1404/2025
Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gefährdungsbeurteilung zur Kaltlufthalle Nachtigallenstraße, 51147 Köln
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 09.05.2025 1404/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 12.05.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 19.05.2025 Beantwortung mündlicher Anfragen aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich der Gefährdungsbeurteilung zur Kaltlufthalle Nachtigallenstraße, 51147 Köln Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 stellten RM Kir- cher, Vorsitzende Ruffen und SE Schallehn Nachfragen zur Gefährdungsbeurteilung der Kalt- lufthalle Nachtigallenstraße: 1. Kann eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt werden? 2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Blendung in der Halle zu entfernen? 3. Die Unfallkasse in Köln entschied, dass keine Ballsportarten in der Kaltlufthalle durch- geführt werden dürfen. In Aachen sei die Erlaubnis jedoch für solche Hallen erteilt wor- den. Besteht die Möglichkeit einer Klage, wenn dies nicht gleich gehandhabt wird und gestalteten sich die Verträge, da die Leistung von einem Generalunternehmen/Total- unternehmen angemietet worden ist? Kann bei nicht erhaltener Leistung die Mietzah- lungen für diesen Punkt einbehalten werden? Antwort der Kölner Schulbau GmbH: Zu 1.) Die Gefährdungsanalyse wurde am 04.02.2025 an die Nutzer*innen der Halle ausgehändigt. Die Einschätzungen der Unfallkasse ergeben sich aus den freigegeben Protokollen (anonymi- sierte Anlagen 1 und 2). Zu 2.) Die Blendung entsteht durch die gewählte Beleuchtung. Diese wird gegen eine blendungsär- mere Beleuchtung ausgetauscht. Zusätzlich wird sie für die Anforderungen des Vereinssports erweitert. Die Beleuchtung ist gemietet, also erfolgt die Arbeit durch den Vermieter in zeitlicher Abstimmung mit der Schule und nach bereits erfolgter Zustimmung durch die Unfallkasse. Zu 3.) Die Unfallkasse spricht lediglich Empfehlungen aus und berät - ohne verbindliche Anordnun- gen zu treffen – ein förmliches Verbot, gegen das rechtlich vorgegangen werden könnte. Ohne die Empfehlung ist lediglich der Versicherungsschutz gefährdet. Auch aus diesem Grund wurde bisher der Ballsport in der Halle nicht ermöglicht. Eine Gleichbehandlung zu an- deren Zelten liegt vor, lediglich wurden dort andere Kompensationsmaßnahmen getroffen be- ziehungsweise nur Ballsportarten ermöglicht, die auch im vorliegenden Fall in Kürze möglich sein werden. Die Entscheidung für ein Zelt als schnellste Lösung für die fehlende Sportflä- chenkapazität der Schule wurde auf Grund der Dringlichkeit getroffen. Damit nahm man auch 2 in Kauf, dass durch die konstruktionsbedingte Einschränkung in der Höhe eine normgerechte Ballsporttauglichkeit nicht möglich ist und Ballsport besser in den übrigen Sporthallenkapazitä- ten der Schule betrieben wird. Erst nach Anmietung des Zeltes wurde der Wunsch der Ballsporttauglichkeit auch des Zeltes geäußert. Eine mangelhafte Leistung des Vermieters liegt insoweit nicht vor und eine Mietkür- zung wäre nicht begründet. Es gibt auch keine Mieterhöhung nach der Aufrüstung für den Ballsport. Gez. Greitemann Anlagen: Anlage 1 – Gefährdungsanalyse (anonymisiert) Anlage 2 – Begehungsniederschrift mit der Unfallkasse NRW (anonymisiert)
Anlage 1 - Gefährdungsanalyse Kaltlufthalle 30.01.25
