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V/0155/2007

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2006 vom 15.08.2006

Vorlagen 23.02.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.05.2007, TOP 8

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

6662 Zeichen

Anlage

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster

Antrag .}
ı Im £ t
15.08.2006 Münzstr. 15

48143 Münster

Telefon: 0251/45 314

Fax: 0251/ 511 750

mail; sodfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de

Landesgartenschau Münster 2014

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Die Stadt Münster bewirbt sich um die Durchführung der Landesgartenschau
NRW im Jahre 2014 und lässt zu diesem Zweck eine Machbarkeitsstudie
erstellen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten, das
auch private Investoren und Sponsoren in erheblichem Umfang an der
Finanzierung beteiligt.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich alle erforderlichen
Maßnahmen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die
Landesgartenschau Münster 2014 termingerecht vorzubereiten
(Bewerbungsschluss ist am 01.03.2007).

4. Es wird ein Fachbeirat für das ehrgeizige Projekt gebildet, damit die
Beteiligung der Bürgerschaft gut durchgeführt werden kann.

Begründung:

Mit der Durchführung einer Landesgartenschau auf dem vorgeschlagenen Areal
westlich der Aawiesen und des Aasees könnte Münster gleich mehrere Ziele
verwirklichen. Der für eine Landesgartenschau erforderliche Raum ist vorhanden.
Neben der Verknüpfung von Elementen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie
der Grünflächen- und Parkgestaltung, ließe sich für den Bereich Aasee und
Aawiesen die oft geforderte, aber noch nicht verwirklichte städtebauliche Konzeption
erarbeiten, die außer dem bereits artikulierten Wunsch nach einer attraktiven
Bebauung das ökologische und stadtklimatologische Wirkgefüge berücksichtigt und
nachhaltig sichert. Dabei ist zu beachten, dass Naturschutz und Grünanlagen keine
Gegensätze darstellen, sondern vielfältig miteinander zu kombinieren sind.

Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil des Areals besteht in der schon vorhandenen
Infrastruktur (Wege, Gastronomie) wie auch in der hohen Attraktivität durch die
fußläufige Nähe zu Innenstadt, Botanischem Garten, Zoo, Pferdemuseum,
Naturkundemuseum und Freilichtmuseum. Die Ausrichtung einer Landesgartenschau

1

in der anvisierten Umgebung ermöglicht einen eindrucksvollen Blick auf die
Stadtsilhouette und stellt ein immenses Marketingpotential dar. Die Kombination des
zentralen Teils der Landesgartenschau mit dezentralen Bereichen in Münsters
Stadtgebiet ist möglich und aus städtebaulicher Sicht wie auch aufgrund der
Zielkonzeptionen einer Landesgartenschau wünschenswert.

Über die Durchführung einer Landesgartenschau lassen sich die finanziellen
Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der städtebaulichen Ziele gewährleisten,
die im Sinne der öffentlichen Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-
Westfalen in den Jahren 2008 bis 2017 auf Basis des Runderlasses des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Il 5-2303.2.7-
beantragt werden können. Die Bewerbung muss bis zum 01.03.2007 erfolgt sein.

Die langfristige Planung einer Landesgartenschau Münster im Jahre 2014 bietet
zudem die Chance, den Eigenanteil der Stadt Münster — neben den erheblichen
finanziellen Mitteln aus der Landeskasse — durch den Aufbau von Rücklagen ab
2010 zu bilden. Münster rückt in den entsprechenden Fördertöpfen des Landes auf
der Prioritätenliste weit nach oben und baut seine Funktion als Oberzentrum des
Münsterlandes weiter aus.

Wichtig ist: Auch nach einer Landesgartenschau stünde Münster ein attraktives Areal
für die Sport- und Kurzzeiterholung, für Natur- und Landschaftsschutzziele sowie
anderen Events und Veranstaltungen zur Verfügung. Es böte sich hierfür das Gebiet
westlich der Aawiesen und des Aasees als möglicher zentraler Standort einer
Landesgartenschau an.

