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1404/2025

Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gefährdungsbeurteilung zur Kaltlufthalle Nachtigallenstraße, 51147 Köln

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 09.05.2025

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 19.05.2025, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Gefährdungsanalyse Kaltlufthalle 30.01.25

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Begehungsniederschrift mit der Unfallkasse NRW

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3353 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2025 
 1404/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 19.05.2025 
 
Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gefährdungsbeurteilung zur 
Kaltlufthalle Nachtigallenstraße, 51147 Köln 
Anfrage:  
In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 stellten RM Kir-
cher, Vorsitzende Ruffen und SE Schallehn Nachfragen zur Gefährdungsbeurteilung der Kalt-
lufthalle Nachtigallenstraße:  
1. Kann eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt werden? 
2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Blendung in der Halle zu entfernen? 
3. Die Unfallkasse in Köln entschied, dass keine Ballsportarten in der Kaltlufthalle durch-
geführt werden dürfen. In Aachen sei die Erlaubnis jedoch für solche Hallen erteilt wor-
den. Besteht die Möglichkeit einer Klage, wenn dies nicht gleich gehandhabt wird und 
gestalteten sich die Verträge, da die Leistung von einem Generalunternehmen/Total-
unternehmen angemietet worden ist? Kann bei nicht erhaltener Leistung die Mietzah-
lungen für diesen Punkt einbehalten werden? 
 
Antwort der Kölner Schulbau GmbH:  
Zu 1.)  
Die Gefährdungsanalyse wurde am 04.02.2025 an die Nutzer*innen der Halle ausgehändigt. 
Die Einschätzungen der Unfallkasse ergeben sich aus den freigegeben Protokollen (anonymi-
sierte Anlagen 1 und 2). 
 
Zu 2.)  
Die Blendung entsteht durch die gewählte Beleuchtung. Diese wird gegen eine blendungsär-
mere Beleuchtung ausgetauscht. Zusätzlich wird sie für die Anforderungen des Vereinssports 
erweitert. Die Beleuchtung ist gemietet, also erfolgt die Arbeit durch den Vermieter in zeitlicher 
Abstimmung mit der Schule und nach bereits erfolgter Zustimmung durch die Unfallkasse. 
 
Zu 3.)  
Die Unfallkasse spricht lediglich Empfehlungen aus und berät - ohne verbindliche Anordnun-
gen zu treffen – ein förmliches Verbot, gegen das rechtlich vorgegangen werden könnte. 
Ohne die Empfehlung ist lediglich der Versicherungsschutz gefährdet. Auch aus diesem 
Grund wurde bisher der Ballsport in der Halle nicht ermöglicht. Eine Gleichbehandlung zu an-
deren Zelten liegt vor, lediglich wurden dort andere Kompensationsmaßnahmen getroffen be-
ziehungsweise nur Ballsportarten ermöglicht, die auch im vorliegenden Fall in Kürze möglich 
sein werden. Die Entscheidung für ein Zelt als schnellste Lösung für die fehlende Sportflä-
chenkapazität der Schule wurde auf Grund der Dringlichkeit getroffen. Damit nahm man auch

2 
 
in Kauf, dass durch die konstruktionsbedingte Einschränkung in der Höhe eine normgerechte 
Ballsporttauglichkeit nicht möglich ist und Ballsport besser in den übrigen Sporthallenkapazitä-
ten der Schule betrieben wird.  
Erst nach Anmietung des Zeltes wurde der Wunsch der Ballsporttauglichkeit auch des Zeltes 
geäußert. Eine mangelhafte Leistung des Vermieters liegt insoweit nicht vor und eine Mietkür-
zung wäre nicht begründet. Es gibt auch keine Mieterhöhung nach der Aufrüstung für den 
Ballsport.  
 
