1340/2026
Baubeschluss für den 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld
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Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlage-Nummer 1340/2026 Freigabedatum 31.07.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Baubeschluss für den 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) per DE 2058/2026 Rat 02.09.2026 Dringlichkeitsbegründung: Das Projekt wird anteilig über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) finanziert. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss dem Fördermittel- geber bei dieser Maßnahme bis zum 03.08.2026 ein entsprechender Beschluss vorgelegt werden. Um dies gewährleisten zu können, muss der Beschluss als Dringlichkeitsentschei- dung erfolgen, die reguläre Sitzungsfolge kann nicht abgewartet werden. Die Beschlussvor- lage konnte nicht zur letzten regulären Ratssitzung am 02.07.2026 vorgelegt werden, da die anteilige Finanzierung der Maßnahme über Mittel des LuKIFG in eben jener Sitzung erst be- schlossen wurde. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüf- ten Kostenberechnung, vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesfördermittel Sanierung Kom- munaler Sportanlagen (SKS), mit der Umsetzung des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Be- zirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer barriere- freien Rollsportanlage in Ortbetonbauweise mit Infrastruktur- und Aufenthaltsflächen. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen 1.544.549,51 € brutto. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 31.07.2026 zugestimmt Torsten Burmester Pascal Pütz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.544.549,51 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 607.500 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 154.454,95 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderpos- ten 154.454,95 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Planungsbeschluss Nr. 1590/2020 beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07.09.2020 die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung zur Umsetzung der Prälat- Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld als 1. Modellprojekt der Sportentwick- lungsplanung. Die Bezirkssportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und befindet sich in Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Zurzeit wird ein mobiler Pumptrack der Stadt Köln auf der beste- henden Asphaltfläche des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) eingesetzt. Die Gesamtgröße der zukünftigen Rollsportanlage beträgt circa 1.500 m². Die Planung und Kostenermittlung wurden durch das Landschaftsarchitektur-Büro LNDSKT aus Köln erstellt. Das Design der Anlage wurde gemeinsam mit den unterschiedlichen Nutzergruppen (Skate- board, BMX, Rollerblade, Stunt-Scooter, WCMX) in einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren erarbeitet, um eine nachhaltige und gut frequentierte Nutzung der Anlage zu erreichen. Um einen ‚Skatepark für Alle‘ zu schaffen, berücksichtigt das Skatepark-Konzept sämtliche Alters- und Nutzergruppen, sowie die verschiedenen Fähigkeits-Niveaus. Dies bezieht sich vor allem auf eine mit einem Meter Höhe eher geringe Grundhöhe, die stellenweise durch an- spruchsvoll geformte Elemente für Fortgeschrittene und teilweise höherer, freischwebender Elemente ergänzt wird. Ziel ist es, einen sicheren Ort mit besonderer Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dazu sollen offene Sichtachsen in den Skatepark ermöglicht und generell viel Wert auf eine blickdurchlässige Gestaltung gelegt werden. 3 Auch wenn die Funktionalität und der Fahrfluss der Elemente als oberster Maßstab der Ge- staltung gelten, ist es gerade im Hinblick auf eine nachhaltig kreative und frequentierte Nut- zung wichtig, auch ein unverkennbares Design und die optimale Einbindung des Skateparks in die Umgebung mit in die Planung einfließen zu lassen. So ist der gesamte Skatepark sehr blickdurchlässig gestaltet. Höhere, skulpturale Elemente befinden sich an den Randbereichen, wodurch ein freier Blick in den Skatepark entlang der gesamten Wegeführung möglich wird. Nicht zuletzt soll so die soziale Kontrolle erhöht und der Skatepark zu einem sicheren Ort, ins- besondere für Kinder sowie Gender-Inklusive, gemacht werden. Durch die Integration von Baum-Neupflanzungen in das Design schmiegt sich der Park gestalterisch nahtlos in die na- turnahe Umgebung an. Die Aufenthaltsbereiche für die Nutzer*innen erstrecken sich durchge- hend entlang der Zuwegungen des Parks in Form von Blöcken mit Sitzauflagen aus Holz. So- mit entstehen rund um die Anlage immer wiederkehrende kleine Aufenthaltsmöglichkeiten, welche sich in Form von Holzauflagen auch in verschiedenen Elementen innerhalb der Fahr- fläche wiederfinden. Als gestalterische Besonderheit und identitätsstiftendes Merkmal werden alle Rails im Farbton „Adenauer Grün“, analog zum gewählten Farbton der Kölner Rhein-Brü- cken verwendet. Phase 1: Vorentwurfsplanung Gemeinsame Erarbeitung des Designs auf der Grundlage von unterschiedlichen Designent- würfen des Planungsbüros im Rahmen der ersten Beteiligung mit den Nutzergruppen. Phase 2: Entwurfsplanung Die fortgeschriebene Planung wurde in einem zweiten Termin präsentiert und abgestimmt. Die Ergebnisse des Termins wurden in die finale Planung integriert. Die Bauantragsunterlagen wurden bei der Bauaufsicht eingereicht. Die Erteilung der Bauge- nehmigung und der Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Die Rollsportanlage wird auf den Grundlagen der DIN 14974 und der FLL in Ortbetonbau- weise erstellt, um die planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfül- len. Teil der Neugestaltung sind zusätzliche Aufenthaltsflächen mit Ausstattungsgegenstände und Sitzmöglichkeiten. Kosten und Finanzierung Die aktualisierte Kostenberechnung mit Stand 29.05.2026 weist Gesamtkosten in Höhe von 1.544.549,51 € brutto für die Baumaßnahme aus. Im Förderprogramm SKS wurde vom För- dermittelgeber eine Förderung in Höhe von 607.500 € in Aussicht gestellt. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 1.544.549,51 € wird im Haushalts- planaufstellungsprozess 2027/2028 in den Haushaltsjahren 2027 ff. im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-4- 5251 – Everhardstraße Modellprojekt SEP Umbaumaßnahme berücksichtigt. Für die Förderung des Bundes i.H.v. 607.500 € werden entsprechende Zuwendungen an glei- cher Stelle in Teilplanzeile 1 – Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt. Zur weiteren Haushaltsentlastung werden zusätzlich 742.500 € durch das Förderprogramm des LuKIFG (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) bzw. NRW-Infrastruk- turgesetz 2025 bis 2036 gegenfinanziert. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel zur Fi- nanzierung der bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten berücksichtigen. 4 Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß der aktuell gültigen Verfügung vom 18.12.2025 „Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026“ sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si- cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli- chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit derartigen Generalsanierungen für den zwingend erforderlichen Erhalt des Sportangebo- tes im Sinne der Sportentwicklungsplanung. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Projektes liegt auf einer möglichst barrierearmen und in- klusiven Nutzbarkeit. Barrierefreiheit wird dabei nicht ausschließlich als schwellenarmer Zu- gang zur Anlage verstanden, sondern auch als Möglichkeit, den Skatepark mit unterschiedli- chen Rollsportgeräten und körperlichen Voraussetzungen aktiv und möglichst eigenständig zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere die Berücksichtigung von Wheel Chair Skating (WCMX). Zur Schaffung eines identitätsstiftenden Ortes sowie zur Sicherstellung einer nachhaltigen und intensiv genutzten Anlage basiert die Planung auf den folgenden Handlungsmaximen: Skatepark für alle – ein inklusiver Bewegungs- und Begegnungsraum. Partizipativ entwickeltes Anlagendesign – die Gestaltung erfolgt unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzergruppen. Berücksichtigung aller Alters- und Nutzergruppen sowie der unterschiedlichen Fähig- keits- und Erfahrungsniveaus. Barrierefreie Nutzung durch die Integration von WCMX. Ein sicherer Ort für alle durch ein offenes Anlagendesign, gute Einsehbarkeit und die Förderung sozialer Kontrolle. Durch diese integrativen Gemeinschaftserfahrungen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. Die Beschlussfassung und Umsetzung der Maßnahme ist daher mit den o.g. Vorgaben verein- bar. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit die- nen: 5 Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, inwieweit vorhandene Baustoffe und Materi- alien beim Umbau wiederverwendet werden können. Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: Die angrenzenden Vegetationsflächen mit vorhandenem Baumbestand sollen vollständig erhal- ten bleiben. Es sind zwei weitere Baumstandorte und Heckenpflanzungen im direkten Umfeld der Sportanlage geplant. Durch den Erhalt und weitere Förderung der umliegenden Veg eta- tionsflächen, soll die Verdunstungsleistung im direkten Umfeld der Sportanlage erhalten blei- ben. Beleuchtungsanlagen: Die von der RheinNetz GmbH installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiespa- render als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Beleuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämt- liche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenraster wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Anlagen
Anlage 7 DE 2058/2026, BV 4
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2058/2026 Freigabedatum 30.07.2026 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Baubeschluss für den 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 21.09.2026 Begründung für die Dringlichkeit: Das Projekt wird anteilig über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) finanziert. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss dem Fördermittel- geber bei dieser Maßnahme bis zum 03.08.2026 ein entsprechender Beschluss vorgelegt werden. Um dies gewährleisten zu können, muss der Beschluss als Dringlichkeitsentschei- dung erfolgen, die reguläre Sitzungsfolge kann nicht abgewartet werden. Die Beschlussvor- lage konnte nicht zur letzten regulären Ratssitzung am 02.07.2026 vorgelegt werden, da die anteilige Finanzierung der Maßnahme über Mittel des LuKIFG in eben jener Sitzung erst be- schlossen wurde. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vorgelegten geprüf- ten Kostenberechnung, vorbehaltlich der Bewilligung der Bundesfördermittel Sanierung Kom- munaler Sportanlagen (SKS), mit der Umsetzung des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Be- zirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker. Die Umsetzung beinhaltet den Neubau einer barriere- freien Rollsportanlage in Ortbetonbauweise mit Infrastruktur- und Aufenthaltsflächen. Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen 1.544.549,51 € brutto. ☒ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☐ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 30.07.2026 gez. Dunja Engelke gez. Esther Kings 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.544.549,51 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 607.500 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 154.454,95 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderpos- ten 154.454,95 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Planungsbeschluss Nr. 1590/2020 beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07.09.2020 die Verwaltung mit der Planung und Kostenberechnung zur Umsetzung der Prälat- Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld als 1. Modellprojekt der Sportentwick- lungsplanung. Die Bezirkssportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und befindet sich in Köln im Stadtteil Ehrenfeld. Zurzeit wird ein mobiler Pumptrack der Stadt Köln auf der beste- henden Asphaltfläche des 3. Teilbereich (Rollsportanlage) eingesetzt. Die Gesamtgröße der zukünftigen Rollsportanlage beträgt circa 1.500 m². Die Planung und Kostenermittlung wurden durch das Landschaftsarchitektur-Büro LNDSKT aus Köln erstellt. Das Design