Der positive Erfolg bei dem Wettbewerb „Entente Florale“ ist hierfür eine gute Basis.
Münster kann auf diesem Weg anspruchsvolle städtebauliche Ziele realisieren und
sich gleichzeitig als erstrangiges Tourismusziel für Erholungssuchende sowie als
attraktives Kongressziel weiter profilieren. Auf der Landesgartenschau bieten sich
Flächen für die Realisierung von Theater- und Musikveranstaltungen als ein
attraktives Rahmenprogramm an. Die Landesgartenschau ist auch eine gute
Plattform, auf der sich Vereine, Verbände und Organisationen präsentieren können.

Es ist hierbei selbstverständlich: Nur mit Hilfe der Bürgerschaft und namhafter
Unternehmen unserer Stadt ist diese Kraftanstrengung gemeinsam gut zu schaffen,
damit Münster eine Landesgartenschau 2014 durchführen kann und auch in Zukunft
die lebenswerteste Stadt der Welt bleibt.

Begründung für den Standortvorschlag:

1. Verknüpfung der Münsterländer Parklandschaftt zum parkähnlichen
Grünflächenmanagement zur grünen Gestaltung der Innenstadt (Auslauf
Aasee) über ein vielgestaltiges Gewässer (Schaffung eines blühenden
Entrees);

2. starkes bauliches Interesse am Areal muss in geordnete Bahnen gelenkt
werden, die bereits definierte Zielkonzeptionen nicht gefährden
(Barrierewirkung für klimatologischen Luftaustausch und Sichtbarrieren durch
ungeeignete Bebauung gilt es zu verhindern);

. Unterstützung der Maßnahmen zur Sanierung des Aasees durch
Flächenerwerb landwirtschaftliich genutzter Flächen bzw. dauerhafte
Überführung in extensiv genutzte Flächen entlang der Aa;

. Unterstützung der Ziele des Landschaftsplans Roxeler Riedel durch
Gestaltung eines „landschaftstypischen‘ Übergangs zu den städtischen
Freiflächen;

. langfristige Aufwertung der Aaseewiesen im Stadtgebiet durch ergänzende
parkähnliche Entwicklungen;

. Synergieeffekte durch Botanischer Garten, Zoo und Pferdemuseum,
Naturkunde- und Freilichtmuseum, Haus Kump und nahe gelegene Hotels;

. Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur sowie Neubau der
Pflanzengewächshäuser mit späterer Nutzung, beispielsweise für den
Botanischen Garten als Areal für die Hallenschauen (z.B. das grüne
Klassenzimmer) während der Landesgartenschau;

. Schaffung eines attraktiven Areals für Freizeitaktivitäten auch im Sinne des
Antrags der SPD-Fraktion auf Schaffung eines Reitwegenetzes für Münster;

. Erhalt der stadtklimatologisch unabdingbaren „Frischluftschneise" für Münsters
Innenstadt (vgl. Kiese-Gutachten aus den 80er Jahren).

Die Landesgartenschau Münster 2014 ist eine gute Perspektive, um die
Lebensqualität in der Stadt weiter zu verbessern sowie positive Signale für den
Tourismus und die wirtschaftliche Zukunft Münsters zu geben.

Holger Wigger Marianne Hopmann Karsten Rahn
Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter

Alexander Bercht Dr. Michael Jung Moritz von Schmeling
Anika Bergner Marianne Koch Anne Schulze Wintzler
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn

Beanka Ganser Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson

Anne Hakenes

Beschlussvorlage

5745 Zeichen

V/0155/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0033/2006 vom 15.08.2006 
"Bewerbung um die Durchführung einer Landesgartenschau" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.04.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
10.05.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadt Münster bewirbt sich nicht um die Durchführung einer Landesgartenschau. Der Antrag 
der SPD-Fraktion an den Rat vom 15.08.2006 (Anlage 1) ist damit erledigt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit Antrag an den Rat, Nr. A-R/0033/2006, hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung 
alle erforderlichen Maßnahmen und Unterlagen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die 
Landesgartenschau Münster 2014 termingerecht zum 01.03.2007 (Bewerbungsschluss) vorberei-
tet. 
 
