AN/0105/2024
Leerstehende Immobilie (ehem. Kiosk) auf Rolshover Str. zwischen dem Haus Nr. 78 und der Eisenbahnbrücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage (CDU BV8)
1894 Zeichen
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@Stadt-Koeln.de Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247 -273 51103 Köln Tel: 0221-221 98 303 Fax: 0221-221 98 208 Cdu-bv 8@stadt-koeln.de Internet www.cdu-kalk.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 18.01.2024 AN/0105/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 TOP 9.2.6 Leerstehende Immobilie (ehem. Kiosk) auf Rolshover Str. zwischen dem Haus Nr. 78 und der Eisenbahnbrücke Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, seit Jahren steht ein kleiner ehemaliger Kiosk neben dem Haus Nr. 78 auf der Rols- hover Str. leer. Diese Fläche könnte man – bei erheblichem Mangel der freien Flä- chen im Stadtbezirk – ganz gut gebrauchen. Deswegen bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgenden Fra- gen: 1. Ist der Verwaltung der Eigentümer /die Eigentümerin dieser Immobilie be- kannt? Wenn Ja – welche Aussichten hat er/sie bezüglich der Wiederauf- nahme des Kiosks in Beitrieb? Wenn Nein – ist es für die Verwaltung möglich, die Eigentumsverhältnisse festzustellen? 2. Falls der Eigentümer / die Eigentümerin kein Interesse an Weiterbetrieb des Kiosks hat, besteht es die Möglichkeit, die Eigentumsrechteübergabe an die Stadt? Wenn Ja – unter welchen Bedingungen? 3. Wenn die Stadt die Eigentümerin der o.g. Immobilie ist, welche Nutzungsaus- sichten hat die Verwaltung? Mit freundlichen Grüßen Stefan Clemens Müller Fraktionsvorsitzender Mit den besten Grüßen Gero Fürstenberg CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0105/2024
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV8 (CDU)
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 18.01.2024 11:51