der Anlage wurde gemeinsam mit den unterschiedlichen Nutzergruppen (Skate- board, BMX, Rollerblade, Stunt-Scooter, WCMX) in einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren erarbeitet, um eine nachhaltige und gut frequentierte Nutzung der Anlage zu erreichen. Um einen ‚Skatepark für Alle‘ zu schaffen, berücksichtigt das Skatepark-Konzept sämtliche Alters- und Nutzergruppen, sowie die verschiedenen Fähigkeits-Niveaus. Dies bezieht sich vor allem auf eine mit einem Meter Höhe eher geringe Grundhöhe, die stellenweise durch an- spruchsvoll geformte Elemente für Fortgeschrittene und teilweise höherer, freischwebender Elemente ergänzt wird. Ziel ist es, einen sicheren Ort mit besonderer Aufenthaltsqualität zu 3 schaffen. Dazu sollen offene Sichtachsen in den Skatepark ermöglicht und generell viel Wert auf eine blickdurchlässige Gestaltung gelegt werden. Auch wenn die Funktionalität und der Fahrfluss der Elemente als oberster Maßstab der Ge- staltung gelten, ist es gerade im Hinblick auf eine nachhaltig kreative und frequentierte Nut- zung wichtig, auch ein unverkennbares Design und die optimale Einbindung des Skateparks in die Umgebung mit in die Planung einfließen zu lassen. So ist der gesamte Skatepark sehr blickdurchlässig gestaltet. Höhere, skulpturale Elemente befinden sich an den Randbereichen, wodurch ein freier Blick in den Skatepark entlang der gesamten Wegeführung möglich wird. Nicht zuletzt soll so die soziale Kontrolle erhöht und der Skatepark zu einem sicheren Ort, ins- besondere für Kinder sowie Gender-Inklusive, gemacht werden. Durch die Integration von Baum-Neupflanzungen in das Design schmiegt sich der Park gestalterisch nahtlos in die na- turnahe Umgebung an. Die Aufenthaltsbereiche für die Nutzer*innen erstrecken sich durchge- hend entlang der Zuwegungen des Parks in Form von Blöcken mit Sitzauflagen aus Holz. So- mit entstehen rund um die Anlage immer wiederkehrende kleine Aufenthaltsmöglichkeiten, welche sich in Form von Holzauflagen auch in verschiedenen Elementen innerhalb der Fahr- fläche wiederfinden. Als gestalterische Besonderheit und identitätsstiftendes Merkmal werden alle Rails im Farbton „Adenauer Grün“, analog zum gewählten Farbton der Kölner Rhein-Brü- cken verwendet. Phase 1: Vorentwurfsplanung Gemeinsame Erarbeitung des Designs auf der Grundlage von unterschiedlichen Designent- würfen des Planungsbüros im Rahmen der ersten Beteiligung mit den Nutzergruppen. Phase 2: Entwurfsplanung Die fortgeschriebene Planung wurde in einem zweiten Termin präsentiert und abgestimmt. Die Ergebnisse des Termins wurden in die finale Planung integriert. Die Bauantragsunterlagen wurden bei der Bauaufsicht eingereicht. Die Erteilung der Bauge- nehmigung und der Abschluss der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Die Rollsportanlage wird auf den Grundlagen der DIN 14974 und der FLL in Ortbetonbau- weise erstellt, um die planungsrechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen zu erfül- len. Teil der Neugestaltung sind zusätzliche Aufenthaltsflächen mit Ausstattungsgegenstände und Sitzmöglichkeiten. Kosten und Finanzierung Die aktualisierte Kostenberechnung mit Stand 29.05.2026 weist Gesamtkosten in Höhe von 1.544.549,51 € brutto für die Baumaßnahme aus. Im Förderprogramm SKS wurde vom För- dermittelgeber eine Förderung in Höhe von 607.500 € in Aussicht gestellt. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 1.544.549,51 € wird im Haushalts- planaufstellungsprozess 2027/2028 in den Haushaltsjahren 2027 ff. im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung / Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5201-0801-4- 5251 – Everhardstraße Modellprojekt SEP Umbaumaßnahme berücksichtigt. Für die Förderung des Bundes i.H.v. 607.500 € werden entsprechende Zuwendungen an glei- cher Stelle in Teilplanzeile 1 – Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen berücksichtigt. Zur weiteren Haushaltsentlastung werden zusätzlich 742.500 € durch das Förderprogramm des LuKIFG (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) bzw. NRW-Infrastruk- turgesetz 2025 bis 2036 gegenfinanziert. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel zur Fi- nanzierung der bilanziellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten berücksichtigen. 4 Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß der aktuell gültigen Verfügung vom 18.12.2025 „Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026“ sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Die Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Sportmöglichkeiten ermöglicht nicht nur die Si- cherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwingli- chen kinder- und jugendgerechten Sportangebotes. Mittel- und langfristig sorgt das Sportamt mit derartigen Generalsanierungen für den zwingend erforderlichen Erhalt des Sportangebo- tes im Sinne der Sportentwicklungsplanung. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Projektes liegt auf einer möglichst barrierearmen und in- klusiven Nutzbarkeit. Barrierefreiheit wird dabei nicht ausschließlich als schwellenarmer Zu- gang zur Anlage verstanden, sondern auch als Möglichkeit, den Skatepark mit unterschiedli- chen Rollsportgeräten und körperlichen Voraussetzungen aktiv und möglichst eigenständig zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere die Berücksichtigung von Wheel Chair Skating (WCMX). Zur Schaffung eines identitätsstiftenden Ortes sowie zur Sicherstellung einer nachhaltigen und intensiv genutzten Anlage basiert die Planung auf den folgenden Handlungsmaximen: Skatepark für alle – ein inklusiver Bewegungs- und Begegnungsraum. Partizipativ entwickeltes Anlagendesign – die Gestaltung erfolgt unter Einbeziehung der verschiedenen Nutzergruppen. Berücksichtigung aller Alters- und Nutzergruppen sowie der unterschiedlichen Fähig- keits- und Erfahrungsniveaus. Barrierefreie Nutzung durch die Integration von WCMX. Ein sicherer Ort für alle durch ein offenes Anlagendesign, gute Einsehbarkeit und die Förderung sozialer Kontrolle. Durch diese integrativen Gemeinschaftserfahrungen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. Die Beschlussfassung und Umsetzung der Maßnahme ist daher mit den o.g. Vorgaben verein- bar. Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung zum beschlossenen Klimanotstand der Stadt Köln Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die Sportverwaltung der Stadt Köln hiermit auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen werden. Die Baumaßnahme wird in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltamt geplant. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug auf Ökologie und Nachhaltigkeit die- nen: 5 Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen: Bei der Planung der Baumaßnahme wird geprüft, inwieweit vorhandene Baustoffe und Materi- alien beim Umbau wiederverwendet werden können. Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung: Die angrenzenden Vegetationsflächen mit vorhandenem Baumbestand sollen vollständig erhal- ten bleiben. Es sind zwei weitere Baumstandorte und Heckenpflanzungen im direkten Umfeld der Sportanlage geplant. Durch den Erhalt und weitere Förderung der umliegenden Vegeta- tionsflächen, soll die Verdunstungsleistung im direkten Umfeld der Sportanlage erhalten blei- ben. Beleuchtungsanlagen: Die von der RheinNetz GmbH installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen Wirkungsgrad und sind daher energiespa- render als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz von Regelanlagen, kann durch das dimmen der Beleuchtungsstärke, eine deutliche Einsparung der Energie erzielt werden. Sämt- liche Bauteile der Flutlichtanlagen sind zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Teile verbaut. Durch ein eingebautes Wabenras ter wird die Blendung auf ein Minimum reduziert. Anlagen
Anlage 1 BSA Everhardstraße 3 Teilbereich Luftbild 1 zu 1000
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Stadt Köln Mittelpunkt: 354557, 5645942 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Der Oberbürgermeister Erstellt am: 11.06.2026Seite 1 / 1
Anlage 5 BSA Everhardstraße 3 Teilbereich Ratsbeschluss TBA-Rheinenergie
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Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Spo... Page 1 of2 Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015 Beratung ; TOP Status Zuständig Berichterstatter Beschluss Abstimmung 12.04.2018 4.3 öffentlich Vorberatung ungeändert Sportausschuss (Fachausschuss) beschlossen Beratungsergebnisse Die Beschlussvorlage wird interfraktionell begrüßt, verbunden mit der Hoffnung, dass die bisherigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Wartung und Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen mit Übernahme der Aufgabe durch die RheinEnergie behoben werden. Auf Nachfrage von RM Stahlhofen, ob es eine Liste der städtischen Sportanlagen gibt, teilt Herr Timmer mit, dass das Sportanlagenkataster zurzeit überarbeitet wird. Er sagt zu, RM Stahlhofen im Vorgriff hierauf eine Auflistung der städtischen Sportanlagen zuzuleiten. Beschluss: Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von. 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 30.04.2018 12.4 öffentlich Vorberatung ungeändert Finanzausschuss (Fachausschuss) beschlossen Beratungsergebnisse Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages: Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die In Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca, 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 03.05.2018 Rat 10.1 öffentlich Entscheidung ungeändert beschlossen Beratungsergebnisse https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0051.asp?__kvonr=71301 04.02.2019 Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Spo... Page 2 of2 Beratung TOP_Status Zuständig Berichterstatter Beschluss Abstimmung Beschluss: Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Alternative 1: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen werden an die RheinEnergie gegen Zahlung des Restbuchwertes In Höhe von ca. 2 Mio, € verkauft, Die Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages erfolgt ansonsten wie oben ausgeführt, Bei dieser Alternative betragen die Instandhaltungskosten voraussichtlich ca. 416.000,-- € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 523.000 € brutto in den Jahren 2019 - 2021. Alternative 2: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen verbleiben im Eigentum der Stadt Köln. Die Instandhaltung wird weiterhin durch die Gebäudewirtschaft unter Einbindung externer Unternehmen durchgeführt. EP EEE BESEEDSSSEHSENSINOENENENE Een EEK VEEEE SVEr Er SEE Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0051.asp? __kvonr=71301 04.02.2019 | nR Vorlagen-Nummer S- 2 Stadt Köln | 3069/2017 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 03.04.2018 IV/52/520 . Beschlussvorlage zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Betreff Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages vom 12.06.2015 Beschlussorgan at R Sportausschuss 12.04.2018 Beschluss: Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städti- schen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie-vom 12.06.2015. Der Rest- buchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendun- gen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Alternative 1: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen werden an die RheinEnergie gegen Zahlung des Restbuchwertes in Höhe von ca. 2 Mio. € verkauft. Die Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages erfolgt ansonsten wie oben ausgeführt. Bei dieser Alternative betragen die Instandhaltungskosten voraussichtlich ca. 416.000,-- € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 523.000 € brutto in den Jahren 2019 -— 2021. Alternative 2: Die Trainingsbeleuchtungsanlagen verbleiben im Eigentum der Stadt Köln. Die Instandhaltung wird weiterhin durch die Gebäudewirtschaft unter Einbindung externer Unternehmen durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen DO Nein Ja, investiv ° Investitionsauszahlungen __€ Zuwendungen/Zuschüsse U]Nein DJ Ja _% [U] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 323.000 € Zuwendungen/Zuschüsse DONein 7] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 451.