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Anlage 1 L Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 1 30.01.25 Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG Arbeitsplatz / Bereich: Kaltlufthalle / Interimszelt Erstellt durch: Erstellt am: 30.01.2025 Überprüft durch: Überprüft am: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 2 30.01.25 Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung einer Kaltlufthalle als Bewegungsfläche des Maximilian-Kolbe- Gymnasiums in 51147 Köln, nach §§5 und 6 ArbSchG Gebäude: Anschrift: Objekt Maximilian-Kolbe-Gymnasium Nachtigallenstr. 19-21 in 51147 Köln Bauherr: Name, Anschrift: Kölner Schulbaugesellschaft mbH Wittekindstr. 5 50937 Köln Ausführungszeitraum: Datum: Auszuführende Arbeiten: Beschreibung: Nutzung einer Kaltlufthalle als Bewegungsfläche Erstellt durch: Name: Datum: Erstellt am: 30.01.2025 L Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 3 30.01.25 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 Mechanische Gefährdungen Ungeschützt bewegte Maschinenteile Teile mit gefährlichen Oberflächen Bewegte Trans- portmittel, bewegte Arbeitsmittel Unkontrolliert bewegte Teile Sturz auf der Ebene, Ausrut- schen, Stolpern Umknicken, Fehltreten Absturz Kontrolliert bewegte Teile 2. 2.1 2.2 2.3 Elektrische Gefährdungen Gefährliche Körperströme Lichtbögen elektrostatische Vorgange 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Gefahrstoffe Gase Dämpfe Aerosole Flüssigkeiten Feststoffe Durchgehende Reaktionen 3.7 Stäube 4. 4.1 4.2 4.3 Biologische Gefährdungen Infektionsgefahr durch Mikroorga- nismen und Viren Gentechnisch veränderte Organismen Allergene und toxische Stoffe von Mikroorganismen, von Kleinstlebewesen u.Ä. 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 Brand- und Explosions- Gefährdung Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Explosionsfähige Atmosphäre Explosivstoffe Pyrotechnik Elektrostatische Aufladung 6. 6.1 6.2 Thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Oberflächen / Medien Kontakt mit kalten Oberflächen / Medien 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 Gefährdung durch spezielle physika- lische Einwirkungen Lärm Ultraschall / Infraschall Ganzkörper- schwingungen Hand-Arm Schwingungen Nichtionisierende Strahlung Laser + Dioden Ionisierende Strahlung 7.7 7.8 7.9 Elektromagnetisch e Felder Arbeiten in Unter- oder Überdruck Ertrinkungsgefahr 8. 8.1 8.2 8.3 8.4 Gefährdung/Belast ung durch Arbeitsumgebungs bedingungen Klima Beleuchtung Farbe Raumbedarf / Verkehrswege 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 Physische Belastung / Arbeitsschwere Schwere dynamische Arbeit Einseitig dynamische Arbeit Haltungsarbeit / Haltearbeit Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit 10. 10.1 10.2 10.3 Wahrnehmung und Handhabbarkeit Infomations- Aufnahme Wahrnehmungs- umfang Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln 11. 11.1 11.2 11.3 11.4 11.5 Sonstige Gefährdungen / Belastungen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Hautbelastung durch Menschen durch Tiere durch Pflanzen und pflanzliche Produkte 12. 12.1 12.2 12.3 Psychische Belastungen Arbeitstätigkeit Arbeits- organisation Soziale Bedingungen 13. 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 Organisation Arbeitsablauf Arbeitszeit Qualifikation Unterweisung Verantwortung Organisation allgemein 14. 14.1 Unverantwortbare Gefährdungen Arbeitsbe- dingungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 4 30.01.25 1. Ist-Zustand Die folgende Gefährdungsbeurteilung gilt für die Nutzung einer Traglufthalle als Bewegungsfläche an dem Maximilian -Kolbe-Gymnasium, Nachtigallenstr. 19 -21in 51147 Köln. Die Traglufthalle wurde als Interimslösung erstellt und soll als Bewegungsfläche dienen. Ballsport ist in der Halle nicht vorgesehen. Folgende Tätigkeiten und Arbeitsmittel wurden in der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung betrachtet. Benutzung der Halle als Bewegungsfläche durch die Schüler des Gymnasiums Benutzung der Halle durch Lehrpersonal während des Sportunterrichtes Reinigungsarbeiten durch den Reinigungsdienst Wartung- und Instandhaltungsarbeiten durch den Hausmeister L Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 5 30.01.25 2. Zielsetzung Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist es die Lehrer / Schüler / Reinigungskräfte / Hausmeister zu sensibilisieren umso das Unfallrisiko zu senken und um Unfälle zu vermeiden. So soll in diesem Bericht ermittelt werden, welche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren auf die: Lehrer und Schüler während der Nutzung der Halle einwirken. Hausmeister und Reinigungskräfte einwirken. Auf diese Weise sollen Defizite ermittelt werden, um so den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Lehrer / Schüler / Reinigungskräfte / Hausmeister zu verbessern und nach Möglichkeit Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. 