In der Vorlage Nr. V/0837/2006 vom 17.10.2006 an den Hauptausschuss ist dazu bereits mitgeteilt 
worden, dass eine termingerechte Vorbereitung der in der öffentlichen Ausschreibung für Landes-
gartenschauen in NRW geforderten Unterlagen für eine Erfolg versprechende Bewerbung für die 
Landesgartenschau 2014 im Hinblick auf den kurzen Zeitraum bis zum Bewerbungsschluss am 
01.03.2007 nicht zu leisten ist. In der Beratungsvorlage soll daher auch die prinzipielle Frage einer 
Bewerbung für die Durchführung der Landesgartenschau 2017 behandelt werden.  
 
Die Bedingungen und Voraussetzungen für eine Bewerbung für Landesgartenschauen sind in dem 
Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
– II 5 – 2303.2.7 – „Öffentliche Ausschreibung für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen in 
den Jahren 2008 bis 2017“ (Anlage 2) festgelegt.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0155/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Rhein 
Ruf: 
492 67 21 
E-Mail: 
Rhein@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0155/2007 
Die Hauptpunkte für eine Bewerbung sind die Standortwahl und das Finanzierungskonzept: 
 
Zum Standort: 
Unter Punkt 2. der öffentlichen Ausschreibung für Landesgartenschauen sind Ziele hinsichtlich der 
in Frage kommenden Standorte benannt, die für den im Antrag enthaltenen Standort „westlich der 
Aawiesen und des Aasees“ nicht oder nicht hinreichend zutreffen. So sollen Landesgartenschauen 
u. a. in Konzepte der Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung integriert werden und dazu 
beitragen, dauerhafte Grün- und Freiflächen im Sinne von neuen Garten- und Parkanlagen zu 
schaffen unter Berücksichtigung der Entwicklung des mittelständischen Gartenbaus sowie der 
Förderung des Freizeitgartenbaus.  
Diese Ziele in Verbindung mit den für eine Landesgartenschau erforderlichen Einrichtungen, ins-
besondere umfangreiche gartenbauliche und hochbauliche Ausstattungen sowie Bedarfe hinsicht-
lich des Verkehrs (Erschließung, Parkplätze), lassen sich jedoch in dem wertvollen Landschafts-
raum westlich der Aa nicht realisieren, ohne die für die Stadt Münster langfristig vorzuhaltenden 
Freiraumfunktionen und -qualitäten dauerhaft zu schädigen oder zu beeinträchtigen.  
 
Der Landschaftsraum westlich des Aasees ist im  Grünsystem/Freiraumkonzept der Grünordnung 
Münster als Bestandteil des Hauptgrünzuges „Westliches Aatal“ ausgewiesen. Ihm kommt hohe 
Bedeutung zu als Frischluftschneise für das innerstädtische Klima, für die Sicherung und Entwick-
lung der Niederungs- und Uferbereiche der Aa, ökologische Vernetzungsstrukturen sowie eine 
„sanfte“ Freizeit- und Erholungsnutzung. Die Grünordnung weist diese Flächen daher auch aus als 
Vorrangflächen zur Freiraumnutzung, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche 
Entwicklung zulassen. Im Zielkonzept Freizeit und Erholung der Grünordnung ist für diesen Be-
reich ein Landschaftspark dargestellt, in dem die charakteristischen Elemente der Münsterländi-
schen Parklandschaft sowie extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen in Verbindung 
mit einer ökologischen Aufwertung, insbesondere im Bereich der Aa, und vereinzelte Aufenthalts-
bereiche für eine sanfte Erholungs- und Freizeitnutzung vorgesehen sind.  
Aus Sicht der Verwaltung ist der Standort daher für die Durchführung einer Landesgartenschau 
nicht geeignet. 
 
Andere potentielle Standorte, die im Rahmen früherer Standortuntersuchungen für eine Bundes-
gartenschau als geeignet beurteilt wurden, liegen im östlichen Bereich der Innenstadt und umfas-
sen den Raum Hoppengarten, Mauritzheide, Pulverschuppen, Schleuse/Schleusenberg in Verbin-
dung mit den Freiflächen am Dortmund-Ems-Kanal bis zum Gebiet Halle Münsterland und Hafen. 
 