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge ü € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen —_— € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Sportverwaltung ist Eigentümerin der Trainingsbeleuchtungsanlagen auf insgesamt 106 städti- schen Sportanlagen. Diese betreibt sie teilweise selbst, zu einem großen Teil sind sie an Kölner Sportvereine vermietet. Bei den Trainingsbeleuchtungsanlagen handelt es sich entweder um 6-Mast — oder 4-Mast-Anlagen. Vor dem Hintergrund einer sich immer mehr verschärfenden Rechtsprechung zur Verkehrssiche- rungspflicht einhergehend mit einer Umstrukturierung innerhalb der Sportverwaltung, hat diese ab 2014 begonnen, die Trainingsbeleuchtungsanlagen — grundsätzlich mit den ältesten beginnend — durch die städtische Gebäudewirtschaft, im Rahmen der dortigen personellen Ressourcen, einer Standsicherheitsüberprüfung sowie elektronischen Anlagenüberprüfung zu unterziehen. Bei diesen Überprüfungen hat sich herausgestellt, dass eine Vielzahl der untersuchten Trainingsbeleuchtungsan- lagen schadhaft ist und teilweise unmittelbar stillgelegt werden musste. Bedingt durch die begrenzten personellen Kapazitäten bei der städtischen Gebäudewirtschaft war und ist es nicht möglich, die fest- gestellten Mängel zeitnah zu beseitigen, so dass die Sportanlagen in den Wintermonaten ohne Trai- ningsbeleuchtungsanlagen auskommen mussten bzw. aktuell müssen. Die Sportverwaltung hat dies nach Rücksprache mit der Gebäudewirtschaft zum Anlass genommen, mit der RheinEnergie als zentralem und erfahrenem Dienstleister, unter Entlastung der Gebäudewirt- schaft, Gespräche über eine Übertragung des Eigentums auf die RheinEnergie aufzunehmen. Der Eigentumsübergang ist Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015, auf dessen Grund- lage die Instandhaltung der Anlagen künftig durchgeführt werden soll. Auf Basis dieser Vorlage soll daher die entsprechende Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages beschlossen werden. Die RheinEnergie wird mit der Erweiterung des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen das komplette Handling in Bezug auf diese übernehmen. Dazu gehören insbesondere der unverzügliche Austausch vön Leuchtmitteln bei Aus- 3 fall, die Standsicherheitsüberprüfung, die Überprüfung des Blitzschutzes und der elektrischen Anla- gen und die Behebung von Mängeln, die sich aus diesen Überprüfungen ergeben. Beim Neubau von Trainingsbeleuchtungsanlagen umfasst dies: - Grundlagenermittlung der Trainingsbeleuchtungsanlagen und des Blitzschutzes im Außenbe- reich und der damit zusammenhängenden Elektroinstallation in Gebäuden - Vor- und Entwurfsplanung, einschließlich der Kostenschätzung und Kostenberechnung - Einholung der erforderlichen Immissionsgutachten - Erstellung von statischen Berechnungen für die Trainingsbeleuchtungsanlagen - Bauantrag - Ausschreibung - Beauftragung - Abbau und Entsorgung der alten Trainingsbeleuchtungsanlagen - Ausführung einschließlich der Überprüfung aller Verkabelungen und Blitzschutz bis zum Mast hin sowie die Verkabelung am und rund um den Mast selbst, einschließlich des Anschlusses und der Installation eines neuen Stromkastens - Zurverfügungstellung von Revisionsplänen an die Sportverwaltung. Sofern neue Trainingsbeleuchtungsanlagen im Zuge der Umwandlung von Tennen- in Kunstrasen- plätze durch die Sportverwaltung errichtet werden müssen, wird der Bauantrag durch diese gestellt. Die für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf Elektroinstallationen, Blitzschutz und Trainingsbeleuchtungsanlagen werden durch die RheinEnergie erstellt und der Sportverwaltung zur Verfügung gestellt. Die RheinEnergie wird dann auch Eigentümerin dieser neuen Trainingsbeleuch- tungsanlagen. Die nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig notwendige weitere Überprüfung der Trainingsbe- leuchtungsanlagen in Bezug auf Standsicherheit, Blitzschutz und Elektrik strebt die RheinEnergie an so zu terminieren, dass — einhergehend mit einer entsprechenden Vorhaltung von Masten — im jewei- ligen folgenden Herbst/Winter die Schäden bereits wieder beseitigt sind. Für die Kölner Sportvereine bringt die Umstellung keine negativen Veränderungen mit sich. Die RheinEnergie stellt pro Mast einen Pauschalpreis in Rechnung und beliefert sich insofern selbst mit Strom. Die Verwaltung prüft aktuell, den Vereinen nur noch diesen Pauschalpreis in Rechnung zu stellen, da eine Berechnung des tatsächlichen Verbrauchs einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei der RheinEnergie und der Verwaltung mit sich bringen würde. Um aus ökologischen Gesichts- punkten eine Lichtverschmutzung durch unnötiges Einschalten der Trainingsbeleuchtungsanlagen zu vermeiden, wird die RheinEnergie die Trainingsbeleuchtungsanlagen nach und nach mit einer Lichtautomatik ausstatten. Zudem werden die Trainingsbeleuchtungsanlagen von der RheinEnergie im Laufe der Zeit auf LED umgestellt, was zum einen den Stromverbrauch reduziert und zum anderen die Lebensdauer der Trainingsbeleuchtungsanlagen erheblich verlängert. Die RheinEnergie wird im Hinblick auf die Trainingsbeleuchtungsanlagen in jedem Einzelfall prüfen, wieweit Förderanträge über Landes- und/oder Bundesprogramme zu stellen sind, was die Gegenleis- tungsverpflichtung der Stadt Köln reduzieren würde. Finanzielle Auswirkungen: Voraussetzung für die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbe- leuchtungsvertrag ist die Eigentumsübertragung an die RheinEnergie. Hierfür wurden zwei Varianten in Betracht gezogen: der Verkauf gegen Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € oder die Eigen- tumgsübertragung unter der Bedingung, dass der Wert der übertragenen Anlagen in die Preiskalkula- tion der RheinEnergie für die Instandhaltung der Anlagen einfließt. Bei dieser Übertragung wird der Restbuchwert der Anlagen in Höhe von ca. 2 Mio. € aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000,-- €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten lau- fenden Nettoinstandhaltungsaufwendungen über 20 Jahre um jährlich ebenfalls ca. 100.000,-- €. Die- ser Preisnachlass wird durch den abzuschließenden Vertrag mit der RheinEnergie gewährleistet. Aus finanzieller Sicht ist die Eigentumsübertragung unter Einbeziehung in die Preisgestaltung zu prä- ferieren. Hierbei kann die RheinEnergie mit den Mitteln längerfristig wirtschaften. Der erwartete Ertrag soll (zumindest zu einem gewissen Teil) ebenfalls in die Kalkulation des Preises für die Instandhal- tung der Anlagen einfließen und somit der Stadt Köln zugutekommen. Diese Aufwendungen betragen voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnitt- lich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021. Zu den Einzelheiten sei auf Anlage 1 ver- wiesen. Auf den mit dieser Vorlage im Zusammenhang stehenden Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 31.08.2017 zu den Trainingsbeleuchtungsanlagen sei im Übrigen verwiesen (s. Session Nr. 3381/2017). . Anlagen R Anlage 1 — Preisübersicht zur Übernahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen (S. 1 + 2)