3. Auswertung Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 1. Mechanische Gefährdung 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen Durch den Kontakt mit scharfen Ecken, Spitzen, rauen Oberflächen im gesamten Bereich kann es zu Verletzungen kommen. Verletzungen durch scharfe Kanten im Bereich der Ein- und Ausgangstüren, sowie der Türe zum Geräteraum Kanten verdecken Beschädigungen beseitigen Verantwortliche auf Gefahrstellen hinweisen Sicherheitsabstand (min. 2,0m) einhalten, Markierungen auf dem Boden der Halle DGUV V1 DGUV V6 Bemerkung: Türen langsam öffnen, im Bereich der Türen nicht laufen oder springen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 6 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 1.4 Unkontrolliert bewegte Teile Durch unzureichend gesicherte Beleuchtung und Lüftung Durch herabfallende Teile der Beleuchtung Keine defekten oder beschädigten Arbeitsmittel zulassen Nur geprüfte Arbeitsmittel zulassen Beschädigte Arbeitsmittel der Benutzung entziehen Nur bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel zulassen DGUV V1 ArbStättV Bemerkung: Befestigungen und Sicherungsseile regelmäßig und wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Verletzungen durch Ausrutschen, Stolpern, Fehltreten, Umknicken Unebenheiten bzw. Höhenunterschiede im Bereich der Türen Auf rutschigen Fußboden Durch umknicken in ungeeignetem Schuhwerk Beim Benutzen der Rampen Bodenbeschaffenheit berücksichtigen Sicheren Standort und sicheren Stand wählen Unebenen Fußboden und schadhaften Bodenbelag, Stolperstellen und Rutsch- gefahr beseitigen lassen Verschmutzungen sofort beseitigen Verkehrswege und Gänge werden nicht zugestellt bei nicht zu beseitigenden Gefahrstellen Warnhinweis anbringen, z. B. schwarzgelbe Warnmarkierung.) DGUV V1 ArbStättV ASR A2.3 VStättVO Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 7 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: Bodenbelag der Rampe rutschsicher ausführen Auf Rampe nicht rennen oder springen Bemerkung: Stolperstelle am Eingang zur Halle beachten, entsprechend kennzeichnen 1.6 Absturz Bei Wartungsarbeiten an der Beleuchtung Bei Wartungsarbeiten an der Lüftungsanlage / Lüftungsgitter etc. Bei Wartungs - und Instandhaltungsarbeiten an der Kaltlufthalle Durch Schüler, bei Verwendung des Geländers als Sitzgelegenheit Nur unbeschädigte, technisch einwandfreie Podeste, Rampen und Treppen benutzen Regelmäßige Prüfungen / Kontrollen der Notausgänge / Türen vornehmen Fluchtwege freihalten DGUV V1 ArbStätt VStättVO Bemerkung: Bei größeren Reparaturen Rollgerüste aufbauen Schüler entsprechend anweisen, Geländer ist keine Sitzgelegenheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 8 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 5. Brand- und Explosionsgefährdung 5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Aufgrund brennbarer Gegenstände im gesamten Hallenbereich Brennbare Gegenstände entfernen oder abdecken Feuerlöscheinrichtungen bereithalten. Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen. Feuerlöscher durch Hinweisschild kennzeichnen DGUV V1 DGUV V9 Bemerkung: Feuerlöscher sind im Geräteraum platziert. Hinweisschild über Tür zum Geräteraum 7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.1 Lärm Durch Menschen Durch Schreien und kreischen Grundlagen: Ab 2006 gelten am Arbeitsplatz europaweit niedrigere Grenzwerte. Nach deren Vorgaben müssen Arbeitgeber bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 Dezibel(A) (bislang 85 Dezibel(A)) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 Dezibel(A) (bislang 90 Dezibel(A)) verpflichtend zu tragen. Lärmbereiche kennzeichnen DGUV V1 LärmVibrations ArbschV DGUV V6 DGUV V9 ArbStättV Bemerkung: Richtig löschen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 9 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 8. Gefährdung / Belastung durch Arbeitsumgebung 8.1 Klima Aufgrund unzureichender Heizung im Winterbetrieb Aufgrund unzureichender Lüftung im Sommer Für ausreichende Beheizung sorgen Benutzer auf entsprechende Kleidung hinweisen Für ausreichende Lüftung sorgen DGUV V1 ArbSchG ArbStättV ArbSiG Bemerkung: Benutzer auf entsprechend dem Klima angepasste Kleidung hinweisen. 8.2 Beleuchtung Aufgrund defekter Notausgangsbeleuchtung Aufgrund defekter Hallen Beleuchtung Aufgrund unzureichender Beleuchtung im Außenbereich Auf ausreichende Beleuchtung achten Fluchtweg zusätzlich ausleuchten lassen Fluchtwege durch Beschilderung kennzeichen Beleuchtung durch Milch- glas blendfrei ausführen DGUV V1 ArbStättV VStättVO Bemerkung: Regelmäßige Kontrollen und Prüfungen durchführen lassen. Defekte Beleuchtung und Beschilderung umgehend reparieren. Nur Sportarten anbieten, bei denen der Blick nach unten gerichtet ist 8.4 Raumbedarf / Verkehrswege Fluchtwege Kennzeichnung Zu enge Wege können Sturzunfälle verursachen. Fluchtwege nicht verstellen Auf Ordnung und Sauberkeit achten Wege Kennzeichnen Die Ein- und Ausgangs türen sind nicht durch Gegenstände zugestellt oder verkeilt. DGUV V1 BGV A8 ArbStättV Bemerkung: Auf Ordnung und Sauberkeit innerhalb des gesamten Fluchtweges achten. Beide Rettungswege nutzen Warnhinweise beachten Panik vermeiden, Halle ruhig und geordnet verlassen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 10 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 10.1 Informationsaufnahme Durch verstellte Fluchtwege und Zugänge Durch räumliche Enge Arbeitsräume nicht verstellen Für Ordnung sorgen Mitarbeiter / Schüler Unterweisung DGUV V1 ArbStättV Bemerkung: Auf Ordnung und Sauberkeit innerhalb des gesamten Fluchtweges achten. Beide Rettungswege nutzen Warnhinweise beachten Panik vermeiden, Halle ruhig und geordnet verlassen 13. Organisation 13.4 Unterweisung Sicherheitswidriges Verhalten Missbräuchliche Nutzung der Lichtschaltert Die Beschäftigte / Schüler sind angewiesen, technische Mängel und Störungen im Bereich der Fluchtwege zu melden. Beteiligte über besondere Gefahren (Türen, Rampe, Sicherheitsabstand) unterweisen. DGUV V1 ArbSchG Bemerkung: 1. Warnhinweise beachten 2. Ruhe bewahren / Panik vermeiden 3. Beide Türen nutzen 4. Halle ruhig und geordnet verlassen Beleuchtungsteuerung nur durch befugte Personen Zeltkonstruktion (Pfosten etc.) regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren. Scharfe Kanten, Beschädigungen, beseitigen. Zaunanlage, Durchgänge, Rampe und Geländer regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren. Beschädigungen, beseitigen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Seite 11 30.01.25 Gefährdung: Maßnahmen: Vorschrift: 13.6 Organisation allgemein Erste Hilfe Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewähr- leistung der Ersten Hilfe sind getroffen (zum Beispiel Erste-Hilfe-Material, Kenn- zeichnungen, Ersthelfer). Die erforderlichen Maß- nahmen zum Brandschutz sind getroffen (zum Beispiel Feuerlöscher, Kennzeichnungen, Flucht- und Rettungswege) ASI 0.90 Erste Hilfe im Betrieb ASI 0.91 Erste Hilfe Material ASI 9.30 Brandschutz im Betrieb Bemerkung: Achtung: Erste Hilfe Raum, Sanitärräume und Umkleide befinden sich im benachbarten Funktionsgebäude Bereiche die für Schüler nicht zugänglich sein sollen, entsprechend absperren , Absperrungen geschlossen halten. Köln den 30.01.2025
Anlage 2 - Begehungsniederschrift mit der Unfallkasse NRW