Zur Finanzierung:
 
Bereits in der Vorlage V/0837/2006 war der Hinweis gegeben worden, dass auf einer Informations-
veranstaltung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die Höhe der Finanzierung 
mit einer Festbetragsförderung des Landes von 5 Mio. € für Investitionen, verteilt über 4 Haus-
haltsjahre, und einer Eigenbeteiligung der Kommune mit mindestens ebenfalls 5 Mio. € angegeben 
wurde.  
 
Nach Nr. 7 der öffentlichen Ausschreibung haben Städte, die den Auftrag zur Durchführung einer 
Landesgartenschau erhalten, als verantwortliche Träger die Gesamtfinanzierung sicherzustellen.  
 
Im Hinblick auf die Finanzsituation der Stadt M ünster, insbesondere hinsichtlich der Haushaltskon-
solidierung, ist eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Durchführung einer Landesgarten-
schau nicht vertretbar. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Münster sich nicht für 
die Durchführung einer Landesgartenschau bewirbt. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage 2

14164 Zeichen

Öffentliche Ausschreibung 
für Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen 
in den Jahren 2008 bis 2017
_________________________________________________________
7820 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II 5 - 2303.2.7 - vom 
Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Bauen und 
Verkehr und dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird 
hiermit die Durchführung von Landesgartenschauen in Nordrhein-Westfalen 
für die Jahre 2008 bis 2017 ausgeschrieben. 
1. Präambel
In NRW werden seit 1984 erfolgreich Landesgartenschauen durchgeführt. 
Dadurch konnten nachweisbare Erfolge in der Freiflächensicherung und –
gestaltung erzielt werden. Vorrangiges Ziel von Gartenschauen war die 
Beseitigung siedlungsstruktureller Defizite durch die Verbesserung der 
Lebensqualität und des sozialen Umfeldes für die Bürger, der 
Naherholungsangebote, der Möglichkeiten zu wohnungsnaher 
Freizeitgestaltung, der ökologischen Qualität der Freiflächen 
einschließlich des Wasserschutzes sowie des Stadtklimas und die 
Demonstration der Leistungsfähigkeit des nordrhein-westfälischen 
Gartenbaus. Landesgartenschauen haben darüber hinaus zur Profilierung 
und nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenwirken mit der 
Bürgerschaft beigetragen. Eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und 
Bürger hat die Identifikation mit den heimischen Kommunen nachweislich 
gestärkt.   
Diese erfolgreiche Strategie der Landesgartenschauen soll fortgesetzt 
werden. Dies ist auch das Ergebnis eines workshops zur „Zukunft von 
Landesgartenschauen in NRW“, den die Landesregierung im Jahre 2004 
unter Beteiligung vieler namhafter Experten durchgeführt hat. Dieser

workshop führte zu Vorschlägen für Inhalte, Vorgehensweise und 
Grundsätzen der Finanzierung von Landesgartenschauen. Empfohlen 
wurde, eine langfristige finanzielle Sicherung insbesondere durch zeitliche 
Streckung des Durchführungsrhythmus auf 3 Jahre zu gewährleisten. 
Vor diesem Hintergrund werden Landesgartenschauen in den Jahren 
2008, 2011, 2014 und 2017 ausgeschrieben. Eine Verknüpfung mit ggfs. 
zeitgleich stattfindenden REGIONALEN (MBl.NRW.2001 S. 900) ist 
möglich, aber nicht zwingend.
2. Ziele
Gartenschauen sind Experimentierräume für gestalterische Innovation, für 
Impulse zu Gartenkunst und Landschaftsarchitektur sowie für 
richtungsweisende soziale und umweltpädagogische Strategien, die die 
Menschen sensibilisieren sollen für ökologische Zusammenhänge und 
ästhetische Qualitäten der Natur und damit für die bewußte Gestaltung, 
Erhaltung und Pflege der eigenen Lebensumwelt.
Landesgartenschauen sollen zur Verbesserung der Lebens- und 
Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes beitragen 
und die Entwicklung des mittelständischen Gartenbaus sowie des 
Freizeitgartenbaus fördern. Sie sollen nach Möglichkeit in Konzepte der 
Struktur-, Kultur- und Landschaftsentwicklung auf kommunaler oder 
regionaler Ebene integriert werden und dazu beitragen, 
- die kulturelle Eigenentwicklung zu stärken, 
- die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige wirtschaftliche 
Entwicklung für Stadt und Region zu verbessern,
- die Eigeninitiativen von Städten, Gemeinden und Stadtteilen sowie 
der Bürgerinnen und Bürger zur gärtnerischen Gestaltung des 
Wohnumfeldes zu unterstützen, 
- dauerhafte Grün- und Freiflächen zu schaffen,