 
Gez. Greitemann 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Gefährdungsanalyse (anonymisiert) 
Anlage 2 – Begehungsniederschrift mit der Unfallkasse NRW (anonymisiert)

Anlage 1 - Gefährdungsanalyse Kaltlufthalle 30.01.25

12400 Zeichen

Anlage 1
L
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 1        30.01.25
Gefährdungsbeurteilung 
nach §§ 5  
und 6 ArbSchG 
Arbeitsplatz / Bereich: Kaltlufthalle / Interimszelt
Erstellt durch: 
Erstellt am: 30.01.2025 
Überprüft durch: 
Überprüft am:

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 2        30.01.25
Gefährdungsbeurteilung 
für die Nutzung einer Kaltlufthalle als 
Bewegungsfläche des Maximilian-Kolbe-
Gymnasiums in 51147 Köln, 
nach §§5 und 6 ArbSchG 
Gebäude: 
Anschrift: 
Objekt  
Maximilian-Kolbe-Gymnasium 
Nachtigallenstr. 19-21 
in 51147 Köln  
Bauherr: 
Name, Anschrift: 
Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
Wittekindstr. 5 
50937 Köln  
Ausführungszeitraum: 
Datum: 
Auszuführende Arbeiten: 
Beschreibung: 
Nutzung einer Kaltlufthalle als 
Bewegungsfläche 
Erstellt durch: 
Name: 
Datum: 
Erstellt am: 
30.01.2025

L
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 3        30.01.25
1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 
Mechanische 
Gefährdungen 
Ungeschützt 
bewegte 
Maschinenteile 
Teile mit 
gefährlichen 
Oberflächen 
Bewegte Trans- 
portmittel, 
bewegte  
Arbeitsmittel 
Unkontrolliert 
bewegte Teile 
Sturz auf der 
Ebene,  Ausrut-
schen, Stolpern 
Umknicken, 
Fehltreten 
Absturz Kontrolliert 
bewegte 
Teile 
2. 2.1 2.2 2.3 
Elektrische 
Gefährdungen 
Gefährliche 
Körperströme 
Lichtbögen elektrostatische 
Vorgange 
3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 
Gefahrstoffe 
 
Gase Dämpfe Aerosole Flüssigkeiten 
 
Feststoffe Durchgehende 
Reaktionen 
  
3.7 
Stäube 
 
4. 4.1 4.2 4.3 
Biologische 
Gefährdungen 
Infektionsgefahr 
durch Mikroorga-
nismen und Viren 
Gentechnisch 
veränderte 
Organismen 
Allergene und toxische Stoffe von 
Mikroorganismen, von 
Kleinstlebewesen u.Ä. 
5. 5.1 5.2 5.3 5.4 
Brand- und 
Explosions- 
Gefährdung 
Brandgefährdung 
durch Feststoffe, 
Flüssigkeiten, Gase 
Explosionsfähige 
Atmosphäre 
Explosivstoffe 
Pyrotechnik 
Elektrostatische 
Aufladung 
6. 6.1 6.2 
Thermische 
Gefährdung 
Kontakt mit heißen Oberflächen / 
Medien 
Kontakt mit kalten Oberflächen / 
Medien 
7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 
Gefährdung durch 
spezielle physika- 
lische Einwirkungen 
Lärm Ultraschall / 
Infraschall 
Ganzkörper- 
schwingungen 
Hand-Arm 
Schwingungen 
Nichtionisierende 
Strahlung 
Laser + Dioden 
Ionisierende 
Strahlung 
7.7 7.8 7.9 
Elektromagnetisch
e Felder 
Arbeiten in Unter- 
oder Überdruck 
Ertrinkungsgefahr 
8. 8.1 8.2 8.3 8.4 
Gefährdung/Belast
ung durch 
Arbeitsumgebungs
bedingungen 
Klima Beleuchtung Farbe Raumbedarf / 
Verkehrswege 
9. 9.1 9.2 9.3 9.4 
Physische 
Belastung / 
Arbeitsschwere 
Schwere 
dynamische 
Arbeit 
Einseitig 
dynamische 
Arbeit 
Haltungsarbeit / 
Haltearbeit 
Kombination aus 
statischer und 
dynamischer 
Arbeit 
10. 10.1 10.2 10.3 
Wahrnehmung und 
Handhabbarkeit 
Infomations- 
Aufnahme 
Wahrnehmungs-
umfang 
Erschwerte Handhabbarkeit von 
Arbeitsmitteln 
11. 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 
Sonstige  
Gefährdungen / 
Belastungen 
Persönliche 
Schutzausrüstung 
(PSA) 
Hautbelastung durch Menschen durch Tiere durch Pflanzen und pflanzliche 
Produkte 
12. 12.1 12.2 12.3 
Psychische 
Belastungen 
Arbeitstätigkeit Arbeits-
organisation 
Soziale 
Bedingungen 
13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 
Organisation Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung Verantwortung Organisation 
allgemein 
14. 14.1 
Unverantwortbare 
Gefährdungen 
Arbeitsbe-
dingungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 4        30.01.25
1. Ist-Zustand
Die folgende Gefährdungsbeurteilung gilt für die Nutzung einer Traglufthalle als 
Bewegungsfläche an dem Maximilian -Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 -21in 51147 
Köln. 
Die Traglufthalle wurde als Interimslösung erstellt und soll als Bewegungsfläche dienen. 
Ballsport ist in der Halle nicht vorgesehen.  
Folgende Tätigkeiten und Arbeitsmittel wurden in der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung 
betrachtet. 
 Benutzung der Halle als Bewegungsfläche durch die Schüler des Gymnasiums
 Benutzung der Halle durch Lehrpersonal während des Sportunterrichtes
 Reinigungsarbeiten durch den Reinigungsdienst
 Wartung- und Instandhaltungsarbeiten durch den Hausmeister