Anlage 2_BSA Everhardstraße 3 Teilbereich Genehmigungsplanung
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48.20 47.36 47.3747.36 47.36 47.36 47.35 47.35 47.37 47.49 47.32 47.33 47.34 47.34 Pflaster Rinne Platten Minigolfanlage 48.3248.22 48.22 48.18 48.23 48.26 48.32 48.31 47.85 47.84 47.74 47.74 48.40 unbefestigt 0,6/12 0,8/16 0,45/10 0,7/14 0,35/8 0,35/8 0,35/8 0,4/8 0,25/6 2x0,3/12 0,7/12 2x0,25/10 2x0,3/12 0,4/12 0,3/10 0,35/10 0,55/12 0,45/12 0,45/10 0,5+0,7/14 0,25/6 Basketball GehwegPlatten 0,4/8 0,7/10 0,6/12 0,6/12 0,5/10 0,3/6 0,3/6 0,4/8 0,3/7 0,3/6 0,3/80,3/5 0,8/16 0,3/6 0,3/60,7 /8 0,8/1 5 0,8 /12 0,4/6 0,4/10 0,7/12 1,0/15 0,3/4 0,4/8 0,6/10 0,8/10 1,2/20 0,5/10 0,5/10 1,0/14 0,4/10 0,1 /5 0,1 /5 0,1/ 5 0,1/8 0,1/5 0,1/5 0,2/40,2/4 0,2 /4 0,2/ 3 0,2/4 0,5/8 0,2 /4 0,5/ 8 0,3/5 0,6/12 0,5/8 0,3/5 0,4/5 0,2/ 3 0,2 /4 0,2/4 Asphalt Pflas ter Pflaster 47.85 48.33 48.45 48.44 47.73 47.51 47.56 47.03 47.11 47.12 47.0847.00 47.13 47.16 46.98 47.04 47.14 47.16 47.03 47.20 47.24 47.21 47.06 47.53 47.49 47.52 47.33 47.35 47.20 47.14 47.39 47.35 48.09 48.16 48.27 47.18 47.54 47.89 48.03 48.28 48.32 48.3848.23 48.39 48.08 48.28 48.12 47.93 48.03 47.90 47.21 7134/295 Stadt Köln Grdb.Bl. 70 Stadt Köln Grdb.Bl. 70 48.20 A A B B 48.10 48.60 48.10 47.20 47.20 47.50 48.02 48.10 47.20 47.20 47.57 47.90 47.2047.20 47.57 47.20 47.20 48.80 48.80 47.40 47.80 47.80 48.05 47.75 47.60 47.75 2% 47.75 2% 2% 47.2047.2047.20 47.20 47.90 49.00 48.10 48.30 48.10 47.95 47.95 47.50 48.10 47.35 47.50 47.28 47.28 47.38 2% 2% 47.28 47.38 2% 2% 47.35 47.38 2% 2% 2% 2% 2% 2% 47.50 47.502% 2% 47.50 47.35 47.35 47.35 47.45 48.25 48.45 47.40 47.40 47.28 47.65 47.38 47.75 47.87 47.62 47.62 47.75 47.65 47.95 48.07 48.10 47.35 47.85 47.85 47.95 47.80 48.35 48.35 48.35 48.35 48.10 47.90 2% 48.90 48.70 48.75 47.70 48.20 47.35 2% 2% 47.50 48.25 47.30 47.67 48.50 48.20 47.95 47.20 47.20 48.20 48.20 48.20 48.20 48.20 48.20 48.20 48.20 48.00 47.50 47.40 49.00 Quarterpipe Extension Sloped Corner Quarterpipe Stairs Handrail 01 Handrail 02 Corner Quarterpipe Quarter Hip Hip Wallride Sloped Manual Pad Ledge Sitzbereich Bank Ledge-to-Bank Manual Pad 2 London-Gap Bank-to-Manual Manual Pad 1 Bank-to-Rail Curved Bump Flatbar Bank Sloped Slappy Speed Pump MülleimerAufenthaltsbereich Mülleimer Aufenthaltsbereich Mülleimer Mülleimer Mülleimer Mülleimer Aufenthaltsbereich Ledge Slappy 40,64 6,92 1,69 2,71 8,88 5,19 3,01 5,31 1,82 5,12 4,42 4,37 3,86 2,81 2,73 R1,80 R3,49 R2,34 R4,21 R1,20 R2,89 R2,98 R2,01 R3,71 R3,20 R3,37 R4,30 R40 R2,00 R2,70 R2,00 R6,32 R6,33 34,25 1,231,795,632,541,342,522,224,977,594,42 36,97 2,78 2,09 12,59 4,70 75 4,01 39 2,51 5,97 3,10 2,78 12,79 3,77 3,07 4,063,97 5,03 26 8,21 4,42 8,35 1,30 5,32 2,98 3,33 3,68 4,61 1,24 3,84 6,156,78 5,383,004,79 6,91 5,07 96 2,39 2,27 1,98 94 1,70 1,92 1,00 2,50 96 2,195,65 3,89 2,36 2,81 3,89 2,60 2,62 2,33 2,60 1,24 1,21 3,00 2,02 2,21 2,01 20 1,24 1,01 63 2,19 1,61 1,78 7,61 55 1,89 2,836,84 55 1,91 2,74 2,95301,993,143,75 6060 60 60 60 3,01 5,32 2,26 6,75 9,08 5,00 1,61 2,00 2,23 70 1,161,98 1,30 2,85 R2,40 3,26 1,60 70 2,97 5,61 5,04 3,87 2,30 1,76 1,78 3,86 R2,63 1,66 1,32 4,34 3,09 3,26 6,35 4,27 1,73 5,13 1,51 5,34 2,14 1,30 3,56 7,22 31 2,28 3,71 2,28 3,51 2,36 4,45 1,55 3,19 2,89 79 4,251,5060 2,24 1,2738 6,58 4,28 3,38 3,43 6,84 2,00 7,08 4,03 4,16 3,87 4,00 5,25 3,79 4,51 3,12 35,58 1,802,006,84571,863,114,521,886,703,043,25 2,20 R1,28 3,87 2,77 3,00 6,89 1,60 1,49 6,47 2,37R4,43 R3,00 R20 1,90 1,39 2,20 2,96 1,94 1,04 2,20 3,03 26 61 6,84 4,39 4, 38 R1,91 R1,17 R6,23 R4,48 R3,05 6,70 4,78 1,79 5,89 Lageplan - M 1:100 Landskate GmbH Gutenbergstraße 48 50823 Köln Maßstab Bauherr: Datum Blatt-Nr. Planbez. Format Bauvorhaben: Lph. Planinhalt Skatepark Köln - Everhardstraße Lageplan 04.12.2023 A0 Bauvorhaben: 1:100 Index Datum Änderung LEGENDE: Beton Planungshöhen0,00 Farbbeton, geglättet Mülleimer Böschung RAL 7037 "Staubgrau" Farbbeton, geglättet 04 - GENEHMIGUNG 2111-03-LA01_Lageplan 01/01 Stadt Köln Sportamt Sportpark Müngersdorf, Olympiaweg 7 50933 Kölnn RAL xxx Farbbeton, geglättet RAL 7037 "Staubgrau" Lichtmasten Neupflanzung Baum Bestandspflanzung Baum Betonsteinpflaster 47.40 48.70 47.35 47.95 48.10 48.90 48.20 47.90 Böschung 2,03 2,44 1,87 21,55 2,40 9,15 1,60 1,50 4,38 5,49 1,54 Böschung 47.80 48.35 Table Quarter Pipe Flat Stair Flat Quarter Pipe Table Böschung Aufenthaltsbereich Bestandsgelände Betonsteinpflast er Schnitt A - A' M 1:50 47.35 48.20 49.00 47.90 48.10 47.80 47.50 47.50 47.50 47.62 47.87 47.65 47.40 47.28 47.57 47.90 47.04 Böschung 3,24 Wallride 52 3,29 Hip 4,39 Flat 3,50 Speedbump 3,80 Flat Manual Pad 2,45 1,52 Ledge 4,81 Ledge 2,96 2,05 Manual Pad Flat 4,40 1,65 Sitzbereich Bestandsgelände Schnitt B - B' M 1:50
Anlage 3_BSA Everhardstraße 3 Teilbereich Erläuterungsbericht
