0912/2017
Beantwortung der Anfrage AN/0430/2017 der PIRATEN GRUPPE im Rat der Stadt Köln; Informationen über Schulentfall bald per App?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3692 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 28.03.2017 0912/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 Beantwortung der Anfrage AN/0430/2017 der PIRATEN GRUPPE im Rat der Stadt Köln; Informationen über Schulentfall bald per App? Die PIRATEN Gruppe im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Kann die in der Mitteilung 2838/2016 angekündigte und in der Beschlussvorlage Rat 4316/2016 zu beschließende App der Kölner Stadtverwaltung in Kooperation mit dem Land entwickelt oder von a n- deren Städten übernommen werden, damit Kosten gespart werden und zugleich Daten standardisiert zur Verfügung stehen? Mithilfe e iner solchen App könnte auch die Diskussion um die Erfassung des Unterrichtsausfalls in NRW beendet werden. In den letzten zwei Jahren fand das Treffen von „Jugend hackt West“ in Köln statt. Die Stadt unte r- stützte die Veranstaltung auch finanziell. 2015 w urde im Rahmen des Treffens das Projekt einer standardisierten Flüchtlings -App für NRW ins Leben gerufen. Seit April 2016 gibt es mit www.welcome-to.nrw eine Flüchtlings -App für ganz NRW. Ein derartiges Vorgehen wäre auch bei den Info-Apps für Schulen wünschenswert. Vor diesem Hintergrund werden folgenden Fragen an die Stadtverwaltung gestellt: 1. Bis wann soll die Kölner Schul-App entwickelt werden? 2. Plant die Stadt eine Ausschreibung für die Entwicklung der App? 3. Hat sich die Stadtverwaltung über bereits existierende Projekte informiert, und wenn nicht, was spricht dagegen, in Kooperation bereits bestehende Apps zu übernehmen? 4. Kann sich die Stadtverwaltung vorstellen, mit dem Land NRW in Verbindung zu treten, um ei- ne gemeinsame standardisierte App für ganz NRW zu entwickeln? 5. Unterstützt die Stadt Köln das Projekt „Jugend hackt“ auch in diesem Jahr, und wenn ja, in welcher Form? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1: Die Verwaltung hat damit begonnen ein fachliches Pflichtenheft zu erstellen, in dem die inhaltlichen Anforderungen an eine sog Schul App festgelegt werden. In Abhängigkeit der hierbei noch zu definie- renden Anforderungen erfolgt die weitere Umsetzung (Aufwands- und Kostenschätzung, ggf. Bedarf- sprüfungsbeschluss, Vergabe, Umsetzung, Pilotierung und Einführung). 2 Sollte es zu einer kompletten Neuentwicklung kommen, wird mit einer Einführung nicht vor Ende 2018 zu rechnen sein. Sollte die Erstellung des Pflichtenheftes und die parallel laufende Marktanalyse ergeben, dass ein „fertiges“ Produkt die erarbeiteten Anforderungen abdeckt, so wird von einer kürzeren Vorlaufzeit ausgegangen. Zu 2: Diese Frage kann erst –wie unter 1 dargestellt- nach Abschluss der Erstellung des fachlichen Pflichtenheftes und der parallel laufenden Marktanalyse beantwortet werden. Zu 3. Im Rahmen der aktuellen Erhebungsphase werden alle verfügbaren Informationswege genutzt. Dies sind externe Anbieterkontakte, interkommunale Erfahrungsaustausche und vieles mehr. Auch die Übernahme von bereits bestehenden Lösungen im Rahmen von Kooperationen wird hierbei ausdrücklich für möglich erachtet und bei Erfüllung der fachlichen Anforderungen favorisiert. Zu 4. Die Zusammenarbeit mit dem Land NRW wird ausdrücklich befürwortet. An dieser Stelle sei erwähnt, dass durch die enge Zusammenarbeit mit den Medienberatern des Landes NRW ein per- manenter Austausch bereits heute gegeben ist. Zu 5. Das Projekt „Jugend hackt“ erhält weder vom Amt für Schulentwicklung noch vom Amt für In- formationsverarbeitung eine Förderung. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0912/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27