L
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 5        30.01.25
2. Zielsetzung
Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es die Lehrer / Schüler / Reinigungskräfte / Hausmeister zu 
sensibilisieren umso das Unfallrisiko zu senken und um Unfälle zu vermeiden. 
So soll in diesem Bericht ermittelt werden, welche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren auf die: 
 Lehrer und Schüler während der Nutzung der Halle einwirken.
 Hausmeister und Reinigungskräfte einwirken.
Auf diese Weise sollen Defizite ermittelt werden, um so den Arbeits- und Gesundheitsschutz für 
die Lehrer / Schüler / Reinigungskräfte / Hausmeister zu verbessern und nach Möglichkeit 
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. 
3. Auswertung
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
1. Mechanische Gefährdung
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 
Durch den Kontakt mit scharfen Ecken, Spitzen, rauen 
Oberflächen im gesamten Bereich kann es zu 
Verletzungen kommen. 
Verletzungen durch scharfe Kanten im Bereich der 
Ein- und Ausgangstüren, sowie der Türe zum 
Geräteraum 
 Kanten verdecken
 Beschädigungen beseitigen
 Verantwortliche auf
Gefahrstellen hinweisen
 Sicherheitsabstand (min.
2,0m) einhalten,
Markierungen auf dem
Boden der Halle
DGUV V1 
DGUV V6 
Bemerkung: 
Türen langsam öffnen, im Bereich der Türen nicht laufen oder springen,

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 6        30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
1.4 Unkontrolliert bewegte Teile 
 Durch unzureichend gesicherte Beleuchtung und
Lüftung
 Durch herabfallende Teile der Beleuchtung
 Keine defekten oder
beschädigten Arbeitsmittel
zulassen
 Nur geprüfte Arbeitsmittel
zulassen
 Beschädigte Arbeitsmittel
der Benutzung entziehen
 Nur bestimmungsgemäße
Verwendung der
Arbeitsmittel zulassen
DGUV V1 
ArbStättV 
Bemerkung: 
Befestigungen und Sicherungsseile regelmäßig und wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. 
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, 
Umknicken, Fehltreten 
 Verletzungen durch Ausrutschen, Stolpern, 
Fehltreten, Umknicken 
 Unebenheiten bzw. Höhenunterschiede im Bereich
der Türen
 Auf rutschigen Fußboden
 Durch umknicken in ungeeignetem Schuhwerk
 Beim Benutzen der Rampen
 Bodenbeschaffenheit
berücksichtigen
 Sicheren Standort und
sicheren Stand wählen
 Unebenen Fußboden und
schadhaften Bodenbelag,
Stolperstellen und Rutsch-
gefahr beseitigen lassen
 Verschmutzungen sofort
beseitigen
 Verkehrswege und Gänge
werden nicht zugestellt
 bei nicht zu beseitigenden
Gefahrstellen Warnhinweis
anbringen, z. B.
schwarzgelbe
Warnmarkierung.)
DGUV V1 
ArbStättV 
ASR A2.3 
VStättVO