- die durch ihre geographischen, ökologischen und kultur-
geschichtlichen Merkmale unverwechselbare Landschaften der 
Region zu schützen und behutsam fortzuentwickeln,
- historische Garten- und Parkanlagen zu rekonstruieren und neue 
herauszubilden als Ausdruck von regionaler Garten- und 
Landschaftsbaukunst auch im Zusammenhang mit dem kultur- und 
naturhistorischen Erbe
- die Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung durch 
beispielhafte Lösungen in der Grün- und Landschaftsgestaltung, 
durch Ausstellungen, Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen zu 
gärtnerischen, naturverbundenen und ökologischen Themen fördern 
- bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen auszulösen und 
zu unterstützen.
Landesgartenschauen schaffen einen festen Zeitrahmen, um konkrete 
städtebauliche oder grünplanerische Maßnahmen bürgernah präsentieren 
zu können. Die Präsentation kann z.B. im Rahmen von 
Sonderveranstaltungen kultureller oder gärtnerischer Art oder sonstiger 
neu zu schaffender Attraktionspunkte erfolgen. Damit geben Landes-
gartenschauen auch wichtige Impulse für private Investitionen.
Landesgartenschauen sind interdisziplinäre Veranstaltungen, an denen 
die Berufsgruppen des Garten-, Landschafts- und Städtebaues mitwirken. 
Der gärtnerische Berufsstand erhält durch sie die Möglichkeit, seine 
Beiträge und seine Leistungsfähigkeit zur gestalterischen und 
ökologischen Verbesserung, zu kreativem Grün sowie zum fachgerechten 
Umgang mit dem historischen Erbe darzustellen. Sie sind darüber hinaus 
ein Beitrag zur Förderung des regionalen Mittelstandes.
Durch Gartenschauen können standortbezogene Probleme aufgegriffen 
werden. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Städte und 
Gemeinden des ländlichen Raumes. 
Beispielhaft seien genannt: 
Im Siedlungsbereich:

- Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Grünanlagen und 
kleineren Parks, 
- Erstellung und Umsetzung eines grünordnerischen Gesamtkonzepts 
bei Siedlungserweiterungen bzw. Stadtumbau aufgrund geänderten 
Wohnungsbedarfs, 
- Grüngestaltung bei der Umnutzung von Brach- oder 
Konversionsflächen,
- Grüngestaltung in Gewerbegebieten,
- Renaturierung von Gewer bebrachen oder Deponieflächen,
- Schaffung von Spiel-, Sport-  und Erholungsmöglichkeiten im 
Wohnumfeld, 
- Vernetzung und Ausbau von Grünzügen,
- Begrünung von baulichen Anlagen (incl. Fassadenbegrünung, 
Dachbegrünung, Hofbegrünung) und deren Einbindung in die 
Umgebung,
- Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur 
attraktiven Gestaltung von Fußwegen. 
Im Außenbereich:
- Gestaltung von Ortsrändern,  -zufahrten und -verbindungen, 
- Maßnahmen zur Biotopvernetzung, 
- umweltverträgliche Entwickl ung von Fremdenverkehrsangeboten, 
- Gestaltung der Kulturlandschaft 
3. Träger von Landesgartenschauen
3.1 Träger einer Landesgartenschau sind Städte und Gemeinden im 
Lande Nordrhein-Westfalen. 
3.2 Veranstalter sind gemeins am der Träger und die Landes-
arbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-
Westfalen, Köln (LAGL).
3.3 Die Veranstalter bilden für di e Vorbereitung und Durchführung der 
Landesgartenschau eine Bau- und Betriebsgesellschaft. Sie ist 
verantwortlich für die Umsetzung der im Bewerbungsverfahren und

