Leistungsfähigkeit des nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Landesgartenschauen haben darüber hinaus zur Profilierung und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der Bürgerschaft beigetragen. Eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat die Identifikation mit den heimischen Kommunen nachweislich gestärkt. Diese erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen soll fortgesetzt werden. Dies ist auch das Ergebnis eines workshops zur „Zukunft von Landesgartenschauen in NRW“, den die Landesregierung im Jahre 2004 unter Beteiligung vieler namhafter Experten durchgeführt hat. Dieser workshop führte zu Vorschlägen für Inhalte, Vorgehensweise und Grundsätzen der Finanzierung von Landesgartenschauen. Empfohlen wurde, eine langfristige finanzielle Sicherung insbesondere durch zeitliche Streckung des Durchführungsrhythmus auf 3 Jahre zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund werden Landesgartenschauen in den Jahren 2008, 2011, 2014 und 2017 ausgeschrieben. Eine Verknüpfung mit ggfs. zeitgleich stattfindenden REGIONALEN (MBl.NRW.2001 S. 900) ist möglich, aber nicht zwingend. 2. Ziele Gartenschauen sind Experimentierräume für gestalterische Innovation, für Impulse zu Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für richtungsweisende soziale und umweltpädagogische Strategien, die die Menschen sensibilisieren sollen für ökologische Zusammenhänge und ästhetische Qualitäten der Natur und damit für die bewußte Gestaltung, Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt. Landesgartenschauen sollen zur Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes beitragen und die Entwicklung des mittelständischen Gartenbaus sowie des Freizeitgartenbaus fördern. Sie sollen nach Möglichkeit in Konzepte der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf kommunaler oder regionaler Ebene integriert werden und dazu beitragen, - die kulturelle Eigenentwicklung zu stärken, - die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung für Stadt und Region zu verbessern, - die Eigeninitiativen von Städten, Gemeinden und Stadtteilen sowie der Bürgerinnen und Bürger zur gärtnerischen Gestaltung des Wohnumfeldes zu unterstützen, - dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen, - die durch ihre geographischen, ökologischen und kultur- geschichtlichen Merkmale unverwechselbare Landschaften der Region zu schützen und behutsam fortzuentwickeln, - historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue herauszubilden als Ausdruck von regionaler Garten- und Landschaftsbaukunst auch im Zusammenhang mit dem kultur- und naturhistorischen Erbe - die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch beispielhafte Lösungen in der Grün- und Landschaftsgestaltung, durch Ausstellungen, Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen zu gärtnerischen, naturverbundenen und ökologischen Themen fördern - bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen und zu unterstützen. Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete städtebauliche oder grünplanerische Maßnahmen bürgernah präsentieren zu können. Die Präsentation kann z.B. im Rahmen von Sonderveranstaltungen kultureller oder gärtnerischer Art oder sonstiger neu zu schaffender Attraktionspunkte erfolgen. Damit geben Landes- gartenschauen auch wichtige Impulse für private Investitionen. Landesgartenschauen sind interdisziplinäre Veranstaltungen, an denen die Berufsgruppen des Garten-, Landschafts- und Städtebaues mitwirken. Der gärtnerische Berufsstand erhält durch sie die Möglichkeit, seine Beiträge und seine Leistungsfähigkeit zur gestalterischen und ökologischen Verbesserung, zu kreativem Grün sowie zum fachgerechten Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie sind darüber hinaus ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes. Durch Gartenschauen können standortbezogene Probleme aufgegriffen werden. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Städte und Gemeinden des ländlichen Raumes. Beispielhaft seien genannt: Im Siedlungsbereich: - Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und kleineren Parks, - Erstellung und Umsetzung eines grünordnerischen Gesamtkonzepts bei Siedlungserweiterungen bzw. Stadtumbau aufgrund geänderten Wohnungsbedarfs, - Grüngestaltung bei der Umnutzung von Brach- oder Konversionsflächen, - Grüngestaltung in Gewerbegebieten, - Renaturierung von Gewer bebrachen oder Deponieflächen, - Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld, - Vernetzung und Ausbau von Grünzügen, - Begrünung von baulichen Anlagen (incl. Fassadenbegrünung, Dachbegrünung, Hofbegrünung) und deren Einbindung in die Umgebung, - Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiven Gestaltung von Fußwegen. Im Außenbereich: - Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen, - Maßnahmen zur Biotopvernetzung, - umweltverträgliche Entwickl ung von Fremdenverkehrsangeboten, - Gestaltung der Kulturlandschaft 3. Träger von Landesgartenschauen 3.1 Träger einer Landesgartenschau sind Städte und Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen. 3.2 Veranstalter sind gemeins am der Träger und die Landes- arbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein- Westfalen, Köln (LAGL). 3.3 Die Veranstalter bilden für di e Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und im Wettbewerb formulierten Ziele und Inhalte. 4. Voraussetzungen 4.1 Allgemeine Vorgaben Landesgartenschauen sind unter Beachtung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung in das beabsichtigte Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen. 4.2 Anforderungen - Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Land- schaftsbestandteile - Städtebauliches und grünordnerisches Handlungskonzept mit realisierbarem Zeitplan - Sicherstellung der Finanzie rung der Investitions-, Veranstaltungs- und Folgekosten im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanung des Trägers - Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landes- gartenschaugeländes als öffentliche Grünfläche 3 Anbindung an das ÖPNV -, Radwege - und Straßennetz 4 Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept 4.3 Ausschreibung 4.3.1) Planung Für Landesgartenschauen ist ein offener Ideen- und Planungswettbewerb des Trägers in Abstimmung mit den künftigen Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen sind nur Landschaftsarchitekten oder Arbeitsgemeinschaften, in denen der Landschaftsarchitekt federführend ist. 4.3.2) Realisierung Landesgartenschauen sind auch Demonstrations- und Leistungsschauen des nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Es sollten weitestgehend typische Materialien der Region verwendet werden, auf nordrhein-westfälische Herkünfte bei Saatgut-, Pflanzen- und Gehölzlieferungen sowie Dienstleistungen aus der Region sollte vorrangig zurückgegriffen werden. Das typische Erscheinungsbild der Region soll her- vorgehoben werden. 