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 7        30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
  Bodenbelag der Rampe
rutschsicher ausführen
 Auf Rampe nicht rennen
oder springen
Bemerkung: 
Stolperstelle am Eingang zur Halle beachten, entsprechend kennzeichnen  
1.6 Absturz 
 Bei Wartungsarbeiten an der Beleuchtung
 Bei Wartungsarbeiten an der Lüftungsanlage /
Lüftungsgitter etc.
 Bei Wartungs - und Instandhaltungsarbeiten an der
Kaltlufthalle
 Durch Schüler, bei Verwendung des Geländers als
Sitzgelegenheit
 Nur unbeschädigte,
technisch einwandfreie
Podeste, Rampen und
Treppen benutzen
 Regelmäßige Prüfungen /
Kontrollen der Notausgänge
/ Türen vornehmen
 Fluchtwege freihalten
DGUV V1 
ArbStätt 
VStättVO 
Bemerkung: 
Bei größeren Reparaturen Rollgerüste aufbauen 
Schüler entsprechend anweisen, Geländer ist keine Sitzgelegenheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 8        30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
5. Brand- und Explosionsgefährdung
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, 
Gase 
 Aufgrund brennbarer Gegenstände im gesamten
Hallenbereich
 Brennbare Gegenstände
entfernen oder abdecken
 Feuerlöscheinrichtungen
bereithalten.
 Feuerlöscher mindestens
alle zwei Jahre prüfen
lassen.
 Feuerlöscher durch
Hinweisschild kennzeichnen
DGUV V1 
DGUV V9 
Bemerkung: 
Feuerlöscher sind im Geräteraum platziert. Hinweisschild über Tür zum Geräteraum 
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1 Lärm 
 Durch Menschen
 Durch Schreien und kreischen
Grundlagen: 
Ab 2006 gelten am Arbeitsplatz europaweit 
niedrigere Grenzwerte. Nach deren Vorgaben 
müssen Arbeitgeber bereits ab einer 
durchschnittlichen Lärmbelastung am 
Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A) (bislang 85 
Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur 
Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) 
(bislang 90 Dezibel(A)) verpflichtend zu tragen. 
 Lärmbereiche kennzeichnen DGUV V1 
LärmVibrations 
ArbschV 
DGUV V6 
DGUV V9 
ArbStättV 
Bemerkung: 
Richtig löschen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 9        30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
8. Gefährdung / Belastung durch Arbeitsumgebung
8.1 Klima 
 Aufgrund unzureichender Heizung im Winterbetrieb
 Aufgrund unzureichender Lüftung im Sommer
 Für ausreichende
Beheizung sorgen
 Benutzer auf entsprechende
Kleidung hinweisen
 Für ausreichende Lüftung
sorgen
DGUV V1 
ArbSchG 
ArbStättV 
ArbSiG 
Bemerkung: 
Benutzer auf entsprechend dem Klima angepasste Kleidung hinweisen. 
8.2 Beleuchtung 
 Aufgrund defekter Notausgangsbeleuchtung
 Aufgrund defekter Hallen Beleuchtung
 Aufgrund unzureichender Beleuchtung im
Außenbereich
 Auf ausreichende
Beleuchtung achten
 Fluchtweg zusätzlich
ausleuchten lassen
 Fluchtwege durch
Beschilderung kennzeichen
 Beleuchtung durch Milch-
glas blendfrei ausführen
DGUV V1 
ArbStättV 
VStättVO 
Bemerkung: 
Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen durchführen lassen.  
Defekte Beleuchtung und Beschilderung umgehend reparieren. 
Nur Sportarten anbieten, bei denen der Blick nach unten gerichtet ist 
8.4 Raumbedarf / Verkehrswege 
 Fluchtwege
 Kennzeichnung
 Zu enge Wege können Sturzunfälle verursachen.
 Fluchtwege nicht verstellen
 Auf Ordnung und Sauberkeit
achten
 Wege Kennzeichnen
 Die Ein- und Ausgangs türen
sind nicht durch
Gegenstände zugestellt oder
verkeilt.
DGUV V1 
BGV A8 
ArbStättV 
Bemerkung: 
Auf Ordnung und Sauberkeit innerhalb des gesamten Fluchtweges achten.  
Beide Rettungswege nutzen 
Warnhinweise beachten 
Panik vermeiden, Halle ruhig und geordnet verlassen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 10  30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit
10.1 Informationsaufnahme 
 Durch verstellte Fluchtwege und Zugänge
 Durch räumliche Enge
 Arbeitsräume nicht
verstellen
 Für Ordnung sorgen
 Mitarbeiter / Schüler
Unterweisung
DGUV V1 
ArbStättV 
Bemerkung: 
Auf Ordnung und Sauberkeit innerhalb des gesamten Fluchtweges achten.  
Beide Rettungswege nutzen 
Warnhinweise beachten 
Panik vermeiden, Halle ruhig und geordnet verlassen 
13. Organisation
13.4 Unterweisung 
 Sicherheitswidriges Verhalten
 Missbräuchliche Nutzung der Lichtschaltert
 Die Beschäftigte / Schüler
sind angewiesen,
technische Mängel und
Störungen im Bereich der
Fluchtwege zu melden.
 Beteiligte über besondere
Gefahren (Türen, Rampe,
Sicherheitsabstand)
unterweisen.
DGUV V1 
ArbSchG 
Bemerkung: 
1. Warnhinweise beachten
2. Ruhe bewahren / Panik vermeiden
3. Beide Türen nutzen
4. Halle ruhig und geordnet verlassen
Beleuchtungsteuerung nur durch befugte Personen 
Zeltkonstruktion (Pfosten etc.) regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren. Scharfe Kanten, Beschädigungen, 
beseitigen. 
Zaunanlage, Durchgänge, Rampe und Geländer regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren. Beschädigungen, 
beseitigen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 
  Seite 11  30.01.25
Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 
13.6 Organisation allgemein 
 Erste Hilfe
 Die erforderlichen
Maßnahmen zur Gewähr-
leistung der Ersten Hilfe
sind getroffen (zum Beispiel
Erste-Hilfe-Material, Kenn-
zeichnungen, Ersthelfer).
 Die erforderlichen Maß-
nahmen zum Brandschutz
sind getroffen (zum Beispiel
Feuerlöscher,
Kennzeichnungen, Flucht- 
und Rettungswege)
ASI 0.90 Erste 
Hilfe im Betrieb 
ASI 0.91 Erste 
Hilfe Material 
 ASI 9.30  
Brandschutz im 
Betrieb 
Bemerkung: 
Achtung: Erste Hilfe Raum, Sanitärräume und Umkleide befinden sich im benachbarten Funktionsgebäude 
Bereiche die für Schüler nicht zugänglich sein sollen, entsprechend absperren , Absperrungen geschlossen halten. 
 Köln den 30.01.2025