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1 G ESPRÄCHSNOTIZ Thema: Kaltlufthalle Nachtigallenstr. Interimszelt Datum: 29.10.2024 + 30.11.2024 + 24.04. 2025 E rgänzungen mit Unfallkasse Ort: Büroräume KS Teilnehmer: / Unfallkasse NRW / Kölner Schulbaugesellschaft / Kölner Schulbaugesellschaft Verteiler: s. Teilnehmer 1. Begehung Unfallkasse Punkte Erledigung durch Termin 0. Objekt: Es handelt sich um eine interimistische Kaltlufthalle als Zeltkonstruktion zur Nutzung als Einfachsporthalle- bzw. Fläche für eine Dauer von 24 Monaten. Die Konstruktion wurde auf einer bestehenden Kleinsportfläche eines Sportplatzes errichtet. Sie ist als nicht geschlossen zu bewerten und wurde als „fliegender Bau“ abgenommen. Sie soll für den Schulbetrieb gem. Abstimmung mit dieser als einfache Bewegungsfläche genutzt werden. Unter Berücksichtigung des örtlich naheliegenden Funktionsgebäude des Sportplatzes wurde die Nutzung der vorhandenen Nebenräume wie Umkleiden, Duschen etc. zur Mitbenutzung vereinbart. 0.1 seitens der Schule und Vereine wird die Nutzung und die Freigabe für den Ballsport gewünscht. Im Rahmen technischer und organisatorischen Maßnahmen werden entsprechende Nacharbeiten notwendig. 1.Rampe: - das Gefälle der Rampe ist augenscheinlich mit einer Steigung hergestellt die nicht den Anforderung nach DIN 18040 genügt. - die Rutschhemmklasse für die Ausbildung der Rampe muss der Neigung entsprechend ausgeführt werden - seitliche Markierung zur Begrenzung der Rampenkanten sind ersatzweise als - es fehlt ein Podest an der Rampe – ggf. Abstimmung Barrierefreiheit erledigt 2. Außentür: - Stufe im Schwellenbereich wird als Stolperfalle erkannt und eine nicht der DIN 18040 konforme Ausbildung - Zur Nutzung der Sporthalle für den Ballsport ist die Ausbildung des Prallschutz nicht ausreichend nach der DIN 18032 ausgebildet. Fehlende Muschelgriffe und Ebenflächiger Prallschutz sind hier wesentliche Abweichung. - Zur Nutzung für den Ballsport ist ein Sicherheitsa bstand zwischen Türen und Sportfläche von mindestens 2m farblich abzusetzen. Diese wird an der Stirnseite bis zur Mitte der Halle (unter First) weitergeführt. (s.Anlage) Erledigt in Arbeit 3.Doppelflügige-Innentür: - Ausbildung des Prallschutzes analog zur Außentür s. Punkt 2 - Stopper oder Türschließer als Begrenzer der Türöffnung gefordert erledigt Anlage 2 2 4. Innenraum/Geräteraum: - Die Aufhängung der Klimageräten mittels Spanngurte wird als nicht zulässig erachtet. Das Innengeräte des Klimageräts ist derzeit an Konstruktion mittel Spanngurte befestigt. Es muss eine kraftschlüssige Verbindung oder alternativ durch ein „Regalsystem“ hergestellt werden. - der Raum kann potentiell als Ort für den notwendigen Feuerlöscher in Betracht gezogen werden. - der Innenraum wird zukünftig als Geräteraum genutz t, es sind Fluchtweg-Beschilderungen sowie entsprechende Wege freizuhalten. - für die Gerätelagerung ist ein entsprechender Lagerplan zu erstellen, welcher die Anordnung der Geräte darstellen und die freizuhaltenden Fluchtwege darstellen - außerdem wird auf dem Boden zusätzlich eine freizuhaltende markierte Fläche dargestellt (s.Anlage) Erledigt in Arbeit 5.Feuerlöscher: - auf der Sportfläche in einer Nische vorzusehen, alternativ kann der Feuerlöscher in „Geräteraum“ platziert werden. - ein Hinweisschild z. Feuerlöscher muss angebracht werden bei o.g. Positionierung könnte dieses über der Innentür platziert werden. - der Feuerlöscher ist nur im „Geräteraum“ zu platzieren erledigt 6.Leuchten: - die Ballwurfsicherheit der Leuchten muss bei einer Aktivität wie Ballsport gegeben sein. - soweit eine Ballsportart oder eine andere Sportart, bei der auch der Blick zur Decke gerichtet wird, ausgeführt wird muss die Blendfreiheit durch die Leuchten gegeben sein - das Sicherungsseil der Leuchten sollte an der Dach-Konstruktion befestigt werden. - das 2.Sicherungsseil der Leuchten muss an d. Konstruktion befestigt sein und es dürfen keine freiliegende Kabelenden vorhanden sein - Die Leuchten in der Halle werden