im Wettbewerb formulierten Ziele und Inhalte.
4. Voraussetzungen
4.1 Allgemeine Vorgaben
Landesgartenschauen sind unter Beachtung der Ziele von 
Raumordnung und Landesplanung in das beabsichtigte 
Stadtentwicklungskonzept einzubeziehen. 
4.2 Anforderungen
- Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Land-
schaftsbestandteile
- Städtebauliches und grünordnerisches Handlungskonzept mit 
realisierbarem Zeitplan
- Sicherstellung der Finanzie rung der Investitions-, 
Veranstaltungs- und Folgekosten im Rahmen der kommunalen 
Haushaltsplanung des Trägers
- Planungsrechtliche Sicherung des künftigen Landes-
gartenschaugeländes als öffentliche Grünfläche
3 Anbindung an das ÖPNV -, Radwege - und Straßennetz
4 Tragfähiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept
4.3 Ausschreibung
4.3.1) Planung
Für Landesgartenschauen ist ein offener Ideen- und 
Planungswettbewerb des Trägers in Abstimmung mit den 
künftigen Veranstaltern auszuschreiben. Zugelassen sind nur 
Landschaftsarchitekten oder Arbeitsgemeinschaften, in denen

der Landschaftsarchitekt federführend ist. 
4.3.2)  Realisierung
Landesgartenschauen sind auch Demonstrations- und 
Leistungsschauen des nordrhein-westfälischen Gartenbaus. Es 
sollten weitestgehend typische Materialien der Region 
verwendet werden, auf nordrhein-westfälische Herkünfte bei 
Saatgut-, Pflanzen- und Gehölzlieferungen sowie 
Dienstleistungen aus der Region sollte vorrangig zurückgegriffen 
werden. Das typische Erscheinungsbild der Region soll her-
vorgehoben werden.
5. Bewerbung und Vergabe
5.1 Bewerbung
Städte oder Gemeinden (Bewerber) übersenden ihre Bewerbung an das 
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf. 
Die Bewerbungen für die Durchführung der Landesgartenschau 2008 sind 
bis zum 01.03.2006, für die Landesgartenschauen 2011 und 2014 bis 
zum 01.03.2007 und für die Landesgartenschau 2017 bis zum 01.03.2010 
einzureichen.
Es wird empfohlen, bei der Erstellung der Bewerbung die 
Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-
Westfalen, Köln, zu beteiligen.
5.2 Vergabe
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz setzt im Benehmen mit dem Ministerium für Bauen 
und Verkehr eine Bewertungskommission ein, die die vorliegenden 
Bewerbungen prüft und eine Auswahlempfehlung erarbeitet. Die 
Entscheidung über die abschließende Auswahl des für die Durchführung 
vorgesehenen Standortes trifft das Ministerium für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Benehmen mit 
dem Ministerium für Bauen und Verkehr.

Der Bewertungskommission sollen neben Vertreterinnen oder Vertretern 
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz, des Ministeriums für Bauen und Verkehr sowie der 
Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau- und Landespflege (LAGL) je eine 
Vertreterin oder ein Vertreter 
5 des Städte- und Gemeindebundes NRW oder des Städtetages 
NRW
6 der Tourismusagentur NRW
7 des Landesbüros der Naturschutzverbände (LNU)
8 der Wissenschaft (Landsc haftspflege/Städtebau/Stadtplanung)
9 der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Kleingärtner
10 der Gartenamtsleiterkonferenz NRW (GALK) 
• 
angehören.
6. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sollen qualifizierte Informationen über die 
Ziele i.S. der Ziffer 2 und die Erfüllung der Voraussetzungen i.S. der Ziffer 
4 bieten.
 
Folgende Unterlagen sind vom Bewerber einzureichen:
6.1 Definition der Ziele, die mit der Landesgartenschau erreicht 
werden sollen und Darstellung der Maßnahmen zur 
Erreichung dieser Ziele.
6.2 Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und der regionalen 
Bezüge unter Beachtung der Zielsetzungen der Ziffer 2. (u.a. 
Daten über Bevölkerung, Wirtschaft, Infrastruktur); 
Stadtentwicklungskonzept;
6.3 Lageplan des Geländes mit Erläuterungen über die Grundvor-
stellung zur Gestaltung (Übersichtspläne, regionales 
standortspezifisches Leitthema), die vorhandene bzw. 
geplante Infrastruktur, die planungsrechtliche Absicherung 
und die Eigentumsverhältnisse.