Anlage 2 - Begehungsniederschrift mit der Unfallkasse NRW

7745 Zeichen

1
 
G
ESPRÄCHSNOTIZ 
Thema: Kaltlufthalle 
Nachtigallenstr. Interimszelt 
Datum: 29.10.2024 + 
30.11.2024 + 24.04. 2025 
E
rgänzungen mit Unfallkasse 
Ort: Büroräume KS  
Teilnehmer:  
 / Unfallkasse NRW 
/ Kölner Schulbaugesellschaft 
 / Kölner Schulbaugesellschaft 
Verteiler: s. Teilnehmer 
1. Begehung Unfallkasse
Punkte Erledigung 
durch 
Termin 
0. Objekt: Es handelt sich um eine interimistische Kaltlufthalle als
Zeltkonstruktion zur Nutzung als Einfachsporthalle- bzw. Fläche für
eine Dauer von 24 Monaten. Die Konstruktion wurde auf einer
bestehenden Kleinsportfläche eines Sportplatzes errichtet. Sie ist als
nicht geschlossen zu bewerten und wurde als „fliegender Bau“
abgenommen. Sie soll für den Schulbetrieb gem. Abstimmung mit
dieser als einfache Bewegungsfläche genutzt werden. Unter
Berücksichtigung des örtlich naheliegenden Funktionsgebäude des
Sportplatzes wurde die Nutzung der vorhandenen Nebenräume wie
Umkleiden, Duschen etc. zur Mitbenutzung vereinbart.
0.1 seitens der Schule und Vereine wird die Nutzung 
 und die Freigabe
für den Ballsport gewünscht. Im Rahmen technischer und
organisatorischen Maßnahmen werden entsprechende Nacharbeiten
notwendig.
1.Rampe:
- das Gefälle der Rampe ist augenscheinlich mit einer Steigung
hergestellt die nicht den Anforderung nach DIN 18040 genügt.
- die Rutschhemmklasse für die Ausbildung der Rampe muss der
Neigung entsprechend ausgeführt werden
- seitliche Markierung zur Begrenzung der Rampenkanten sind
ersatzweise als
- es fehlt ein Podest an der Rampe – ggf. Abstimmung Barrierefreiheit
erledigt 
2. Außentür:
- Stufe im Schwellenbereich wird als Stolperfalle erkannt und eine
nicht der DIN 18040 konforme Ausbildung
- Zur Nutzung der Sporthalle für den Ballsport ist die Ausbildung des
Prallschutz nicht ausreichend nach der DIN 18032 ausgebildet.
Fehlende Muschelgriffe und Ebenflächiger Prallschutz sind hier
wesentliche Abweichung.
- Zur Nutzung für den Ballsport ist ein Sicherheitsa
 bstand zwischen
Türen und Sportfläche von mindestens 2m farblich abzusetzen. Diese
wird an der Stirnseite bis zur Mitte der Halle (unter First)
weitergeführt. (s.Anlage)
Erledigt 
in Arbeit 
3.Doppelflügige-Innentür:
- Ausbildung des Prallschutzes analog zur Außentür s.  Punkt 2
- Stopper oder Türschließer als Begrenzer der Türöffnung gefordert
erledigt 
Anlage 2