5. Bewerbung und Vergabe 5.1 Bewerbung Städte oder Gemeinden (Bewerber) übersenden ihre Bewerbung an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf. Die Bewerbungen für die Durchführung der Landesgartenschau 2008 sind bis zum 01.03.2006, für die Landesgartenschauen 2011 und 2014 bis zum 01.03.2007 und für die Landesgartenschau 2017 bis zum 01.03.2010 einzureichen. Es wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein- Westfalen, Köln, zu beteiligen. 5.2 Vergabe Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz setzt im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr eine Bewertungskommission ein, die die vorliegenden Bewerbungen prüft und eine Auswahlempfehlung erarbeitet. Die Entscheidung über die abschließende Auswahl des für die Durchführung vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr. Der Bewertungskommission sollen neben Vertreterinnen oder Vertretern des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie der Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau- und Landespflege (LAGL) je eine Vertreterin oder ein Vertreter 5 des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages NRW 6 der Tourismusagentur NRW 7 des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNU) 8 der Wissenschaft (Landsc haftspflege/Städtebau/Stadtplanung) 9 der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner 10 der Gartenamtsleiterkonferenz NRW (GALK) • angehören. 6. Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen sollen qualifizierte Informationen über die Ziele i.S. der Ziffer 2 und die Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Ziffer 4 bieten. Folgende Unterlagen sind vom Bewerber einzureichen: 6.1 Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht werden sollen und Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. 6.2 Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen Bezüge unter Beachtung der Zielsetzungen der Ziffer 2. (u.a. Daten über Bevölkerung, Wirtschaft, Infrastruktur); Stadtentwicklungskonzept; 6.3 Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvor- stellung zur Gestaltung (Übersichtspläne, regionales standortspezifisches Leitthema), die vorhandene bzw. geplante Infrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung und die Eigentumsverhältnisse. 6.4 Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates zur Durchfüh- rung der Landesgartenschau 6.5 Eckpunkte für ein Marketingkonzept 6.6 Konzeptentwurf für die Folgenutzung mit Angaben zur Finanzierung 6.7 Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Organisationen in die Vorbereitung und Durchführung der Gartenschau 6.8 Eckpunkte zu geplanten inhaltlichen Schwerpunkten von Sonderveranstaltungen und Sonderprogramme gärtnerischer, kultureller und sportlicher Art 6.9 Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne - für die Landesgartenschau - Projektplan "Investitionen" bzw. Projektplan "Durchführung" (siehe Nrn. 7.2.1 und 7.2.2) - für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskon- zepts und - für sonstige Maßnahmen. 6.10 Stellungnahme der Aufsicht sbehörde über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers. 7. Finanzierung Städte oder Gemeinden, die den Auftrag zur Durchführung einer Landesgartenschau erhalten, haben als verantwortliche Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. 7.1 Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen Um die Durchführung von Landesgartenschauen können sich nur Kommunen bewerben, deren haushaltswirtschaftliche Lage es erlaubt. Dies gilt in der Regel für alle Kommunen mit einem ausgeglichenen Haushalt. Dies kann auch für Kommunen mit einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) gelten, sofern sich die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konzeption und Durchführung einer Landesgartenschau nicht negativ auf die Genehmigungsfähigkeit des HSK auswirken und insbesondere den Zeitraum für den Haushaltsausgleich nicht verlängern. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Bewerbung für künftige Landesgartenschauen sind Gemeinden, die sich nach § 82 GO in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden. 7.2 Landesförderung Das Land fördert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die über bestehende Förderprogramme realisiert werden sollen, prioritär. Die investiven Maßnahmen, die nicht im Rahmen bestehender Förderprogramme realisiert werden können, werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert. 7.3 Projektplan Für die Durchführung der Landesgartenschau ist zusätzlich zu der nach kommunalem Haushaltsrecht vorgeschriebenen Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben ein Projektplan aufzustellen, der in die Teile "Investitionen" und "Durchführung" zu gliedern ist. In diesem sind alle Kosten der Landesgartenschau darzustellen und deren Finanzierung aufzuzeigen. 7.2.1 Projektplan "Investitionen" In diesem Teil des Projektplans sind alle investiven Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau stehen, und deren Finanzierung zu erfassen. Investitionsmaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, sind einschließlich ihrer Gesamtfinanzierung in diesem Teil gesondert darzustellen. 7.2.2 Projektplan "Durchführung" In diesem Teil des Projektplanes sind - die konsumtiven bzw. temporären Maßnahmen, - die Personal- und Sachkosten, - Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehen, - Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes während der Gartenschau und deren Finanzierung zu erfassen. 7.3 Sonstiges Dem Träger wird freigestellt, das Gelände der Landes- gartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften. Die damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. Einzäunung, Kassen etc.) sind ebenfalls im Teil "Durchführung" des Projektplans nachzuweisen. Eckhard Uhlenberg
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Münzstraße 15
- Hoppengarten
- Mauritzheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0155/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37