6.4 Beschluss des Stadtrates bzw. Gemeinderates zur Durchfüh-
rung der Landesgartenschau
6.5 Eckpunkte für ein Marketingkonzept
6.6 Konzeptentwurf für die Folgenutzung mit Angaben zur 
Finanzierung
6.7 Konzept der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und 
ihrer Organisationen in die Vorbereitung und Durchführung 
der Gartenschau
6.8 Eckpunkte zu geplanten inhaltlichen Schwerpunkten von 
Sonderveranstaltungen und Sonderprogramme gärtnerischer, 
kultureller und sportlicher Art
6.9 Kosten-, Finanzierungs- und Zeitpläne
- für die Landesgartenschau - Projektplan "Investitionen" 
bzw. Projektplan "Durchführung" (siehe Nrn. 7.2.1 und 
7.2.2) 
- für die Umsetzung des städtebaulichen Handlungskon-
zepts und - für sonstige Maßnahmen.
6.10 Stellungnahme der Aufsicht sbehörde über die finanzielle 
Leistungsfähigkeit des Trägers.
7. Finanzierung
Städte oder Gemeinden, die den Auftrag zur Durchführung einer 
Landesgartenschau erhalten, haben als verantwortliche Träger die 
Gesamtfinanzierung sicherzustellen. 
7.1 Haushaltswirtschaftliche Voraussetzungen
Um die Durchführung von Landesgartenschauen können sich nur 
Kommunen bewerben, deren haushaltswirtschaftliche Lage es 
erlaubt. Dies gilt in der Regel für alle Kommunen mit einem

ausgeglichenen Haushalt. Dies kann auch für Kommunen mit 
einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept (HSK) gelten, 
sofern sich die Maßnahmen im Zusammenhang mit der 
Konzeption und Durchführung einer Landesgartenschau nicht 
negativ auf die Genehmigungsfähigkeit des HSK auswirken und 
insbesondere den Zeitraum für den Haushaltsausgleich nicht 
verlängern. Grundsätzlich ausgeschlossen von der Bewerbung für 
künftige Landesgartenschauen sind Gemeinden, die sich nach § 
82 GO in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden.
7.2 Landesförderung 
Das Land fördert Maßnahmen für die Landesgartenschau, die 
über bestehende Förderprogramme realisiert werden sollen, 
prioritär. Die investiven Maßnahmen, die nicht im Rahmen 
bestehender Förderprogramme realisiert werden können, werden 
im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gefördert. 
7.3 Projektplan
Für die Durchführung der Landesgartenschau ist zusätzlich zu der 
nach kommunalem Haushaltsrecht vorgeschriebenen 
Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben ein Projektplan 
aufzustellen, der in die Teile "Investitionen" und "Durchführung" 
zu gliedern ist. In diesem sind alle Kosten der Landesgartenschau 
darzustellen und deren Finanzierung aufzuzeigen.
7.2.1 Projektplan "Investitionen"
In diesem Teil des Projektplans sind alle investiven Maßnahmen, 
die in einem direkten Zusammenhang mit der Landesgartenschau 
stehen, und deren Finanzierung zu erfassen.
Investitionsmaßnahmen, für die Zuwendungen gewährt werden, 
sind einschließlich ihrer Gesamtfinanzierung in diesem Teil 
gesondert darzustellen. 
7.2.2 Projektplan "Durchführung"

In diesem Teil des Projektplanes sind 
- die konsumtiven bzw. temporären Maßnahmen,
- die Personal- und Sachkosten,
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung von 
Veranstaltungen stehen,
- Ausgaben für Pflege und Unterhaltung des Geländes 
während der Gartenschau 
und deren Finanzierung zu erfassen. 
7.3 Sonstiges
Dem Träger wird freigestellt, das Gelände der Landes-
gartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften. Die 
damit zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben (z.B. 
Einzäunung, Kassen etc.) sind ebenfalls im Teil "Durchführung" 
des Projektplans nachzuweisen.
Eckhard Uhlenberg

Beratungsverlauf (3)

02.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2007 Hauptausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münzstraße 15
  • Hoppengarten
  • Mauritzheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0155/2007
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37