2
 
4. Innenraum/Geräteraum:
- Die Aufhängung der Klimageräten mittels Spanngurte wird als nicht
zulässig erachtet. Das Innengeräte des Klimageräts ist derzeit an
Konstruktion mittel Spanngurte befestigt. Es muss eine
kraftschlüssige Verbindung oder alternativ durch ein „Regalsystem“
hergestellt werden.
- der Raum kann potentiell als Ort für den notwendigen Feuerlöscher
in Betracht gezogen werden.
- der Innenraum wird zukünftig als Geräteraum genutz
 t, es sind
Fluchtweg-Beschilderungen sowie entsprechende Wege freizuhalten.
- für die Gerätelagerung ist ein entsprechender Lagerplan zu
erstellen, welcher die Anordnung der Geräte darstellen und die
freizuhaltenden Fluchtwege darstellen
- außerdem wird auf dem Boden zusätzlich eine freizuhaltende
markierte Fläche dargestellt (s.Anlage)
Erledigt 
in Arbeit 
5.Feuerlöscher:
- auf der Sportfläche in einer Nische vorzusehen, alternativ kann der
Feuerlöscher in „Geräteraum“ platziert werden.
- ein Hinweisschild z. Feuerlöscher muss angebracht werden bei o.g.
Positionierung könnte dieses über der Innentür platziert werden.
- der Feuerlöscher ist nur im „Geräteraum“ zu platzieren
erledigt 
6.Leuchten:
- die Ballwurfsicherheit der Leuchten muss bei einer Aktivität wie
Ballsport gegeben sein.
- soweit eine Ballsportart oder eine andere Sportart, bei der auch der
Blick zur Decke gerichtet wird, ausgeführt wird muss die Blendfreiheit
durch die Leuchten gegeben sein
- das Sicherungsseil der Leuchten sollte an der Dach-Konstruktion
befestigt werden.
- das 2.Sicherungsseil der Leuchten muss an d. Konstruktion befestigt
sein und es dürfen keine freiliegende Kabelenden vorhanden sein
- Die Leuchten in der Halle werden getauscht. Die ak
 tuelle
Pendelwirkung wird mittels direkter Befestigung an die Konstruktion
abgestellt. Durch die Montage mittels flexiblen Winkels wird die
vertikale Abstrahlung gesichert. Die Lampen weisen folgende
technische Merkmale auf: Schutzart IP 66, UGR Wert 22,
Ballwurfsicherheit IK 07, Temperaturen-Resistenz von -25°bis +65°,
Dimmbar durch Dali-Lichtsteuerung. (Anlage)
Erledigt 
in Arbeit 
7. Innenraumtemperaturen:
- in der Kaltlufthalle werden voraussichtlich die vorgeschriebenen
Temperaturen nicht eingehalten
- siehe hierzu auch – Punkt 0 Objekt
erledigt 
8. Prallschutz:
- die hergestellten Prallschutzhöhe entspricht d. Mindestanforderung
- für Ballsportarten genügt der Prallschutz in Bereichen der
Türeinschnitten nicht der DIN 18032 nicht.
- siehe Punkt 0 Objekt + Punkt 2
erledigt 
9. Lüftungsanlage:
- eine Lüftungsanlage gem. DIN 18032 wurde für die Kaltlufthalle
nicht hergestellt. Als Zeltkonstruktion ist das Bauwerk als nicht
geschlossen zu bewerten. – siehe Punkt 0
erledigt 
10. Schallschutz und Raumakustik: erledigt