getauscht. Die ak tuelle Pendelwirkung wird mittels direkter Befestigung an die Konstruktion abgestellt. Durch die Montage mittels flexiblen Winkels wird die vertikale Abstrahlung gesichert. Die Lampen weisen folgende technische Merkmale auf: Schutzart IP 66, UGR Wert 22, Ballwurfsicherheit IK 07, Temperaturen-Resistenz von -25°bis +65°, Dimmbar durch Dali-Lichtsteuerung. (Anlage) Erledigt in Arbeit 7. Innenraumtemperaturen: - in der Kaltlufthalle werden voraussichtlich die vorgeschriebenen Temperaturen nicht eingehalten - siehe hierzu auch – Punkt 0 Objekt erledigt 8. Prallschutz: - die hergestellten Prallschutzhöhe entspricht d. Mindestanforderung - für Ballsportarten genügt der Prallschutz in Bereichen der Türeinschnitten nicht der DIN 18032 nicht. - siehe Punkt 0 Objekt + Punkt 2 erledigt 9. Lüftungsanlage: - eine Lüftungsanlage gem. DIN 18032 wurde für die Kaltlufthalle nicht hergestellt. Als Zeltkonstruktion ist das Bauwerk als nicht geschlossen zu bewerten. – siehe Punkt 0 erledigt 10. Schallschutz und Raumakustik: erledigt 3 - gem. DIN 18032 sind für den Sportunterricht Anforderung an die Raumakustik formuliert – hierzu kann der Prallschutz einen Beitrag leisten – siehe Punkt 0 Objekt 11. Nebenräume: - die gem. DIN 18032 vorzusehenden Nebenräume wurde in der Mitbenutzung des bestehenden Funktionsgebäude auf dem Sportplatz vorgesehen und somit nicht Teil der Kaltlufthalle – siehe Punkt 0 Objekt erledigt 12. Sportfläche: - Vorgaben gem. DIN 18032 wurden in Abstimmung für den genannten schulischen Bedarf (vom 28.06.2024) mit einer Mindestflächen von 13x13m eingehalten und eine Einfeldsportfläche mit den Abmessungen von 27x15m zzgl. Randabstände hergestellt. - Eine entsprechende sich abhebende Randmarkierung (Breite z.B. 2,0m) als Sicherheitsabstand im Bereich der beiden Wände die nicht ebenflächig ausgebildet sind, wird eingebracht. - Der entstehende Sicherheitsberiech ist wie oben beschrieben mind. durch eine Linie zu markieren ggf. nachträglich durch ein farbliches Absetzen zu kennzeichnen.- siehe Punkt 0 Objekt - gem. Punkt 0.1 wird auf den Hallenboden weitere S portfeldmarkierungen eingebracht, die schwarze Markierung der wird entfernt (s. Anlage) Erledigt in Arbeit 13. Neben-,Sanitär-, Umkleiden: - Gem. Vorabsprachen mit den Beteiligten (vom 28.06.2024) wurde sich darauf verständigt, dass die Räume des benachbarten Funktionsgebäudes zum Ersatz der entfallenden Räume genutzt werden können – siehe Punkt 0 Objekt erledigt 14. Gefährdungsbeurteilung - eine Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Maßnahmen zu etwaigen Abweichungen der sicherheitsrelevanten Punkte ist zu erstellen und Beteiligten/Nutzern zukommen zu lassen. Kompensationsmaßnahmen auch organisatorischer Natur sind zu benennen. - eine mögliche Erprobung von Kompensationen sind in der wiederkehrenden Prüfung der GBU zu berücksichtigen. erledigt in Arbeit 15. Lichtschalter Die Lichtschalter sind derzeit frei zugänglich und können bei missbräuchlicher Nutzung (Aus-schalten) zu Gefährdungen der Sportler führen. Die Beleuchtungssteuerung sollte nur durch befugte Personen möglich sein. erledigt 16. Zeltkonstruktion Die Pfosten der Zeltkonstruktion weisen in einigen Bereichen Öffnungen mit scharfen Kanten auf. Diese sind zu entgraten oder abzudecken. erledigt 17. Ausstattung/Sportgeräte - auf Grund der fehlenden Befestigungshülsen im Boden oder Wänden und der dadurch bedingten teilweise „alternativen Ausstattungen“ mit Geräten ist durch den Ausstatter und dem Nutzer mitzuteilen, dass die geleiferten Geräte eine gute Erkennbarkeit, Kippsicherheit (ggf. durch zusätzliche Ballastierung – z.B. Gewichte oder Sandsäcke und eine geringe Unfallgefährdung aufweisen. in Arbeit Köln, 24.04.2025 /
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Nachtigallenstraße 19
- Wittekindstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 1404/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 07:04