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1 01.07.2026 PROJEKT: SKATEPARK KÖLN EVERHARDSTRASSE BAUBESCHREIBUNG GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN ZUM BAUVORHABEN Ausgehend vom Engagement lokaler Initiativgruppen sowie der Stadt Köln soll die bestehende Rollsportfläche in Asphalt an der Everhardstraße in Köln-Ehrenfeld aufgewertet und zu einem modernen Skatepark in Ortbetonbauweise umgewandelt werden. Ziel ist es, die rund 1.500 m² große Grundfläche zu einem belebten Bewegungstreffpunkt zu entwickeln. Die Maßnahme soll zum einen die funktionale Qualität der Bezirkssportanlage stärken und zum anderen den Aufenthaltswert des umliegenden Grüngürtel-Bereichs erhöhen. KONEPT / NUTZERGRUPPE UND INKLUSIVE NUTZBARKEIT Im Sinne einer städtischen Skatepark-Gesamtplanung soll auf der bestehdenden Asphaltfläche ein zeitgemäßer Ortbeton-Skatepark entstehen, der ein möglichst diverses Angebot für informelle Bewegungspraktiken bietet. Der Skatepark ist auf das angestrebte Betriebsmodell „umsonst, frei und draußen“ ausgerichtet. Daher ist es wesentlich, die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzergruppen wie Skateboard, BMX, Rollerblades, Stunt-Scooter und WCMX in das Konzept einzubeziehen. Nur so kann eine nachhaltige, vielfältige und dauerhaft frequentierte Nutzung der Anlage erreicht werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf einer möglichst barrierearmen und inklusiven Nutzbarkeit. Barrierefreiheit wird dabei nicht ausschließlich als schwellenarmer Zugang zur Anlage verstanden, sondern auch als Möglichkeit, den Skatepark mit unterschiedlichen Rollsportgeräten und körperlichen Voraussetzungen aktiv und 2 möglichst eigenständig zu nutzen. Hierzu zählt insbesondere die Berücksichtigung von WCMX-Nutzung. Zentrale Fahrwege und wesentliche Ebenen sollen so ausgebildet werden, dass sie mit einem geeigneten Sportrollstuhl eigenständig erreicht und in die Nutzung der Anlage eingebunden werden können. Im zweiten Quartal 2022 wurde ein erster Beteiligungsworkshop durchgeführt. In diesem erarbeitete das Planungsbüro gemeinsam mit lokalen Nutzergruppen Wünsche und Anforderungen für die Vorentwurfsplanung. Die Planung wurde im weiteren Verlauf fortgeschrieben, in weiteren Abstimmungen überprüft und auf dieser Grundlage zum aktuellen Entwurf weiterentwickelt. STREET SKATEPARK Ziel des Entwurfs ist die Schaffung eines „Skateparks für alle“. Das Konzept berücksichtigt daher unterschiedliche Altersgruppen, Nutzergruppen und Könnensstufen. Grundlage bildet eine überwiegend niedrige Grundhöhe von etwa einem Meter, die punktuell durc h anspruchsvollere Elemente für fortgeschrittene Nutzerinnen und Nutzer sowie durch höhere, freischwebende Elemente ergänzt wird. Strukturell orientiert sich der Skatepark an einem sogenannten Street -Flow-Konzept. Dieses kombiniert klassische Street-Elemente aus dem urbanen Raum, wie Sitzbänke, Geländer und ähnliche Hindernisse, mit organisch geformten Flow -Elementen, die einen flüssigen Fahrverlauf ermöglichen. Durch das Multi-Lines-Konzept entsteht eine Vielzahl linearer, kreisförmiger und sich kreuzender Fahrwege. Dadurch wird eine langfristig kreative und abwechslungsreiche Nutzung der Anlage unterstützt. Die Anordnung der Elemente folgt dem Ziel, unterschiedliche Schwierigkeitsgrade anzubieten und zugleich eine möglichst selbstständige Nutzung durch verschiedene Nutzergruppen zu ermöglichen. Niedrigschwellige Einstiegsbereiche, ausreichend dimensionierte Anfahrts- und Bewegungsflächen sowie klare Fahrbeziehungen unterstützen die Nutzung durch Anfängerinnen und Anfänger, Kinder, WCMX - Fahrende und weitere Rollsportgruppen. Gleichzeitig bleiben anspruchsvollere Bereiche für fortgeschrittene Nutzerinnen und Nut zer Bestandteil des Konzepts. Ziel ist somit kein vollständig nivellierter Bewegungsraum, sondern ein Skatepark, der unterschiedliche Könnensstufen zulässt und eine inklusive sportliche Nutzung fördert. 3 Ein wesentliches Ziel der Gestaltung ist die Schaffung eines sicheren Ortes mit hoher Aufenthaltsqualität. Hierfür werden offene Sichtachsen in den Skatepark ermöglicht und die Anlage insgesamt blickdurchlässig gestaltet. Der Skatepark weist eine nahezu quadratische Grundform mit zweistufigem Aufbau auf. Die höher gelegene Ebene umfasst eine Down -Section mit 5er-Stairset, Downrails, verschiedenen Bump -to-Ledge- und Bump-to-Rail-Elementen, einem Sloped Manual von Ebene zu Ebene sowie einem Bump- und London-Gap-to-Slappy. Als besonderes Gestaltungselement erhält die zweite Ebene eine beidseitig fahrbare Rainbow-Ledge, deren Formensprache die Kölner Rheinbrücken aufgreift. Diese Section entspricht dem Wunsch der Nutzergruppen nach Tricks mit höherem Impact. Der ebenerdige und zugleich größte Bereich enthält grundlegende Street -Elemente wie Manual Pads, Ledges, Flatbar sowie ein niedrigschwelliges Centerpiece. Diese zentrale, inselförmige Ebene fokussiert sich auf technische Elemente wie Bank-to-Rail, Sloped Manual Pad, London Gap sowie verschiedene Ledge -to-Bank-, Manual- und Slappy-Möglichkeiten. Ziel des Centerpieces ist es, möglichst viele kreative Fahrwege durch die Anlage zu eröffnen und unterschiedliche Nutzungsniveaus anzusprechen. Parallel zum Centerpiece erstreckt sich eine lange Curved Spine, die an beiden Enden jeweils mit Bumps versehen ist. Die Randbereiche des Skateparks dienen als Anfahrtsflächen und werden mit Bowl -Corner, Quarterpipes, Banks und Hips in unterschiedlichen Höhen ausgestattet. Gegenüber der Bowl-Corner verläuft auf einer Bank ein langgezogenes Sloped Slappy, das aus mehreren Richtungen angefahren werden kann. Durch die gewählte Anordnung und Ausrichtung der Elemente wurde darauf geachtet, dass sämtliche Fahrwege des Multi -Lines-Konzeptes mit ausreichender Geschwindigkeit befahren werden können. Neben Funktionalität und Fahrfluss ist die gestalterische Qualität ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs. Für eine dauerhaft kreative und stark frequentierte Nutzung ist ein unverkennbares Design ebenso wichtig wie die Einbindung des Skateparks in die Umgebung. Die Anlage ist insgesamt sehr blickdurchlässig gestaltet. Höhere, skulpturale Elemente werden überwiegend in den Randbereichen angeordnet, sodass entlang der 4 Wegeführung ein freier Blick in den Skatepark möglich bleibt. Dadurch wird die soziale Kontrolle gestärkt und die Anlage insbesondere für Kinder sowie im Sinne einer genderinklusiven Nutzung als sicherer Ort entwickelt. Durch die Integration von Baumneupflanzungen fügt sich der Skatepark gestalterisch in die naturnahe Umgebung ein. Aufenthaltsbereiche für Nutzerinnen und Nutzer entstehen entlang der Zuwegungen in Form von Blöcken mit Sitzauflagen aus Holz. Dadurch werden rund um die Anlage wiederkehrende kleinere Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen. Holzauflagen finden