3
 
- gem. DIN 18032 sind für den Sportunterricht Anforderung an die
Raumakustik formuliert – hierzu kann der Prallschutz einen Beitrag
leisten – siehe Punkt 0 Objekt
11. Nebenräume:
- die gem. DIN 18032 vorzusehenden Nebenräume wurde in der
Mitbenutzung des bestehenden Funktionsgebäude auf dem
Sportplatz vorgesehen und somit nicht Teil der Kaltlufthalle – siehe
Punkt 0 Objekt
erledigt 
12. Sportfläche:
- Vorgaben gem. DIN 18032 wurden in Abstimmung für den
genannten schulischen Bedarf (vom 28.06.2024) mit einer
Mindestflächen von 13x13m eingehalten und eine Einfeldsportfläche
mit den Abmessungen von 27x15m zzgl. Randabstände hergestellt.
- Eine entsprechende sich abhebende Randmarkierung  (Breite z.B.
2,0m) als Sicherheitsabstand im Bereich der beiden Wände die nicht
ebenflächig ausgebildet sind, wird eingebracht.
- Der entstehende Sicherheitsberiech ist wie oben beschrieben mind.
durch eine Linie zu markieren ggf. nachträglich durch ein farbliches
Absetzen zu kennzeichnen.- siehe Punkt 0 Objekt
- gem. Punkt 0.1 wird auf den Hallenboden weitere
S
portfeldmarkierungen eingebracht, die schwarze Markierung der
wird entfernt (s. Anlage)
Erledigt 
in Arbeit 
13. Neben-,Sanitär-, Umkleiden:
- Gem. Vorabsprachen mit den Beteiligten (vom 28.06.2024) wurde
sich darauf verständigt, dass die Räume des benachbarten
Funktionsgebäudes zum Ersatz der entfallenden Räume genutzt
werden können – siehe Punkt 0 Objekt
erledigt 
14. Gefährdungsbeurteilung
- eine Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Maßnahmen zu
etwaigen Abweichungen der sicherheitsrelevanten Punkte ist zu
erstellen und Beteiligten/Nutzern zukommen zu lassen.
Kompensationsmaßnahmen auch organisatorischer Natur sind zu
benennen.
- eine mögliche Erprobung von Kompensationen sind in
  der
wiederkehrenden Prüfung der GBU zu berücksichtigen.
erledigt 
in Arbeit 
15. Lichtschalter
Die Lichtschalter sind derzeit frei zugänglich und können bei
missbräuchlicher Nutzung (Aus-schalten) zu Gefährdungen der
Sportler führen. Die Beleuchtungssteuerung sollte nur durch befugte
Personen möglich sein.
erledigt 
16. Zeltkonstruktion
Die Pfosten der Zeltkonstruktion weisen in einigen Bereichen
Öffnungen mit scharfen Kanten auf. Diese sind zu entgraten oder
abzudecken.
erledigt 
17. Ausstattung/Sportgeräte
- auf Grund der fehlenden Befestigungshülsen im Boden oder
Wänden und der dadurch bedingten teilweise „alternativen
Ausstattungen“ mit Geräten ist durch den Ausstatter und dem Nutzer
mitzuteilen, dass die geleiferten Geräte eine gute Erkennbarkeit,
Kippsicherheit (ggf. durch zusätzliche Ballastierung – z.B. Gewichte
oder Sandsäcke und eine geringe Unfallgefährdung aufweisen.
in Arbeit 
Köln, 24.04.2025  /

Beratungsverlauf (2)

12.05.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nachtigallenstraße 19
  • Wittekindstraße 5

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Details

Aktenzeichen
1404/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
09.05.2025
Erstellt
07.05.2025 07:04