sich zudem auch an ausgewählten Elementen innerhalb der Fahrfläche wieder. Durch den Einsatz pigmentierter Betonflächen in verschiedenen Grau- und Brauntönen entsteht ein individuelles Bodenmuster innerhalb des Skateparks. Als gestalterisches und identitätsstiftendes Merkmal werden sämtliche Rails im Farbton „Adenauer Grün“ ausgeführt, angelehnt an den Farbton der Kölner Rheinbrücken. BAUWEISE / TECHNISCHE ASPEKTE SKATEPARK Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung einer bestehenden Rollsportfläche in Asphalt zu einem modernen Skateparks in Ortbetonbauweise. Die gesamte Skateanlage wird in Ortbeton hergestellt. Dabei werden Bodenplatte, Rampen und Hindernisse konstruktiv miteinander verbunden. Im Bauablauf werden zunächst Rampen und Hindernisse geschalt, bewehrt und betoniert. Als identitätsstiftendes und gestalterisches Merkmal können Metallschalungen als sogenannte verlorene Schalung eingesetzt werden. Die Bodenplatte wird über Verbindungseisen, die durch Bohrungen in der Anschlussschalung geführt werden, konstruktiv mit den Rampen und Elementen verbunden. Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit werden sämtliche Betonoberflächen zweifach imprägniert. Diese Maßnahme erhöht die Lebensdauer der Oberflächen und reduziert den Abrieb von Feinanteilen aus der Deckschicht. ENTWÄSSERUNG Nach derzeitigem Planungsstand wird die versiegelte Ortbetonfläche über ein Oberflächengefälle gemäß den Bestands- und Entwurfsplänen entwässert. Das 5 anfallende Oberflächenwasser wird in Kastenrinnen gesammelt und anschließend der vorgesehenen Entwässerungseinrichtung zugeführt. BELEUCHTUNG In Abstimmung mit dem Auftraggeber soll für die neu gestaltete Skateanlage eine spezielle, dimmbare und zeitgeschaltete Skatepark-Beleuchtung vorgesehen werden. Ergänzend wird in den Aufenthaltsbereichen eine indirekte LED-Beleuchtung in die Schattenfugen der Elemente integriert. Dadurch wird die Aufenthaltsqualität erhöht und die Gestaltung der Anlage auch in den Abendstunden unterstützt. Köln, den 01.07.2026 Daniel Rüth Landskate GmbH
Anlage 6 Stellungnahme des RPA
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.07.2026 als Anlage zur
Beschlussvorlage 1340/2026
Baubeschluss für den 3. Teilbereich (Rollsportanlage) der Prälat-Ludwig-
Wolker Bezirkssportanlage in Köln- Ehrenfeld
RPA-Nr.: 143/27/04/26
Auftragsvolumen: 1,29 Mio. € netto / 1,54 Mio. € brutto
Zur Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 52 Sportamt am 21.07.2026 eine Be-
schlussvorlage für die Errichtung einer Rollsportanlage in der Bezirksportanlage Eh-
renfeld vor. In der Rollsportanlage können u.a. Sportarten wie Skateboard, BMX, Rol-
lerblade, Stunt-Scooter, WCMX ausgeübt werden.
Der Beschluss soll per Dringlichkeitsentscheidung gefasst werden. Ziel ist es, hier-
durch Fördergelder fristgerecht bis zum 03.08.2026 zu beantragen.
In der Ratssitzung am 03.09.2026 ist die nachträgliche Legitimierung des Beschlus-
ses vorgesehen.
Die Vorlagefrist beim Rechnungsprüfungsamt beträgt gemäß Wertgrenzenregelung
einen Monat, um eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschlussvorlage und eine fun-
dierte Beratung der Politik zu gewährleisten. Die Prüfung der Vorlage und eine Stel-
lungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt ist vor dem Hintergrund der oben ge-
nannten fehlenden Zeitraums nur eingeschränkt möglich. Das Rechnungsprüfungs-
amt kann insoweit seiner Verpflichtung zur Beratung der Politik nicht vollständig
nachkommen.
Nach Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt:
• Die Kosten für die Maßnahme sind als Kostenberechn ung nach DIN 276
dargestellt. Die Aufstellungen als Kurztext sind in Zusammenhang mit der
Baubeschreibung schlüssig und weitgehend nachvollziehbar.
• Die Baunebenkosten (KG700) sind in der Kostenberec hnung nicht auf-
geschlüsselt und können nicht verifiziert werden.
• Die Genauigkeit einer Kostenberechnung liegt zu di esem Zeitpunkt in der
Regel bei +/- 20%, d.h. die Gesamtkosten für die Maßnahme können
noch nach oben oder nach unten abweichen.
• Die Beleuchtung der Anlage wird durch die Rheinene rgie realisiert. Dies
wird in den Unterlagen nur nachrichtlich erwähnt. Kosten für die
Beleuchtungsanlagen sind nicht angegeben.
• Das Projekt soll durch zwei Programme gefördert we rden:
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ 2025/2026
- 2 -
- Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und
Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz
LuKIFG)
• Es wird davon ausgegangen, dass alle Anforderungen der
Fördermittelgeber für die o.g. Förderungen des Projektes eingehalten
werden.
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhalts-
punkte ergeben, die gegen die Fortführung der Maßnahme sprechen. Die o.g. Kos-
tenunsicherheiten sind zu beachten und die Auflagen der Fördermittelgeber zu be-
rücksichtigen.
Markus Vieten
Stellvertretende Leitung der technischen Abteilung
Anlage 4_BSA Everhardstraße 3 Teilbereich Gesamtkostenberechnung
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Kostenberechnung Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 510 Geländeflächen 44.450,00 € 8.445,50 € 52.895,50 € 530 Oberbau, Deckschichten 732.928,00 € 139.256,32 € 872.184,32 € 550 Technische Anlagen 25.155,00 € 4.779,45 € 29.934,45 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 25.500,00 € 4.845,00 € 30.345,00 € 570 Vegetationsflächen 50.715,00 € 9.635,85 € 60.350,85 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 174.600,00 € 33.174,00 € 207.774,00 € 710 Bauherrenaufgaben 3.000,00 € 570,00 € 3.570,00 € 730 Objektplanung 168.000,00 € 31.920,00 € 199.920,00 € 740 Fachplanung 48.500,00 € 9.215,00 € 57.715,00 € 760 Allgemeine Baunebenkosten 25.092,77 € 4.767,63 € 29.860,40 € Summe Bau- und Planungskosten 1. 297.940,77 € 246.608,74 € 1.544.549,51 € Stand: 29.05.2026 zum Genehmigungsplan vom 04.12.2023 Kostenberechnung Generalsanierung BSA Everhardstraße 3. Teilbereich Rollsportanlage
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Everhardstraße 3
- Gutenbergstraße 48
- Olympiaweg 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1340/2026
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 31.07.2026
- Erstellt
- 05.05.2026 15:00